Bonn, 29. Juli 2017, ergänzt am 10. März 2018
In Düsseldorf durften Eltern Ende Juni über die Bekenntnisbindung von zwei Grundschulen abstimmen. Am 27. Juni zitiert die Rheinische Post dazu die Leiterin des Schulverwaltungsamtes in Düsseldorf Dagmar Wandt:
„Damit die Himmelgeister und Holthausener Schulen katholisch bleiben, braucht es 224 Stimmen pro Schule. Ansonsten werden sie automatisch zu städtischen Schulen“ [gemeint ist sicherlich, dass die Schulen sonst zu Gemeinschaftsgrundschulen werden, städtisch sind sie ohnehin.]
Notwendig geworden war die Abstimmung, weil aus der bestehenden St.-Apollonaris-Grundschule mit ihrer bisherigen Dependance in Himmelgeist laut Beschluss der Schulkonferenz zwei eigenständige Schulen werden sollen. In einem solchen Fall müssen laut Schulartbestimmungsverfahren die im Gebiet des Schulträgers wohnenden Eltern, deren Kinder für den Besuch der Grundschule in Frage kommen, über die Schulart der neuen Schule abstimmen. Und nun wird es spannend: Die Abstimmung wurde ordnungsgemäß durchgeführt, die Stimmen waren Anfang Juli ausgezählt. Das Ergebnis gefiel aber nicht, wie die Rheinische Post berichtet:
Doch offenbar ist das Ergebnis der Abstimmung nicht so ausgefallen, wie es zur Zufriedenheit aller hätte sein sollen. (Rheinische Post, 27. Juli)
Man darf vermuten, dass es dem Erzbistum Köln nicht gefiel, dass durch das Verfahren die beiden „neuen“ Grundschulen zu Gemeinschaftsgrundschulen werden sollten. Statt also in der Sitzung der Bezirksvertretung am 7. Juli über das Ergebnis der Abstimmung zu berichten, suchte nach Angaben der Rheinischen Post die Düsseldorfer Schulverwaltung „das Gespräch mit Vertretern des Schulreferats des Erzbistums Köln, um eine rheinische Lösung zu finden.“
Erst am 28. Juli berichtet die Rheinische Post in einem Artikel mit der irreführenden Überschrift „Eltern sprechen sich für katholische Grundschule aus“ über die Abstimmungsergebnisse. Es finden sich darin keine Zahlen, wie viele Eltern sich für welche Schulart ausgesprochen haben. Klar ist aber: Die laut Verordnung notwendige Mehrheit für eine Bekenntnisbindung wurde an beiden Schulen weit verfehlt. An der Himmelgeister Grundschule wurde offenbar nicht einmal die Hälfte der notwendigen 230 Stimmen erreicht, und auch an der Apollinarisschule kamen nur 130 Stimmen für den Erhalt des Bekenntnisstatus zusammen.
Nun wird deutlich, was mit der rheinischen Lösung gemeint ist: Die Folgen der Abstimmung, wie sie in der Bestimmungsverfahrensverordnung festgelegt sind, gefallen nicht, daher soll noch einmal abgestimmt werden. Der stellvertretende Schulamtsleiter Florian Dirszus erklärt, so die Rheinische Post, nach Gesprächen mit dem Rechtsamt und der Bezirksregierung kurzerhand, dass das Verfahren aufgehoben wird (weil es sich um einen Präzedenzfall handele). Entgegen den ursprünglichen Plänen soll die Apollinarisschule nach der Teilung nicht als Neugründung behandelt werden. Das Ergebnis der Abstimmung wird für die Apollinarisschule daher nicht umgesetzt, sie bleibt auch künftig eine katholische Bekenntnisgrundschule, eine erneute Abstimmung ist dafür nicht nötig. Für die bisherige Dependence am Steinkaul wird ein Bestimmungsverfahren nach § 27 Abs. 2 SchulG NRW durchgeführt. Nach Ostern 2018 dürfen die für den Besuch der Schule in Frage kommenden Eltern über die künftige Schulart der Schule abstimmen.
Alle Informationen stammen aus folgenden Quellen: