Da haben wir es mal wieder. Der Leitungsposten einer städtischen Grundschule in NRW kann nicht besetzt werden, weil es sich um eine katholische Bekenntnisschule handelt:
Eine weitere Schwierigkeit, einen geeigneten Bewerber zu finden, ist die Tatsache, dass es sich im Herzebrock um eine Bekenntnisschule handelt. „Fachlich geeignete Kandidaten müssen der katholischen Kirche angehören, um die Zulässigkeitskriterien für eine Bewerbung zu erfüllen“, so Westphal.
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