Bonn, 18.3.2015 (ergänzt am 20.3.2015)
Ein Artikel zur heutigen Gesetzesänderung zu Bekenntnisschulen in der Westdeutschen Zeitung bringt es auf den Punkt:
Ein unbefangener Beobachter hätte schließen können, dass beim verhandelten Thema Bekenntnisschule alles Bisherige auf den Kopf gestellt wurde. Indes: Mit der rot-grünen Mehrheit wurden lediglich Stellschrauben verändert.
wz-newsline.de, Peter Kurz, 18.3.2015, Gesetz verabschiedet: Die Bekenntnisschule bleibt, aber . . .
Dennoch: Dass nunmehr Bekenntnisschulen mit 50% + 1 Stimme umgewandelt werden können und dass Lehrkräfte auch mit dem falschen Bekenntnis oder gar ohne Taufschein an Bekenntnisschulen angestellt werden können, ist eindeutig eine Verbesserung. Auch in anderen Punkten deutet sich ein Paradigmenwechsel an: Es wird nicht mehr festgehalten am Scheinbild der homogenen Bekenntnisschule, die es schon lange nicht mehr gibt. Zukünftig soll praktiziert werden, was schon immer im Gesetz stand, dass nämlich Religionsunterricht auch in anderen Religionen oder Bekenntnissen erteilt werden kann, wenn mindestens 12 Kinder dem entsprechenden Glauben angehören. Und es soll nicht mehr erlaubt sein, was schon immer absurd war, aber leider bislang gang und gäbe, dass nämlich Kinder gegen ihren eigenen oder den Willen ihrer Eltern an Schulgottesdiensten teilnehmen mussten. Ferdinand Claasen vom katholischen Büro NRW hat das im Landtag gut ausgedrückt:
„Es gibt keine Schule, in der die Seelen von Kindern mit Füßen getreten werden dürfen. Insofern gibt es selbstverständlich an keiner Schule im Lande Nordrhein-Westfalen einen Zwang zum Schulgottesdienst.“
Gerne zitieren wir hier noch einmal zusammenfassend den Verfassungsrechtler Pieroth, der in der Expertenanhörung am 4. Februar 2015 sagte:
„Wenn man bedenkt, dass selbst Bayern vor Jahrzehnten die öffentliche Bekenntnisschule abgeschafft hat, ist das hier ein sehr moderater Gesetzentwurf.“
Dem ist nichts hinzuzufügen.
Berichterstattung und Stellungnahmen zum neuen Schulgesetz
- Erzbistum Köln, 20.3.2015, Bekenntnisschulen gehören zu NRW
- domradio.de, 20.3.2015, Weiterhin Martinsfeier statt Lichterumzug. NRW-Kirchen machen sich für Erhalt der katholischen Grundschulen stark
- domradio.de, 20.3.2015, Profil schärfen: Das Erzbistum Köln will Bekenntnisschulen stärken
- Ali Baş, Sprecher für interreligiösen Dialog in der grünen Landtagsfraktion, 20.3.2015, Rot-Grün reagiert bei Bekenntnisschulen auf gesellschaftliche Veränderungen
- Stellungnahme Humanistischer Verband Deutschlands|NRW (HVD), 18.3.2015
- wz-newsline.de, Peter Kurz, 18.3.2015, Gesetz verabschiedet: Die Bekenntnisschule bleibt, aber … mit lesenswertem Kommentar: Schieflage
- waz.de, 17.3.2015, Evangelische Lehrer an katholischen Schulen
Dokumente
- 11. Schulrechtsänderungsgesetz
- Videomitschnitt der Landtagssitzung (ab Minute 45)
- Plenarprotokoll der Landtagssitzung
- Änderungsantrag zum Gesetzentwurf von SPD und Grünen
- Entschließungsantrag zum Gesetzentwurf von SPD und Grünen (betr. Ethikunterricht, Regelung bzgl. Nichtteilnahme an Gottesdiensten, Religionsunterricht in anderen Religionen)
- Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung
- Protokoll der Sachverständigenanhörung am 4.2.2015
u.a. mit mündlichen Stellungnahmen der Initiative “Kurze Beine – kurze Wege” - Schriftliche Stellungnahme der Initiative “Kurze Beine -kurze Wege” zum Gesetzentwurf
Sonstiges
- Johannes Clessienne (Piraten NRW): Zur öffentlichen Bekenntnisschule in Nordrhein-Westfalen