Bülent darf nicht mit seinen Kindergartenfreunden auf die Bonifatiusschule

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Kurze Wege für Kurze Beine5.9.2013, 0:15

Es bleibt dabei. Kein Platz für Bülent auf der Grundschule in seinem Viertel

Am 5.9. war in Nordrhein-Westfalen Einschulung. Bis zuletzt hatten Bülents Eltern gehofft, dass ihr Sohn auf der Schule in seiner Straße eingeschult werden könnte, die seine Schwester bereits besucht. Zumindest vorläufig, gegebenenfalls würde er eben den Religionsunterricht besuchen. Es sollte nicht sein: Dieser erste Schultag fand für Bülent nicht statt, obwohl er bereits auf der Klassenliste stand. Daran änderten auch die 1700 Unterstützer nichts, die innerhalb von vier Tagen durch die Petition gefunden wurden. Der Schulleiter nahm sein Recht wahr, Bülent abzulehnen, und setzte es auch durch. Seine Eltern werden nunmehr eine andere Schule für ihre Kinder suchen müssen.

Überraschend ist eine Erläuterung in der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zur Schulartänderung. Der Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“ war immer gesagt worden, den Kommunen seien die Hände in der Gestaltung dieses Aspekts der Schullandschaft gebunden, eine Umwandlung könne nur durch Eltern erfolgen. Das OVG erläutert nun, eine Umwandlung könne „der Rat des Schulträgers durch einen Organisationsbeschluss … von Amts wegen und freiwillig herbeiführen“. Nach Auskunft des Schulministeriums gehörten im Schuljahr 2012/2013 an 54 evangelischen und an 263 katholischen Bekenntnisgrundschulen in öffentlicher Trägerschaft weniger als 50% der Schülerinnen und Schüler dem jeweiligen Schulbekenntnis an. Das sollte als Begründung genügen, ein Drittel aller Bekenntnisschulen von Amts wegen umzuwandeln, um wenigstens dort die Diskriminierung zu beenden.

Zur Petition für Bülent:

https://www.openpetition.de/petition/online/buelent-soll-mit-seinen-freunden-auf-die-grundschule-in-seiner-nachbarschaft-gehen-duerfen

Hintergrundinformationen und Presseberichte:

Was Rosa Parks mit Paderborns Bonifatiusschule verbindet

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4.9.2013, 21:30

OVG NRW: Diskriminierung von Grundschülern aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit ist erlaubt

Das Oberverwaltungsgericht hat in seinem Eilentscheid klargestellt: Es ist in Nordrhein-Westfalen mit Recht und Gesetz vereinbar, dass die Bonifatiusschule Paderborn die Aufnahme eines Schulanfängers ablehnt, weil er muslimisch ist.

Die  Bonifatiusschule ist eine öffentliche katholische Bekenntnisschule, an der aber nur 42,5% der Schülerinnen und Schüler katholisch sind. 15 von 23 Grundschulen in Paderborn sind solche Schulen. Sie befinden sich in Trägerschaft der Stadt und werden zu 100% öffentlich aus allgemeinen Steuergeldern finanziert. Es fließt kein Cent aus Kirchensteuermitteln in diese Schulen.

Auf ihrer Homepage schreibt die Schule: „Wir begreifen es als bedeutende Aufgabe, unsere Schüler/innen unterschiedlicher sozialer und ethnischer Herkunft, die in vielschichtigen Traditionen verwurzelt sind, zusammenzuführen.“ Bülent (Name geändert) hat auf dieser Schule keinen Platz, weil er Muslim ist. Oder besser: Weil sein Vater nicht bereit ist, zu unterschreiben, dass Bülent den katholischen Religionsunterricht an der Schule besuchen muss. Bülents Schwester, die jetzt in die dritte Klasse kommt, muss übrigens nicht in den Religionsunterricht, ebenso wie viele andere Kinder. Bis vor kurzem hat die Schule sogar noch Abmeldeformulare dafür ausgeteilt.

Bülent soll auf die Grundschule seiner Schwester gehen dürfenUnd jetzt? Die Stadt kann der Kirche nicht wie in Königswinter kündigen. Schließlich ist sie selbst Trägerin der Schule. Das OVG kritisiert die Stadt für ihre Schullandschaft und sagt, die Schulart müsse vom Stadtrat förmlich geändert werden. Aber wie? Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage, laut Schulgesetz können nur Eltern eine Schule umwandeln – wenn 2/3 aller Eltern dies wollen. In den meisten Fällen ist das eine astronomisch hohe Hürde.

Was das alles mit Rosa Parks zu tun hat? Die Afro-Amerikanerin wurde am 1. Dezember 1955 in Alabama verhaftet, weil sie sich weigerte, ihren Sitzplatz im Bus für einen weißen Fahrgast freizugeben. Die Verhaftung war nach damaliger Gesetzeslage korrekt. Wir wissen heute, dass sie Recht hatte, obwohl sie damals im Unrecht war. Ihre Weigerung, aufzustehen, gilt als Anfang der Bürgerrechtsbewegung. An deren Ende stand die Gleichberechtigung schwarzer Amerikaner.

Zur Petition für Bülent:

https://www.openpetition.de/petition/online/buelent-soll-mit-seinen-freunden-auf-die-grundschule-in-seiner-nachbarschaft-gehen-duerfen

Hintergrundinformationen:

Bülent soll mit seinen Freunden auf die Grundschule in seiner Nachbarschaft gehen dürfen

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aktualisiert 4.9.2013, 18:10

Für alle derzeit im Bundestag vertretenen Parteien  ist klar:

„Alle Kinder sollen ungeachtet ihres kulturellen Hintergrundes gemeinsam unterrichtet werden.“

Im Wahl-o-mat zur Bundestagswahl beziehen die demokratischen Parteien klar Stellung: „Das Miteinander ist Voraussetzung einer offenen und toleranten Gesellschaft” (FDP) und „Gemeinsamer Unterricht ist ein wichtiges Element unserer Integrationspolitik. Kinder sollen ungeachtet ihrer Herkunft gefördert werden” (CDU). Die Grünen betonen: „Wir wollen keine Sonderung der SchülerInnen nach Sozialstatus, Herkunft der Eltern, Religion oder anderen Merkmalen.“

In NRW gilt all das nicht. Der Schulleiter der Paderborner Bonifatiusschule verweigert dem 6-jährigen Bülent (Name geändert) die Aufnahme, weil er nicht katholisch ist. Statt mit seiner Schwester 5 Minuten zur Schule zu gehen, muss er ab Donnerstag mit dem Bus quer durch die Stadt zur nächstgelegenen Gemeinschaftsgrundschule fahren. Die Fahrt dauert 50 Minuten – pro Weg.

Bülent soll auf die Grundschule seiner Schwester gehen dürfenDas Verwaltungsgericht Minden hat am 30.8.2013 in einem Eilentscheid festgestellt, dass es davon ausgeht, dass diese Ablehnung mit Recht und Gesetz in Nordrhein-Westfalen vereinbar ist. Diese Einschätzung wurde vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen am 4.9. bestätigt.

Wie das sein kann? Die Bonifatiusschule ist formal eine öffentliche Katholische Bekenntnisschule, die zwar vollständig staatlich finanziert ist, an der aber alle Lehrerinnen und Lehrer katholisch sein müssen. Eltern müssen seit kurzem an dieser Schule unterschreiben, dass sie mit Unterrichtung und Erziehung im katholischen Bekenntnis einverstanden sind und explizit auch mit der Teilnahme am katholischen Religionsunterricht – andernfalls werden die Kinder nicht aufgenommen. Und dazu ist der Vater von Bülent nicht bereit.

An der Schule sind lediglich 42% der Kinder katholisch, die Schule ist schon lange nur noch dem Namen nach katholisch. Bislang war es möglich, sich per Standardformular vom Religionsunterricht abzumelden.

Der Fall erinnert an die Kündigung einer Kindergartenleiterin durch die katholische Kirche in Königswinter. Auch das war offenbar mit dem deutschen Recht vereinbar. Aber dort entschied der Stadtrat kurzerhand, der katholischen Kirche die Trägerschaft zu entziehen.

Helfen Sie mit, dass Bülent mit seiner Schwester und seinen Kindergartenfreunden die Bonifatiusschule besuchen kann! Sagen Sie dem Schulleiter der Bonifatiusschule, der Stadt Paderborn und der Bezirksregierung mit ihrer Unterschrift Ihre Meinung: Schließlich sagt das Gericht zwar, dass die Schule Bülent die Aufnahme verweigern darf. Aber nicht, dass sie das tun muss.

Zur Petition:

https://www.openpetition.de/petition/online/buelent-soll-mit-seinen-freunden-auf-die-grundschule-in-seiner-nachbarschaft-gehen-duerfen

Hintergrundinformationen:

Endlich juristischer Rückenwind: Viele Bekenntnisgrundschulen sind eigentlich Gemeinschaftsschulen

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(zuletzt aktualisiert am 1.9.2013)

Wir kennen das von der Bundesebene: Wenn die Politik es nicht schafft, Lösungen für drängende gesellschaftliche Fragen zu finden, müssen diese Fragen vor Gericht geklärt werden. So auch im Fall der öffentlichen Bekenntnisschulen in Nordrhein-Westfalen. Seit Jahren konstatieren zahlreiche Politiker/innen und sogar einzelne Kirchenvertreter, dass es durch die geltenden Regelungen rund um Bekenntnisgrundschulen in NRW zu gravierenden Ungerechtigkeiten kommt. An den gesetzlichen Regelungen hat sich seither jedoch nichts verändert. Der Gesetzgeber blieb untätig. Weiterlesen

GEW spricht Klartext: Bekenntnisschulen widersprechen der Inklusion

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In der Mai-Ausgabe der Zeitschrift der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Nordrhein-Westfalens findet die Vorsitzende der Fachgruppe Grundschule, Rixa Borns, klare Worte:

„[…] Wenn jetzt das Schulgesetz im Sinne der Inklusion geändert wird, dann sollten auch die verschiedenen Bekenntnisschularten infrage gestellt werden. Weiterlesen

Kleine Anfragen der Piratenpartei zu Bekenntnisschulen in NRW

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Die Piratenpartei in NRW hat seit ihrem Einzug in den nordrhein-westfälischen Landtag 2012 zahlreiche Kleine Anfragen zum Thema Öffentliche Bekenntnisgrundschulen an die Landesregierung gestellt. Hier finden Sie eine Übersicht dieser Anfragen, die dazu beitragen, die Widersprüche rund um das nordrhein-westfälische Spezialkonstrukt aufzudecken. Weiterlesen

Bekenntnisgrundschulen: Die Sache mit dem Elternwillen

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„Hier geht es ausschließlich um den Elternwillen“

So antwortet der Paderborner Erzbischof Heinz-Josef Becker in einem Interview auf die Frage, an wie vielen Bekenntnisschulen die katholische Kirche festhalten möchte.

Nur drei Tage später lesen wir, dass das Schulartänderungsverfahren an der katholischen Grundschule in Elsdorf gescheitert ist. 91 von 99 abgegebenen Elternstimmen wurden für die Umwandlung in eine Gemeinschaftsgrundschule gezählt. Weiterlesen

„Evangelische Weltoffenheit und Toleranz“ in Troisdorf?

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Doch Jesus sagte: Lasset die Kindlein zu mir kommen und wehret ihnen nicht. (Mt 19, 14)

In der Bibel sind es die Jünger Jesu, die Kinder daran hindern wollen, zu ihm zu gelangen. Von Jesus werden sie dafür massiv getadelt: Den Kindern sei das Himmelreich sicher.

In Troisdorf tobt seit Monaten ein ähnlicher Streit. Die Evangelische Grundschule in der Matthias-Langen-Straße will muslimischen Kindern die Aufnahme verweigern, wenn ihre Eltern sich nicht damit einverstanden erklären, dass ihre i-Tüpfelchen den evangelischen Religionsunterricht besuchen. Die Schulkonferenz hat sich dafür entschieden, die Teilnahme am Religionsunterricht für alle verpflichtend zu machen.  Weiterlesen

Landtag NRW berät über Schulrechtsänderung zur Inklusion

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Die Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“ bezieht Stellung zum 9. Schulrechtsänderungsgesetz zur Umsetzung der Inklusion

9. SchrÄG

Stellungnahme zum 9. Schulrechtsänderungsgesetz
(zum Herunterladen aufs Bild klicken)

Am 5. und 6. Juni 2013 findet im nordrhein-westfälischen Landtag eine parlamentarische Anhörung zum 9. Schulrechtsänderungsgesetz statt. Mit dieser Schulrechtsänderung sollen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, um Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in das allgemeine Bildungssystem einzubeziehen. Damit setzt das Bundesland die Vorgaben der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen zur schulischen Bildung um.

Der bisherige Gesetzentwurf ändert aber nichts an der Situation, dass Kinder und Lehrkräfte aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit oder Bekenntnislosigkeit Nachteile und Einschränkungen an öffentlichen Bekenntnisgrundschulen in Kauf nehmen müssen.

Es widerspricht dem Inklusionsgedanken, wenn an öffentlichen Schulen das gemeinsame Lernen an Konfessionsgrenzen Halt macht. Insbesondere seit Aufhebung der verbindlichen Schulbezirke und der damit verbundenen Schärfung des Profils öffentlicher konfessioneller Grundschulen sind in diesem Zusammenhang viele Probleme offen zutage getreten.

Wir meinen: Es muss gewährleistet sein, dass Familien ihre Kinder gemeinsam mit anderen Kindern aus der unmittelbaren Nachbarschaft in die gleiche Grundschule schicken können. Das Recht der gemeinsamen Beschulung behinderter und nicht behinderter Schülerinnen und Schüler muss unabhängig von ihrer Religion und Konfession gewährleistet werden. Inklusion bleibt halbherzig und damit unvollständig, wenn sie nicht auch konfessionelle und religiöse Grenzen überwindet.

Ferner muss sichergestellt werden, dass Glaube und Religionszugehörigkeit von Lehrkräften keinen Einfluss auf deren Anstellungschancen und die Wahrnehmung von Leitungspositionen haben.

Lesen Sie unsere vollständige und detaillierte Stellungnahme zum Gesetzentwurf (pdf, 28.5.2013).

s. auch: Eine Schule für alle – Der Inklusionsgedanke und die staatliche Bekenntnisschule in NRW

Auch dieses Jahr wieder Umwandlung von 2 katholischen Grundschulen in Köln

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(erstellt 23.5.2013, aktualisiert 26.8.2013)

Auch 2013 haben Eltern an zwei städtischen katholischen Grundschulen in Köln erfolgreich ein Verfahren zur Umwandlung der Schulart durchgeführt.

An der bisher katholischen Grundschule Sankt Nikolaus sprachen sich 77%  der Eltern für eine Umwandlung aus, lediglich 8% stimmten gegen eine Umwandlung. 15% nahmen nicht an der Abstimmung teil (nach geltender Gesetzeslage werden nicht abgegebene Stimmen wie Nein-Stimmen behandelt). Zum neuen Schuljahr wird die Schule, an der seit dem Schuljahr 2009/2010 das “Gemeinsame Lernen” von Kindern mit und ohne Behinderung praktiziert wird, also als Gemeinschaftsgrundschule St. Nikolaus geführt werden.

Die entsprechende Abstimmung an der KGS Lochnerstraße (Südstadt) erbrachte ebenfalls eine für die Umwandlung ausreichende Mehrheit.

Und es rumort an weiteren Schulen, wie der KStA am 10.6.2013 berichtet:

An der Brücker Grundschule, wo im vergangenen Jahr die Eltern mit vielen Aktionen für eine evangelische Bewerberin stritten, wurde die Wunschkandidatin mittlerweile eingestellt. Vorher hat sie offenbar die Konfession gewechselt. Die Debatte hat Spuren hinterlassen. Die Elternvertretung will nun trotz der Lösung des Personalproblems eine Befragung zur Umwandlung durchführen.

Im Jahr 2012 wurden übrigens allein in Köln drei katholische Grundschulen in Gemeinschaftsgrundschulen umgewandelt (wir berichteten). Waren also vor zwei Jahren noch 53 Grundschulen in Köln katholisch, sind es jetzt noch 48.