Burgschule Hackenbroich: Umwandlung in GGS, damit alles so bleiben kann, wie es ist

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Auch hier eine Schule, die umgewandelt wurde, damit sie so bleiben konnte, wie sie war. Übrigens mit Zustimmung des katholischen Gemeindereferenten vor Ort. Die zuständige Schulrätin beruft sich dabei auf das Gesetz.

Schulleiterin Ruth Steffens spricht von einem „Konflikt, der von außen in die Schule hineingetragen worden ist“, Gemeindereferent Martin Brendler von einem „künstlich erzeugten Krisenherd“: Zum Stichtag 11. Januar haben die Eltern an der Burgschule in Hackenbroich mit einem deutlichen Votum den Antrag gestellt, dass ein Verfahren zur Umwandlung der Einrichtung von einer katholischen in eine Gemeinschaftsgrundschule eingeleitet wird.

In der Woche nach Karneval werden die geheimen Abstimmungen laufen. „Wir stehen ziemlich unter Druck, denn wenn diese Umwandlung scheitert, bekommen wir hier in Hackenbroich ein echtes Problem“, sagt Brendler. Seit 30 Jahren ist die einzige Grundschule in Ort eine katholische Einrichtung – und seit 30 Jahren läuft das Schulleben problemlos.
Doch jetzt sei die Vorgabe von der Schulaufsicht gekommen, nur noch Schüler aufzunehmen, deren Eltern unterschreiben, dass ihr Kind am katholischen Religionsunterricht teilnimmt und in diesem Glauben erzogen wird. Der evangelische Religionsunterricht wird eingestellt.
Gemeindereferent Brendler sieht das ähnlich. „Natürlich hätten wir uns gefreut, wenn die Schule eine katholische Einrichtung geblieben wäre, aber unter diesen Voraussetzungen plädieren auch wir für eine Umwandlung“, sagt er. Er könne nicht verstehen, warum dieses Thema von der Schulaufsicht so „forciert“ worden sei. „Man hätte hier vor Ort erst einmal mit allen Beteiligten reden müssen“, betont Brendler. „Jetzt haben wir Probleme, die wir vorher nicht hatten.“ Wenn die Umwandlung misslinge, bestehe die Gefahr, dass die Muslime in Hackenbroich den Katholiken die Schuld dafür gäben, dass ihre Kinder die Schule nicht mehr besuchen dürften – obwohl die Vorgabe aus einer ganz anderen Richtung gekommen sei.

„Das wird zu enormen Spannungen im Ort führen“, so Brendler. Der Gemeindereferent und Ruth Steffens arbeiten übrigens schon jetzt gemeinsam an einem neuen Programm für die Gemeinschaftsgrundschule. „Wir werden christliche Grundsätze in unserem Konzept festschreiben“, sagt Steffens. Es werde weiterhin wie bisher Schulgottesdienste geben, der Nikolaustag werde in den Klassen genauso gefeiert wie das St. Martinsfest mit einem Fackelumzug. „Ich hoffe sehr, dass möglichst wenige katholische Eltern ihre Kinder abmelden, wenn die Umwandlung funktioniert“, erklärt die Schulleiterin. „Denn faktisch wird sich gegenüber den vergangenen Jahren im Schulalltag gar nichts ändern.“

NGZ Online Dormagen, 11.1.2005, „Ein künstlich erzeugter Krisenherd“

Schulrätin Annegret Schulte hat sich gegen Vorwürfe aus Hackenbroich gewehrt, sie habe die Diskussion um die Umwandlung der Burgschule von einer katholischen in eine Gemeinschaftsgrundschule forciert und damit einen Konflikt im Ort heraufbeschworen.

„Hackenbroich kann doch kein weißer Flecke auf der Karten des Rhein-Kreises Neuss bleiben“, erklärte sie. „Wir leben in einem Rechtsstaat, und die Landesgesetze müssen überall gelten, auch in Hackenbroich.“ Im Landesgesetz stehe, dass an katholischen Schulen nur Kinder dieser Konfession unterrichtet werden sollten.

„Dass die Situation an vielen Grundschulen in den vergangenen Jahrzehnten anders aussah, kann kein Argument sein, sie so weiterlaufen zu lassen“, betont Schulte. Nina Schmidt, Sprecherin des Landesschulministeriums in Düsseldorf, erklärte am Freitag, ihr sei nicht klar, auf welches Gesetz sich hier berufen werde.

Ihre erste Verantwortung sei es, alle Klassen im Rhein-Kreis Neuss mit Lehrern zu versorgen – und das sei bei vielen kleineren katholischen Grundschulen, die es nach wie vor parallel zu Gemeinschaftsgrundschulen im Ort gebe, sehr schwierig, so Annegret Schulte. Diese besondere Struktur im Kreis führe dazu, dass viele kleine Klassen gebildet und von Lehrern betreut werden müssten.
[…] Allein in Zons, wo im vergangenen Jahr die katholische und die Gemeinschaftsgrundschule zusammengezogen worden waren, hätten 2,7 Lehrerstellen freigesetzt werden können. Die Situation in Hackenbroich sei eine spezielle, gibt auch Schulte zu. Darauf habe die Schulverwaltung aber Rücksicht genommen: Die Burgschule sei die einzige im Kreis, in der für die Erstklässler in diesem Schuljahr noch ein evangelischer Religionsunterricht angeboten werde.

„Wir arbeiten dort mit Übergangsfristen, um Ruhe in die Angelegenheit zu bekommen“, so Schulte. Dass eine Unruhe im Ort erst durch ihre Initiative entstanden ist, bestreitet die Schulrätin nicht: „Das war aber eine Ruhe, die nicht rechtens war, die Situation dort musste geklärt werden, und das wird sie durch den Elternwillen, der sich in der Abstimmung äußern wird.“

NGZ Dormagen, 14.1.2005, „Ruhe war nicht rechtens“

Mit großer Erleichterung haben Schulleitung und Eltern Freitag Abend auf das vorläufige Ergebnis der Abstimmung an der Hackenbroicher Burgschule reagiert: 294 Erziehungsberechtigte sprachen sich dafür aus, dass die Grundschule von einer katholischen Einrichtung in eine Gemeinschaftsgrundschule umgewandelt wird.

[…] Nicht nur die Elternpflegschaft, sondern auch Schulleiterin Ruth Steffens und sogar der katholische Gemeindereferent Martin Brendler hatten die Werbetrommel gerührt und sich bemüht, die Eltern zu mobilisieren, damit sie bei der Abstimmung für die Umwandlung votieren. Sie befürchteten, dass Fronten zwischen Katholiken und Muslimen im Ort aufgebaut würden, die es vorher nicht gab.

Die Schulaufsicht hatte der katholischen Grundschule vorgegeben, in Zukunft nur noch Kinder aufzunehmen, deren Eltern sich schriftlich bereit erklärten, sie im katholischen Glauben zu erziehen und sie zum katholischen Religionsunterricht zu schicken. Der evangelische Religionsunterricht sollte abgeschafft werden. Nicht nur für Protestanten wäre diese Regelung ein Problem geworden. Rund 60 Prozent der Grundschüler in Hackenbroich sind muslimischen Glaubens. Die Burgschule ist jedoch die einzige Grundschule im Ort, und für nicht-katholische Kinder gab es keine andere Alternative in der Nähe ihres Wohnortes.

NGZ Online Dormagen,11.02.2005, Mehrheit für Umwandlung

Umstrittene und weniger umstrittene Umwandlungen im Rhein-Neuss-Kreis

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Verkehrte Welt in Hackenbroich: 60% der Grundschulkinder sind muslimisch, aber die Schulaufsicht verlangt, dass sich die Eltern verpflichten, ihre Kinder im katholischen Glauben zu erziehen und sie zum katholischen Religionsunterricht schicken, obwohl es im Ort keine Gemeinschaftsgrundschule gibt.

Im gesamten Rhein-Kreis Neuss gibt es zurzeit Bestrebungen, katholische Grundschulen in Gemeinschaftsgrundschulen umzuwandeln. In den meisten Fällen läuft dieser Prozess recht geräuschlos und friedlich ab.

Auch die Umwandlung der Tannenbuschschule in Delhoven vor einigen Monaten war – abgesehen von dem sehr aufwendigen Abstimmungsverfahren – kein Problem. In Hackenbroich sieht das anders aus. Damit die Situation nach einer turbulenten Informationsveranstaltung nicht weiter eskaliert, hat die Schulpflegschaft eine Projektgruppe gegründet, die die Eltern informieren und zwischen den gegensätzlichen Positionen vermitteln soll. Auch der Verein „Aktiv für Hackenbroich“ und der Ausländerbeirat der Stadt Dormagen sind inzwischen eingeschaltet worden. „Integration ist das große Thema bei uns im Ort, das natürlich auch bei dieser Frage eine entscheidende Rolle spielt“, sagt Guido Porting, stellvertretender Vorsitzender der Schulpflegschaft und Mitglied der Projektgruppe. Das Problem: Im kommenden Schuljahr soll der evangelische Religionsunterricht in Hackenbroich eingestellt werden.

Die Schulaufsicht verlangt gleichzeitig, dass die katholische Schule zwar auch Kinder aufnehmen darf, die nicht katholisch sind, allerdings nur, wenn sich die Eltern verpflichten, ihre Kinder im katholischen Glauben zu erziehen und sie zum katholischen Religionsunterricht schicken. „Rund 60 Prozent der Grundschüler in Hackenbroich sind muslimischen Glaubens, und ein Teil von ihnen tut sich mit dieser Vorgabe sehr schwer“, sagt Porting. „Vor allem, weil sie im Ort selbst keine Alternative haben, denn es gibt keine Gemeinschaftsgrundschule.“ Auf der anderen Seite ständen Hackenbroicher, die ihre katholische Grundschule erhalten wollten. „Sie haben Angst, dass christliche Werte in Zukunft eine untergeordnete Rolle spielen“, so Porting. Die Projektgruppe habe in den vergangenen Wochen Fragen von Eltern gesammelt und versucht, sie gemeinsam mit dem Kreis zu beantworten.

NGZ Online Dormagen, 29.12.2004, Umwandlung heftig umstritten


Die Umwandlung der KGS Hackenbroich in eine GGS war übrigens erfolgreich.

Neuss: 4 KGS wollen sich in GGS umwandeln

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Nicht überall sperren sich Vertreter der katholischen Kirche gegen Umwandlungen.

“(…) zum neuen Schuljahr drohen vielen Kindern in Neuss weite Schulwege. Die Schulleiter der 19 katholischen Grundschulen haben die Anweisungen von der Schulaufsicht, zunächst nur Kinder dieses Bekenntnisses aufzunehmen, bis die Schlüsselzahl “25” für die Bildung einer Klasse erreicht ist.

Kommt diese so nicht zustande, dürfen andersgläubige Kinder hinzukommen, wobei evangelische Kinder auf dieser “Hitliste” am Ende rangieren. Ein unmöglicher Zustand, findet Dr. Christoph Sommer diese Vorgehensweise. Sommer ist seit drei Jahren Schulpflegschaftsvorsitzender der St. Martinus-Schule in Uedesheim. Dort laufen derzeit intensive Bemühungen, die Lehranstalt in eine Gemeinschaftsgrundschule umzuwandeln. “Wir wollen den drohenden Grundschüler-Tourismus vermeiden”, sagt Sommer. “Die St. Martinus-Schule soll weiterhin eine Schule für alle Uedesheimer Schüler sein, unabhängig von ihrer Konfession.” Derzeit gibt es in Neuss neben den 19 katholischen noch vier evangelische Bekenntnisgrundschulen (wobei die Paul-Gerhardt-Schule ausläuft) sowie sechs Gemeinschaftsgrundschulen. (…)

Stadtdechant Jochen Koenig äußert Verständnis: “Ich bin für eine sinnvolle Reduzierung der katholischen Grundschulen. Deren heutige Zahl entspricht nicht mehr der damaligen Zahl von katholischen Kindern, als die Schulen gegründet wurden. Es geht nicht an, dass Kinder morgens und mittags 45 Minuten mit dem Bus fahren müssen.”

NGZ Online, Neuss, Vor dem Umbruch

Die 25er-Regelung: 25 katholische Kinder, dann der Rest, ganz zuletzt die evangelischen

Im Sommer wurden die katholischen Grundschulen Barbara und Richard-Schirrmann in Gemeinschaftsschulen umgewandelt. Jetzt planen Eltern Gleiches an der Grundschule Holzheim und Hubertus-Schule. An der Grundschule Holzheim und der Hubertus-Grundschule laufen Bestrebungen von Eltern, diese katholischen Schulen in Gemeinschaftsschulen umzuwandeln.

Die Neusser Schullandschaft bewegt sich (weiter): Die Grundschule Holzheim und die Hubertus-Grundschule in Reuschenberg, beides katholische Einrichtungen, sollen zum kommenden Schuljahr Gemeinschaftsgrundschulen werden. Dies ist der erklärte Wille von Elternvertretern. Sie arbeiten derzeit daran, die Voraussetzungen für das Einleitungsverfahren zu schaffen.

Für Norbert Pesch ist die Sache klar: „Wir wollen nicht, dass Kinder aufgrund ihrer Konfession abgelehnt werden. Wir wollen keine Trennung von bestehenden sozialen Bindungen“, sagt der Vorsitzende der Schulpflegschaft der Hubertus-Schule. […]

„Hinzu kommt die soziale Komponente: Kinder, die zusammen in den Kindergarten gegangen sind, die am Nachmittag zusammen spielen – sie sollen auch die Möglichkeiten haben, in die gleiche Schule zu gehen.“ Sorgen von Eltern, die befürchten, dass eine religiöse Erziehung in einer Gemeinschaftsschule zu kurz käme, zerstreut Norbert Pesch: „Religionsunterricht wird getrennt nach Bekenntnis von Fachlehrern unterrichtet, die Feste des Kirchenjahres werden weiterhin gefeiert, die christlichen Werte und Ziele im Schulprogramm verankert.“

Auslöser der Aktivitäten der Eltern ist die Anweisung der Schulaufsicht an die Schulleiter der katholischen Grundschulen, zunächst nur Kinder dieses Bekenntnisses aufzunehmen, bis die Schlüsselzahl „25“ erreicht ist. Kommt diese so nicht zustande, dürfen auch andersgläubige Kinder aufgenommen werden. Wobei die evangelischen Kinder in dieser „Rangliste“ ganz hinten stehen, weil sie ja eine evangelische Grundschule besuchen sollen.

Bereits Anfang diesen Jahres kritisierten Eltern an anderen Schulen diese Regelung und befürchteten einen „Grundschüler-Tourismus“. Mit der Festlegung auf eine Klassengröße von 25 Kindern will die Schulaufsicht im Rhein-Kreis verhindern, dass es zu viele kleine Klassen gibt und mit der „25er-Regelung“ eine bessere Lehrerverteilung erreichen. Zu Beginn diesen Schuljahres sind mit der Barbaraschule in der Nordstadt und der Richard-Schirrmann-Schule in Hoisten bereits zwei katholische Grundschulen in Gemeinschaftsgrundschulen umgewandelt worden.

Dort hatte es die erforderliche Stimmenmehrheit der Eltern gegeben. An zwei anderen Grundschulen, St. Martinus in Uedesheim und St. Konrad in Gnadental, scheiterten diese Bemühungen. An St. Martinus fehlten lediglich vier Stimmen für eine Umwandlung. Manche Schulleiter sehen die Bestrebungen der Eltern positiv. Die Umwandlung in eine Gemeinschaftsgrundschule kann durchaus eine Bestandssicherung bedeuten. Die Gefahr besteht, dass wegen der „25er-Regelung“ aus einer bislang zweizügigen katholischen Grundschule schnell eine nur noch einzügige Schule wird.

NGZ Online Neuss, 15.11.2004Schulen vor Umwandlung

Wort der Deutschen Bischöfe zur Integration von Migranten

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Die deutschen Bischöfe 2004: “Die Schule hat für die Integration von Kindern und Jugendlichen eine zentrale Bedeutung, weil sie einen natürlichen Raum der Begegnung darstellt.” Gut erkannt. Folgerichtig wäre es doch sinnvoll, diese Begegnung an allen Schulen gleichermaßen zu ermöglichen.

“3.6.3 Integration in Kindergarten und Schule stärken

Für das Integrationsgeschehen kommt dem Bildungs- und Erziehungssystem eine Schlüsselfunktion zu. Gerade hier hat Deutschland jedoch mit erheblichen Defiziten zu kämpfen. Nicht zuletzt die Ergebnisse der PISA-Studie haben gezeigt, dass die Erfolge ausländischer und deutscher Schüler aus unteren sozialen Schichten deutlich geringer sind als die von Schülern aus höheren sozialen Schichten. In keinem anderen Land korrelieren Schulerfolge so stark mit der sozialen Herkunft wie in Deutschland. Der Schulerfolg ausländischer Kinder stagniert – nach einem deutlichen Anstieg in den 70er und 80er Jahren – inzwischen auf einem außerordentlich unbefriedigenden Niveau. Nach wie vor besteht eine deutliche Diskrepanz zwischen deutschen und ausländischen Jugendlichen.

[…]
Die Schule hat für die Integration von Kindern und Jugendlichen auch deshalb eine zentrale Bedeutung, weil sie einen natürlichen Raum der Begegnung darstellt. Hier können spätere Verhaltensmuster gegenüber zunächst Fremden positiv beeinflusst werden.
[…]

Die Einführung eines islamischen Religionsunterrichts in das deutsche Schulsystem ist bereits im Gemeinsamen Wort erwähnt. Unter Würdigung der bestehenden staatskirchenrechtlichen Probleme wird das Bemühen um angemessene Lösungen ausdrücklich begrüßt. Ein solcher Unterricht in deutscher  Sprache unter staatlicher Schulaufsicht würde am Ort des gemeinsamen Unterrichtens und Lernens ganz neue Möglichkeiten des Dialogs und der Begegnung sowohl in den Lehrerzimmern als auch in  den Klassenräumen eröffnen. Das Wissen um die religiösen Symbole und Feste der anderen Religion, gegenseitige Besuche in Kirchen  und Gebetsräumen könnten erheblich dazu beitragen, Fremdheit und Vorurteile abzubauen.”

Deutsche Bischofskonferenz (2004): Integration fördern – Zusammenleben gestalten: Wort der Deutschen Bischöfe zur Integration von Migranten

Bevorzugte Grundschulart der evangelischen Kirche ist die GGS

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Offizielle Stellungnahmen der Evangelischen Kirche zum Thema Öffentliche Bekenntnisschule in NRW sind schwer zu finden. Interessant daher der folgende Artikel aus dem Jahr 2004. Damals setzte sich die Evangelische Kirche in Ronsdorf dafür ein, dass bei der Zusammenlegung einer KGS mit einer GGS auch die Schulart EGS (evangelische Grundschule) im Bestimmungsverfahren zur neuen Schulartwahl zur Verfügung stehen sollte – obwohl diese Schulart gar nicht die bevorzugte Wahl sein sollte, denn:

Traditionell ist die bevorzugte Grundschulform der evangelischen Kirche die GGS, weil dort Kinder verschiedener Konfessionen und Herkunft zusammen lernen und an dieser Schulform der konfessionelle Religionsunterricht – sowohl evangelisch als auch katholisch – vorgeschrieben ist.

Evangelische Gemeinde Heidt, 3.5.2004, Kirche streitet für Evangelischen Religionsunterricht an Ronsdorfer Grundschule

Katholische Erziehung – Ganzheitliche Erziehung?

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Der Kampf zwischen Staat und katholischer Kirche um die Volksschule im Wandel der politischen Systeme 1918-1949
Thomas Breuer (14.01.2002)

“(…) Verlangt wurde also abermals ein staatliches Schulwesen, in dem nicht nur der Religionsunterricht, sondern alle Unterrichtsfächer im Einklang mit der katholischen Weltanschauung erteilt werden sollten. Zur Begründung für diese weitreichende Forderung verwies die Kirche wiederum auf das „unveräußerliche Recht“ der Eltern, über die Art der Erziehung ihrer Kinder nach Maßgabe ihres Gewissens entscheiden zu dürfen. Argumentativ zeigten sich die deutschen Bischöfe ganz auf der Höhe der Zeit, wenn sie erklärten: „Von einem demokratisch-freiheitlichen System muß an allererster Stelle die Freiheit des Gewissens hochgehalten werden“. Nur die Bekenntnisschule aber könne „den katholischen Eltern die schwere Gewissensbeunruhigung hinsichtlich der Wahrung des reinen und unversehrten Glaubens ihrer Kinder“ nehmen.

Tatsächlich hatte die Bekenntnisschule von der Intention ihrer Verfechter her einen tendenziell totalitären Charakter, insofern sie alles unter den Primat der kirchlichen Gesinnung stellte. Pädagogische Gesichtspunkte hatten hinter dem Prinzip der Gesinnungsgleichheit zurückzustehen.
(…)

Bedauerlich ist, dass man in unseren Tagen erneut den Eindruck gewinnen kann, dass die katholische Kirche ihre Stimme in Bildungsfragen vor allem pro domo erhebt. So wichtig die Frage des Religionsunterrichts ist, so sehr hat man als Kirchenhistoriker seine Zweifel, ob die Argumente für dessen Konfessionalität tatsächlich für die Ewigkeit gelten.”

Der ganze Artikel auf Theophil online

Unantastbares Elternrecht dem Erziehungsrecht der Kirche untergeordnet

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Ein Kirchenhistoriker untersucht den “ambivalenten Umgang der Kirche mit dem Elternrecht” und stellt die Konfessionalität des Religionsunterrichts in Frage.

“[…] Zur Durchsetzung ihrer schulpolitischen Grundsätze versuchte sich die Kirche nicht nur der katholischen bzw. christlichen Parteien zu bedienen, sondern auch die katholischen Eltern zu mobilisieren. Der Umgang der Kirche mit dem Elternrecht war dabei sehr ambivalent. Auf der einen Seite wurde versucht, gegenüber dem Staat ein demokratisches Recht zur Geltung zu bringen. Die Kehrseite war, dass die Kirche die Gewissensfreiheit nach innen keineswegs gelten ließ, sondern die Eltern unter Androhung jenseitiger Höllenstrafen auf die Konfessionsschule verpflichtete. Das vorgeblich unantastbare Elternrecht war dem Erziehungsrecht der Kirche untergeordnet und damit de facto nur ein Spielball im Kampf um die Durchsetzung der kirchlichen Interessen in der schulischen Erziehung.

Letztlich waren die schulpolitischen Grundsätze der Kirche nicht pädagogisch begründet, sondern Ausfluss einer antimodernistischen, antipluralistischen Grundhaltung, die erst mit dem II. Vatikanischen Konzil eine notwendige Revision erfuhr. Entscheidender als die kaum zur Kenntnis genommene Konzilserklärung über die christliche Erziehung, die in mancherlei Hinsicht noch in den Spuren der Pius-Enzyklika blieb, war die in den großen Konzilstexten ausgesprochene grundsätzliche Anerkennung von Toleranz, Pluralismus und Menschenrechen.
Seit dem Konzil beginnt sich auch in Deutschland zögerlich eine stärker anthropologisch-pädagogische Argumentation durchzusetzen, ohne dass die eigenen konfessionellen Interessen (nunmehr insbes. im Hinblick auf den Religionsunterricht) verleugnet würden. Bezeichnend ist m.E. die neue Rangfolge in der Frage des Erziehungsrechts, wie sie sich 1975 in dem Beschluss „Schwerpunkte kirchlicher Verantwortung im Bildungsbereich“ der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland niederschlägt. Hier wird der Vorrang des Erziehungsrechts der Eltern ohne Wenn und Aber betont. Neu ist der Hinweis auf das „Recht zur Selbsterziehung“, das sich mit zunehmender Reife entfalte. Die Rolle der Kirche wird hingegen deutlich herabgestuft; ihr fällt zusammen mit dem Staat, den Wissenschaften und den gesellschaftlichen Gruppen nur noch „eine regelnde und unterstützende Aufgabe“ zu (Abs. 1.2.5).
Bedauerlich ist, dass man in unseren Tagen erneut den Eindruck gewinnen kann, dass die katholische Kirche ihre Stimme in Bildungsfragen vor allem pro domo erhebt. So wichtig die Frage des Religionsunterrichts ist, so sehr hat man als Kirchenhistoriker seine Zweifel, ob die Argumente für dessen Konfessionalität tatsächlich für die Ewigkeit gelten. Darüber hinaus, so meine ich, müssten sich die Katholiken stärker in die allgemeine bildungs- und schulpolitische Debatte einmischen. Ansätze dazu gibt es durchaus, doch werden diese in der Öffentlichkeit kaum zur Kenntnis genommen, weil sie nicht über den Status von Kommissionspapieren hinausgelangen. So plädiert beispielsweise die Kommission 3 „Bildung und Kultur“ des Zentralkomitees der deutschen Katholiken in ihrer Erklärung „Schule – ihr Auftrag in der sich verändernden Gesellschaft“ (1994) u.a. gegen die einseitige Hervorhebung von Fächern mit vermeintlich besonderem Wissensanspruch und die damit korrespondierende Herabstufung von Fächern wie Musik, Sport und Bildender Kunst. Man verfalle hier, so die Kritik, in einen überholten „Stoffmechanismus“, statt die Anspruchshöhe in jedem der Fächer sachlich wie methodisch zu sichern – ein Hinweis, der Gehör finden sollte, aber wohl nicht wird.”

aus: Thomas Breuer, 14.01.2002, Der Kampf zwischen Staat und katholischer Kirche um die Volksschule im Wandel der politischen Systeme 1918-1949

Hardt: Von EGS nach KGS nach GGS

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(…) Schließlich beschloss die evangelische Elternschaft die Auflösung ihrer Schule und den Anschluss an die katholische Grundschule. Die dadurch gewachsene katholische Grundschule führte dann eine geheime Abstimmung durch, die mit sehr großer Mehrheit zur Umwandlung der Schule in eine Gemeinschaftsgrundschule führte.

Gewiss ein komplizierter Weg, doch er gelang und so gibt es heute hier im Ort Hardt nur eine gut funktionierende Grundschule: Die Gemeinschaftsgrundschule Hardt., siehe 200 Jahre Schule in Hardt

Nutzungsbedingungen Petition

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Nutzungsbedingungen Petition

I. Unterstützerliste

Die Unterzeichner der Petition bekunden durch Ihre Unterschrift die Unterstützung für die in der Petition benannten Anliegen der Initiative und erklären sich damit einverstanden, dass die Liste der Unterstützer mit Namen und Wohnort nach Abschluss der Petition an Landesregierung und Landtag von Nordrhein-Westfalen überreicht werden. Bestätigte Unterzeichner der Petition werden auf der Petitionsseite der Initiative mit Name und Wohnort aufgelistet. Bei anonymer Zeichnung erscheint statt des Namens nur ein Platzhalter. Offensichtlich ungültige Unterschriften werden gelöscht. Die Email-Adresse wird ausschließlich für den Zweck der Petition aufgezeichnet, sie wird nicht veröffentlicht und an niemanden weitergegeben oder anderweitig verwendet.

II. Kommentare

Die Initiative behält sich vor, Kommentare mit beleidigendem Inhalt, Werbung oder Spam zu löschen.

III. Kontakt

Anfragen über ein Kontakt-Formular oder per email an kontakt@kurzebeinekurzewege.de werden zeitnah beantwortet.

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Paffrath: Von KGS zu GGS

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Die katholische Volksschule Paffrath wurde im Rahmen der Neuorganisation des Schulwesens in NRW (Trennung der Volksschule in Grund- und Hauptschulen) mit Beginn des Schuljahres 1968/69 in eine katholische Grundschule (KGS) umgewandelt. […]

Ab September 1969 beherbergte die Paffrather Schule vier ausgelagerte Klassen der evangelischen Grundschule Hand. […]

Bereits im Jahre 1976 wurde die evangelische Grundschule Hand durch Elternvotum in eine Gemeinschaftsgrundschule (GGS) umgewandelt und damit die Paffrather Zweigstelle natürlich auch. Seither hatten Eltern und Kinder in jedem Anmeldungsjahrgang die Qual der Wahl: KGS oder GGS? Gingen die meisten Paffrather Kinder noch gemeinsam in den Kindergarten, so wurden sie dann durch die Entscheidung ihrer Eltern in verschiedene Schulen eingeschult. In der Folgezeit wurde zunehmend deutlich, dass die konfessionelle Orientierung der katholischen Eltern keineswegs dazu führte, ihre Kinder in der KGS anzumelden. Der Zuzug von Kindern anderer Konfessionen führte zu einer weiteren Verschiebung im konfessionellen Spektrum der Bekenntnisschule. Bereits 1976 und 1984 wurde seitens der Eltern darüber diskutiert und nachgedacht, die beiden Paffrather Grundschulen (wieder) zu einer Schule zusammenzulegen. Das Verfahren zur Umwandlung von Schulen ist im Rahmen des Schulordnungsgesetzes streng reglementiert und an qualifizierte Mehrheiten gebunden. Nach der Abtrennung der GGS Paffrath von der Hander „Mutterschule” im Jahre 1996 wurde diese Frage wiederum intensiv in den Mitwirkungsgremien diskutiert. Im Herbst 1996 wurde von einer entsprechenden Anzahl von Eltern beim Schulträger das Umwandlungsverfahren beantragt. Im Januar 1997 entschied sich dann die absolute Mehrheit der Eltern der KGS für eine Umwandlung der Schule in eine GGS und machte so den Weg frei für die vom Rat der Stadt Bergisch Gladbach und der Bezirksregierung Köln genehmigten Zusammenlegung der beiden Schulen zur neuen städtischen Gemeinschaftsgrundschule Paffrath mit Wirkung vom 1.8.1997.

Siehe Schulgeschichte Paffrath