Abstimmung über Bekenntnisbindung an allen drei KGS in Refrath

Share

Kosten sparen durch Umwandlung I:

Der Schulausschuss in Refrath hat mit großer Mehrheit beschlossen, die Eltern über die konfessionelle Bindung aller drei dortigen Bekenntnisschulen abstimmen zu lassen. Wenn sie sich in der Abstimmung für eine Umwandlung entscheiden, spart die Stadt viel Geld. Weiterlesen

Späte Einsicht: Kein Platz mehr für konfessionelle Bekenntnisschulen

Share

„Liebe (katholische) Christen, in einem säkularen Staat ist kein Platz mehr für konfessionelle Bekenntnisschulen in staatlicher Trägerschaft.“

Die Aussage ist an sich nicht bemerkenswert. In Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz führte diese Erkenntnis bereits vor 50 Jahren zur Abschaffung dieser Schulart. Bemerkenswert ist aber, dass diese Woche die Führung der katholischen Kirche in Oberhausen so wiedergegeben wird (WAZ 11.2.2017, Katholiken-Spitze denkt an neue Wege zur Bekenntnisschule). Weiterlesen

Soll der Taufschein Nachbarskinder entzweien?

Share

„Es ist ein beschämendes Trauerspiel.“

Bonn, 8.2.2017

Acht Jahre ist es her, dass sich der Bonner Stadtrat mit den Aufnahmekriterien der städtischen Grundschulen beschäftigen musste. Allgemein herrschte großes Unverständnis darüber, dass Kinder nicht gemeinsam mit ihren Kindergartenfreunden und Nachbarskindern in die gleiche Grundschule gehen durften, weil sie die falsche Religion hatten oder ungetauft waren. Aus diesem Grund entstand 2009 die Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“, um sich gegen diese Form der religiös begründeten Diskriminierung durch staatliche Einrichtungen einzusetzen. Bundesweit wurde damals über die offensichtliche Benachteiligung Un- und Andersgläubiger berichtet, unter anderem in Spiegel Online, Monitor und der Welt. Weiterlesen

Abstimmungen über die Bekenntnisbindung von Grundschulen

Share

Februar 2017

Zur Zeit wird vielerorts in NRW darüber abgestimmt, ob Grundschulen weiterhin evangelische oder katholische Konfessionsschulen sein sollen, oder ob sie als Gemeinschaftsgrundschulen zukünftig allen Kindern gleichermaßen offen stehen sollen. In Coesfeld-Lette zum Beispiel scheiterte ein Umwandlungsbegehren gerade recht deutlich: 105 Stimmen wären für eine Umwandlung nötig gewesen, doch lediglich 74 Eltern stimmten dafür (s. auch hier). 87 Stimmen sprachen sich dafür aus, dass die Schule katholisch bleibt. So werden auch zukünftig Lehrkräfte aufgrund ihres Bekenntnisses nicht eingestellt werden können. Ganz anders in Oberhausen: Hier hatte der Rat die Zusammenlegung einer Gemeinschaftsgrundschule und einer katholischen Grundschule beschlossen. In diesem Fall gelten andere Regeln, nämlich die für eine Schulneugründung: Es werden nicht nur die Eltern der 1.-3. Klassen befragt, sondern auch die Eltern der potentiellen zukünftigen Erstklässler. Das Ergebnis fiel hier sogar wesentlich deutlicher zugunsten eines katholischen Profils aus: 61 Eltern votierten für eine Gemeinschaftsgrundschule, 134 für eine katholische Bekenntnisschule. Das war aber bei weitem nicht genug: 250 Stimmen wären nötig gewesen. Die neue Schule wird also eine Gemeinschaftsgrundschule.

Richtig so! Denn in einem säkularen Staat sollte Religion an öffentlichen Schulen kein Kriterium für die Aufnahme von Schülern oder die Anstellung von Lehrern sein. Leider hat NRW es versäumt, dieser Einsicht folgend wie Bayern und andere Bundesländer vor bald 50 Jahren alle öffentlichen Schulen zu Gemeinschaftsschulen zu machen. Religion wird damit aber nicht aus dem öffentlichen Leben oder der Schule verdrängt. Religion ist durchaus auch an Gemeinschaftsgrundschulen ein Pflichtfach. Die Landesverfassung räumt auch hier christlichen Werten einen hohen Stellenwert ein: „In Gemeinschaftsschulen werden Kinder auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte in Offenheit für die christlichen Bekenntnisse und für andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen gemeinsam unterrichtet und erzogen.“

In Wenden findet derzeit ebenfalls eine Abstimmung über die zukünftige Schulform einer katholischen Bekenntnisschule Hünsborn statt. Eine Umwandlung erscheint einleuchtend, da es in der Gemeinde bislang ausschließlich katholische Grundschulen gibt. Dennoch legt dort der frühere Leiter der Grundschule ein merkwürdiges Demokratieverständnis an den Tag. Obwohl er zuvor die Probleme einer konfessionellen Bindung erläutert, fordert er die Eltern dazu auf, der Abstimmung fernzubleiben, damit die Schule eine katholische Bekenntnisschule bleibt: „Wer sich an der Abstimmung nicht beteiligt, bekundet damit seinen Willen zum Erhalt der bestehenden Katholischen Bekenntnisgrundschule Hünsborn. Ich wünsche ihr, dass sie in zwei Jahren ihr 50-jähriges Bestehen feiern kann.“

Zeit für Umwandlung

Share

In Hünsborn haben die Eltern nun die Wahl: Soll ihre Schule katholische Bekenntnisschule bleiben, oder wird die Schule in eine Gemeinschaftsgrundschule umgewandelt und steht künftig Kindern und Lehrkräften unabhängig vom Bekenntnis offen?

Bemerkenswert daran: Nicht die Eltern haben das Verfahren eingeleitet, sondern der Rat der Stadt auf Antrag der örtlichen CDU. Hintergrund ist, dass die Schule endlich wieder eine Leitung bekommen soll. Seit 3 Jahren muss die Schule ohne Rektor oder Rektorin auskommen, weil es keine Bewerbungen katholischer Lehrer/innen gab. Die Bewerbung eines evangelischen Pädagogen musste aus formalen Gründen abgelehnt werden, weil das Schulgesetz vorschreibt, dass der Schulleiter zwingend dem Schulbekenntnis angehören muss.

Wir wünschen der Schulgemeinschaft viel Erfolg bei der Umwandlung: Die Umwandlungshürde ist auch nach der Neuregelung 2015 hoch: Mehr als die Hälfte der Stimmen aller Eltern müssen für eine Umwandlung abgegeben werden, sonst bleibt die Schule eine Bekenntnisschule. Wer zuhause bleibt, stimmt damit praktisch für den Erhalt der Bekenntnisbindung.

Weitere Informationen: 

Klagerecht zur Einschulung an Bekenntnisschule?

Share

In Borghorst gibt es Aufregung darüber, dass eine katholische Grundschule zum kommenden Schuljahr auf 2 Züge begrenzt werden soll:

„Die Pfarrei verstehe die Bekenntnisschule nicht ausschließlich als Angebot für katholische Kinder, die Schule sei offen für andere Konfessionen und Religionen, die die Bekenntnisschule wählten, weil sie die Werte schätzen, die dort vermittelt werden. Laut dem Pfarreirat hätten Eltern, die auf Einschulung ihrer Kinder an einer Bekenntnisschule bestehen, ein Klagerecht.“

In der Landesverfassung klingt das anders, wie das Oberverwaltungsgericht jüngst in Erinnerung rief:

„In Bekenntnisschulen werden Kinder des katholischen oder des evangelischen Glaubens oder einer anderen Religionsgemeinschaft nach den Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses unterrichtet und erzogen.“

Eher unwahrscheinlich also, dass man sich nach dem Urteilsspruch des OVG als Nicht-Katholik einen Platz auf der Steinfurter Marienschule erklagen kann.

Im niedersächsischen Duderstadt stimmt auch etwas nicht mit der Verteilung der Kinder, wie das Göttinger Tageblatt berichtet: Während an der örtlichen katholischen Bekenntnisschule fast keine Kinder mit besonderem Förderbedarf sind, beträgt dieser Anteil an der Gemeinschaftsschule etwa 50%:

Die Bekenntnisschule St. Elisabeth hat bei einer Gesamtschülerzahl von 185 Kindern jeweils sieben ausländische Kinder und Inklusionskinder und kein Flüchtlingskind. Die Janusz-Korczak-Schule hat bei einer Gesamtschülerzahl von 136 Kindern 43 ausländische Kinder, 16 Inklusionskinder und sechs Flüchtlingskinder.

„Damit haben etwa die Hälfte aller Kinder an der Janusz-Korczak-Schule einen erhöhten Förderbedarf“, sagte Schwedhelm und bezeichnete die Verteilung als ungerecht. Bonitz meinte, das Problem sei zwar bekannt, allerdings gebe es von Seiten der Verwaltung diesbezüglich keine Möglichkeit für rechtliche Schritte.

Staatliche Schule nur für getaufte Kinder – und in den Gottesdienst müssen alle, egal ob gläubig oder nicht

Share

Bei der Aufnahme an Bekenntnisgrundschulen gilt ab Herbst 2016:

„Bei einem Anmeldeüberhang an einer Bekenntnisgrundschule haben Kinder, die dem Bekenntnis angehören, bei der Aufnahme einen Vorrang gegenüber den anderen Kindern.“
(Runderlass vom 1. Juni 2016, Nummer 1.23 der Verwaltungsvorschriften zur Ausbildungsordnung Grundschule)

Praktisch bedeutet das, dass Kinder, die nicht dem Schulbekenntnis angehören, an staatlichen Bekenntnisgrundschulen in NRW nur aufgenommen werden können, wenn nach Aufnahme aller entsprechend getauften Kinder an der betreffenden Schule noch Plätze frei sind. Die Schulweglänge spielt – anders als zuletzt – keine Rolle mehr, auch nicht ob ein Kind bereits ein Geschwisterkind an der Schule hat.

Manche Schulleitungen verstehen die zugrundeliegende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW von März 2016 womöglich als Aufforderung, das (zumeist katholische) Profil ihrer Schule zu stärken – und den Gottesdienst verpflichtend zu machen. So wurde uns von Betroffenen berichtet, dass Kinder ungeachtet ihres Glaubens seit diesem Schuljahr verpflichtend am katholischen Gottesdienst teilnehmen müssen. Das allerdings ist – katholische Grundschule hin oder her – nicht mit dem Grundgesetz vereinbar: „Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.“ So heißt es unmissverständlich in Grundgesetzartikel 140. Eine staatliche Bekenntnisgrundschule ist kein Kloster und auch kein Kommunionsunterricht: Kein Mensch – auch nicht ein katholisches Kind – darf zum Beten gezwungen werden. Bekenntnisgrundschulen in NRW sind staatliche Einrichtungen, die unmittelbar an das Grundgesetz gebunden sind. Das gilt auch in der Domstadt Köln. Solange es allerdings bekenntnisgebundene Schulen gibt, wird es auch solche Verstöße gut gläubiger Schulleitungen geben.

Im Juni fragte die Piratenfraktion im Landtag NRW die Landesregierung unter anderem:

4. Welche Folgen hat das Urteil des OVG für die Beschulung von neu zugewanderten Kindern, die nicht Religionen angehören, die Schulbekenntnisse von öffentlichen Bekenntnisschulen in Nordrhein-Westfalen sind?

5. Wie schätzt die Landesregierung die Rolle der öffentlichen Bekenntnisschulen bei der Beschulung von neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern ein?

Die Antwort der Landesregierung lautete:

4. Bei Anmeldeüberhängen an Bekenntnisschulen werden die bekenntnisangehörigen Kinder den Vorrang gegenüber den bekenntnisfremden Kindern haben. Das wird sowohl für neu zugewanderte Kinder als auch für nicht neu zugewanderte Kinder gelten.

5. Die Integration neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler gehört in gleicher Weise zum Auftrag der Bekenntnisschulen wie aller anderen Schulen.

Die unmittelbar aufeinander folgenden Antworten zeigen einen eklatanten Widerspruch auf. Es ist eine politische Aufgabe, diesen Widerspruch aufzulösen.

Wir schaffen das? Der Beitrag der Grundschulen in NRW

Share

„Die Solidarität mit einer engagierten Gemeinschaftsgrundschule endet da, wo eine konfessionelle Schule größere Chancen verspricht.“
Westdeutsche Allgemeine Zeitung, 1.9.2016, Kommentar

Christopher Onkelbach hat Recht: Die wenigsten Eltern melden ihre Kinder an Gemeinschaftsgrundschulen an, weil dort mehr Integrationsarbeit geleistet wird und sie damit der Schule oder der Gesellschaft etwas Gutes tun wollen. Sie wollen für Ihr Kind die besten Bildungschancen. Nach Ansicht des Essener Erziehungswissenschaftlers Klaus Klemm glauben viele Eltern, dass sie an konfessionell gebundenen Schulen eher eine Erziehung mit „Haltung, Respekt und Würde“ erwarten können als an nicht religiösen Schulen (Konfessions-Schulen immer beliebter, WAZ, 1.9.2016). Bekenntnisschulen werden daher für Eltern immer attraktiver, obwohl die religiöse Bindung abnimmt. Peter Toussaint spricht in der WAZ Klartext: „Die Eltern haben Angst, dass ein hoher Ausländeranteil den Lernerfolg ihrer Kinder gefährdet.“  (Gute Schulen, schlechte Schulen, 31.8.2016). So kommt es in gemischten Stadtvierteln zu einer zunehmenden Entmischung auch an staatlichen Schulen. Integration findet dort immer weniger statt.

Die Politik weicht diesen Fragen aus. Wir schaffen das? Zu einem gelingenden Integrationskonzept würde es gehören, alles dafür zu tun, dass an allen staatlichen Einrichtungen selbstverständlich „Haltung, Respekt und Würde“ gelebt und vermittelt wird, gerade auch dort, wo viele Flüchtlinge und Kinder aus nichtdeutschen Herkunftsfamilien beschult werden. Dass die Kirchen in NRW einerseits hochgradig engagiert Flüchtlings- und Integrationsarbeit leisten, andererseits aber darauf bestehen, dass im staatlichen Bildungssystem einer konfessionellen Trennung Vorschub geleistet und Integration erschwert wird, ist scheinheilig.

Zeitungsartikel

 

 

Bürgerantrag zur Umwandlung nicht homogener Bekenntnisgrundschulen abgelehnt

Share

Bonn, den 23.6.2016

Am 22.6. konnte die Initiative „Kurze Beine – Kurze Wege“ im Bürgerausschuss der Stadt Bonn das Anliegen der Petition vortragen. Ziel war es, eine Mehrheit des Ausschusses davon zu überzeugen, dass die Stadt an Bekenntnisgrundschulen, in denen weniger als die Hälfte der Kinder dem Schulbekenntnis angehört, ein Verfahren zur Schulartumwandlung in eine Gemeinschaftsgrundschule einleiten soll. Leider hatten wir mit diesem Anliegen keinen Erfolg. Die Koalition aus CDU und Grünen sowie die Einzelpersonen von FDP und Allianz für Bonn stimmten gegen den Antrag, während SPD, Piraten und Linke ihn unterstützten.

Es war schon nach den ersten Wortmeldungen klar, dass es so kommen würde. Von der CDU kam als erste Äußerung, dass sie geschlossen gegen den Antrag stimmen werde, weil sie natürlich nicht die Bekenntnisschulen angreifen würden. Vielmehr gelte es, ausreichend Grundschulplätze zu schaffen – was ganz unabhängig von unserem Anliegen unstrittig sein dürfte. Aus den Reihen der Grünen war zu hören, dass sie zwar für eine Abschaffung der Bekenntnisschulen seien, aber gleichzeitig wollten sie nicht den Elternwillen in Frage stellen. Wenn die Eltern eine Schule umwandeln wollten, hätten sie es ja selber in der Hand, das Verfahren einzuleiten. Dieses Verfahren wolle man den Eltern nicht aufzwängen. Die Vertreterin der Allianz für Bonn bekannte, dass sie den Antrag nicht verstanden hatte.

Unser Eindruck war, dass vielen Ausschussmitgliedern nicht klar war, welche Bedeutung das Urteil des Oberverwaltungsgerichts hat und welche Folgen es haben wird, dass nämlich das Recht auf einen kurzen Schulweg in Städten wie Bonn wieder zuallererst von der Religionszugehörigkeit abhängt.

Immerhin erhielten wir nach der Sitzung von verschiedenen Seiten Signale, dass im Rahmen des Schulentwicklungsplanes, der derzeit erarbeitet wird, durchaus noch einmal geprüft werden soll, ob die Kommune von ihrem Recht Gebrauch macht, an einzelnen Schulen Umwandlungsverfahren einzuleiten.

Es bleibt dabei, dass wir dicke Bretter bohren müssen, damit Kinder auch in NRW unabhängig von Konfession und Religion gemeinsam öffentliche Grundschulen besuchen können, und damit an allen öffentlichen Schulen die Qualifikation der Lehrer höher gewichtet wird als ihre Religionszugehörigkeit.

Dokumente

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP

Share

Im Mai 2016 stellte die FDP im NRW-Landtag eine Kleine Anfrage an die Landesregierung mit dem Titel „Was folgert die Landesregierung aus der absehbaren juristischen Niederlage zur Aufnahme bekenntnisangehöriger Kinder an Bekenntnisschulen?“ Das Ministerium antwortete darauf am 13. Juni.

Zum Hintergrund: Es steht außer Frage, dass das Urteil des OVG, mit dem eine Entscheidung des VG Aachen bestätigt wurde, für die Landesregierung unangenehm ist (für eine Übersicht zu den einschlägigen Gerichtsurteilen siehe hier). Die FDP spricht in ihrer Anfrage von einer „juristischen Ohrfeige“. Das Ministerium beruft sich nun in der Antwort darauf, dass es sich bei der Änderung der praktisch angewandten Aufnahmekriterien – entgegen dem Vorwurf der FDP, dass keine juristische Prüfung erfolgt sei – an der jüngsten Rechtsprechung orientiert hat. Zitiert wird aus einem Urteil des VG Münster (Beschluss vom 15. August 2013, Az. 1 L 286/13),

„… dass sich die vorrangige Auswahl der Kinder aufgrund des formellen Bekenntnisses weder aus einfachem Recht rechtfertigen lassen, vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 8.4.2008 – 18 K 131/08 – juris, Rdn. 12 ff., noch von Verfassungs wegen geboten sein dürfte. Denn nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen ergibt sich ein Aufnahmeanspruch auch für bekenntnisfremde Kinder an einer Bekenntnisschule aus Art. 4 Abs. 1 GG i. V. m. dem Gesetz über die religiöse Kindererziehung, wenn die Eltern für ihr Kind die Ausrichtung der gewünschten Schule als Bekenntnisgrundschule auf die Grundsätze dieses Bekenntnisses voll und ganz bejahen.“

Demnach muss nicht nur der Wortlaut der Landesverfassung herangezogen werden, sondern auch das höherrangige Grundgesetz, innerhalb dessen Rahmen die Landesverfassung ausgelegt werden muss. Das OVG vertritt in seinem Urteil von März 2016 allerdings eine andere Auffassung als das VG Münster. Es ist ein billiger Vorwurf, wenn die FDP der Regierung angesichts der sich widersprechenden Rechtsauffassungen der Gerichte eine ungenügende juristische Prüfung vorwirft.

Man merkt der Antwort der Landesregierung eine gewisse Ratlosigkeit an, wenn sie nun schreibt:

„Die Landesregierung respektiert den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster, auch wenn sie zum Stellenwert der formellen Homogenität in einer Bekenntnisschule moderner Prägung zu einer anderen Rechtsansicht gekommen ist. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung wird hieraus unter Beteiligung der Kirchen die geeigneten Schlussfolgerungen ziehen.“

Wir können die Ratlosigkeit nachvollziehen. Selbstverständlich ist das Urteil des OVG Münster zu respektieren. Gleichzeitig gilt, dass Verwaltungsgerichte in der Vergangenheit dem Gesetzgeber bereits mehrfach nahegelegt haben, eine rechtliche Anpassung an die Realität vorzunehmen. Die Landesregierung hat hier selbst kaum Möglichkeiten, und auch im Landtag ist die erforderliche verfassungsändernde Mehrheit für eine unserer Meinung nach längst überfällige Abschaffung öffentlicher Bekenntnisschulen nicht in Sicht.