März 2010.
In einer Pressemitteilung erklärt die Kölner Rechtsanwaltskanzlei Birnbaum: Schulablehnungen können gerichtlich angegriffen werden. Ausdrücklich erwähnt Dr. Christian Birnbaum, dass eine Ablehnung aufgrund der Konfession eines Kindes rechtlich anfechtbar ist.
Grundsätzlich nicht erlaubt sei auch die bevorzugte Aufnahme von Kindern bestimmter Konfessionen. Häufig genügt es sogar, gegen eine Schulablehnung einfach nur förmlich Widerspruch einzulegen. „Viele Schulleiter scheuen die juristische Auseinandersetzung, und häufig findet sich dann ‚zufällig‘ doch noch ein Platz“, so Birnbaum.