Die GEW Info in Essen ist der Meinung: Gleiches Recht für alle Kinder bei der Wahl der Grundschule gilt in Essen nicht.
„Zur Entstehung dieses Problems muss man wissen, dass 1969, bei der Neuordnung des Schulwesens in NRW, im Zuge der Umwandlung aus Volksschulen Grund- und Hauptschulen gebildet wurden. Jede neu gebildete Schule führte ein Bestimmungsverfahren durch: Dabei konnte die Elternschaft einer jeden Schule entscheiden, ob ihre Schule als katholische, evangelische oder als Gemeinschaftsschule geführt werden sollte. (…) Eine Momentaufnahme des Elternwillens von 1969 bestimmt bis heute unsere Grundschullandschaft in Essen. (…)
Warum melden eigentlich Eltern, dort wo sie die Wahl haben, ihre Kinder lieber in einer konfessionellen Schule an? „Der christlichen Erziehung wegen“, sagen viele. Bei den massenhaften Kirchenaustritten in den letzen Jahren bleiben daran Zweifel. Eltern suchen für ihr Kind eine besonders gute Schule: Was diese auszeichnet, sehen sie sehr verschieden: Ist es mehr die christliche Werteorientierung oder der geringe Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund, der den Ausschlag gibt? Klar ist auf jeden Fall eines: Konfessionelle Schulen verhindern in Essen an vielen Standorten eine gesunde Heterogenität der Schülerschaft. Damit gilt in Essen eben nicht gleiches Recht für alle Kinder bei der Wahl der Grundschule!“
Lesen Sie den ganzen Artikel: Katholische Grundschulen in Essen – kein einfaches Thema (s. 2)