Besonderer Hinweis: § 26 Abs 6 Schulgesetz

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An zahlreichen Grundschulen in Nordrhein-Westfalen ist die Position des Schulleiters nicht besetzt. Ein Lehrerberater formuliert es drastisch: „Keiner will mehr Schulleiterin oder Schulleiter werden.“ So ganz stimmt das nicht. Es gibt immer noch Lehrerinnen und Lehrer, die mit großem Engagement auch Leitungspositionen übernehmen wollen. Nur leider gewährt man ihnen an vielen Schulen dieses Recht nicht – aus Gründen, die im 21. Jahrhundert für die wenigsten Staatsbürger einleuchtend sind. Weiterlesen

Eine Schule für alle – Der Inklusionsgedanke und die staatliche Bekenntnisschule in NRW

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„Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“.

Das ist der Titel des Aktionsplans der Landesregierung, mit dem die UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden soll. Die Umsetzung der Inklusion an den Schulen des Landes ist ein wesentliches Element des Planes, auch dort soll es bald kein „normal“ und „anders“ mehr geben. Weiterlesen

Über Schulvielfalt und Wahlfreiheit im Sauerland

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Sundern im Hochsauerlandkreis, Nordrhein-Westfalen, Quelle: wiki commons

In vielen Städten und Gemeinden im ländlich geprägten Sauerland gibt es fast ausschließlich katholische Grundschulen. Eine Wahlfreiheit zwischen verschiedenen Grundschularten ist für die Eltern damit nicht gegeben. Für nicht-katholische Lehrkräfte und Schüler sind damit erhebliche Einschränkungen verbunden. Eine Konsequenz: Evangelische oder konfessionslose Lehrkräfte haben unabhängig von ihrer Qualifikation kaum eine Chance, in dieser Region Schulleiter zu werden. Weiterlesen

Welcher Schulweg ist für Grundschüler angemessen?

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat Ende Juli 2011 dargelegt, dass es für Schulanfänger einen Schulweg von etwa 1 km für angemessen erachtet:

„Einer Reihe von Antragstellern war die Aufnahme in die jeweilige Wunschschule aus Kapazitätsgründen versagt worden, wobei ihnen Kinder mit teilweise deutlich weiteren Schulwegen vorgezogen worden waren. Die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts beanstandete diese Praxis, weil der Zuschnitt des beschlossenen gemeinsamen Einschulungsbereichs den Grundsatz altersangemessener Schulwege nicht beachte. Weiterlesen

Jahresrückblick: Bekenntnisgrundschulen in NRW 2012

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Vorweg: In der Sache hat sich 2012 nichts geändert. An einem Drittel aller Grundschulen in Nordrhein-Westfalen stellt das religiöse Bekenntnis nach wie vor das oberste Kriterium für die Aufnahme von Schüler/innen sowie die Einstellung von Lehrkräften dar. Weiterhin besuchen bekenntnisfremde Kinder Religionsunterricht und nicht selten auch Gottesdienste, ohne sich davon abmelden zu können oder statt dessen Unterricht im eigenen Bekenntnis zu bekommen. Weiterlesen

Über die weite (Zeit-)Reise von Lippe nach Bonn

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Kinder nach Konfession sortieren?“ Das fragt unser Podiumsteilnehmer, der NRW-Pirat Hans-Immanuel Herbers, in einem lesenswerten Artikel auf seinem Blog „Ergo Sumus„.

Auf der Podiumsdiskussion vertrat Herbers als einziger Diskutant die klare Position, dass staatliche Bekenntnisschulen in NRW keinen Platz mehr haben sollten: „Wir sind dafür, dass öffentliche Schulen weltanschaulich neutral sind.“

Sein Beitrag zum Nachhören:

Welche Auswirkungen haben Bekenntnisgrundschulen auf Integration?

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In Paderborn fühlen sich nicht nur muslimische Eltern diskriminiert, weil der Besuch der nahe gelegenen Grundschule teuer erkauft werden muss:

„Muslimische Eltern etwa, so der Vater eines Grundschulkindes, befänden sich in dem Zwiespalt, gegen ihre Überzeugung eine Erklärung zu unterschreiben oder alternativ mit dem Kind die nächste Gemeinschaftsschule aufsuchen zu müssen.“
 (s. nw-news.de Paderborn, 15.12.2012, Wenn ein Muslim in die katholische Schule geht. SPD Arbeitskreis Migration diskutiert Probleme)

Ein Artikel auf WDR.de vom 15.12.2012 mit dem Titel „Nachteile beim Abmelden vom Religionsunterricht?“ beleuchtet die Auswirkungen von Bekenntnisgrundschulen auf Integrationsbemühungen. Es geht hier vor allem darum, dass Familien sich gezwungen sehen, ihr Kind an Religionsunterricht und Gottesdiensten teilnehmen zu lassen, obwohl sie dem Bekenntnis nicht angehören.

„Monika Franzen vom Schulamt Mönchengladbach widerspricht. Ihr sei kein Fall bekannt, dass eine Bekenntnisschule ein Geschwisterkind abgewiesen hätte, nachdem die älteren Geschwister sich nach der Aufnahmeerklärung vom Religionsunterricht abmelden ließen. Zugleich sagt die Schulamtsdirektorin: „Es ist klar, dass Kinder nicht aufgenommen werden können, wenn die Schulleitung weiß, dass Eltern ihr Kind eigentlich nicht im Sinne des Bekenntnisses unterrichten und erziehen lassen wollen.“ Dass es in Mönchengladbach keine Alternativen zu evangelischen oder katholischen Bekenntnisschulen gäbe, bestreitet Monika Franzen. Auch dort, wo sich Bekenntnisschulen konzentrierten – zum Beispiel in Mönchengladbach-Rheydt – gäbe es noch genügend Gemeinschaftsgrundschulen in zumutbarer Entfernung. Zumutbare Entfernung entspricht laut Franzen einem Radius von etwa zwei Kilometern. Diejenigen Kinder, die auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind, könnten ein ermäßigtes Schülerticket bekommen.“

Im Paderborner Norden gibt es im Umkreis von vier Kilometern sechs Bekenntnisschulen – aber keine einzige Gemeinschaftsschule. Uns liegt ein Ablehnungsschreiben von einer dieser Schulen vor (November 2012). Das Kind soll von der katholischen Bekenntnisschule nicht aufgenommen werden, weil ein älteres Geschwisterkind im vorvergangenen Schuljahr vom Religionsunterricht abgemeldet wurde.

In den 1950er bis 1980er Jahren wurden in den USA übrigens Schüler per Schulbus in weiter entfernt gelegene Schulen transportiert, um einer Segregation (Entmischung der Bevölkerung) entgegenzuwirken. Kommunen in NRW subventionieren heute Schülertickets, damit christliche Kinder unter sich bleiben.

Service Bildung: Wie wandelt man eine Bekenntnisgrundschule um?

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Service Bildung einmal anders: WDR5 erklärt in der Sendung Leonardo nicht nur, warum vielfach Bekenntnisgrundschulen umgewandelt werden, sondern auch, was genau Eltern tun können, um dieses Verfahren durchzuführen („Service Bildung: Umwandlung einer Konfessionsschule“, 13.12.2012).

Die gesamte Sendung kann im WDR-Podcast gehört werden, der Beitrag über Bekenntnisgrundschulen beginnt bei Sendeminute 33: http://medien.wdr.de/m/1355416270/radio/leonardo/wdr5_leonardo_20121213.mp3

Beleuchtet wird in der Sendung beispielhaft die Situation an der Katholischen Grundschule Elsdorf (wir berichteten), wo eine evangelische Klassenlehrerin keine feste Stelle bekommen kann.

„Staat, Kirche, Religion – Wie passen Bekenntnisgrundschulen in unsere Gesellschaft?“ Podiumsdiskussion in Bonn am 19.11.2012

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Sind Bekenntnisgrundschulen noch zeitgemäß?
Landespolitik und Kirchen beziehen Stellung

Podiumsdiskussion über staatliche Bekenntnisschulen in Nordrhein-Westfalen,
Rathaus Bonn-Beuel, 19.11.2012

Hören Sie sich den Mitschnitt der gesamten Podiumsdiskussion an:

Nur in NRW sind rund ein Drittel der ausschließlich öffentlich finanzierten Grundschulen an ein Bekenntnis gebunden, fast alle katholisch. Damit sind Einschränkungen für all jene Kinder und Lehrkräfte verbunden, die nicht dem Schulbekenntnis angehören. Hinzu kommt, dass diese Schulen Religion im Regelfall ausschließlich im jeweiligen Bekenntnis unterrichten, unabhängig davon, wie sich die Schülerschaft zusammensetzt. Die Stadtschulpflegschaft Bonn und die Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“ haben die schulpolitischen Sprecherinnen der Landtagsfraktionen sowie Vertreter/innen der katholischen und der evangelischen Kirche  am 19. November 2012 ins Bonn-Beueler Rathaus eingeladen, um über die Rolle der Bekenntnisgrundschulen in öffentlicher Trägerschaft in Nordrhein-Westfalen zu diskutieren.


Berichterstattung:


Zitate aus der Diskussion

Renate Hendricks, MdL SPD (bildungspolitische Sprecherin)

Renate Hendricks, MdL SPD (bildungspolitische Sprecherin)

Wir können das Thema nicht angehen ohne die Kirchen, sondern nur mit den Kirchen.“

„Einen Großteil der Forderungen der Initiative können wir unterschreiben. Wenn sich die Zusammensetzung der Bevölkerung ändert, müssen auch die Schulen sinnvoll weiterentwickelt werden. Wir müssten die Verfassung ändern, das wollen wir an dieser Stelle nicht, aber wir müssen mit den Kirchen und gemeinsam im Landtag über die Bedingungen reden. Aus meiner Sicht ist das Quorum für die Umwandlung in Gemeinschaftsgrundschulen einfach zu hoch. Die SPD hat dazu parteiintern einen Antrag auf den Weg gebracht.“

Sigrid Beer, MdL Grüne (bildungspolitische Sprecherin)

Sigrid Beer, MdL Grüne (bildungspolitische Sprecherin):

„Es kann nicht sein, dass an der Frage der konfessionellen Zugehörigkeit Segregation entsteht, es kann nicht sein, dass gesellschaftliche Spaltung gefördert wird. Die Bekenntnisschule ist ein Instrument, um gesellschaftlich zu sortieren. Deswegen müssen wir über die Anmeldekriterien und über das Quorum miteinander reden. Für eine Verfassungsänderung reichen die Mehrheiten nicht aus.“

„Die Hürden bei der Umwandlung sind in der Tat sehr hoch, bei 2/3 Quorum im Grundschulbereich, während es in der SEK I bei 1/3 liegt, darüber muss man sicherlich nachdenken, wenn die Frage der Verfassung weiter so besteht.“

„Die Kirche muss zur Kenntnis nehmen, wie sich Gesellschaft verändert.“

Klaus Kaiser, MdL CDU (stellv. Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion)

Klaus Kaiser, MdL CDU (stellv. Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion)

Klaus Kaiser, MdL CDU  (stellv. Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion)

Die Ausländerquote an Katholischen Grundschulen ist meines Wissens ausreichend hoch.“

„Ich glaube, es gibt keinen gesellschaftlichen Konsens, Bekenntnisschulen abzuschaffen.“

„Diskriminierende Tatbestände darf es nicht geben, es muss Wahlmöglichkeit gegeben sein. Wir müssen problemorientiert im Einzelnen vorgehen.“

Hans Immanuel Herbers, Dipl. Theol., Piratenpartei NRW

Hans Immanuel Herbers, Dipl. Theol., Piratenpartei NRW

„Ich warte auf den Gesetzentwurf von Rot-Grün, dass wir andere Regeln über Bekenntnisgrundschulen kriegen.“

Öffentliche Schulen müssen weltanschaulich neutral sein. Es kann nicht sein, dass eine Aufnahmeerklärung auf eine öffentliche Schule in Nordrhein-Westfalen die Grundrechte außer Kraft setzt! „

„Die Kirchen müssen sich der Frage stellen, warum sie solche Privilegien im 21. Jahrhundert nach wie vor wollen.“

Yvonne Gebauer, MdL FDP (bildungspolitische Sprecherin)

Yvonne Gebauer, MdL FDP (bildungspolitische Sprecherin)

Ich stehe zu Bekenntnisgrundschulen, ich bin aber an Lösungen für die Probleme interessiert. Bekenntnisschulen und Gemeinschaftsschulen dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Es obliegt auch immer den Schulleitungen, wie sie mit den Fällen umgehen. Die Probleme müssen vor Ort gelöst werden, es gibt keinen Grund, Bekenntnisschulen abzuschaffen.“

„Man muss in Dialog mit den Kirchen gehen“.

„Wir müssen Probleme erkennen, diese Probleme gibt es und dieser Abend zeigt, dass Probleme angegangen werden.“

Robert Buchholz, Kath. Schulreferent Bonn/Euskirchen

Robert Buchholz, Kath. Schulreferent Bonn/Euskirchen

Bekenntnisschulen sind ein wichtiger Teil einer pluralen Gesellschaft. Eine GGS erzieht auch, aber die KGS kann mehr bieten. In einer KGS prägt das Bekenntnis nicht nur den Religionsunterricht, sondern soll das gesamte Schulleben und den Unterricht in allen Fächern prägen.“

„Zur fachlichen Qualifikation gehört die Konfessionalität.“

„Wenn wir als Kirche es nicht schaffen, an den Schulen die Leitung zu besetzen, müssen wir in die Pötte kommen.“

„Es darf nicht sein, dass man in einem Ortsteil gezwungen wird auf eine Bekenntnisgrundschule zu gehen, wenn es keine Alternative gibt, damit ist der Bekenntnisgrundschulgedanke sogar pervertiert.“

„Wir müssen alle zusammenwirken, um Härten zu beseitigen.“

Rainer Pauschert, Kirchenrat, Evangelische Kirche im Rheinland

Rainer Pauschert, Kirchenrat, Evangelische Kirche im Rheinland

„Die GGS ist ein Standardmodell, das trägt.“

„Wo evangelisch drauf steht, soll auch evangelisch drin sein.“

„Ich bin berührt von den Einzelbeispielen, von denen Sie erzählt haben. Wir sollten – flapsig ausgedrückt – mitnehmen, welche Risiken und Nebenwirkungen die Konfessionsschulen haben, gleichzeitig sollten wir aber auch nicht das Kind mit dem Bad ausschütten.“

Dr. Christian Karaus, Rechtsanwalt (Schulrecht), Kanzlei Birnbaum & Partner

Dr. Christian Karaus, Rechtsanwalt (Schulrecht), Birnbaum & Partner

„Die Diskussion zeigt, dass man in der Weimarer Reichsverfassung nicht umsonst versucht hat, die Trennung von Kirche und Staat hinzubekommen.“

„Die Legitimation von Bekenntnisschulen ist in einer religiös weniger homogenen Gesellschaft zunehmend schwerer aufrechtzuerhalten.“

„Die demokratischen Hürden für Elternbeteiligung dürfen nicht zu hoch sein.“

Zum Thema Abmeldung vom Religionsunterricht an Bekenntnisschulen: „Wir sollten Regelungen finden, die für alle transparent und eindeutig sind.“

„Vieles lässt sich im Rahmen einfacher Mehrheiten ändern, dafür brauchen wir keine Verfassungsänderung.“

Moderation: Karl-Heinz HeinemannBildungsjournalist

Termin und Ort:
Rathaus Bonn-Beuel, Großer Saal
Friedrich-Breuer-Str. 65,  53 225 Bonn
19. November, 19:30

Die Diskussion war thematisch in drei Abschnitte gegliedert:
Teil 1: Aufnahmekriterien an Bekenntnisgrundschulen
Teil 2: Lehrkräfte an Bekenntnisgrundschulen
Teil 3: Religionsfreiheit ernst nehmen

Teil 4: Publikumsfragen