Der Kampf zwischen Staat und katholischer Kirche um die Volksschule im Wandel der politischen Systeme 1918-1949
Thomas Breuer (14.01.2002)
„(…) Verlangt wurde also abermals ein staatliches Schulwesen, in dem nicht nur der Religionsunterricht, sondern alle Unterrichtsfächer im Einklang mit der katholischen Weltanschauung erteilt werden sollten. Zur Begründung für diese weitreichende Forderung verwies die Kirche wiederum auf das „unveräußerliche Recht“ der Eltern, über die Art der Erziehung ihrer Kinder nach Maßgabe ihres Gewissens entscheiden zu dürfen. Argumentativ zeigten sich die deutschen Bischöfe ganz auf der Höhe der Zeit, wenn sie erklärten: „Von einem demokratisch-freiheitlichen System muß an allererster Stelle die Freiheit des Gewissens hochgehalten werden“. Nur die Bekenntnisschule aber könne „den katholischen Eltern die schwere Gewissensbeunruhigung hinsichtlich der Wahrung des reinen und unversehrten Glaubens ihrer Kinder“ nehmen.
Tatsächlich hatte die Bekenntnisschule von der Intention ihrer Verfechter her einen tendenziell totalitären Charakter, insofern sie alles unter den Primat der kirchlichen Gesinnung stellte. Pädagogische Gesichtspunkte hatten hinter dem Prinzip der Gesinnungsgleichheit zurückzustehen.
(…)Bedauerlich ist, dass man in unseren Tagen erneut den Eindruck gewinnen kann, dass die katholische Kirche ihre Stimme in Bildungsfragen vor allem pro domo erhebt. So wichtig die Frage des Religionsunterrichts ist, so sehr hat man als Kirchenhistoriker seine Zweifel, ob die Argumente für dessen Konfessionalität tatsächlich für die Ewigkeit gelten.“
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