Am 16. Februar 2014 hinterließ ein Besucher unserer Webseite einen Kommentar. Da die Email-Adresse ungültig war, wurde der Beitrag im Kommentarbereich nicht freigeschaltet. Wir wollen die Zuschrift und unsere Antwort, die aufgrund der fehlerhaften Mail-Adresse nicht zugestellt werden konnte, hier dokumentieren:
„Meine Tochter ist katholisch und soll wegen der Gedanken dieser Initiative von ihren besten Freundinnen getrennt werden, weil eine andere Schule näher liegt, auf der sie aber keinen kennt. Wir wohnen in Düsseldorf und uns wird seit Anfang Dezember eine Schulentscheidung deshalb verweigert (d.h. bislang 3 Monate Verzug).
Ich halte die Diskussion für scheinheilig, denn – die Argumente auf uns angewendet – müßten für uns zu einem Platz führen. Es besteht die Gefahr, daß im Eifer mit zweierlei Maß gemessen wird. Unser Schaden sind konkret bislang 3 Monate Unklarheit über die im August startenden Schule. Das ist ein Preis, den ich nicht akzeptieren kann.“
Sehr geehrter Herr Müller,
danke für Ihre Rückmeldung im Kommentarbereich unserer Petitionsseite. Wir können nicht nachvollziehen, was Sie uns mit Ihrer Nachricht sagen wollen. Es ist natürlich unangenehm, mit der Ungewissheit leben zu müssen, welche Grundschule Ihre Tochter besuchen wird. Tatsächlich geht es vielen so wie Ihnen. Es ist für alle Kinder unabhängig von ihrer Religion wünschenswert, dass sie mit ihren Freunden aus dem Kindergarten auf die gleiche Schule gehen können und nicht aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit oder des Fehlens derselben Nachteile in Kauf nehmen müssen.
Sie schreiben: „Meine Tochter ist katholisch und soll wegen der Gedanken dieser Initiative von ihren besten Freundinnen getrennt werden, weil eine andere Schule näher liegt, auf der sie aber keinen kennt.“
Wie sollen wir das einschätzen? Wir kennen die Situation vor Ort nicht. Es klingt so, als hätten Sie einen Kindergarten ausgewählt, der nicht in Ihrer unmittelbaren Nachbarschaft liegt. Normalerweise haben Schulleiter/innen allerdings durchaus die Möglichkeit, laut Ausbildungsordnung Grundschule den Aspekt „Besuch eines Kindergartens in der Nähe der Schule“ bei der Aufnahmeentscheidung zu berücksichtigen.
Weiter schreiben Sie: „Ich halte die Diskussion für scheinheilig, denn – die Argumente auf uns angewendet – müßten für uns zu einem Platz führen. Es besteht die Gefahr, daß im Eifer mit zweierlei Maß gemessen wird. “
Welche Argumente genau meinen Sie, wo messen wir „im Eifer“ mit zweierlei Maß und wieso werfen Sie unserer Initiative die von Ihnen erwartete negative Aufnahmeentscheidung der Schule vor? Die Gesetze werden immer noch vom Landtag gemacht, vom Ministerium umgesetzt und im Streitfall von Gerichten ausgelegt. Wir weisen lediglich auf die unserer Ansicht nach bestehenden Probleme hin. Bis jetzt ist leider keine Änderung der Gesetze in unserem Sinne erfolgt, und auch die Auslegung der Gesetze kann von uns sicherlich nicht beeinflusst werden.
Mit freundlichen Grüßen
Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“
Nachtrag 2.3.2014
Erst heute erfahren wir von einem Artikel in der Rheinischen Post vom 14.1.2014, der womöglich Auslöser dieses Leserbriefes war:
Bekenntnisschule: Wohnort schlägt Glaube?
Einer der Kommentatoren dort weist auf einen interessanten Aspekt hin: „da über (!) 50% der Düsseldorfer Grundschulen staatlich finanzierte, katholische Konfessionsschulen sind, aber nur 24 % der Düsseldorfer noch katholische Kirchenmitglieder, ist das ein Schein-Problem: selbst wenn alle verbliebenen Katholiken in ihre Konfessionsschulen gingen, bleiben die Hälfte der Plätze logischerweise für Anlieger-Kinder vernünftiger Eltern frei.“
Nach unseren Informationen sind 38 der 86 Grundschulen in Düsseldorf katholisch, das sind 33%, weitere 5 Grundschulen sind evangelisch. In vielen Gemeinden trifft es allerdings mehr oder weniger drastisch zu, dass es mehr Plätze an Bekenntnisschulen gibt als Kinder mit dem betreffenden Bekenntnis. Gerne wird dies von kirchlicher Seite als ausdrücklicher Wunsch atheistischer und mulimischer Familien gewertet, ihre Kinder im Bekenntnis unterrichten zu lassen.