Was die katholische Kirche von ihren Religionslehrern verlangt

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Bei katholischen Religionslehrern bestimmt der Beruf über das Privatleben. Die Kirche verlangt, dass sie nur verheiratet mit einem Partner zusammenleben dürfen und Kinder katholisch taufen lassen müssen. Katrin H. muss sich nun entscheiden – für ihre Partnerschaft oder für ihren Beruf.
[…] Eine „wilde Ehe“ sollen katholische Religionslehrer nicht führen, sie brauchen vielmehr den kirchlichen Segen.
Was für viele junge Pärchen selbstverständlich ist, kann für Katrin H. gefährlich werden. Denn die 26-Jährige will katholische Religionslehrerin werden. Und die fünf Bistümer in Nordrhein-Westfalen sehen es gar nicht gerne, wenn ein Pärchen unverheiratet zusammenlebt. „Ein eheähnliches Zusammenleben ohne kirchliche Trauung ist mit den Grundsätzen der Lehre der Kirche nicht vereinbar“, heißt es im Amtsdeutsch. Dabei will Katrin H. nicht einmal an einer katholischen Schule unterrichten. Sie wird Mathematik- und Religionslehrerin an einer staatlichen Schule.

Der Westen, 25.12.2009, Was die katholische Kirche von ihren Religionslehrern verlangt

Gelsenkirchen. Rat muss neu über KGS-Schließung entscheiden

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Gelsenkirchen. Die Schließung einer KGS trifft auf Eltern-Widerstand.

„Seit dem letzten Jahr und den Beschlüssen des Schulentwicklungsplanes hat sich die Grundschullandschaft in Gelsenkirchen geändert. Zahlreiche konfessionelle Schulen wurden geschlossen, zusammengelegt, laufen aus oder werden zu städtischen Gemeinschaftsgrundschulen verbunden. Dies unter viel Kritik betroffener Eltern und namentlich der katholischen Kirche. Beschlossen wurde dabei auch, dass die katholische Grundschule an der Erdbrüggenstraße ausläuft. Dort werden zurzeit nach einem zweimaligen Anmeldestopp nur noch die letzten 3. und 4. Klassen unterrichtet. Danach ist Schluss.

Gegen die Schließung hatte stellvertretend für andere Eltern das Ehepaar Iserloh geklagt. In erster Instanz unterlag man mit einer einstweiligen Verfügung gegen den Vollzug der Schließung vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Doch vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster wendete sich das Blatt. Dabei ging es weniger um die inhaltliche oder schulpolitische Frage „Bekenntnisschule ja oder nein”, sondern um Formfragen.

Der Westen, 07.09.2009, Schul-Aus: Rat muss neu entscheiden

Fusion unter Zwang in Gelsenkirchen mit Konfessionsstreit

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„Gelsenkirchen. Die Zwangsheirat zweier Gelsenkirchener Grundschulen ist beschlossene Sache – über die Konfessionsgrenzen hinweg. Doch was die Landesregierung sich so einfach dachte, entpuppt sich als Hindernislauf: vom Streit um Kruzifixe bis zur demütigenden Nichtwahl der neuen Leiterin.

Zwei Schulen, die unter Schmerzen zusammenwachsen müssen, ein neues Landesgesetz, das über die Realität hinweg gezimmert wurde und eine Schulleiterin, die es zunächst gar nicht werden wollte und jetzt doch die Scherben aufsammeln muss: Das ist die Gemengelage, in der in den letzten Monaten die Wogen an der Gemeinschaftsgrundschule an der Georgschule in der Gelsenkirchener Innenstadt hochschlugen. Jetzt sind sie glatt.“

Der Westen, Wenn zwei Schulen unter Zwang fusionieren

Umwandlung der KGS Niederbachem zu einer GGS

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Umwandlung zur GGS, weil sich keine katholische Schulleiterin fand. Der evangelische Pfarrer ist enttäuscht.

Den Eltern der Kinder, die die Katholische Grundschule Niederbachem besuchen, reicht es

Nach mehr als zwei Jahren ist die Stelle des Schulleiters noch immer unbesetzt – Generalvikariat lehnte evangelische Bewerberin ab

Wachtberg. Den Eltern der Kinder, die die Katholische Grundschule Niederbachem besuchen, reicht es. Nachdem die Stelle des Schulleiters mittlerweile mehr als zwei Jahre lang unbesetzt ist, wollen sie endlich wieder eine ordentliche Führung für ihre Schule. Doch die unflexible Haltung des Kölner Generalvikariats ließ jetzt das Fass überlaufen. Die Schulpflegschaft hat einstimmig die Umwandlung der Katholischen Grundschule in eine Gemeinschaftsgrundschule beschlossen, die Schulkonferenz hat diese Entscheidung am 16. Oktober einstimmig bestätigt. Das erfuhr der Wachtberger Schulausschuss in seiner jüngsten Sitzung von Fachbereichsleiterin Sabine Rullo.

„Grundsätzliche Erwägungen“ gaben den Ausschlag

Nach mehr als zwei Jahren, in denen sich nicht ein einziger Bewerber auf die ausgeschriebene Stelle des Schulleiters der Katholischen Grundschule Niederbachem gemeldet hatte, brachte ein Zeitungsbericht über diese missliche Lage doch noch einen Erfolg: eine Bewerberin erklärte ihre Bereitschaft, die Stelle zu übernehmen und ist auch entsprechend qualifiziert. Die Sache hat nur einen Haken: Die Frau ist evangelisch. Völlig inakzeptabel für das Erzbistum Köln. Anfang September lehnte das Generalvikariat die Besetzung der Schulleiterstelle mit einer evangelische Bewerberin rundweg ab. Da half auch eine Intervention von Bürgermeister Theo Hüffel nichts, die Kirchenvertreter blieben bei ihrer ablehnenden Haltung. Auch der Ausschussvorsitzende Hartmut Beckschäfer (CDU) hatte noch einmal das Generalvikariat angeschrieben mit der Bitte um Abänderung der Entscheidung, bekam aber nur einen lapidaren kurzen Brief zurück, in dem diese schwerwiegende Entscheidung recht unkonkret mit „grundsätzlichen Erwägungen“ begründete worden sei, sagte er.
Über diese ablehnende Entscheidung informierte der kommissarische Schulleiter Norbert Schulten am 17. September die Eltern in einer Schulpflegschaftssitzung. Die beschloss darauf einstimmig die Umwandlung der Katholischen Grundschule in eine Gemeinschaftsgrundschule. Diese Entscheidung teilte die Schulpflegschaft auch gleich dem Schulamt des Rhein-Sieg-Kreises mit, mit dem das weitere Vorgehen abgestimmt wurde. Von dort hieß es, dies sei der erste Fall einer solchen Umwandlung im Kreisgebiet, aber durchaus legitim.
Ausschussmitglieder sind enttäuscht
„Wir bedauern, dass es so weit kommen musste, aber wir können die Eltern voll und ganz verstehen“, sagte CDU-Sprecherin Ursula Perkams. „Wenn sich die Vertreter der katholischen Kirche so verhalten, können wir nicht anders als das Verfahren zu unterstützen.“ Wenn alles problemlos durchgehe, könnte die Änderung schon zum nächsten Schuljahreswechsel vonstatten gehen. Auch CDU-Chef Stephan Zieger fand es „ausgesprochen enttäuschend, was die katholische Kirche hier abgeliefert hat“. Doch wirklich überrascht sei er nicht, denn bei den Verhandlungen über die Zukunft der katholischen Kindergärten habe man die gleichen enttäuschenden Erlebnisse gehabt. Auf seine Nachfrage bestätigte Rullo, die Kirche habe gegen den Beschluss der Eltern keine Einspruchsmöglichkeiten. SPD-Sprecherin Ulla Morr begrüßte den Elternbeschluss und fand ihn ohnehin überfällig, da gerade noch die Hälfte der Schüler in dieser Grundschule katholisch seien und der Rest „andersgläubig“. Der evangelische Pfarrer Günther Schmitz-Valadier fand es hingegen „überaus enttäuschend, dass dies von der Kirche einfach so weggeworfen wird.“ Doch nun sei die Sache wohl nicht mehr aufzuhalten.
Für die Gemeinde Wachtberg, die ohnehin Träger der katholischen Grundschule Niederbachem ist und somit zu 100 Prozent die Finanzierung sicherstellt, ändert sich bei einer Umwandlung in eine Gemeinschaftsgrundschule praktisch nichts, außer vielleicht dem Namen der Schule. Die katholische Kirche habe sich ohnehin nicht mehr an den Kosten beteiligt, sagte Rullo.“

Blogeintrag: Hintergrund zur Umwandlung der KGS Niederbachem

26.3.2009: Umwandlung erfolgreich

Mal andersrum: Grundschule lehnt katholisches Kind ab

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Wir lernen: auch katholische Kinder haben kurze Beine und gehen gerne auf die nächstgelegene Grundschule – auch wenn diese nicht katholische ist. Und nicht immer haben katholische Grundschulen den besseren Ruf (ach übrigens, auch in diesem Fall ist die Schulleitungsstelle seit 2 Jahren nicht besetzt).

SÜLZ – Die Gemeinschaftsgrundschule Manderscheider Straße hat die Aufnahme eines i-Dötzchens zum kommenden Schuljahr verweigert. Die Gründe haben der Schule jetzt ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht eingebracht. „Bei den Aufnahme-Entscheidungen“, so hatte Schulleiterin Elisabeth Schuhenn der Mutter Silke Jahn schriftlich mitgeteilt, „war auch die Zahl der noch vorhandenen Plätze an den umliegenden Schulen, die Konfessionsbindung der Schulen und die Konfessionszugehörigkeit der Schülerinnen und Schüler zu betrachten. Es wäre ein Härtefall, wenn zum Beispiel ein evangelisches Kind an der Schule abgewiesen wird und sich wegen der vorhandenen Kapazitäten an der katholischen Grundschule anmelden soll (muss).“

„Als ich das gelesen habe, konnte ich es gar nicht glauben“, sagte Silke Jahn dazu. „Meine Tochter ist katholisch, sie wurde abgelehnt aus konfessionellen Gründen. Von so einem Kriterium war bislang an der Schule keine Rede.“ Sie sei sich völlig sicher gewesen, dass ihr Kind angenommen würde. Die Familie wohnt 280 Meter von der Schule entfernt. Die Schule am Manderscheider Platz ist die nächstliegende und für sie als alleinerziehende Mutter, die morgens kurz nach acht an ihrem Ausbildungsplatz sein muss, die bestmögliche für ihre Tochter. „Ich weiß, dass andere angenommene Kinder viel weiter weg wohnen, aber in der Mehrzahl evangelisch und konfessionslos sind.“

Die Grundschule am Manderscheider Platz ist sehr begehrt bei Eltern und entsprechend mit Anmeldungen überhäuft worden. 35 Kinder mussten abgelehnt werden. Die katholische Grundschule an der Berrenrather Straße, die der Mutter im Ablehnungsschreiben empfohlen wurde, hat dagegen noch 40 Plätze frei. […]

Die Konfession könne rechtlich kein Grund zur Ablehnung sein, betont der von Silke Jahn beauftragte Rechtsanwalt Christoph Birnbaum. Die Anwendungsordnung der Grundschule ließe das als Kriterium nicht zu. […]

Wolfgang Tonner vom Schulamt erklärte, dass bereits ein Brief an die Schule und die Mutter unterwegs sei, dass das Mädchen als Härtefall doch aufgenommen wird, wenn ein Platz frei werde. […]

Kölner Stadtanzeiger, 24.2.2009, Grundschule lehnt katholisches Kind ab

s. auch Pressemeldung Rechtsanwälte Birnbaum vom 19.2.2009

Aufgebrachte Stimmung in Castrop-Rauxel nach Auflösung der Schulbezirke

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Stellungnahme von Jochen Bell, Schulleiter der Friedrich-Harkort-Schule (GGS)

„Das bis zum Vorjahr gültige Anmeldeverfahren stellte alle Eltern vor die Entscheidung für örtliche Gemeinschaftsgrundschule oder die Konfessionsschule. Die Friedrich-Harkort-Schule hat dadurch jährlich in etwa die gleiche Schüleranzahl an die Elisabethschule abgegeben wie die umgebenden Schulen des Castroper Südens. […] Mit dem Auflösen der Schulbezirke (mit Beginn des Schuljahrs 08/09) werden offenbar die Karten neu gemischt. Das Argument der konfessionellen Ausrichtung tritt möglicherweise sukzessive angesichts sich durchmischender Schülerströme zurück zum Vorteil von Schulen mit bedarfsgerechten Angeboten. Im kommenden Schuljahr wird die GGS Grüner Weg erstmals zweizügig sein, was sicher die Anerkennung der Leistungen des Kollegiums und den Wunsch junger Familien nach Vereinbarkeit von Familie und Beruf einschließt. […]

Ein kurzes Wort zur Frage der Migrantenfamilien: Abgesehen von dem meines Erachtens überflüssigen Hinweis, dass es an unserer Schule keine bedeutsameren Prozentanteile als anderswo gibt, sind zwei Entwicklungslinien in manchen Köpfen noch nicht angekommen.

> Frau Glöß weist mit Recht darauf hin, dass deutschstämmige Kinder mittlerweile ebensoviel an zusätzlicher Sprachförderung benötigen wie Kinder der jetzigen Migrantengeneration.

> Mit vielen meiner Schulleitungskolleg(inne)n bin ich mir in der Beobachtung einig, dass sie auch zunehmend eine leistungstragende Rolle in den Klassen einnehmen, was durchaus mit ihrem positivem Arbeits- und Sozialverhalten korrespondiert.“

Der Westen, 25.01.2009, Aufgebrachte Stimmung

Mischehe, Konfessionsschule, Christentum und Sozialismus. Kirchen und Politik in den 50er-Jahren

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Hintergründe zum Kampf der katholischen Kirche für die Bekenntnisschule, „ein Relikt aus dem frühen 20. Jahrhundert oder aus dem 19. Jahrhundert.“

„So kämpfte die katholische Kirche gegen die interkonfessionelle Ehe, die sogenannte Mischehe: Sie galt noch 1958 als „fürchterliches Übel“, vor dem zu warnen Bischöfe und Priester in Hirtenbriefen und Gemeindepostillen nicht müde wurden.

Daneben war vor allem die Bekenntnisschule, die konfessionshomogene Grund- und Volksschule, das zentrale politische Kampfobjekt der katholischen Kirche. Der Potsdamer Historiker Klaus Große Kracht:

„Es ist eben interessant, dass es aus dem Vatikan direkt nach 1945 Signale gegeben hat an die Deutsche Bischofskonferenz, dass der Beibehalt der Konfessionsschule ‚einen Kampf wert‘ sei, so die tatsächliche Formulierung, die in Bischofskreisen dann zirkulierte. In der britischen Besatzungszone war es so, dass die Besatzungsbehörden den Eltern durchaus eine Möglichkeit geben wollten, darüber abzustimmen, welches Schulsystem sie denn bevorzugen würden.

Und auf Grund einer massiven öffentlichen Kampagne der katholischen Kirche hat sich tatsächlich die katholische Elternmehrheit für den Beibehalt der Konfessionsschule entschieden und damit einen Prozess in Gang gesetzt, der bis zur Verabschiedung der nordrhein-westfälischen Verfassung und des nordrhein-westfälischen Schulgesetzes dann dafür gesorgt hat, dass tatsächlich Konfessionsschule, also eigentlich ein Relikt aus dem frühen 20. Jahrhundert oder aus dem 19. Jahrhundert, sogar wieder restauriert wurde nach 1945.“

Als 1954 die niedersächsische SPD-Landesregierung die Bekenntnisschule abschaffte und die überkonfessionelle Gemeinschaftsschule zur Regelschule erklärte, rief die katholische Kirche Eltern und Schüler zu einem Warnstreik auf, dem mehr als 10.000 Schülerinnen und Schüler folgten. Die Bundesregierung zog 1955 sogar vor das Bundesverfassungsgericht, um in Einklang mit der katholischen Kirche gegen das niedersächsische Schulgesetz vorzugehen – und scheiterte 1957.“

Deutschlandradio, 13.8.2008, Sylvia Conradt, Mischehe, Konfessionsschule, Christentum und Sozialismus

Kath. Grundschule Fußfallstraße Köln-Merheim

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Städt. kath. Grundschule oder Gemeinschaftsgrundschule?

„(…) Die Problematik ist nicht neu, wie es scheinen mag. Denn der Auslöser dazu ergab sich bereits vor zwei Jahren. Seinerzeit war die Stelle der Konrektorin ausgeschrieben und es gab eine evangelische Bewerberin, deren Vita und Fähigkeiten sehr gut für unsere Schule gepasst hätte. Die Bewerberin wurde jedoch von der Bezirksregierung mit der Berufung auf ein Gesetz abgelehnt, Begründung, es müsse eine katholische Kraft sein. An diesem Punkt entfachten sich die Diskussionen über Sinn und Unsinn von behördlichen Verordnungen und das Thema Schulform kam in Gang“. (…)
Veedelsfenster Brück, Merheim & Rath/Heumar, 2008: http://www.bilderbuch-koeln.de/datei/Veedelsfenster/BMRH0803.pdf

Tja, offenbar gibt es mittlerweile mehr Katholische Bekenntnisschulen als qualifizierte Bewerber/innen mit dem richtigen Bekenntnis.

Dazu Gisela Manderla (CDU), Vorsitzende des Schulausschusses in Merheim. Mal wieder wird die Horrorvision bemüht, dass womöglich eine Nicht-KGS dem Martinszug nicht aus christlicher Überzeugung beiwohnt. Dass das mit der konfessionsgebundenen Leitung aber problematisch ist, gibt Frau Manderla zu:

„Bekenntnisschulen, ob katholisch, evangelisch oder wie in Rheinland Pfalz auch ökumenisch, müssen unbedingt erhalten werden. Zur Zeit können die Eltern in Merheim sich auf die hervorragende Arbeit der Schulleitung, der Lehrerinnen und Lehrer verlassen. Diese Schulform bildet einen wichtigen Eckstein in unserer Gesellschaft, der bei Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule nicht mehr unbedingt gewährleistet ist. Zum Beispiel könnte bei einer Gemeinschaftsschule in Abhängigkeit von der Schulleitung der Martinszug in ein Laternenfest umgewandelt werden. Als Vorsitzende des Schulausschusses weiß ich durchaus, dass es immer schwieriger wird, entsprechende Lehrer und Lehrerinnen zu bekommen, weil  formale Vorgaben sehr streng gehandhabt werden. Hier brauchen wir dringend Änderungen, für die ich mich gerne einsetzen werde.“

Merheimer Kurier, Juni 2008, S. 29


Schlussendlich scheiterte der Umwandlungsversuch, weil die Schulpflegschaft keine Chance sah, die erforderliche 2/3-Mehrheit aller Stimmen zu erreichen, wie der Merheimer Kurier der Kölner CDU berichtet.

Erhalt der Katholischen Grundschule
Fußfallstraße gesichert

Wie aus den Pfarrmitteilungen der katholischen Kirchengemeinde St. Gereon zu entnehmen war, hat
die Schulpflegschaft der Grundschule Fußfallstraße nunmehr darauf verzichtet, die Umwandlung der Schule in eine Gemeinschaftsschule weiter zu verfolgen.
Wir begrüßen diese Absicht, da hierdurch gesichert ist, dass in dieser Bekenntnisschule auch in Zukunft die christlichen Werte allen Schülern vermittelt werden.
Wir werden uns in Zukunft dafür einsetzen, dass qualifizierte Lehrerinnen und Lehrer der beiden christlichen Konfessionen gleichberechtigt in dieser Schule eingesetzt werden können.

Erzbistum Paderborn zu Bekenntnisschulen

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Auszug aus der Broschüre, die sich ausführlich mit dem Thema Bekenntnisschulen beschäftigt. Danach ergibt sich die Bekennntishomogenität der Bekenntnisschulen nicht aus dem Bekenntnis der Kinder, sondern daraus, dass die Eltern die Erklärung unterschrieben haben, dass sie Unterrichtung und Erziehung wünschen:

Konfessionelle Homogenität

Im Zusammenhang mit der Schulentwicklungsplanung ist häufig die Frage gestellt worden, ob an Bekenntnisschulen eine bestimmte
Quote von Schülerinnen und Schülern verbindlich vorgegeben werden kann, die dem betreffenden Bekenntnis angehören. Dies ist nicht zulässig. Einen Anspruch auf Aufnahme in eine Bekenntnisschule haben nicht nur Kinder, die dem betreffenden Bekenntnis angehören, sondern auch Kinder, deren Eltern eine solche Unterweisung und Erziehung
ausdrücklich wünschen. Wegen des für die Bekenntnisschulen geltenden Grundsatzes der Homogenität hat dies jedoch zur Voraussetzung, dass die Ausrichtung der Schule auf die Grundsätze des anderen ekenntnisses
von den Eltern voll und ganz bejaht wird. Dies bedeutet praktisch, dass das Kind am entsprechenden Religionsunterricht teilnehmen muss. Konsequenz hieraus: Bei einer Abmeldung vom Religionsunterricht kann die Aufnahmeentscheidung von der Schule zurückgenommen oder widerrufen werden, da der Wille der Eltern, das Kind nach den Grundsätzen des anderen Bekenntnisses unterrichten und erziehen zu lassen, ein wichtiges Kriterium für die Aufnahme ist.

Schulinformationen PaderbornNummer 3-4, 2007

Hochneukirch: Katholisch geht, Gemeinschaft kommt

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Ein Beispiel mehr für den Fall „Umwandeln, damit alles so bleiben kann, wie es schon immer war“:

„Damit Schulleiter Kivelitz in Zukunft nicht in die Verlegenheit kommt, Kinder ihrer Religion wegen abzuweisen, geht er mit seinem Lehrerteam, der Elternschaft und dem Schulträger (Gemeinde Jüchen) einen anderen Weg. Die katholische Bekenntnisschule wird umgewandelt in eine Gemeinschaftsgrundschule. Dort ist es dann egal, welcher Konfession ein Kind angehört.“

Die Umwandlung war übrigens erfolgreich.

RP Online, 30.1.2007, Schule: Katholisch geht, Gemeinschaft kommt