Es bleibt dabei. Kein Platz für Bülent auf der Grundschule in seinem Viertel
Am 5.9. war in Nordrhein-Westfalen Einschulung. Bis zuletzt hatten Bülents Eltern gehofft, dass ihr Sohn auf der Schule in seiner Straße eingeschult werden könnte, die seine Schwester bereits besucht. Zumindest vorläufig, gegebenenfalls würde er eben den Religionsunterricht besuchen. Es sollte nicht sein: Dieser erste Schultag fand für Bülent nicht statt, obwohl er bereits auf der Klassenliste stand. Daran änderten auch die 1700 Unterstützer nichts, die innerhalb von vier Tagen durch die Petition gefunden wurden. Der Schulleiter nahm sein Recht wahr, Bülent abzulehnen, und setzte es auch durch. Seine Eltern werden nunmehr eine andere Schule für ihre Kinder suchen müssen.
Überraschend ist eine Erläuterung in der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zur Schulartänderung. Der Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“ war immer gesagt worden, den Kommunen seien die Hände in der Gestaltung dieses Aspekts der Schullandschaft gebunden, eine Umwandlung könne nur durch Eltern erfolgen. Das OVG erläutert nun, eine Umwandlung könne „der Rat des Schulträgers durch einen Organisationsbeschluss … von Amts wegen und freiwillig herbeiführen“. Nach Auskunft des Schulministeriums gehörten im Schuljahr 2012/2013 an 54 evangelischen und an 263 katholischen Bekenntnisgrundschulen in öffentlicher Trägerschaft weniger als 50% der Schülerinnen und Schüler dem jeweiligen Schulbekenntnis an. Das sollte als Begründung genügen, ein Drittel aller Bekenntnisschulen von Amts wegen umzuwandeln, um wenigstens dort die Diskriminierung zu beenden.
Zur Petition für Bülent:
Hintergrundinformationen und Presseberichte:
- General-Anzeiger-Bonn, 6.9.2013, Bonner machen sich für Bülent stark
Der oben angeführte Artikel entstand auf der Basis eines Leserbriefes in Reaktion auf eine dpa-Meldung, die in zahlreichen Zeitungen abgedruckt wurde und wesentliche Informationen verschweigt: „Katholische Schule darf muslimischen Schulanfänger ablehnen„ - Pressemeldung auf der Webseite von MdL Sigrid Beer, 5.9.2013, Beer: „Diese Eskalation hätte vermieden werden können!“
- taz, 5.9.2013, Kleine Glaubensscharmützel
- hpd.de, 5.9.2013, Keine Religionsfreiheit in NRW
- Blog Monika Armand, 5.9.2013, Verfassungswidrige katholische Zwangsmissionierung eines muslimischen Kindes mit gerichtlicher Unterstützung in städtischer Paderborner Grundschule mit Diskussionsmöglichkeit
- Spiegel Online, 4.9.2013, Urteil: Katholische Schule darf muslimischen Jungen ablehnen
- Informationen zum Eilentscheid des Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen auf Legal Tribune online am 4.9.2013
- Eilentscheid des Verwaltungsgerichts Paderborn vom 30.8.2013
siehe rechtsindex.de - Dr. Thomas Langer, Rechtsanwalt und Wissenschaftlicher Leiter des Instituts für Bildungsforschung und Bildungsrecht e.V. (IfBB):
Legal Tribune online, 23.8.2013: „Nach alledem stellt sich die Rechtslage im Fall der Bonifatius Schule eindeutig dar. Da sie in öffentlicher Trägerschaft betrieben wird, darf sie die Teilnahme an Religionsunterricht und Gottesdienst nicht zur zwingenden Aufnahmebedingung machen. - Spiegel-Online Artikel zum Fall vom 19.8.2013: http://www.spiegel.de/schulspiegel/bekenntnisschulen-muslimischer-junge-zum-religionsunterricht-a-917352.html
- Näheres zur Schullandschaft in Paderborn
- Weitere Fakten zu öffentlichen Bekenntnisschulen in NRW