Landtag NRW berät über Schulrechtsänderung zur Inklusion

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Die Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“ bezieht Stellung zum 9. Schulrechtsänderungsgesetz zur Umsetzung der Inklusion

9. SchrÄG

Stellungnahme zum 9. Schulrechtsänderungsgesetz
(zum Herunterladen aufs Bild klicken)

Am 5. und 6. Juni 2013 findet im nordrhein-westfälischen Landtag eine parlamentarische Anhörung zum 9. Schulrechtsänderungsgesetz statt. Mit dieser Schulrechtsänderung sollen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, um Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in das allgemeine Bildungssystem einzubeziehen. Damit setzt das Bundesland die Vorgaben der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen zur schulischen Bildung um.

Der bisherige Gesetzentwurf ändert aber nichts an der Situation, dass Kinder und Lehrkräfte aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit oder Bekenntnislosigkeit Nachteile und Einschränkungen an öffentlichen Bekenntnisgrundschulen in Kauf nehmen müssen.

Es widerspricht dem Inklusionsgedanken, wenn an öffentlichen Schulen das gemeinsame Lernen an Konfessionsgrenzen Halt macht. Insbesondere seit Aufhebung der verbindlichen Schulbezirke und der damit verbundenen Schärfung des Profils öffentlicher konfessioneller Grundschulen sind in diesem Zusammenhang viele Probleme offen zutage getreten.

Wir meinen: Es muss gewährleistet sein, dass Familien ihre Kinder gemeinsam mit anderen Kindern aus der unmittelbaren Nachbarschaft in die gleiche Grundschule schicken können. Das Recht der gemeinsamen Beschulung behinderter und nicht behinderter Schülerinnen und Schüler muss unabhängig von ihrer Religion und Konfession gewährleistet werden. Inklusion bleibt halbherzig und damit unvollständig, wenn sie nicht auch konfessionelle und religiöse Grenzen überwindet.

Ferner muss sichergestellt werden, dass Glaube und Religionszugehörigkeit von Lehrkräften keinen Einfluss auf deren Anstellungschancen und die Wahrnehmung von Leitungspositionen haben.

Lesen Sie unsere vollständige und detaillierte Stellungnahme zum Gesetzentwurf (pdf, 28.5.2013).

s. auch: Eine Schule für alle – Der Inklusionsgedanke und die staatliche Bekenntnisschule in NRW

Auch dieses Jahr wieder Umwandlung von 2 katholischen Grundschulen in Köln

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(erstellt 23.5.2013, aktualisiert 26.8.2013)

Auch 2013 haben Eltern an zwei städtischen katholischen Grundschulen in Köln erfolgreich ein Verfahren zur Umwandlung der Schulart durchgeführt.

An der bisher katholischen Grundschule Sankt Nikolaus sprachen sich 77%  der Eltern für eine Umwandlung aus, lediglich 8% stimmten gegen eine Umwandlung. 15% nahmen nicht an der Abstimmung teil (nach geltender Gesetzeslage werden nicht abgegebene Stimmen wie Nein-Stimmen behandelt). Zum neuen Schuljahr wird die Schule, an der seit dem Schuljahr 2009/2010 das “Gemeinsame Lernen” von Kindern mit und ohne Behinderung praktiziert wird, also als Gemeinschaftsgrundschule St. Nikolaus geführt werden.

Die entsprechende Abstimmung an der KGS Lochnerstraße (Südstadt) erbrachte ebenfalls eine für die Umwandlung ausreichende Mehrheit.

Und es rumort an weiteren Schulen, wie der KStA am 10.6.2013 berichtet:

An der Brücker Grundschule, wo im vergangenen Jahr die Eltern mit vielen Aktionen für eine evangelische Bewerberin stritten, wurde die Wunschkandidatin mittlerweile eingestellt. Vorher hat sie offenbar die Konfession gewechselt. Die Debatte hat Spuren hinterlassen. Die Elternvertretung will nun trotz der Lösung des Personalproblems eine Befragung zur Umwandlung durchführen.

Im Jahr 2012 wurden übrigens allein in Köln drei katholische Grundschulen in Gemeinschaftsgrundschulen umgewandelt (wir berichteten). Waren also vor zwei Jahren noch 53 Grundschulen in Köln katholisch, sind es jetzt noch 48.

Eine Wahl, die quälende Fragen aufwirft

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(Artikel aktualisiert am 23.5.2013)

In Mühlheim an der Ruhr sollen eine katholische und eine evangelische Bekenntnisschule zusammengelegt werden, die sich ohnehin in einem Gebäude befinden. Infolgedessen findet ein Bestimmungsverfahren statt. Die Eltern im Einzugsbezirk der Schule dürfen wählen, welcher Schulart die neue Grundschule angehören soll. Zur Wahl stehen Gemeinschaftsgrundschule, Katholische Bekenntnisschule, Evangelische Bekenntnisschule oder Weltanschauungsschule.

Für diese Wahl hat die Schulverwaltung gemeinsam mit den Schulleitungen eine FAQ für Eltern (s. Lokalkompass.de Mühlheim) zusammengestellt, die für uns mindestens ebenso viele Fragen aufwirft wie sie beantwortet:

Kann mein Kind dort bleiben, wo es jetzt ist oder wo es im Sommer eingeschult wird?

Ja. Erst einmal wird es ein neues gedachtes „Dach“ geben, sicherlich einen neuen Namen für die neue Schule. Die Lehrer arbeiten in einem Kollegium zusammen. Ihr Kind behält seine Bezugspersonen und den gewohnten Lernbereich, das gewohnte Schulgebäude.

Das klingt beruhigend, aber so ganz eindeutig scheint die Angelegenheit dann doch nicht zu sein. Eventuell muss auch die Hälfte der Lehrer die Schule verlassen:

Bleiben alle Lehrer vor Ort nach dem Bestimmungsverfahren?

Wenn die neue Schule eine Gemeinschaftsgrundschule wird, können dort alle Lehrerinnen und Lehrer weiterhin unterrichten. Wird es eine konfessionelle Schule, dürfen die Lehrer der anderen Konfession nicht übernommen werden, etwa die Hälfte der Schüler würden ihre Bezugspersonen verlieren.

Immerhin, eine islamische Bekenntnisschule steht offenbar nicht zur Wahl, sonst müssten wohl alle Lehrer gehen. Es fehlt der Hinweis, dass womöglich die Hälfte der Eltern an der neuen Schule eine Erklärung unterschreiben müssen, dass sie sich ab sofort eine Erziehung und Unterrichtung ihrer Kinder im Schulbekenntnis wünschen und gerne auf Religionsunterricht im eigenen Glauben verzichten. Nicht beantwortet wird auch die Frage, was geschähe, wenn sich die Eltern für eine Weltanschauungsschule entschieden.

Die Antwort auf die nächste Frage geht allerdings ganz offensichtlich davon aus, dass sich die Eltern für die Neugründung einer Gemeinschaftsschule entscheiden:

Behält mein Kind seine Klassenlehrerin?

In der Regel ja.

Wir drücken die Daumen.

UPDATE

Die Sache ist entschieden. Für keine Schulart kamen die benötigten 224 Stimmen zusammen. In diesem Fall ist eine Gemeinschaftsschule zu errichten. Von den 132 abgegebenen Stimmen entfielen auf die Errichtung einer

  • Gemeinschaftsgrundschule: 77 Stimmen;
  • Katholischen Bekenntnisgrundschule: 39 Stimmen;
  • Evangelischen Bekenntnisgrundschule: 13 Stimmen;
  • Weltanschauungsschule: 3 Stimmen.

Konsequent wäre es ja: 450 islamische Bekenntnisgrundschulen für NRW

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Über die Glaubwürdigkeit der Integrationspolitik in NRW

Die Neue Westfälische Zeitung berichtet am 26.4.2013, dass die muslimische Gemeinde in Paderborn jetzt doch nicht vorhat, eine islamische Bekenntnisgrundschule einzurichten. Konsequent wäre dieser Schritt durchaus gewesen: Schließlich sind ein Drittel aller Grundschulen in Nordrhein-Westfalen katholisch, etwa 38% aller Kinder im Grundschulalter sind katholisch getauft. Nach dieser Proportionalitäts-Logik, die nicht nur von Vertretern der katholischen Kirche immer wieder angeführt wird, könnten bis zu 450 Grundschulen in NRW als islamische Grundschulen eingerichtet werden, schließlich gelten ca. 15% der Schulkinder als muslimisch. Eher noch höher müsste die Anzahl der Weltanschauungsschulen sein, an denen es anders als an Konfessionsschulen und Gemeinschaftsgrundschulen keinen Religionsunterricht geben dürfte, da mittlerweile fast 16% der Kinder keiner Religion angehören. 0,1% aller Grundschulkinder sind laut Schulstatistik 2011/12 übrigens jüdisch, entsprechend gibt es immerhin 2 jüdische Bekenntnisschulen. Weiterlesen

Von wegen homogen

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In einer Antwort der Landesregierung vom 22.4.2013 auf eine Kleine Anfrage der Piraten NRW erteilt das Schulministerium wieder einmal verwirrende Auskünfte.

3. An wie vielen evangelischen und katholischen Bekenntnisschulen gehören weniger als 50 % der Schüler dem Schulbekenntnis an?
Nach den amtlichen Schuldaten für das Schuljahr 2012/2013 (Stichtag: 15.10.2012) gehören an 54 evangelischen und an 263 katholischen Bekenntnisgrundschulen in öffentlicher Trägerschaft weniger als 50 % der Schülerinnen und Schüler dem jeweiligen Schulbekenntnis an.

In einem Schreiben von März 2010 hatte uns allerdings ein Referent aus dem Schulministerium erklärt, dass sich aus der Landesverfassung “als prägender Gesichtspunkt in formeller Hinsicht [ergibt], dass eine Bekenntnisschule nach der Zusammensetzung des Lehrkörpers und der Schülerschaft grundsätzlich bekenntnishomogen ist.” Weiterlesen

WDR 5 Stadtgespräch zu Bekenntnis-Grundschulen in Paderborn: Einigkeit über Reformbedarf

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Soll das Schulgesetz geändert werden?

„Ja!“ Das war die einhellige Antwort aller Teilnehmer an der Podiumsdiskussion in Paderborn auf die Frage, ob die gesetzlichen Regelungen für Bekenntnisgrundschulen in Nordrhein-Westfalen geändert werden sollten, um den gesellschaftlichen Verhältnissen gerecht zu werdenSelbst der Vertreter des Erzbistums Paderborn, Monsignore Joachim Göbel, sieht Reformbedarf und sprach sich für Änderungen der derzeitigen problematischen Situation aus. Man darf hoffen, dass eine Neuauflage des Kulturkampfes ausbleibt. Die schulpolitische Sprecherin und parlamentarische Geschäftsführerin von Bündnis 90/Die Grünen, Sigrid Beer, kündigte eine baldige Erleichterung der Umwandlung von Bekenntnisgrundschulen in Gemeinschaftsgrundschulen nach dem Vorbild der Regelungen in Niedersachsen ein.

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„Zurück zur konfessionellen Trennung?“

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(zuletzt aktualisiert am 18. April 2013)

So betitelt die Rheinische Post am 13.4.2013 einen Artikel über die aktuelle Situation an den Grundschulen in Emmerich. Drei von sechs Grundschulen sind dort katholisch. Für den Bürgermeister kein Problem, schließlich seien sogar fast zwei Drittel der Bürger katholisch. Jetzt hat der Schulausschuss beschlossen, die zwei beliebten katholischen Innenstadtschulen Liebfrauenschule und Leegmeerschule auf zwei Züge zu verkleinern, so dass nicht katholische Kinder dort zukünftig kaum noch eine Chance auf Aufnahme haben werden – unabhängig davon, wie weit ihr Schulweg zur nächsten Gemeinschaftsgrundschule ist. Die Autorin des Artikels in der Rheinischen Post macht kein Hehl aus ihrer Verwunderung: Weiterlesen

Ausgrenzung nicht katholischer Kinder in Paderborn?

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Die allermeisten Eltern wünschen sich, dass ihr Kind die nächstgelegene Grundschule besuchen kann. Das ist in Paderborn nicht anders. Ungewöhnlich ist in Paderborn allerdings die hohe Dichte an katholischen Grundschulen. Weit über die Hälfte, nämlich 14 der 24 Grundschulen, sind katholische Grundschulen in kommunaler Trägerschaft. Seit Mitte Dezember gibt  es eine große öffentliche Debatte über das Thema. Weiterlesen

„weil sie türkenfrei sind“ – Über die Beliebtheit katholischer Schulen und Kindergärten

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Eine Sternstunde des deutschen Fernsehjournalismus war es ganz sicher nicht, als Ex-Fernsehpfarrer Jürgen Fliege und Papstfan Matthias Matussek sich bei Sandra Maischberger über die Gründe für die Beliebtheit katholischer Kindergärten und Schulen austauschten. Weiterlesen

Dormagen: Katholische St. Nikolaus-Grundschule in Gemeinschaftsschule umgewandelt

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Bonn, 17.2.2013

Soeben erreicht uns folgende Mitteilung aus Düsseldorf:

„Ich wollte Sie darüber informieren, dass die September 2011 gestartete Elterninitiative zur Umwandlung der Kath.St. Nikolaus-Grundschule erfolgreich beendet worden ist. Weiterlesen