„Als ehemalige Rektorin der Gemeinschaftsgrundschule Marsberg fühle ich mich verpflichtet, aus jahrzehntelanger Erfahrung darauf hinzuweisen, dass die Umwandlung einen Beitrag für das friedvolle Zusammenleben der Bürger bedeutet.“
Dies schriebt eine pensionierte Lehrerin an die Westdeutsche Allgemeine Zeitung in einem Leserbrief, nachdem in einem Artikel über den Wanderausflug einer „katholischen Gemeinschaftsschule“ berichtet wurde. Die Leserbriefschreiberin interpretiert den Lapsus der Zeitung als „Aufruf an die Elternschaft, einen Antrag auf die Umwandlung der ‚katholischen Gemeinschaftsgrundschule’‘ in eine Gemeinschaftsgrundschule zu stellen.“ Weiter schreibt sie: „Zum Bildungsangebot der Kernstadt gehört in der heutigen Zeit eine Gemeinschaftsgrundschule. Sie ist ein Ort des Zusammenlebens von Christen, Andersgläubigen und Konfessionslosen.“ Wir können ihr da nur zustimmen.
Tatsächlich kann man den Eindruck gewinnen, dass die aktuelle Schulgesetzesänderung den Weg ebnet, dass aus formal konfessionell homogenen katholischen Grundschulen nunmehr „katholische Gemeinschaftsgrundschulen“ werden: Schließlich soll es fortan möglich sein, bekenntnisfremde Lehrkräfte einzustellen (freilich nur zur Sicherung des Unterrichts, und auch nur, wenn sie bereit sind, im Sinne des Bekenntnisses zu unterrichten und zu erziehen) und Religionsunterricht in anderen Bekenntnissen und Religionen zu erteilen (aber nur, wenn das schulorganisatorisch möglich ist).
Eine katholische Gemeinschaftsgrundschule ist die Quadratur des Kreises. Wir schließen uns der Forderung der Leserbriefschreiberin an: Staatliche Schulen müssen ein Ort des Zusammenlebens von Christen, Andersgläubigen und Konfessionslosen sein.