Eltern, die „ihre“ konfessionelle Grundschule in eine Gemeinschaftsgrundschule umwandeln möchten, müssen sich ranhalten. Am 1. September endet die Antragsfrist, dann müssen die Elternanträge beim Schulamt der Stadt sein. 10% aller Eltern müssen einen entsprechenden Antrag stellen, damit ein Umwandlungsverfahren eingeleitet wird. Bei 200 Kindern an einer Schule müssen also mind. 20 Anträge ans Schulamt geschickt werden.
Es ist allerdings auch möglich, die Umwandlung im Winter einzuleiten, dann ist das Ende der Antragsfrist am 1. Februar. Wirksam wird die Umwandlung ohnehin erst zum Beginn des Schuljahres 2016/17. Eine Abstimmung zu diesem frühen Zeitpunkt hat den Vorteil, dass die anmeldenden Eltern bereits wissen, welche Schulart die Schule zukünftig hat.
Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Änderung der Schulart befindet sich hier. Viel Erfolg!