Bonn. In der Stadtratssitzung am 2. Februar 2012 lehnte der Bonner Rat mit den Stimmen von CDU, FDP und Bürgerbund ohne Aussprache den Antrag einer Buschdorfer Elterninitiative ab, sich für die erleichterte Umwandlung von Bekenntnisgrundschulen einzusetzen.
Im Dezember 2011 berichteten wir von der Buschdorfer Elternitiative, die sich nach zwei gescheiterten Umwandlungsverfahren mit einem Bürgerantrag an den Bonner Stadtrat gewandt hatte. Die Eltern forderten eine Erleichterung der Schulartänderung, um dem Willen der großen Mehrheit der Buschdorfer Eltern zum Recht zu verhelfen, die sich wünschen, dass städtische Grundschulen integrativ für die Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Stadtteile da sind.
Mit der Ablehnung des Begehrens macht der Rat es sich bequem und folgt der Position der Verwaltung, dass die Stadt in diesem Punkt keine Einflussmöglichkeiten hat:
Bei den für ein Umwandlungsverfahren maßgeblichen rechtlichen Grundlagen (Schulgesetz NRW und Verordnung über das Verfahren zur Bestimmung der Schulart von Grundschulen und Hauptschulen – Bestimmungsverfahrensverordnung) handelt es sich um Landesvorschriften.
Für die Verwaltung sind diese Regelungen maßgeblich und verbindlich; von den Antragstellerinnen und Antragstellern gewünschte Änderungen bzgl. des vorgeschriebenen Verfahrens fallen in die ausschließliche Kompetenz des Landesgesetzgebers.
Im September 2009 hatte der Stadtrat sich noch – mit wenig Erfolg – mit einer Resolution an das Land gewandt, um auf eine Änderung des Aufnahmeverfahrens zu drängen.