Von der Schulpolitik in NRW und nichtkatholischen „Laufkindern“ in Siegen

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Wer hat Angst vor’m schwarzen Mann? Niemand!
Und wenn er aber kommt? Dann laufen wir davon!

Die NRW-Landespolitik macht es Kommunen und Eltern im Grundschulbereich nicht leicht. Oder, wie es der bundesweit tätige und aufs Schulrecht spezialisierte Rechtsanwalt Andreas Zoller ohne diplomatische Zurückhaltung formuliert:

„Salopp könnte man sagen, daß die Schulwahl in NRW sich so ziemlich alle Probleme aufhalst, die insgesamt denkbar sind:
Im Grundschulbereich wurden zwischenzeitlich die Schulbezirke aufgehoben, so daß sich bereits im Bereich der Einschulung mitunter kuriose Aufnahmekapazitätsrechtsstreite abspielen. […] Die Neuregelung ist deutlich mißlungen und zementiert die Mentalität der Schulen, potentiell mißliebige Schüler abzuweisen und die der Schulbehörden, sich bei Problemfällen herauszuhalten.

Weiter führt Zoller zum Thema Aufnahmekapazitäten aus:

„Das Hauptproblem liegt darin, daß dann, wenn Schülerströme nicht durch Schulbezirke oder Schuleinzugsbereiche gelenkt werden, diese oftmals sich auf eine oder wenige Schulen fokussieren. Zum Problem wird dies dann, wenn Aufnahmekapazitäten nicht zur Aufnahme aller Schüler ausreichen.“

In Zeiten zurückgehender Schülerzahlen müssen vielfach Grundschulen zusammengelegt oder geschlossen werden, was durch die unterschiedlichen Schularten oftmals zu Konflikten führt. Hinzu kommt ein wachsender Anteil religionsfrei oder muslimisch aufwachsender Kinder, so dass schnell der Eindruck der Benachteiligung bestimmter Gruppen im Raum steht.

Eine schöne Illustration für die oben beschriebenen Probleme findet sich in Siegen, wo die Stadt über kreative Lösungen für den Umgang mit unterschiedlich beliebten Grundschulen nachdenkt, wie Der Westen berichtet:

Die auf zwei Züge festgelegte katholische Schule platzt aus allen Nähten, während in der größten Schule in der Stadtmitte Leerstände drohen. Andererseits ist die katholische Grundschule Angebotsschule für das ganze Stadtgebiet und kann Kinder von überall aufnehmen.

Dem könnte die Stadt nur „entgegensteuern“, wenn die politischen Gremien für die Bekenntnisschule auf dem Dörnberg die Einzügigkeit festlegen würden.

Dann würden wirklich nur die katholischen Kinder dort aufgenommen werden, die derzeit schon eine Minderheit unter den Neuanmeldungen für die Bekenntnisschule sind. „Laufkindern“ aus der näheren Umgebung, die nicht katholisch sind, und Geschwisterkindern bliebe das Angebot erhalten.

[…] Dass an der Gemeinschaftsgrundschule Kreuztal durch Festlegung der Zügigkeit das Integrationsproblem gelöst werde, stellte Bürgermeister Kiß in Abrede. Das könne nur ein indirekter Effekt sein. Denn letztlich liege dies am Elternwillen. Dazu hatte ein Kreuztaler Vater „mit Migrationshintergrund“ eine eindeutige Meinung: „Niemand kann erwarten, dass Ausländer sich integrieren, wenn die Gastgeber sich von den Gästen entfernen.“ Er appellierte an anwesende Eltern, ihre Kinder an der Gemeinschaftsgrundschule anzumelden.
Der Westen, Ausgabe Siegen, 22.9.2011, Schuldiskussion kommt in Fahrt

Wir wüssten gerne, wo im Schulgesetz eigentlich der Passus von den Laufkindern zu finden ist.

Frank Plasberg erklärt Bruder Paulus, warum katholische Schulen so beliebt sind

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In einer Ausstrahlung von „Hart aber Fair“ zum Papstbesuch in Deutschland 2011 äußerte sich Moderator Frank Plasberg mit klaren Worten über die nicht immer nur religiösen Sehnsüchte nach katholischer Beschulung.

[youtube]http://www.youtube.com/watch?v=Z5qIAeoh5xk&t=53m35s[/youtube]

(bitte vorspulen auf Position 53m35s)

Frank Plasberg ist übrigens kein erbitterter Gegner katholischer Schulen, sonst wäre er nicht selbst Pate einer Katholischen Grundschule in Wermelskirchen.

(s. auch „weil sie türkenfrei sind“)

Respekt, Herr Feyen! Ein Schulleiter setzt sich für die Umwandlung seiner KGS ein

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In Emmerich setzt sich der Leiter einer katholischen Bekenntnisgrundschule für die Umwandlung der Schule in eine Gemeinschaftsgrundschule ein. Nicht etwa, weil er vom katholischen Glauben abgefallen ist, sondern weil er überzeugt ist, dass dies für seine Schule mit über 40% nichtkatholischen Schülerinnen und Schülern die geeignetere Schulart wäre.

Heribert Feyen, seit elf Jahren Rektor der katholischen Liebfrauen-Grundschule, wirbt unverdrossen für Information, Transparenz und Toleranz an seiner Schule. Der Vrasselter sieht sich in der Rolle des Einzelkämpfers. Im Grunde geht es ihm um die Zukunft seiner Schule in einer veränderten Welt. Eine gedeihliche Zukunft für alle sieht er eher als städtische Gemeinschafts-Grundschule gewährleistet.

[…] Und so wiederholt Feyen gebetsmühlenartig sein Credo: „Es gibt keine Nachteile für die Schule, weder in finanzieller, organisatorischer oder ideeller Hinsicht.“ Sodann listet er einige Pluspunkte einer Gemeinschaftsschule auf, die in seinen Augen für alle von Segen wären:
„Weiterhin Schulgottesdienste, Kontaktstunden, Beten, katholischer und evangelischer Religionsunterricht.“
„Bessere Möglichkeiten, Lehrer einzustellen und Leitungsstellen zu besetzen.“
Der Westen, Emmerich, 20.9.2011, Den lieben Gott nicht vertreiben, siehe auch Rheinische Post, 21.9.2011, Katholisch: 65 Eltern dagegen

Klare Worte eines Schulleiters in Emmerich, der offenbar daran verzweifelt, dass er nicht die Lehrkräfte einstellen darf, die dafür am besten geeignet sind. Im Juli 2011 schrieb Feyen einen Brief an die Eltern seiner Schule, als bewährte Lehrerinnen nicht zum Bewerbungsverfahren für eine offene Stelle zugelassen wurden, wie die rheinische Post berichtet:

„Für diese Stelle hätten sich auch gerne junge Kolleginnen aus unserem Lehrpersonal beworben, die bisher als Vertretungslehrer tätig waren“, schreibt Feyen. „Sie waren aber am Bewerbungsverfahren nicht zugelassen, weil nur Menschen katholischen Bekenntnisses sich an unserer katholischen Grundschule bewerben können.“

Ärgerlich, weil so personelle Kontinuität verhindert worden ist. Und: Früher wurden die Lehrer durch das Emmericher Schulamt zugewiesen, schreibt Feyen. Da ging es weniger streng zu. An der Liebfrauenschule gibt es nämlich auch evangelische Lehrer.

Feyen hat den Eltern aus diesem Anlass die Daten von seiner Schule mitgeteilt.

268 Kinder aus 21 Nationen besuchen die Schule.
157 von ihnen sind katholisch.
46 sind evangelisch.
65 Kinder haben ein anderes religiöses Bekenntnis oder gehören keiner Glaubensgemeinschaft an.

Die Eltern haben es in der Hand, den Zusatz der Bekenntnisschule zu streichen. Ein Fünftel der Eltern müsste einen schriftlichen Antrag stellen, anschließend gäbe es eine Abstimmung: Würden mehr als zwei Drittel der Änderung zustimmen, wäre sie beschlossen.

Feyen äußert in seinem Brief Sympathie für die Idee. Er sieht angesichts der Zahlen eine veränderte Lage an seiner Schule. Denn dort gibt es keinen evangelischen Religionsunterricht, auch keinen Religionsunterricht für die Kinder mit anderem Bekenntnis. Obwohl beinahe die Hälfte der Kinder nicht katholisch sind.

Würde aus der Liebfrauenschule eine Gemeinschaftsschule, wäre dies anders. Und es gäbe keine Probleme mehr bei der Besetzung von Lehrerstellen.

siehe: RP Online, 14.7.2011, Emmerich: Wie lange noch katholisch?

Dem ist nichts hinzuzufügen. Außer vielleicht, dass die Verwaltungspraxis mit Sicherheit nicht der Intention der Verfassungsväter entspricht. Der Gesetzgeber (also der Landtag NRW) ist dringend aufgerufen, das Schulgesetz an die gesellschaftliche Realität in Nordrhein-Westfalen anzupassen.

Sie können diese Forderung unterstützen, indem Sie unsere Petition unterzeichnen!


Ein Tag später – klar, dass der katholische Stadtpfarrer am folgenden Tag seine Gegenerklärung lanciert:

Peter Kossen: „Ich glaube nicht, dass für die Kinder mit einem anderen Bekenntnis ein Nachteil entsteht. Ein profiliertes Angebot an einer Schule sehe ich im Gegenteil eher als Vorteil an. Das ragt aus den anderen Angeboten möglicherweise heraus.“

[…] Anlass für den Brief von Feyen könnte gewesen sein, dass die Besetzung einer Stelle mit Vertretungslehrern, die an der Schule zeitweise eingesetzt waren, scheiterte. Der Grund: Sie waren nicht katholisch. Was aber Voraussetzung an einer Bekenntnisschule ist.

Früher hatte das Emmericher Schulamt auch evangelische Lehrer zugewiesen. Sie arbeiten heute noch dort. Seit es vom Land die sogenannte „schulscharfe Ausschreibung“ gibt, ist das so nicht mehr möglich. Kandidaten können sich direkt für eine Schule bewerben und werden nicht mehr zugewiesen. Das kann ein Vorteil sein, bedeutet in diesem Fall allerdings, dass die Bedingungen nicht erfüllt sind, wenn ein Kandidat beispielsweise evangelisch ist.
RP Online, 15.7.2011, Kossen: Liebfrauen sollte so bleiben

Auf das Problem der Stellenbesetzung durch qualifizierte, aber bekenntnisfremde Lehrkräfte geht der Pfarrer allerdings nicht ein.


Auch die Schulpflegschaft bekennt sich zur Bekenntnisschule und sieht keinen Änderungsbedarf. Interessant am Rande, dass der Zeitungsartikel darauf hinweist, dass die Schulpflegschaft bald neu gewählt wird. Noch interessanter, dass der Artikel darauf hinweist, dass durch das offenbar neue Prinzip der „schulscharfen Ausschreibungen“ das Konfessionskriterium verbindlich geworden ist, während den Schulen zuvor auch bekenntnisfremde Lehrkräfte zugewiesen wurden.

Verständnis für Feyen hat Hans-Hermann Buyken. Er ist Schulrat für die Grundschulen im Kreis: „Auch eine Gemeinschaftsschule kann christliche Grundsätze aufnehmen. Da würde sich nichts ändern. Herr Feyen denkt an die Zukunft, wenn gutes Personal vielleicht nicht eingestellt werden kann, weil die Leute nicht katholisch sind. Früher wurden die Lehrer vom Schulamt an die Schule geschickt. Auch wenn sie evangelisch waren. Heute werden die Stellen ausgeschrieben. Und da ist eine Voraussetzung die Konfession.“
RP Online, 18.7.2010, „Wir wollen, dass es so bleibt“


UPDATE DEZEMBER 2011

RP Online, 24.12.2011, Feyen warnt vor Nein:

„Ich möchte als Schulleiter keine Kinder bei der Anmeldung ablehnen müssen, weil sie nicht katholisch sind, wohl aber in der Nähe unserer Schule wohnen“, so Feyen.

Der Hintergrund: Die Liebfrauenschule ist bei Eltern stark nachgefragt. Die Politik überlegt eine Beschränkung der Schülerzahl an Liebfrauen, um andere Grundschulen zu sichern. Die Folge wäre dann, dass der Platz für nicht-katholische Kinder knapp werden könnte.

Da genug Eltern einen Antrag gestellt haben, die Schule umzuwandeln, wird im Januar abgestimmt. Als Begründung Feyens wird angeführt:

Die Entscheidung der Eltern könne mehr Möglichkeiten bei der Auswahl von Fachpersonal bedeuten, mehr Stützung in der unterschiedlichen religiösen Ausbildung der Kinder und nicht zuletzt auch zu einem noch besseren, toleranteren Miteinander beitragen.
Der Westen, 27.12.2011, Pro und Contra werden abgewogen

Gelassen gibt sich auch die katholische Kirche vor Ort:

[Pastoralreferent Michael Beermann] glaubt, dass eine Abkehr der Schule vom Bekenntnis für die Schüler kein umwälzendes Ereignis wäre. „Auch in einer katholischen Bekenntnisschule wird nicht permanent das ,Vater unser‘ gebetet. Es würde keinen anderen Unterricht geben als vorher“, machte er klar. „Entscheidend ist der Geist an einer Schule.“ […] Es müssten wirklich mindestens zwei Drittel aller Eltern für die Veränderung sein und auch zur Wahl gehen. „Das ist doch eine recht hohe Hürde“, meint Pastoralreferent Beermann.
Der Westen, 10.12.2011, Kirche: Geist der Liebfrauenschule bleibt

siehe auch Der Westen, 6.12.2011, Eltern werden über Schule abstimmen

Bekenntnisschulen in Niedersachsen mit Quorum

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In Niedersachsen gibt es, anders als in NRW, ein Quorum: Höchstens 20% der Schülerinnen und Schüler einer Bekenntnisschule dürfen nicht dem Schulbekenntnis angehören. Gälte diese Regelung in Nordrhein-Westfalen, gäbe es nur noch einen Bruchteil der jetzt ca. 1.100 öffentlichen Konfessionsgrundschulen (Zahlen und Statistisches). Was aber, wenn der Anteil katholischer Kinder nicht ausreicht, um die Schule nach der gesetzlichen Regelung als Bekenntnisschule weiterzuführen? Das naheliegende tun und die Schule in eine normale Grundschule umwandeln? Eine Ausnahmegenehmigung beantragen?  Das Land Niedersachsen entscheidet sich für: Das Quorum erhöhen!

Derzeit darf die katholische Bekenntnisschule lediglich 20% nichtkatholische Kinder aufnehmen. Das Land Niedersachsen erhöht die Grenze mit Wirkung vom 01.08.2011 auf 30%.

Webseite der Stadt Nordhorn: Einschulung an die Grundschule Marienschule zum Schuljahr 2012/2013 steht nicht in Frage

In Sudheim wollte man nun jedoch eine katholische Bekenntnisschule einrichten, obwohl absehbar weniger als 70% der Schüler/innen katholisch sein würden. Das ging also nicht. Um eine kreative Lösung war man dennoch nicht verlegen:

„Die Stadt Northeim und das Kultusministerium einigten sich stattdessen darauf, dass die Einrichtung eine Gemeinschaftsgrundschule werden soll, die sich ein katholisches Profil geben kann.“
(HNA.de, 17.11.2011, Sudheimer Schule wird keine katholische Bekenntnisschule) .

Anmeldung zur Grundschule für Erstklässler in 2012/13

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In den kommenden Monaten werden wieder hunderttausende Kinder für das kommende Schuljahr an der Grundschule angemeldet. Wie andere Kommunen auch informiert Lippstadt über die Anmeldemodalitäten für Erstklässler zum neuen Schuljahr. Im Abschnitt „Wahl der Schule“ heißt es:

Grundsätzlich können die Erziehungsberechtigten die Grundschule, die ihr Kind besuchen soll, frei wählen. Jedes Kind hat jedoch einen Anspruch, in die nächstgelegene Schule aufgenommen zu werden.

Das klingt eindeutig.

Je nachdem, ob die Erziehungsberechtigten eine Gemeinschafts- oder eine Bekenntnisschule für ihr Kind auswählen, besteht der Anspruch im Rahmen der Aufnahmekapazitäten.

Aha, doch nicht so eindeutig.

Sind noch Plätze frei, können die Schulen auch weitere Kinder aufnehmen, die keinen Anspruch haben. Sind mehr Anmeldungen erfolgt, als Plätze vorhanden sind, führt die betroffene Schule ein Aufnahmeverfahren durch, bei dem Kriterien wie Länge des Schulweges, Konfession (nur bei Bekenntnisschulen) oder Schulbesuch der Geschwister berücksichtigt werden.

Alles klar? Wir verweisen auch in diesem Jahr auf zweierlei:

1. eine Ablehnung aufgrund der falschen Konfession kann angefochten werden (s. Artikel „Kölner Rechtsanwaltskanzlei: Schulablehnungen gerichtlich anfechtbar„).

2. Bei der Anmeldung an einer Bekenntnisschule müssen die Eltern in der Regel eine “Erklärung zum Schulbesuch in der konfessionellen Schule” unterschreiben. Diese Erklärung wirkt für Kinder, die nicht im Schulbekenntnis getauft sind, wie eine religiöse Tarnkappe: sie müssen bei der Aufnahmeentscheidung mit Bekenntniskindern gleichgestellt werden (s. Stellungnahme des Schulministeriums als Antwort auf unsere Petition). Es gilt zweierlei zu beachten: Teilweise wird argumentiert, dass die Erziehungsberechtigten durch diese Unterschrift das im Grundgesetz (Art. 7 Abs. 2) verbriefte Recht verwirken, das Kind nicht am Religionsunterricht teilnehmen zu lassen (s. Artikel zum Fall Zeynep in Mönchengladbach).  Uns wurde aber auch von Fällen berichtet, wo die Schulen von dieser Gleichstellung nichts wussten bzw. sie nicht akzeptieren wollten (s. in Köln ticken die Uhren anders). In diesem Fall sollte man sich an das städtische Schulamt oder die Bezirksregierung wenden.

Schulstreit in Hilden: Bezirksgrenzen wieder einführen? Schulen zusammenlegen? Schulgesetz ändern lassen?

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UPDATE zum Artikel unten: Die Frage ist entschieden. Das Schulgesetz soll geändert werden. Aus dem Artikel Warten auf neues Schulgesetz (RP Online, 14.9.2011):

Mit der Verbundschule, die frühestens für das Schuljahr 2012/2013 eingerichtet werden könnte, sieht Gatzke wesentliche Forderungen von Eltern und Politikern erfüllt: „Wir hätten weiterhin sowohl eine Bekenntnisschule als auch eine Gemeinschaftsgrundschule im Hildener Norden.“

s. auch Kommentar: Neue Chance?  und Reichwein-Schule ohne Schmid (beide RP Online, 14.9.2011)


Neues Schulgesetz für NRW soll erlauben, dass Bekenntnisschulen Hauptstandort eines Schulverbundes mit GGS werden

Hitziger Schulstreit im Hildener Norden. Es gibt hier die einzügige GGS Reichweinschule mit 70% muslimischen Zuwanderern und die zweizügige, beliebte KGS Kolpingschule, die unter Raumnot leidet. Beide Schulen befinden sich unmittelbar nebeneinander. Die Verwaltung schlägt aufgrund sinkender Schülerzahlen vor, dass beide Schulen in ihrer bisherigen Form aufgelöst und als Neugründung zusammengelegt werden. Bei der dafür nötigen Abstimmung müssten 485 Hildener Eltern entscheiden, aller Wahrscheinlichkeit nach würde eine GGS entstehen.

Eine katholische Elterninitiative vor Ort kämpft für den Erhalt der KGS. Weiterlesen

Neues Schulgesetz für NRW stärkt Bekenntnisschulen

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September 2011. Derzeit berät der Nordrhein-Westfälische Landtag eine Schulgesetzänderung, die dem Land einen bis 2023 gültigen Schulfrieden bescheren soll. Was bei der Einigung über die neue Sekundarschule bisher keinerlei Beachtung gefunden hat: Der neue Entwurf enthält auch wichtige Neuregelungen für die Zusammenlegung von Gemeinschaftsgrundschulen und Bekenntnisgrundschulen. Bislang gilt eine gesetzliche Regelung, die nach Auffassung der Erzbistümer Köln und Paderborn in einer Zeit sinkender Schülerzahlen die Existenz der Bekenntnisschulen ernsthaft bedroht:

Die bisherige Praxis der Kommunen geht von der Rechtsauffassung aus, dass ein Schulverbund nur unter dem Dach einer Gemeinschaftsschule gegründet werden kann. Diese Praxis würde bei Zunahme von Schulverbünden dazu führen, dass auf diesem Weg die Bekenntnisschule sukzessive aussterben würde.
Erzbistum Paderborn, 26.7.2011 

Die Erzbistümer Köln und Paderborn legten jedoch rechtzeitig für die Beratungen über die Neufassung des Schulgesetzes ein Rechtsgutachten vor, das ihrer Ansicht nach erläutert, dass Bekenntnisschulen hierdurch unzulässig benachteiligt werden:

Das Rechtsgutachten zeigt, dass auf der Grundlage von Landesverfassung und Schulgesetz alle Schularten gleichrangig zu bewerten sind, ebenso wie die positive oder negative Religionsfreiheit, die mitunter als Grund angeführt wird, nur Gemeinschaftsgrundschulen als sog. „Dach“ eines Schulverbundes vorzusehen. Daraus folgt, dass bei Schulverbünden, in denen eine Kath. Bekenntnisschule den größeren Standort bildet, auch unter dem „Dach“ der Kath. Bekenntnisschule ein Schulverbund gebildet werden kann.“
Meldung des Erzbistums Köln, 5.7.2011, siehe auch „Gutachterliche Stellungnahme“ von RA Dr. Gernot Fritz vom RA-Büro „Busse & Miessen“, Bonn, vom 3.12.2010

Der in dem Gutachten geäußerte Standpunkt fiel bei den Verhandlungspartnern über das neue Schulgesetz, also CDU, SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN, offenbar auf fruchtbaren Boden: Der Entwurf für das neue Schulgesetz, der am 6.9.2011 in den Landtag eingebracht wurde, erleichtert die Gründung von Grundschulverbünden aus Schulen verschiedener Schularten, die dann auch eine Bekenntnisschule als Hauptstandort haben können. Wir zitieren aus den Erläuterungen des Gesetzentwurfes:

Nach § 82 Absatz 3 Satz 1 sollen Grundschulen mit weniger als zwei Parallelklassen pro Jahrgang als Teilstandort einer anderen Grundschule geführt werden (Grundschulverbund), wenn der Schulträger die Fortführung für erforderlich hält. Auch Bekenntnisschulen und Weltanschauungsschulen können als Teilstandort in einen Grundschulverbund eingebracht werden. Nicht vorgesehen ist allerdings bislang die Konstellation eines Hauptstandortes in Form einer Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule und eines kleineren Teilstandortes in Form einer Gemeinschaftsgrundschule. Vor allem in Regionen, in denen es ein stark ausgeprägtes Angebot an Bekenntnisschulen gibt, besteht aber in der Praxis durchaus ein Bedürfnis für diese Variante, da es vorkommt, dass die Bekenntnisschule von den Schulen, die für einen Grundschulverbund in Frage kommen, die deutlich größere ist.

Für die Leitungen und den Lehrkörper in solchen Verbünden soll gelten:

Im Fall eines Grundschulverbunds, dessen Hauptstandort von einem Bekenntnis geprägt ist, wird die Schulleiterin oder der Schulleiter stets diesem Bekenntnis angehören. Am Teilstandort kommt es hingegen nicht darauf an, welchem Bekenntnis die dort mit der Leitung beauftragte Person angehört.

Die Lehrerinnen und Lehrer des bekenntnisgeprägten Schulstandorts können unbegrenzt auch an einem als Gemeinschaftsgrundschule geführten Teilstandort eingesetzt werden, die Lehrkräfte eines solchen Teilstandorts nach Maßgabe des § 26 Absatz 6 und 7 auch am bekenntnisgeprägten Hauptstandort.

Laizistische Sozialdemokraten finden konfessionsgebundene Grundschulen „anachronistisch, diskriminierend und ungerecht“

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Der Landtag von Nordrhein-Westfalen berät derzeit über Änderungen im Schulgesetz. Dies hat die Initiative „Sozis für Laizismus in NRW“ zum Anlass genommen, einen offenen Brief mit ihren Forderungen an Landtagsabgeordnete zu schreiben, in dem die Abschaffung öffentlicher Bekenntnisschulen gefordert wird. Ein Auszug daraus:

Im Entschließungsantrag 15/2428 vom 20.07.2011 steht als Pt. 8 aufgelistet, dass kleine lokale Grundschulen erhalten werden sollen, auch unter Einbezug innovativer Konzepte.

Ein großer Schritt für „kurze Beine – kurze Wege“ wäre damit getan, die bisherigen überkommenen Strukturen abzuschaffen und die jetzigen konfessionsgebundenen Grundschulen in allgemeine Grundschulen umzuwandeln! Diese Schulen, die 100% aus öffentlichen Geldern finanziert werden, dürfen „unpassende“ Schüler aus der direkten Nachbarschaft ablehnen und / oder sie zum Religionsunterricht „zwingen“. Grundschulbesuch ist ein garantiertes Grundrecht. Die konfessionsgebundene Grundschule ist anachronistisch, diskriminierend und ungerecht.

(siehe auch: hpd.de, 23.8.2011, Schulgesetz in NRW: Fortschrittliche Möglichkeiten)


Zum Hintergrund:

Laizismus bezeichnet die Trennung von Staat und Religion. Deutschland ist kein laizistischer Staat, hier gilt eine „hinkende Trennung“, das Verhältnis von Kirche (bzw. Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften) und Staat ist partnerschaftlich. Es gibt Konkordate und andere Staatskirchenverträge, die Kirchen und Religionsgemeinschaften Sonderrechte einräumen.

Zu diesen Privilegien gehören die öffentlichen Bekenntnisschulen in NRW, deren Bestand auf dem Reichskonkordat des damaligen Deutschen Reiches mit dem Heiligen Stuhl aus dem Jahr 1933 beruht.

In einer im Februar 2013 vogestellten Studie stellt der Zeithistoriker und Forscher Prof. Dr. Thomas Großbölting vom Exzellenzcluster „Religion und Politik“ der Uni Münster angesichts wachsender religionspolitischer Konflikte ein Verharren in den 1950er Jahren fest: „Politik und Kirchen unterschätzen den Handlungsbedarf notorisch. Sie nehmen Veränderungen erst wahr, wenn sie als Probleme auftreten. Sie nehmen Veränderungen erst wahr, wenn sie als Probleme auftreten.“ Eine weitsichtige Politik, die alle Religionsgemeinschaften gleich behandle, sei nicht in Sicht. „Stattdessen herrscht ein System der hinkenden Trennung von Kirche und Staat, das in der Nachkriegszeit entstanden ist“, so der Historiker. „Vieles davon hat sich bis heute erhalten: die Kirchensteuer, der Religionsunterricht an staatlichen Schulen oder der Sitz von Kirchenvertretern in Rundfunkgremien.“ Die Rechte und Ansprüche Andersgläubiger sowie der wachsenden Gruppe an Religionslosen hingegen fielen unter den Tisch.

MGS als Sonderform der EGS?

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In Euskirchen (NRW) will eine mennonitische Gemeinde eine neue Grundschule errichten:

[…] Wie Jakob Bergen berichtete, haben die Mennoniten erneut einen Antrag auf Erlaubnis zur Gründung einer Grundschule gestellt. 2008 waren sie damit gescheitert. Die Bezirksregierung argumentierte, in Euskirchen existiere bereits eine öffentliche evangelische Bekenntnisschule. „Wir sind aber eine andere Art von Glaubensgemeinschaft und meinen, dass uns eine Grundschule zusteht“, so Bergen. „Grund- und Realschule, also die Jahrgänge eins bis zehn, könnten wir einzügig unter einem Dach unterbringen. Der Platz dafür ist da.“

s. ksta.de, 7.9.2011, Mennoniten nun in der Gertrudisschule

Reaktionen auf den Fall Zeynep in Mönchengladbach

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In Mönchengladbach soll ein Mädchen von der Öffentlichen Evangelischen Grundschule verwiesen werden, weil die Eltern es vom Religionsunterricht abgemeldet haben (wir berichteten, siehe auch den Artikel Schulverweis oder Religionsunterricht, aus Die Zeit Online, 20.7.2011, allein im dortigen Forum gab es 685 Kommentare). Der Fall schlägt Wellen, es gibt zahlreiche Reaktionen, in NRW und weit darüber hinaus.

Zeitungsartikel in Mönchengladbach und Region

  • Der Westen, 23.7.2011, Muslimisches Mädchen wird von evangelischer Grundschule geworfen
    „Mittlerweile hätten sich bereits 15 andere muslimische Familien gemeldet, so der Vorsitzende des Vereins, die ihre Kinder auch vom Religionsunterricht befreien lassen wollten.“
    Bemerkung am Rande: Der Moderator der Kommentarfunktion hatte gut zu tun. 30 von 53 Kommentaren zum Artikel wurden blockiert. Einige der verbliebenen Kommentare lassen die Vermutung zu, dass die Grenzen noch nicht einmal eng gesteckt waren. 
  • RP Online vom 27.07.2011, „Schule: Abmeldeflut in Religion?
    „Seit ein paar Jahren stellen Ulus und seine Mitstreiter im Verein Veränderungen fest: Seit die Schulen ein Schulprofil erstellen müssen, legen viele Bekenntnisschulen wieder gesteigerten Wert auf ihre christliche Ausrichtung. […] In Mönchengladbach sind fast die Hälfte aller Grundschulen Bekenntnisschulen. Würden alle Kinder mit Migrationshintergrund an Gemeinschaftsgrundschulen angemeldet, dann gäbe es dort einen Migrantenanteil von 60 bis 70 Prozent“, sagt Ulus.“
  • RP Online vom 27.07.2011, „Fach Religion: Türken werben für Abmeldung
    „Eine Abmeldung vom Religionsunterricht von Bekenntnisschulen ist rechtlich möglich, sagt eine Sprecherin des Schulministeriums. In diesem Fall müsse die Schule ihre Aufsichtspflicht wahren und für eine Betreuung sorgen.“
  • RP Online vom 28.07.2011, „Religionsunterricht ist nicht gefährlich“
    Toleranz ist für Regionaldekan Clancett wichtig, „aber wenn ich mein Kind an einer konfessionellen Schule anmelde, dann sehe ich auch das Schild an der Tür und erkenne die Ausrichtung“. Das gelte nicht nur für Bekenntnisschulen. „Ich würde mein Kind auch nicht an einem Sportgymnasium anmelden, wenn es völlig unsportlich ist.“
  • RP Online, 29.07.2011, Muslime können von „Reli“ befreit werden
    „Ministeriums-Sprecherin Barbara Löcherbach bekräftigte auf RP-Nachfrage, dass die laut Landesverfassung (Art. 14) und Schulgesetz (§ 31 Abs. 6) mögliche Befreiung vom Religionsunterricht auch für konfessionelle Grundschulen gelte.“

Evangelische Kirche

Endlich äußert sich auch die Evangelische Kirche, die bisher zu dem Themenkomplex schwieg (RP online, 11.8.2011, „Bekenntnisschulen haben klares Profil„). Oberkirchenrat Klaus Eberl erklärt:

„Wer auf der einen Seite eine konfessionelle Schule wählt und diese konfessionelle Erziehung auf der anderen Seite ablehnt, verhält sich nicht konsequent.“ Als Alternative hätten die Eltern eine der 22 Gemeinschaftsgrundschulen in der Stadt wählen können.

Uns würde interessieren, wieviele evangelische Pfarrer so konsequent sind, ihren Kindern lieber 3 km Schulweg zuzumuten, als sie bei der katholischen Bekenntnisschule um die Ecke anzumelden.

Humanistisch-atheistische Reaktionen

Reaktionen aus der Landespolitik und dem Schulministerium

Schulministerin Sylvia Löhrmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) stellte sich hinter die Entscheidung der Schulaufsicht (s. ead.de: Deutschland: Muslima von evangelischer Schule verwiesen). Am 6.12.2011 nahm sie auf abgeordnetenwatch selbst Stellung und bekräftigte, dass in diesem Fall eine Befreiung vom Religionsunterricht nicht erfolgen durfte und der Schulverweis rechtens ist: http://www.abgeordnetenwatch.de/sylvia_loehrmann-231-40135–f299936.html#q299936.

Eine Ministeriums-Sprecherin dagegen wird am 29.7.2011 in RP Online (Hilden: Muslime können von Reli befreit werden) wie folgt zitiert:

„Ministeriums-Sprecherin Barbara Löcherbach bekräftigte auf RP-Nachfrage, dass die laut Landesverfassung (Art. 14) und Schulgesetz (§ 31 Abs. 6) mögliche Befreiung vom Religionsunterricht auch für konfessionelle Grundschulen gelte.“

Die Fraktion der LINKEN im Landtag von NRW nimmt den Fall zum Anlass, eine „Kleine Anfrage an die Landesregierung“ zu stellen:

„Mit unserer Anfrage wollen wir auch erfahren, ob so etwas in Nordrhein-Westfalen schon öfter vorgekommen ist, ohne dass die breite Öffentlichkeit davon erfahren hat. Wenn diese Diskriminierung kein Einzelfall ist, ist die Landesregierung dringend zum Handeln aufgefordert. Auch sind wir sehr gespannt auf die Rolle des Schulministeriums in diesem Fall.“ (s. http://www.linksfraktion-nrw.de/nc/presse/aktuell/detail/artikel/linke-fragt-warum-musste-zeynep-die-schule-verlassen/)

Am 20.9.2011 erklärt die Landesregierung in ihrer offiziellen Antwort, dass die Schulleitung ihrer Ansicht nach in diesem Fall befugt ist, „ihre Aufnahmeentscheidung zurückzunehmen“.

Türkisch-deutsche Community

Zeyneps Schulverweis ist ein Skandal (SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung)

Ausländische Medien

Das niederländische „Reformatorisch Dagblad“ veröffentlichte am 4.8.2011 einen Artikel mit dem Titel Duitse protestantse school stuurt moslimmeisje weg, der auf einer Meldung der deutschen evangelikalen Nachrichtenagentur idea (s. unten, weitere Informationen) beruht.

Blogs und Online-Foren

Stellvertretend für das rechte Spektrum sei hier die Reaktion eines Nutzers genannt, der schreibt (auf eine Verlinkung verzichten wir aus naheliegenden Gründen):

„Wenn die Eltern mit ihrer Klage durchkommen, werden in kürzester Zeit alle christlichen Konfessionsschulen moslemisch unterwandert und unbrauchbar sein.“

Bemüht diplomatischer ist der Blogeintrag mit dem Titel „Was sich Muslime in Deutschland einbilden…„. Der Autor Thomas Schneider, auf dessen Webseiten auch für die rechtsnationale Publikation „Junge Freiheit“ geworben wird, täuscht sich allerdings, wenn er davon ausgeht, es handle sich um eine Schule in kirchlicher Trägerschaft. Schneider war bis vor kurzem Leiter der idea-Geschäftsstelle Ost (idea ist eine evangelikale Nachrichtenagentur, die sich in der Vergangenheit mit dem Vorwurf rechtsextremer Tendenzen auseinandersetzen musste).

Auf dem Blog Sägefisch: Pädagogische Islamkritik findet sich eine Petition der Sozialpädagogen Edward von Roy und Gabi Schmidt an den Landtag NRW. Sie schreiben:

„Eine gewünschte Nichtteilnahme am Religionsunterricht begründet auch an einer konfessionellen Schule keinen Schulverweis. […] Falls die Evangelische Grundschule Pahlkestraße einen christlich zu nennenden zwischenmenschlichen Umgang kultiviert, wird dieser sich in der Begegnung der Lehrerkollegen untereinander und vor allem im Umgang des Lehrers mit dem Schüler und dessen Eltern ohnehin zeigen, eines religionskundlichen oder gar bekennenden Religionsunterrichts mit Teilnahmepflicht für nichtchristlich sozialisierte Kinder bedarf es zum realisierten christlichen Schulprofil nicht.“

Kontrovers diskutiert wird das Thema auch im juristischen „Forum Deutsches Recht“: http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=218544