Meerbusch, 12.6.2015
Nordrhein-Westfalens Schullandschaft ist in vielerlei Hinsicht besonders. Nicht nur gibt es hier öffentliche Bekenntnisschulen. Es gibt auch Grundschulverbünde. Dieses Konstrukt eröffnet die Möglichkeit, dass kleine Grundschulen mit nur einem Zug trotzdem weitergeführt werden können, aber eben nur als Teilstandort eines Grundschulverbundes. So kann vielfach die Grundschule vor Ort erhalten werden, gleichzeitig können zwei Schulen administrativ und pädagogisch kooperieren. Die größere Schule übernimmt formal die Rolle des Hauptstandortes, der oder die dortige Schulleiter/in übernimmt auch die Leitung des Nebenstandortes. Im Sinne der Sicherung kurzer Wege für die kurzen Beine von Grundschulkindern ist das eine sinnvolle Regelung. Im Zusammenspiel mit der Besonderheit „öffentliche Bekenntnisschule“ ergeben sich allerdings mancherorts merkwürdige Situationen. So dieses Frühjahr in Meerbusch/Osterath: Hier ist der Fortbestand von 2 Grundschulen auf Dauer gefährdet, weil sie nur noch einzügige Eingangsklassen haben. Die naheliegende Lösung war die Zusammenlegung zu einer größeren Grundschule in einem freiwerdenden Schulgebäude. Weil aber eine Schule eine Gemeinschaftsgrundschule ist, die andere jedoch eine katholische Grundschule, sollen beide Schulen als Verbund geführt werden, obwohl sie fortan unter einem Dach arbeiten. Folglich muss ein Hauptstandort bestimmt werden. Weil beide Schulen einzügig sind, kam es zu einem Streit. Beide Schulkonferenzen forderten, dass die eigene Schule Hauptstandort sein solle. Die Verwaltung sprach sich aus unerfindlichen Gründen dafür aus, die Bekenntnisschule zum Hauptstandort zu machen.
Letztlich stimmte eine breite parteiübergreifende Mehrheit des Schulausschusses dafür, die Gemeinschaftsgrundschule zum Hauptstandort zu machen, die bisherige katholische Barbara-Gerretz-Schule wird zum „Bekenntniszweig“. Ausschlaggebend war wohl, dass dadurch größere Chancen bestehen, Nachfolger für den Posten der Schulleitung zu finden.
In der Schulstatistik des Landes gibt es damit ab dem Schuljahr 2016/17 eine katholische Grundschule weniger. Tatsächlich haben aber auch in Osterath weiterhin die Eltern katholisch getaufter Kinder die Möglichkeit, ihre Kinder unter den Bedingungen einer katholischen Bekenntnisschule beschulen zu lassen.
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