Kein Platz mehr für Evadingsdas auf der Grundschule?

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Zur aktuellen Situation rund um die St. Apollinaris-Grundschule in Düsseldorf (wir berichteten) wurden wir auf einen schönen Zeitungsartikel hingewiesen:
Lieber Gott, warum ist mein Schulweg so lang? (Wochenpost Düsseldorf, 2.10.2017)

Die Lektüre lohnt. Nicht nur, weil der Artikel gut geschrieben ist und die merkwürdige Lage sehr gut zusammenfasst. Lapidar kommentiert der Autor das von der Stadt nicht akzeptierte Abstimmungsergebnis: „Allerdings steht weiterhin die Frage im Raum, warum man das Ergebnis nicht einfach anerkennt.“ Weiterlesen

Stadt Düsseldorf akzeptiert Abstimmungsergebnis nicht

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Jetzt ist es amtlich: Der Schulausschuss der Stadt Düsseldorf akzeptiert in einem außerordentlich intransparenten Verfahren (wir berichteten) das Elternvotum über die faktische Umwandlung der bisherigen KGS St. Apollinaris in zwei Gemeinschaftsgrundschulen nicht, weil die Abstimmung zu schnell durchgeführt worden sei und das Abstimmungsverfahren nicht transparent genug gewesen sei. Weiterlesen

Religion und Ethik an Grundschulen in NRW

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Vor kurzem ging eine erstaunliche Nachricht durch die Presse. Ausgerechnet in dem Bundesland, dessen Verfassung immer noch eine Trennung katholischer und evangelischer Kinder an einem Drittel seiner öffentlichen Grundschulen vorsieht, setzen sich die Kirchen für einen „konfessionell-kooperativen“ Religionsunterricht ein. Das Schulministerium hat bereits die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen solchen ökumenischen Religionsunterricht an Grundschulen und in der Sekundarstufe I geschaffen. Damit reagieren die Kirchen nach eigenen Angaben darauf, dass immer weniger Schulkinder einer der beiden christlichen Konfessionen angehören, sie aber dennoch gemeinsam den Religionsunterricht besuchen. Entsprechend soll der Religionsunterricht offener gestaltet werden. Ob auch Bekenntnisgrundschulen einen solchen gemeinsamen Religionsunterricht anbieten können, ist nicht klar. Im Erzbistum Köln können Schulen diesen Weg ohnehin noch nicht beschreiten, hier will man zunächst abwarten, wie der „Versuch“ in den anderen Landesteilen läuft. Weiterlesen

Bonner Schulausschuss setzt sich für Änderung der Landesverfassung ein

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Bonn, 13.9.2017 (aktualisiert 16.9.2017)

In seiner Sitzung vom 12. September hat der Schulausschuss des Rates der Stadt Bonn nach langer Diskussion mehrheitlich beschlossen, die Landtagsfraktionen zur Änderung der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen aufzufordern, um das Nebeneinander von Bekenntnisgrundschulen und Gemeinschaftsgrundschulen zu beenden. Der Ausschuss reagierte so auf eine Reihe von Bürgeranträgen, in denen betroffene Familien auf die Umstände der Ablehnung ihrer Kinder an der wohnortnahen Bekenntnisgrundschule hingewiesen hatten und eine Änderung der Aufnahmebestimmungen forderten. Die zentrale Forderung aller Anträge lautete, dass nicht die Religionszugehörigkeit entscheiden darf, ob ein Kind auf eine Stadtteilschule gehen kann oder nicht, insbesondere dann nicht, wenn diese Schule sich in städtischer Trägerschaft befindet und ausschließlich aus öffentlichen Mitteln finanziert wird. Weiterlesen

Abstimmungsergebnis passt nicht? Dann halt noch mal.

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Bonn, 29. Juli 2017, ergänzt am 10. März 2018

In Düsseldorf durften Eltern Ende Juni über die Bekenntnisbindung von zwei Grundschulen abstimmen. Am 27. Juni zitiert die Rheinische Post dazu die Leiterin des Schulverwaltungsamtes in Düsseldorf Dagmar Wandt:

Damit die Himmelgeister und Holthausener Schulen katholisch bleiben, braucht es 224 Stimmen pro Schule. Ansonsten werden sie automatisch zu städtischen Schulen“  [gemeint ist sicherlich, dass die Schulen sonst zu Gemeinschaftsgrundschulen werden, städtisch sind sie ohnehin.]

Notwendig geworden war die Abstimmung, weil aus der bestehenden St.-Apollonaris-Grundschule mit ihrer bisherigen Dependance in Himmelgeist laut Beschluss der Schulkonferenz zwei eigenständige Schulen werden sollen. In einem solchen Fall müssen laut Schulartbestimmungsverfahren die im Gebiet des Schulträgers wohnenden Eltern, deren Kinder für den Besuch der Grundschule in Frage kommen, über die Schulart der neuen Schule abstimmen. Und nun wird es spannend: Die Abstimmung wurde ordnungsgemäß durchgeführt, die Stimmen waren Anfang Juli ausgezählt. Das Ergebnis gefiel aber nicht, wie die Rheinische Post berichtet:

Doch offenbar ist das Ergebnis der Abstimmung nicht so ausgefallen, wie es zur Zufriedenheit aller hätte sein sollen. (Rheinische Post, 27. Juli)

Man darf vermuten, dass es dem Erzbistum Köln nicht gefiel, dass durch das Verfahren die beiden „neuen“ Grundschulen zu Gemeinschaftsgrundschulen werden sollten. Statt also in der Sitzung der Bezirksvertretung am 7. Juli  über das Ergebnis der Abstimmung zu berichten, suchte nach Angaben der Rheinischen Post die Düsseldorfer Schulverwaltung „das Gespräch mit Vertretern des Schulreferats des Erzbistums Köln, um eine rheinische Lösung zu finden.“

Erst am 28. Juli berichtet die Rheinische Post in einem Artikel mit der irreführenden Überschrift „Eltern sprechen sich für katholische Grundschule aus“ über die Abstimmungsergebnisse. Es finden sich darin keine Zahlen, wie viele Eltern sich für welche Schulart ausgesprochen haben. Klar ist aber: Die laut Verordnung notwendige Mehrheit für eine Bekenntnisbindung wurde an beiden Schulen weit verfehlt. An der Himmelgeister Grundschule wurde offenbar nicht einmal die Hälfte der notwendigen 230 Stimmen erreicht, und auch an der Apollinarisschule kamen nur 130 Stimmen für den Erhalt des Bekenntnisstatus zusammen.

Nun wird deutlich, was mit der rheinischen Lösung gemeint ist: Die Folgen der Abstimmung, wie sie in der Bestimmungsverfahrensverordnung festgelegt sind, gefallen nicht, daher soll noch einmal abgestimmt werden. Der stellvertretende Schulamtsleiter Florian Dirszus erklärt, so die Rheinische Post, nach Gesprächen mit dem Rechtsamt und der Bezirksregierung kurzerhand, dass das Verfahren aufgehoben wird (weil es sich um einen Präzedenzfall handele). Entgegen den ursprünglichen Plänen soll die Apollinarisschule nach der Teilung nicht als Neugründung behandelt werden. Das Ergebnis der Abstimmung wird für die Apollinarisschule daher nicht umgesetzt, sie bleibt auch künftig eine katholische Bekenntnisgrundschule, eine erneute Abstimmung ist dafür nicht nötig. Für die bisherige Dependence am Steinkaul wird ein Bestimmungsverfahren nach § 27 Abs. 2 SchulG NRW durchgeführt. Nach Ostern 2018 dürfen die für den Besuch der Schule in Frage kommenden Eltern über die künftige Schulart der Schule abstimmen.

Alle Informationen stammen aus folgenden Quellen:

Schulausschuss der Stadt Bonn befasst sich mit Bekenntnisschulen

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Am 13.6.2017 beschloss der Bürgerausschuss der Stadt Bonn mit großer und fraktionsübergreifender Mehrheit, die Anliegen zum Thema Bekenntnisschulen an den Schulausschuss zu überweisen. Dort sollen die Antragsteller in der Sitzung am 12. September Rederecht erhalten, um ihr Anliegen vorzustellen. Quer durch alle Fraktionen wurde viel Verständnis für die Forderung geäußert, dass öffentliche Grundschulen allen Kindern im Umfeld der Schule unabhängig von Glaube und Bekenntnis offenstehen sollten.

Weitere Informationen

Bonn braucht keine öffentlichen Bekenntnisschulen…

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…sondern Grundschulen, die allen Kindern im Umfeld unabhängig von Glaube und Bekenntnis offenstehen. 

Diesen Tenor kann man aus einer ganzen Reihe von Anträgen herauslesen, die im Bürgerausschuss der Stadt Bonn am Dienstag, den 13.6.2017 behandelt werden (siehe Ratsinformationssystem der Stadt Bonn, Dokumente 1711094 bis 171114). Die Sitzung ist öffentlich. Tagungsort ist der Ratssaal des Bonner Stadthauses, Beginn ist um 18 Uhr, die Anträge zum Thema Bekenntnisschule stehen gleich zu Beginn der Sitzung auf der Tagesordnung.

Einer der Anträge stammt von der Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“ (direkter Link zum Antrag). Wir fordern darin die Stadt Bonn auf, an allen Bonner Bekenntnisgrundschulen ein Abstimmungsverfahren über die Schulart durchzuführen.  Weiterlesen

Verfahrene Grundschulsituation in Refrath

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In Refrath, einem Ortsteil von Bergisch Gladbach, gibt es fünf Grundschulen: drei davon sind katholisch, zwei sind Gemeinschaftsgrundschulen. Besonders begehrt sind die Gemeinschaftsgrundschulen, es gibt dort weit mehr Anmeldungen als Plätze. Um den kostspieligen Neubau einer Schule zu vermeiden, entschied der Schulausschuss der Kommune mit großer Mehrheit, die Eltern an den drei Bekenntnisschulen über die konfessionelle Bindung abstimmen zu lassen. Erklärtes Ziel war die Umwandlung in Gemeinschaftsgrundschulen, um die Schulen auch für Kinder anderer Bekenntnisse zu öffnen. An keiner der drei Schulen sind die katholischen Schülerinnen und Schüler in der Mehrheit.

Es war erwartbar, dass sowohl das Erzbistum als auch die katholische Kirche vor Ort sich gegen die Umwandlungspläne aussprach (die erzbischöfliche Schulrätin Andrea Gersch kritisiert scharf eine „Egalisierung“ der Schullandschaft). Die Kirche muss für die vollständig öffentlich finanzierten Schulen ohnehin nichts zahlen. Tatsächlich entschieden sich die Eltern nun an allen drei Schulen für den Erhalt des Bekenntnischarakters. An keiner Schule wurde auch nur annähernd eine ausreichende Stimmenanzahl für die Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule erzielt.

Karte: Screenshot Google Maps

Quellen:

Die FAZ über das teure „Unikum im Westen“

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Die Wirtschaftsredaktion der F.A.Z. hat pünktlich vor der NRW-Landtagswahl einen Artikel über die NRW-Bekenntnisschulen veröffentlicht. Die Zeitung stellt dort eine hübsche Berechnung an: 650 bis 700 Millionen fließen jedes Jahr allein vom Land Nordrhein-Westfalen an Schulen, die Schüler aufgrund ihrer Konfession ablehnen können.

Zum Artikel: Hunderte Millionen Steuergeld für ein Unikum im Westen.

F.A.Z. (Wirtschaftsteil), 12.5.2017, Autoren Michael Ashelm und Klaus Max Smolka

Aktuelle Berichterstattung über öffentliche Bekenntnisschulen

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Bonn, Mai 2017

Nach der Ablehnung von Kindern an öffentlichen Bekenntnisgrundschulen in Bonn aufgrund ihres Bekenntnisses wächst das öffentliche Interesse am Thema. Hier eine Übersicht über aktuelle Artikel:

F.A.Z., 12.5.2017

Deutschlandfunk, Sendung vom 9.5.2017:

General-Anzeiger Bonn, 8.5.2017:

  • Bekenntnis hat Vorrang vor dem Wohnort  ganzen Artikel lesen
    An diesem nur noch in NRW existierenden Auswahlprinzip bei konfessionellen Grundschulen entzündete sich eine kontroverse Diskussion
    Von Ebba Hagenberg-MiliuBonn. Einen schweren Stand hatte bei einer Podiums- und Publikumsdiskussion in der Deutschen Welle Andrea Gersch, Schulrätin des Erzbistums Köln. Die Tageszeitung TAZ hatte zur Frage „Wie viel Religion verträgt die Schule?“ geladen. Und auf Gersch prasselten sofort Leidensgeschichten ein, in denen nicht katholische Bonner Kinder Ablehnungen für die nächstgelegene Katholische Grundschule (KGS) erhalten hatten. „Wie erkläre ich einem Sechsjährigen, dass er nicht mit seinen Freunden eingeschult werden darf?“ fragte Franz Klein. Bundesweit nur noch in NRW sei es gesetzlich möglich, nicht getaufte Kinder auszusortieren. Das bedeute doch Segregation, Ausgrenzung pur, so Klein bitter. Auch ihre Tochter bekomme keinen Platz an der KGS nebenan, obwohl die zu 100 Prozent vom Steuerzahler getragen werde, sagte Susanne Fuchs-Mwakideu. „Wie kann 2017 der Glaube entscheidend dafür sein, in eine von uns allen finanzierte Schule gehen zu dürfen?“Die katholische Schulrätin Gersch, selbst einst Rektorin der Godesberger KGS Beethovenschule, zeigte Verständnis für die Schicksale. „Aber der Elternwille, zwischen Schulen frei wählen zu können, ist stark verankert in diesem Land. Und als Kirche unterstützen wir das ausdrücklich.“ Es müsse weiterhin jede Familie frei zwischen konfessionellen und Gemeinschaftsgrundschulen (GGS) wählen können. Fuchs-Mwakideu widersprach: Frei wählen könnten eben hauptsächlich katholische Familien. „Und wir haben offensichtlich nicht die richtige Konfession.“ Von den 49 Bonner Grundschulen seien 29 GGS, 18 katholische und zwei evangelische Schulen, und nur an zwei KGS gehe die Zahl katholischer Kinder über 50 Prozent, legte Max Ehlers von der Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“ Zahlen auf den Tisch. Es spiegele nicht die Realität der Gesellschaft, wenn Rektoren dieser 18 KGS bei Anmeldeüberhang wohnortferne Kinder der Konfession vorziehen müssten.Es müsse weiter Grundschulen geben, in denen ein „Erforschungsraum des Glaubens“ garantiert sei, sprang Markus Goller der Schulrätin bei. Goller gehört zur Elterninitiative, die kürzlich eine Umwandlung der KGS Buschdorf in eine GGS abwendete (der GA berichtete). Gerade in Zeiten religiöser Indifferenz sei die Vermittlung christlicher Werte unverzichtbar, so Goller. Eine Wertevermittlung und gelebtes Christentum werde aber auch genauso in GGS geboten, kam aus dem Publikum. Habe nicht Christus gesagt, lasset alle Kinder zu mir kommen, argumentierte ein evangelischer Vater, dessen Tochter der Zugang zu einer KGS verwehrt wird. Sie als katholische Mutter werde wohl demnächst ihre evangelisch getauften Kinder nicht in der viel angefragten KGS um die Ecke unterbringen dürfen, berichtete eine Frau. „Das regt mich auf. Meine Kinder müssten zur nächsten GGS eine viel befahrene Straße überqueren.“Wertungen wie „ein Anachronismus und tiefstes Mittelalter“ kamen aus dem Publikum. Die Eltern jeder konfessionellen Schule hätten es aber doch selbst in der Hand, die Schulform per Abstimmung zu verändern, konterte Schulrätin Gersch. Aber dieses Verfahren habe schon für „viel Hetze“ an Schulen gesorgt, mahnte eine Frau im Publikum. Die einzige Lösung sei seiner Ansicht nach eine Änderung der NRW-Landesverfassung, und genau die fordere die Initiative „Kurze Beine – Kurze Wege“, sagte Max Ehlers.

    Bekenntnisschulen
    Vor der Abschaffung der Grundschulbezirke in Nordrhein-Westfalen entschied der Wohnort darüber, in welche Schule ein Kind geht. Seither gibt es Fälle, in denen Familien Ablehnungen für die nächstgelegene konfessionelle Grundschule erhalten, denn diese müssen rechtlich sogar wohnortferne Kinder der entsprechenden Konfession bevorzugen. Wobei auch Bekenntnisgrundschulen anders als weiterführende katholische oder evangelische Schulen zu 100 Prozent vom der öffentlichen Hand finanziert werden. Diese Rechtslage gibt es bundesweit nur noch in NRW.

taz, 7.5.2017: