Umwandlung von Hauptschule gescheitert

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Konfessionelle Hauptschulen können seit langem deutlich leichter in Gemeinschaftsschulen umgewandelt werden als Grundschulen. Es genügt hierfür ein Drittel der Stimmen.

An einer Hauptschule in Meschede haben zwar fast die Hälfte der stimmberechtigten Eltern einen Antrag eingereicht, die dortige katholische Hauptschule in eine Gemeinschaftsschule umzuwandeln. Bei der Abstimmung stimmten aber statt der erforderlichen Eltern von 88 Kindern überraschend lediglich die Eltern von 19 Kindern für eine Umwandlung (es wurden lediglich 22 Stimmen abgegeben). Die Schule bleibt somit konfessionell gebunden.

Als „sehr ärgerlich“ und „sehr traurig für uns als Schule“ bezeichnet Schulleiterin Margot Freise das Ergebnis: „Wir hätten es gerne gehabt, wenn sich der Wandel unserer Schule auch im Namen widerspiegelt.“ Heute ist nur noch ein Drittel der Schüler katholisch. Freise erklärt sich die geringe Beteiligung an der Abstimmung dadurch, dass die Eltern wohl die Dringlichkeit des Schreibens der Stadt mit den Details der Abstimmung verkannt hätten. Dieses Schreiben sei auch nicht auf Türkisch verfasst gewesen – in der Schule selbst würden inzwischen alle wichtigen Briefe an Eltern ins Türkische übersetzt. Eltern hätten sich auch gewünscht, den Termin der Abstimmung mit dem Sprechtag zusammen zu legen, statt an drei eigenen Terminen.

WAZ.de, 18.4.2015, Hauptschule weiter katholisch

s. auch WAZ.de 8.4.2015, Sankt-Walburga-Hauptschule soll nicht mehr katholisch sein

und WAZ, 22.4.2015, Desinteresse von Eltern überrascht Politiker

http://www.schiebener.net/wordpress/quorum-nicht-erreicht-st-walburga-hauptschule-bleibt-katholische-bekenntnisschule

Grundschulverbund Möhnesee bleibt „Bekenntnisschule“

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Die Gemeinde Möhnesee hat drei Grundschulen. Zwei davon sind katholisch, eine ist eine Gemeinschaftsgrundschule ohne Konfessionsbindung. Seit August 2014 leitet die (evangelische) Konrektorin des Hauptstandortes Körbecke, Daniela Grünhagen, den gesamten Verbund kommissarisch. Reguläre Schulleiterin darf sie allerdings nicht werden, weil sie dafür katholisch sein müsste.

Im Februar 2015 stimmten die Eltern darüber ab, ob der Schulverbund in eine Gemeinschaftsgrundschule umgewandelt werden sollte. Allerdings kam dafür nicht die notwendige Mehrheit zustande. Zwar stimmten 164 und damit 88% aller Eltern, die an der Abstimmung teilnahmen, für die Umwandlung. Nötig gewesen wären aber 270 Stimmen von insgesamt 404 stimmberechtigten Eltern.

Durch das neue, mittlerweile in Kraft getretene Schulgesetz wird die Umwandlung zwar erheblich vereinfacht. Nunmehr genügen 50% statt bislang 67%. In Möhnesee hätte das allerdings auch nicht genügt.

Weitere Informationen:

Schon gewusst? Fakten zu öffentlichen Bekenntnisschulen

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Die erste Version dieses Artikels stammt von Oktober 2012. Wir haben farblich markiert, welche Änderungen sich durch die Neufassung des Schulgesetzes 2015 ergeben.

Wussten Sie schon,

  • dass es in Nordrhein-Westfalen und Teilen Niedersachsens öffentliche Bekenntnisschulen gibt, die zu 100% von allen Steuerzahlern bezahlt werden?
  • dass in NRW ein Drittel aller Grundschulen öffentliche Bekenntnisgrundschulen sind?
  • dass die Trennung von Kindern nach Konfession und Religion an öffentlichen Schulen in allen anderen Bundesländern Ende der 60er Jahre des letzten Jahrhunderts abgeschafft wurde, in NRW dagegen 2009 durch die Abschaffung der Schuleinzugsbezirke sogar gestärkt wurde? Aufgenommen werden zunächst alle im Schulbekenntnis getauften Kinder. Erst wenn dann noch Plätze frei sind, können auch andere Kinder aufgenommen werdenWeiterlesen

Katholische Gemeinschaftsgrundschule?

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“Als ehemalige Rektorin der Gemeinschaftsgrundschule Marsberg fühle ich mich verpflichtet, aus jahrzehntelanger Erfahrung darauf hinzuweisen, dass die Umwandlung einen Beitrag für das friedvolle Zusammenleben der Bürger bedeutet.”

Dies schriebt eine pensionierte Lehrerin an die Westdeutsche Allgemeine Zeitung in einem Leserbrief, nachdem in einem Artikel über den Wanderausflug einer “katholischen Gemeinschaftsschule” berichtet wurde. Weiterlesen

Bekenntnisschulreform in NRW: Besser ist nicht gut

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Bonn, 18.3.2015 (ergänzt am 20.3.2015)

Ein Artikel zur heutigen Gesetzesänderung zu Bekenntnisschulen in der Westdeutschen Zeitung bringt es auf den Punkt:

Ein unbefangener Beobachter hätte schließen können, dass beim verhandelten Thema Bekenntnisschule alles Bisherige auf den Kopf gestellt wurde. Indes: Mit der rot-grünen Mehrheit wurden lediglich Stellschrauben verändert.
wz-newsline.de, Peter Kurz, 18.3.2015, Gesetz verabschiedet: Die Bekenntnisschule bleibt, aber . . .

Dennoch: Dass nunmehr Bekenntnisschulen mit 50% + 1 Stimme umgewandelt werden können und dass Lehrkräfte auch mit dem falschen Bekenntnis oder gar ohne Taufschein an Bekenntnisschulen angestellt werden können, ist eindeutig eine Verbesserung. Auch in anderen Punkten deutet sich ein Paradigmenwechsel an: Es wird nicht mehr festgehalten am Scheinbild der homogenen Bekenntnisschule, die es schon lange nicht mehr gibt. Zukünftig soll praktiziert werden, was schon immer im Gesetz stand, dass nämlich Religionsunterricht auch in anderen Religionen oder Bekenntnissen erteilt werden kann, wenn mindestens 12 Kinder dem entsprechenden Glauben angehören. Und es soll nicht mehr erlaubt sein, was schon immer absurd war, aber leider bislang gang und gäbe, dass nämlich Kinder gegen ihren eigenen oder den Willen ihrer Eltern an Schulgottesdiensten teilnehmen mussten. Ferdinand Claasen vom katholischen Büro NRW hat das im Landtag gut ausgedrückt:

“Es gibt keine Schule, in der die Seelen von Kindern mit Füßen getreten werden dürfen. Insofern gibt es selbstverständlich an keiner Schule im Lande Nordrhein-Westfalen einen Zwang zum Schulgottesdienst.”

Gerne zitieren wir hier noch einmal zusammenfassend den Verfassungsrechtler Pieroth, der in der Expertenanhörung am 4. Februar 2015 sagte:

“Wenn man bedenkt, dass selbst Bayern vor Jahrzehnten die öffentliche Bekenntnisschule abgeschafft hat, ist das hier ein sehr moderater Gesetzentwurf.”  

Dem ist nichts hinzuzufügen.

Berichterstattung und Stellungnahmen zum neuen Schulgesetz

Dokumente

Sonstiges

 

NRW-Schulgesetz zu Bekenntnisschulen steht vor Verabschiedung

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Kurze Beine – kurze Wege, 13 März 2015

Am 18. März 2015 wird das 11. Schulrechtsänderungsgesetz in 2. Lesung in den Landtag Nordrhein-Westfalen eingebracht. Es soll wie berichtet die Umwandlung von staatlichen Bekenntnisgrundschulen erleichtern. Weiterlesen

Erfolgreiche Schulumwandlung in Welschen Ennest

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Eine der letzten erfolgreichen Umwandlungen einer konfessionell gebundenen Grundschule nach den alten Regeln gelang Eltern in Welschen Ennest. Von 140 wahlberechtigten Elternvertretern stimmten 107 für die Umwandlung (76%) in eine Gemeinschaftsgrundschule und nur 7 dagegen. Auslöser für die Umwandlung war, dass der bisherige Rektor zum Schuljahresende aus dem Dienst ausscheidet. Durch die Öffnung der Schule können sich nun auch Lehrkräfte auf die Leitung dieser öffentlichen Schule bewerben, die nicht katholisch sind.

Im Zeitungsbericht dazu heißt es: “Am pädagogischen Schulprogramm bzw. dem Stundenplan der Schule soll sich nichts ändern.”

WAZ.de, 6.3.2015, Grundschule bald ohne heiligen Johannes

Nachbetrachtungen zur Expertenanhörung zum Bekenntnisschulgesetz

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Der von rot-grün im Landtag eingebrachte Gesetzentwurf zu öffentlichen Bekenntnisschulen erhielt bei der Expertenanhörung am 4. Februar 2015 breite Unterstützung. Das Gesetz wird daher aller Voraussicht nach mit geringfügigen Korrekturen im Frühjahr 2015 in Kraft treten. Weiterlesen