Eine Wahl, die quälende Fragen aufwirft

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(Artikel aktualisiert am 23.5.2013)

In Mühlheim an der Ruhr sollen eine katholische und eine evangelische Bekenntnisschule zusammengelegt werden, die sich ohnehin in einem Gebäude befinden. Infolgedessen findet ein Bestimmungsverfahren statt. Die Eltern im Einzugsbezirk der Schule dürfen wählen, welcher Schulart die neue Grundschule angehören soll. Zur Wahl stehen Gemeinschaftsgrundschule, Katholische Bekenntnisschule, Evangelische Bekenntnisschule oder Weltanschauungsschule.

Für diese Wahl hat die Schulverwaltung gemeinsam mit den Schulleitungen eine FAQ für Eltern (s. Lokalkompass.de Mühlheim) zusammengestellt, die für uns mindestens ebenso viele Fragen aufwirft wie sie beantwortet:

Kann mein Kind dort bleiben, wo es jetzt ist oder wo es im Sommer eingeschult wird?

Ja. Erst einmal wird es ein neues gedachtes „Dach“ geben, sicherlich einen neuen Namen für die neue Schule. Die Lehrer arbeiten in einem Kollegium zusammen. Ihr Kind behält seine Bezugspersonen und den gewohnten Lernbereich, das gewohnte Schulgebäude.

Das klingt beruhigend, aber so ganz eindeutig scheint die Angelegenheit dann doch nicht zu sein. Eventuell muss auch die Hälfte der Lehrer die Schule verlassen:

Bleiben alle Lehrer vor Ort nach dem Bestimmungsverfahren?

Wenn die neue Schule eine Gemeinschaftsgrundschule wird, können dort alle Lehrerinnen und Lehrer weiterhin unterrichten. Wird es eine konfessionelle Schule, dürfen die Lehrer der anderen Konfession nicht übernommen werden, etwa die Hälfte der Schüler würden ihre Bezugspersonen verlieren.

Immerhin, eine islamische Bekenntnisschule steht offenbar nicht zur Wahl, sonst müssten wohl alle Lehrer gehen. Es fehlt der Hinweis, dass womöglich die Hälfte der Eltern an der neuen Schule eine Erklärung unterschreiben müssen, dass sie sich ab sofort eine Erziehung und Unterrichtung ihrer Kinder im Schulbekenntnis wünschen und gerne auf Religionsunterricht im eigenen Glauben verzichten. Nicht beantwortet wird auch die Frage, was geschähe, wenn sich die Eltern für eine Weltanschauungsschule entschieden.

Die Antwort auf die nächste Frage geht allerdings ganz offensichtlich davon aus, dass sich die Eltern für die Neugründung einer Gemeinschaftsschule entscheiden:

Behält mein Kind seine Klassenlehrerin?

In der Regel ja.

Wir drücken die Daumen.

UPDATE

Die Sache ist entschieden. Für keine Schulart kamen die benötigten 224 Stimmen zusammen. In diesem Fall ist eine Gemeinschaftsschule zu errichten. Von den 132 abgegebenen Stimmen entfielen auf die Errichtung einer

  • Gemeinschaftsgrundschule: 77 Stimmen;
  • Katholischen Bekenntnisgrundschule: 39 Stimmen;
  • Evangelischen Bekenntnisgrundschule: 13 Stimmen;
  • Weltanschauungsschule: 3 Stimmen.

Konsequent wäre es ja: 450 islamische Bekenntnisgrundschulen für NRW

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Über die Glaubwürdigkeit der Integrationspolitik in NRW

Die Neue Westfälische Zeitung berichtet am 26.4.2013, dass die muslimische Gemeinde in Paderborn jetzt doch nicht vorhat, eine islamische Bekenntnisgrundschule einzurichten. Konsequent wäre dieser Schritt durchaus gewesen: Schließlich sind ein Drittel aller Grundschulen in Nordrhein-Westfalen katholisch, etwa 38% aller Kinder im Grundschulalter sind katholisch getauft. Nach dieser Proportionalitäts-Logik, die nicht nur von Vertretern der katholischen Kirche immer wieder angeführt wird, könnten bis zu 450 Grundschulen in NRW als islamische Grundschulen eingerichtet werden, schließlich gelten ca. 15% der Schulkinder als muslimisch. Eher noch höher müsste die Anzahl der Weltanschauungsschulen sein, an denen es anders als an Konfessionsschulen und Gemeinschaftsgrundschulen keinen Religionsunterricht geben dürfte, da mittlerweile fast 16% der Kinder keiner Religion angehören. 0,1% aller Grundschulkinder sind laut Schulstatistik 2011/12 übrigens jüdisch, entsprechend gibt es immerhin 2 jüdische Bekenntnisschulen. Weiterlesen

Von wegen homogen

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In einer Antwort der Landesregierung vom 22.4.2013 auf eine Kleine Anfrage der Piraten NRW erteilt das Schulministerium wieder einmal verwirrende Auskünfte.

3. An wie vielen evangelischen und katholischen Bekenntnisschulen gehören weniger als 50 % der Schüler dem Schulbekenntnis an?
Nach den amtlichen Schuldaten für das Schuljahr 2012/2013 (Stichtag: 15.10.2012) gehören an 54 evangelischen und an 263 katholischen Bekenntnisgrundschulen in öffentlicher Trägerschaft weniger als 50 % der Schülerinnen und Schüler dem jeweiligen Schulbekenntnis an.

In einem Schreiben von März 2010 hatte uns allerdings ein Referent aus dem Schulministerium erklärt, dass sich aus der Landesverfassung “als prägender Gesichtspunkt in formeller Hinsicht [ergibt], dass eine Bekenntnisschule nach der Zusammensetzung des Lehrkörpers und der Schülerschaft grundsätzlich bekenntnishomogen ist.” Weiterlesen

WDR 5 Stadtgespräch zu Bekenntnis-Grundschulen in Paderborn: Einigkeit über Reformbedarf

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Soll das Schulgesetz geändert werden?

„Ja!“ Das war die einhellige Antwort aller Teilnehmer an der Podiumsdiskussion in Paderborn auf die Frage, ob die gesetzlichen Regelungen für Bekenntnisgrundschulen in Nordrhein-Westfalen geändert werden sollten, um den gesellschaftlichen Verhältnissen gerecht zu werdenSelbst der Vertreter des Erzbistums Paderborn, Monsignore Joachim Göbel, sieht Reformbedarf und sprach sich für Änderungen der derzeitigen problematischen Situation aus. Man darf hoffen, dass eine Neuauflage des Kulturkampfes ausbleibt. Die schulpolitische Sprecherin und parlamentarische Geschäftsführerin von Bündnis 90/Die Grünen, Sigrid Beer, kündigte eine baldige Erleichterung der Umwandlung von Bekenntnisgrundschulen in Gemeinschaftsgrundschulen nach dem Vorbild der Regelungen in Niedersachsen ein.

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„Zurück zur konfessionellen Trennung?“

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(zuletzt aktualisiert am 18. April 2013)

So betitelt die Rheinische Post am 13.4.2013 einen Artikel über die aktuelle Situation an den Grundschulen in Emmerich. Drei von sechs Grundschulen sind dort katholisch. Für den Bürgermeister kein Problem, schließlich seien sogar fast zwei Drittel der Bürger katholisch. Jetzt hat der Schulausschuss beschlossen, die zwei beliebten katholischen Innenstadtschulen Liebfrauenschule und Leegmeerschule auf zwei Züge zu verkleinern, so dass nicht katholische Kinder dort zukünftig kaum noch eine Chance auf Aufnahme haben werden – unabhängig davon, wie weit ihr Schulweg zur nächsten Gemeinschaftsgrundschule ist. Die Autorin des Artikels in der Rheinischen Post macht kein Hehl aus ihrer Verwunderung: Weiterlesen

Ausgrenzung nicht katholischer Kinder in Paderborn?

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Die allermeisten Eltern wünschen sich, dass ihr Kind die nächstgelegene Grundschule besuchen kann. Das ist in Paderborn nicht anders. Ungewöhnlich ist in Paderborn allerdings die hohe Dichte an katholischen Grundschulen. Weit über die Hälfte, nämlich 14 der 24 Grundschulen, sind katholische Grundschulen in kommunaler Trägerschaft. Seit Mitte Dezember gibt  es eine große öffentliche Debatte über das Thema. Weiterlesen

„weil sie türkenfrei sind“ – Über die Beliebtheit katholischer Schulen und Kindergärten

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Eine Sternstunde des deutschen Fernsehjournalismus war es ganz sicher nicht, als Ex-Fernsehpfarrer Jürgen Fliege und Papstfan Matthias Matussek sich bei Sandra Maischberger über die Gründe für die Beliebtheit katholischer Kindergärten und Schulen austauschten. Weiterlesen

Dormagen: Katholische St. Nikolaus-Grundschule in Gemeinschaftsschule umgewandelt

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Bonn, 17.2.2013

Soeben erreicht uns folgende Mitteilung aus Düsseldorf:

„Ich wollte Sie darüber informieren, dass die September 2011 gestartete Elterninitiative zur Umwandlung der Kath.St. Nikolaus-Grundschule erfolgreich beendet worden ist. Weiterlesen

Besonderer Hinweis: § 26 Abs 6 Schulgesetz

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An zahlreichen Grundschulen in Nordrhein-Westfalen ist die Position des Schulleiters nicht besetzt. Ein Lehrerberater formuliert es drastisch: „Keiner will mehr Schulleiterin oder Schulleiter werden.“ So ganz stimmt das nicht. Es gibt immer noch Lehrerinnen und Lehrer, die mit großem Engagement auch Leitungspositionen übernehmen wollen. Nur leider gewährt man ihnen an vielen Schulen dieses Recht nicht – aus Gründen, die im 21. Jahrhundert für die wenigsten Staatsbürger einleuchtend sind. Weiterlesen

Eine Schule für alle – Der Inklusionsgedanke und die staatliche Bekenntnisschule in NRW

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„Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“.

Das ist der Titel des Aktionsplans der Landesregierung, mit dem die UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden soll. Die Umsetzung der Inklusion an den Schulen des Landes ist ein wesentliches Element des Planes, auch dort soll es bald kein „normal“ und „anders“ mehr geben. Weiterlesen