(Artikel aktualisiert am 23.5.2013)
In Mühlheim an der Ruhr sollen eine katholische und eine evangelische Bekenntnisschule zusammengelegt werden, die sich ohnehin in einem Gebäude befinden. Infolgedessen findet ein Bestimmungsverfahren statt. Die Eltern im Einzugsbezirk der Schule dürfen wählen, welcher Schulart die neue Grundschule angehören soll. Zur Wahl stehen Gemeinschaftsgrundschule, Katholische Bekenntnisschule, Evangelische Bekenntnisschule oder Weltanschauungsschule.
Für diese Wahl hat die Schulverwaltung gemeinsam mit den Schulleitungen eine FAQ für Eltern (s. Lokalkompass.de Mühlheim) zusammengestellt, die für uns mindestens ebenso viele Fragen aufwirft wie sie beantwortet:
Kann mein Kind dort bleiben, wo es jetzt ist oder wo es im Sommer eingeschult wird?
Ja. Erst einmal wird es ein neues gedachtes „Dach“ geben, sicherlich einen neuen Namen für die neue Schule. Die Lehrer arbeiten in einem Kollegium zusammen. Ihr Kind behält seine Bezugspersonen und den gewohnten Lernbereich, das gewohnte Schulgebäude.
Das klingt beruhigend, aber so ganz eindeutig scheint die Angelegenheit dann doch nicht zu sein. Eventuell muss auch die Hälfte der Lehrer die Schule verlassen:
Bleiben alle Lehrer vor Ort nach dem Bestimmungsverfahren?
Wenn die neue Schule eine Gemeinschaftsgrundschule wird, können dort alle Lehrerinnen und Lehrer weiterhin unterrichten. Wird es eine konfessionelle Schule, dürfen die Lehrer der anderen Konfession nicht übernommen werden, etwa die Hälfte der Schüler würden ihre Bezugspersonen verlieren.
Immerhin, eine islamische Bekenntnisschule steht offenbar nicht zur Wahl, sonst müssten wohl alle Lehrer gehen. Es fehlt der Hinweis, dass womöglich die Hälfte der Eltern an der neuen Schule eine Erklärung unterschreiben müssen, dass sie sich ab sofort eine Erziehung und Unterrichtung ihrer Kinder im Schulbekenntnis wünschen und gerne auf Religionsunterricht im eigenen Glauben verzichten. Nicht beantwortet wird auch die Frage, was geschähe, wenn sich die Eltern für eine Weltanschauungsschule entschieden.
Die Antwort auf die nächste Frage geht allerdings ganz offensichtlich davon aus, dass sich die Eltern für die Neugründung einer Gemeinschaftsschule entscheiden:
Behält mein Kind seine Klassenlehrerin?
In der Regel ja.
Wir drücken die Daumen.
UPDATE
Die Sache ist entschieden. Für keine Schulart kamen die benötigten 224 Stimmen zusammen. In diesem Fall ist eine Gemeinschaftsschule zu errichten. Von den 132 abgegebenen Stimmen entfielen auf die Errichtung einer
- Gemeinschaftsgrundschule: 77 Stimmen;
- Katholischen Bekenntnisgrundschule: 39 Stimmen;
- Evangelischen Bekenntnisgrundschule: 13 Stimmen;
- Weltanschauungsschule: 3 Stimmen.