Im April wandten wir uns an das Schulministerium und die schulpolitischen Sprecherinnen aller Landtagsparteien mit der Bitte, gemeinsam konstruktive Lösungen zu erarbeiten, damit Kinder unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit einen kurzen Weg zur Grundschule haben. Der OVG-Beschluss von März 2016 schwächt dieses Prinzip, weil er unmissverständlich klarstellt, dass an öffentlichen Bekenntnisschulen zunächst nur Kinder, die im Schulbekenntnis getauft sind, ein Anrecht auf Aufnahme haben. Von allen Angeschriebenen erhielten wir dankenswerterweise Antworten.
Die Antwort der CDU
Die CDU machte es sich recht einfach. Im Auftrag der schulpolitischen Sprecherin Ute Vogt antwortete Prof. Dr. Hans-Ulrich Baumgarten wenig originell, dass „die Partei mit dem „C“ im Namen nicht gegen Bekenntnisschulen“ ist. Ansonsten kopierte er einen Absatz aus einem Periodikum der Katholischen Elternschaft Deutschlands vom Sommer 2013, ohne das Zitat allerdings als solches zu kennzeichnen:
„Gläubig zu sein ist ein Wesensmerkmal des Menschen. Daher unterliegen Glaubensvollzug und religiöse Erziehung nicht dem Zeitgeist. Bekenntnisschulen sind lebendiger Ausdruck der gläubigen Einstellung von Menschen in unserer Gesellschaft.“
Unsere Antwort darauf stellen wir gerne zur Verfügung. Eine Rückmeldung haben wir darauf bislang nicht erhalten.
Die Reaktion des Schulministeriums
Im Schulministerium von Sylvia Löhrmann gab man sich mehr Mühe, unsere Frage nach den Konsequenzen aus dem OVG-Beschluss zu beantworten. Nach Ansicht des Ministeriums sind die Sorgen der Initiative über eine Benachteiligung anderer Kinder unbegründet: Erstens habe der Beschluss „ausschließlich Bedeutung für die Aufnahmeverfahren“. Außerdem habe das Urteil auch bei der Schulentwicklungsplanung keinerlei Konsequenzen. Das bedeutet, dass zum Beispiel eine katholische Schule auch zukünftig zweizügig geplant werden kann, selbst wenn höchstens für einen Zug katholische Kinder im Einzugsbereich wohnen. Außerdem wirke sich der Vorrang bekenntnisangehöriger Kinder ja ohnehin nur dann aus, wenn es mehr Anmeldungen als Plätze gebe, was selten der Fall sei.
Das Ministerium kann nicht nachvollziehen, dass Familien, deren Kinder nicht dem Schulbekenntnis angehören, durch die Regelungen diskriminiert werden, da die Schulen durch das erleichterte Umwandlungsverfahren nunmehr „ohne übermäßige Anforderungen“ umgewandelt werden könnten. Dass seit der Gesetzesänderung lediglich sechs Verfahren zur Schulartumwandlung eingeleitet wurden, von denen lediglich zwei erfolgreich waren, wird vom Ministerium als Beleg dafür bewertet, dass Bekenntnisgrundschulen im Rahmen der geltenden gesetzlichen Regelungen sehr wohl zur gesellschaftlichen Realität in Nordrhein-Westfalen passen.
Inwieweit ein Verfahren gerecht ist, bei dem eine Mehrheit von 70% der Stimmen bei einer Wahlbeteiligung von 70% nicht ausreicht, um eine Schule umzuwandeln, sei dahingestellt.
Eine Änderung der Landesverfassung, so das Ministerium ferner, sei nicht notwendig. Die erfolglosen Umwandlungsversuche seien ein Beleg dafür, dass eine Mehrheit der Eltern „gerade auch für das Grundschulalter eine konfessionell ausgerichtete Bildung und Erziehung wünscht“. Auf die von uns angeführten Studien, die belegen, dass es selbst den meisten Eltern getaufter Kinder nicht primär um eine religiöse Erziehung geht, sondern um ein möglichst homogenes Lernumfeld, geht das Antwortschreiben nicht ein. Wir hatten in unserer Anfrage darauf hingewiesen, dass Gemeinschaftsgrundschulen, die im Wettbewerb stehen mit Bekenntnisgrundschulen, in der Regel signifikant mehr Kinder aus nichtdeutschen Herkunftsfamilien beschulen müssen. Dieser Punkt wird durch das Antwortschreiben nicht entkräftet. Der Hinweis, dass durch die Aufhebung der Schulbezirke auch Kinder aus Migrantenfamilien die Möglichkeit hätten, auf Schulen außerhalb von Ballungsräumen auszuweichen, ist zwar formal richtig. Studien des Sachverständigenrates deutscher Stiftungen für Integration und Migration zeigen aber, dass in den letzten Jahren eine zunehmende Segregation an Grundschulen festzustellen ist, und dass die Eltern mittlerer und gehobener Schichten weitaus eher bereit sind, für ein vermeintlich besseres -weil homogeneres – Bildungsumfeld weitere Schulwege für ihre Kinder in Kauf zu nehmen, als dies bei sozial schwachen Familien der Fall ist (s. dazu u.a. Policy Brief: „Segregation an Grundschulen: Der Einfluss der elterlichen Schulwahl“). Hinzu kommt in Nordrhein-Westfalen, dass die oft besonders begehrten Konfessionsschulen nicht getauften Kindern eben doch nur eingeschränkt offenstehen.
Die Argumentation im Schlussabsatz des Schreiben wirkt daher so, als sei sie direkt einer Broschüre der katholischen Kirche entnommen: „Die Tatsache, dass ein großer Teil der Kinder an öffentlichen Bekenntnisgrundschulen nicht dem betreffenden Bekenntnis angehört, zeigt ja gerade, dass die Bekenntnisschulen einen entsprechenden Beitrag zur Integration leisten.“
In Bonn, wo 20 von 49 Grundschulen bekenntnisgebunden sind (18 katholisch, 2 evangelisch) fällt allerdings auf, dass der Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund und speziell von muslimischen Kindern an Gemeinschaftsgrundschulen erheblich höher ist als an jeweils nahe gelegenen Bekenntnisschulen. Was ja auch – siehe OVG-Beschluss- dem ursprünglichen Gedanken der Bekenntnisschulen entspricht.
Die FDP
Die FDP wies uns in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage hin, die sie zu dem Thema im Landtag gestellt hat. Wir können uns allerdings nicht des Eindrucks erwehren, dass es der FDP weniger darum geht, gemeinsam mit den anderen Parteien konstruktive Lösungen zu finden. Vielmehr scheint die Partei sich über eine „juristische Ohrfeige“ für das Schulministerium zu freuen und stellt die rhetorische Frage, ob rechtlichen Änderungen überhaupt juristische Prüfungen vorangehen. Sie unterschlägt damit bewusst, dass es auch nach Ansicht von Staatsrechtlern allerhöchste Zeit ist für weitergehende Anpassungen und dass gesetzliche Änderungen zur Anpassung an die gesellschaftliche Realität dringend geboten sind. Auch wir sind allerdings gespannt, wie das Schulministerium auf die Anfrage antwortet und wie sie die Verwaltungsvorschrift zur Aufnahme an Bekenntnisschulen ändert.
[Update 16.6.2016: Hier die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage sowie unser Kommentar dazu.]
Die anderen Parteien
Von allen anderen Angeschriebenen bekamen wir ebenfalls eine Rückmeldung. Wir hörten, dass man unsere Bedenken nachvollziehen kann und sich um Lösungen bemühe. Wir wurden allerdings auch darauf hingewiesen, dass die Landtagswahlen schon jetzt ihren Schatten vorauswerfen und eine zielgerichtete Zusammenarbeit in praktischen Fragen wie diesen erschweren.
Die Kirchen
Auch die Kirchen haben wir in Gestalt der Verbindungspersonen zum Landtag nach ihrer Position zum Thema befragt. Die Antwort, die von katholischer Seite stellvertretend für beide Kirchen gegeben wurde, lautete:
„Wir teilen Ihre Auffassung nicht, dass der von den Kirchen gewollte Weg der ökumenischen Öffnung der Bekenntnisschulen durch die Entscheidung vom 21. März konterkariert wird.“
Wir formulierten eine Rückantwort, in der wir um eine Begründung baten. Diese erhielten wir zwar nicht, aber immerhin ein Gesprächsangebot.
Wie weiter?
Uns ist bewusst, dass die derzeitige gesellschaftliche Stimmung und die bevorstehende Landtagswahl die Suche nach konstruktiven Lösungen im Bereich der Grundschulen nicht vereinfacht. Es steht daher zu erwarten, dass es auch in den kommenden Schuljahren wieder tragische Fälle abgelehnter Kinder geben wird. Womöglich wächst dann wieder der Druck auf die Entscheidungsträger, dauerhaft tragfähige politische Lösungen zu finden.