Wort der Deutschen Bischöfe zur Integration von Migranten

Share

Die deutschen Bischöfe 2004: „Die Schule hat für die Integration von Kindern und Jugendlichen eine zentrale Bedeutung, weil sie einen natürlichen Raum der Begegnung darstellt.“ Gut erkannt. Folgerichtig wäre es doch sinnvoll, diese Begegnung an allen Schulen gleichermaßen zu ermöglichen.

„3.6.3 Integration in Kindergarten und Schule stärken

Für das Integrationsgeschehen kommt dem Bildungs- und Erziehungssystem eine Schlüsselfunktion zu. Gerade hier hat Deutschland jedoch mit erheblichen Defiziten zu kämpfen. Nicht zuletzt die Ergebnisse der PISA-Studie haben gezeigt, dass die Erfolge ausländischer und deutscher Schüler aus unteren sozialen Schichten deutlich geringer sind als die von Schülern aus höheren sozialen Schichten. In keinem anderen Land korrelieren Schulerfolge so stark mit der sozialen Herkunft wie in Deutschland. Der Schulerfolg ausländischer Kinder stagniert – nach einem deutlichen Anstieg in den 70er und 80er Jahren – inzwischen auf einem außerordentlich unbefriedigenden Niveau. Nach wie vor besteht eine deutliche Diskrepanz zwischen deutschen und ausländischen Jugendlichen.

[…]
Die Schule hat für die Integration von Kindern und Jugendlichen auch deshalb eine zentrale Bedeutung, weil sie einen natürlichen Raum der Begegnung darstellt. Hier können spätere Verhaltensmuster gegenüber zunächst Fremden positiv beeinflusst werden.
[…]

Die Einführung eines islamischen Religionsunterrichts in das deutsche Schulsystem ist bereits im Gemeinsamen Wort erwähnt. Unter Würdigung der bestehenden staatskirchenrechtlichen Probleme wird das Bemühen um angemessene Lösungen ausdrücklich begrüßt. Ein solcher Unterricht in deutscher  Sprache unter staatlicher Schulaufsicht würde am Ort des gemeinsamen Unterrichtens und Lernens ganz neue Möglichkeiten des Dialogs und der Begegnung sowohl in den Lehrerzimmern als auch in  den Klassenräumen eröffnen. Das Wissen um die religiösen Symbole und Feste der anderen Religion, gegenseitige Besuche in Kirchen  und Gebetsräumen könnten erheblich dazu beitragen, Fremdheit und Vorurteile abzubauen.“

Deutsche Bischofskonferenz (2004): Integration fördern – Zusammenleben gestalten: Wort der Deutschen Bischöfe zur Integration von Migranten

Bevorzugte Grundschulart der evangelischen Kirche ist die GGS

Share

Offizielle Stellungnahmen der Evangelischen Kirche zum Thema Öffentliche Bekenntnisschule in NRW sind schwer zu finden. Interessant daher der folgende Artikel aus dem Jahr 2004. Damals setzte sich die Evangelische Kirche in Ronsdorf dafür ein, dass bei der Zusammenlegung einer KGS mit einer GGS auch die Schulart EGS (evangelische Grundschule) im Bestimmungsverfahren zur neuen Schulartwahl zur Verfügung stehen sollte – obwohl diese Schulart gar nicht die bevorzugte Wahl sein sollte, denn:

Traditionell ist die bevorzugte Grundschulform der evangelischen Kirche die GGS, weil dort Kinder verschiedener Konfessionen und Herkunft zusammen lernen und an dieser Schulform der konfessionelle Religionsunterricht – sowohl evangelisch als auch katholisch – vorgeschrieben ist.

Evangelische Gemeinde Heidt, 3.5.2004, Kirche streitet für Evangelischen Religionsunterricht an Ronsdorfer Grundschule

Katholische Erziehung – Ganzheitliche Erziehung?

Share

Der Kampf zwischen Staat und katholischer Kirche um die Volksschule im Wandel der politischen Systeme 1918-1949
Thomas Breuer (14.01.2002)

„(…) Verlangt wurde also abermals ein staatliches Schulwesen, in dem nicht nur der Religionsunterricht, sondern alle Unterrichtsfächer im Einklang mit der katholischen Weltanschauung erteilt werden sollten. Zur Begründung für diese weitreichende Forderung verwies die Kirche wiederum auf das „unveräußerliche Recht“ der Eltern, über die Art der Erziehung ihrer Kinder nach Maßgabe ihres Gewissens entscheiden zu dürfen. Argumentativ zeigten sich die deutschen Bischöfe ganz auf der Höhe der Zeit, wenn sie erklärten: „Von einem demokratisch-freiheitlichen System muß an allererster Stelle die Freiheit des Gewissens hochgehalten werden“. Nur die Bekenntnisschule aber könne „den katholischen Eltern die schwere Gewissensbeunruhigung hinsichtlich der Wahrung des reinen und unversehrten Glaubens ihrer Kinder“ nehmen.

Tatsächlich hatte die Bekenntnisschule von der Intention ihrer Verfechter her einen tendenziell totalitären Charakter, insofern sie alles unter den Primat der kirchlichen Gesinnung stellte. Pädagogische Gesichtspunkte hatten hinter dem Prinzip der Gesinnungsgleichheit zurückzustehen.
(…)

Bedauerlich ist, dass man in unseren Tagen erneut den Eindruck gewinnen kann, dass die katholische Kirche ihre Stimme in Bildungsfragen vor allem pro domo erhebt. So wichtig die Frage des Religionsunterrichts ist, so sehr hat man als Kirchenhistoriker seine Zweifel, ob die Argumente für dessen Konfessionalität tatsächlich für die Ewigkeit gelten.“

Der ganze Artikel auf Theophil online

Unantastbares Elternrecht dem Erziehungsrecht der Kirche untergeordnet

Share

Ein Kirchenhistoriker untersucht den „ambivalenten Umgang der Kirche mit dem Elternrecht“ und stellt die Konfessionalität des Religionsunterrichts in Frage.

„[…] Zur Durchsetzung ihrer schulpolitischen Grundsätze versuchte sich die Kirche nicht nur der katholischen bzw. christlichen Parteien zu bedienen, sondern auch die katholischen Eltern zu mobilisieren. Der Umgang der Kirche mit dem Elternrecht war dabei sehr ambivalent. Auf der einen Seite wurde versucht, gegenüber dem Staat ein demokratisches Recht zur Geltung zu bringen. Die Kehrseite war, dass die Kirche die Gewissensfreiheit nach innen keineswegs gelten ließ, sondern die Eltern unter Androhung jenseitiger Höllenstrafen auf die Konfessionsschule verpflichtete. Das vorgeblich unantastbare Elternrecht war dem Erziehungsrecht der Kirche untergeordnet und damit de facto nur ein Spielball im Kampf um die Durchsetzung der kirchlichen Interessen in der schulischen Erziehung.

Letztlich waren die schulpolitischen Grundsätze der Kirche nicht pädagogisch begründet, sondern Ausfluss einer antimodernistischen, antipluralistischen Grundhaltung, die erst mit dem II. Vatikanischen Konzil eine notwendige Revision erfuhr. Entscheidender als die kaum zur Kenntnis genommene Konzilserklärung über die christliche Erziehung, die in mancherlei Hinsicht noch in den Spuren der Pius-Enzyklika blieb, war die in den großen Konzilstexten ausgesprochene grundsätzliche Anerkennung von Toleranz, Pluralismus und Menschenrechen.
Seit dem Konzil beginnt sich auch in Deutschland zögerlich eine stärker anthropologisch-pädagogische Argumentation durchzusetzen, ohne dass die eigenen konfessionellen Interessen (nunmehr insbes. im Hinblick auf den Religionsunterricht) verleugnet würden. Bezeichnend ist m.E. die neue Rangfolge in der Frage des Erziehungsrechts, wie sie sich 1975 in dem Beschluss „Schwerpunkte kirchlicher Verantwortung im Bildungsbereich“ der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland niederschlägt. Hier wird der Vorrang des Erziehungsrechts der Eltern ohne Wenn und Aber betont. Neu ist der Hinweis auf das „Recht zur Selbsterziehung“, das sich mit zunehmender Reife entfalte. Die Rolle der Kirche wird hingegen deutlich herabgestuft; ihr fällt zusammen mit dem Staat, den Wissenschaften und den gesellschaftlichen Gruppen nur noch „eine regelnde und unterstützende Aufgabe“ zu (Abs. 1.2.5).
Bedauerlich ist, dass man in unseren Tagen erneut den Eindruck gewinnen kann, dass die katholische Kirche ihre Stimme in Bildungsfragen vor allem pro domo erhebt. So wichtig die Frage des Religionsunterrichts ist, so sehr hat man als Kirchenhistoriker seine Zweifel, ob die Argumente für dessen Konfessionalität tatsächlich für die Ewigkeit gelten. Darüber hinaus, so meine ich, müssten sich die Katholiken stärker in die allgemeine bildungs- und schulpolitische Debatte einmischen. Ansätze dazu gibt es durchaus, doch werden diese in der Öffentlichkeit kaum zur Kenntnis genommen, weil sie nicht über den Status von Kommissionspapieren hinausgelangen. So plädiert beispielsweise die Kommission 3 „Bildung und Kultur“ des Zentralkomitees der deutschen Katholiken in ihrer Erklärung „Schule – ihr Auftrag in der sich verändernden Gesellschaft“ (1994) u.a. gegen die einseitige Hervorhebung von Fächern mit vermeintlich besonderem Wissensanspruch und die damit korrespondierende Herabstufung von Fächern wie Musik, Sport und Bildender Kunst. Man verfalle hier, so die Kritik, in einen überholten „Stoffmechanismus“, statt die Anspruchshöhe in jedem der Fächer sachlich wie methodisch zu sichern – ein Hinweis, der Gehör finden sollte, aber wohl nicht wird.“

aus: Thomas Breuer, 14.01.2002, Der Kampf zwischen Staat und katholischer Kirche um die Volksschule im Wandel der politischen Systeme 1918-1949

Hardt: Von EGS nach KGS nach GGS

Share

(…) Schließlich beschloss die evangelische Elternschaft die Auflösung ihrer Schule und den Anschluss an die katholische Grundschule. Die dadurch gewachsene katholische Grundschule führte dann eine geheime Abstimmung durch, die mit sehr großer Mehrheit zur Umwandlung der Schule in eine Gemeinschaftsgrundschule führte.

Gewiss ein komplizierter Weg, doch er gelang und so gibt es heute hier im Ort Hardt nur eine gut funktionierende Grundschule: Die Gemeinschaftsgrundschule Hardt., siehe 200 Jahre Schule in Hardt

Nutzungsbedingungen Petition

Share

Nutzungsbedingungen Petition

I. Unterstützerliste

Die Unterzeichner der Petition bekunden durch Ihre Unterschrift die Unterstützung für die in der Petition benannten Anliegen der Initiative und erklären sich damit einverstanden, dass die Liste der Unterstützer mit Namen und Wohnort nach Abschluss der Petition an Landesregierung und Landtag von Nordrhein-Westfalen überreicht werden. Bestätigte Unterzeichner der Petition werden auf der Petitionsseite der Initiative mit Name und Wohnort aufgelistet. Bei anonymer Zeichnung erscheint statt des Namens nur ein Platzhalter. Offensichtlich ungültige Unterschriften werden gelöscht. Die Email-Adresse wird ausschließlich für den Zweck der Petition aufgezeichnet, sie wird nicht veröffentlicht und an niemanden weitergegeben oder anderweitig verwendet.

II. Kommentare

Die Initiative behält sich vor, Kommentare mit beleidigendem Inhalt, Werbung oder Spam zu löschen.

III. Kontakt

Anfragen über ein Kontakt-Formular oder per email an kontakt@kurzebeinekurzewege.de werden zeitnah beantwortet.

zurück zur Petition

Paffrath: Von KGS zu GGS

Share

Die katholische Volksschule Paffrath wurde im Rahmen der Neuorganisation des Schulwesens in NRW (Trennung der Volksschule in Grund- und Hauptschulen) mit Beginn des Schuljahres 1968/69 in eine katholische Grundschule (KGS) umgewandelt. […]

Ab September 1969 beherbergte die Paffrather Schule vier ausgelagerte Klassen der evangelischen Grundschule Hand. […]

Bereits im Jahre 1976 wurde die evangelische Grundschule Hand durch Elternvotum in eine Gemeinschaftsgrundschule (GGS) umgewandelt und damit die Paffrather Zweigstelle natürlich auch. Seither hatten Eltern und Kinder in jedem Anmeldungsjahrgang die Qual der Wahl: KGS oder GGS? Gingen die meisten Paffrather Kinder noch gemeinsam in den Kindergarten, so wurden sie dann durch die Entscheidung ihrer Eltern in verschiedene Schulen eingeschult. In der Folgezeit wurde zunehmend deutlich, dass die konfessionelle Orientierung der katholischen Eltern keineswegs dazu führte, ihre Kinder in der KGS anzumelden. Der Zuzug von Kindern anderer Konfessionen führte zu einer weiteren Verschiebung im konfessionellen Spektrum der Bekenntnisschule. Bereits 1976 und 1984 wurde seitens der Eltern darüber diskutiert und nachgedacht, die beiden Paffrather Grundschulen (wieder) zu einer Schule zusammenzulegen. Das Verfahren zur Umwandlung von Schulen ist im Rahmen des Schulordnungsgesetzes streng reglementiert und an qualifizierte Mehrheiten gebunden. Nach der Abtrennung der GGS Paffrath von der Hander „Mutterschule“ im Jahre 1996 wurde diese Frage wiederum intensiv in den Mitwirkungsgremien diskutiert. Im Herbst 1996 wurde von einer entsprechenden Anzahl von Eltern beim Schulträger das Umwandlungsverfahren beantragt. Im Januar 1997 entschied sich dann die absolute Mehrheit der Eltern der KGS für eine Umwandlung der Schule in eine GGS und machte so den Weg frei für die vom Rat der Stadt Bergisch Gladbach und der Bezirksregierung Köln genehmigten Zusammenlegung der beiden Schulen zur neuen städtischen Gemeinschaftsgrundschule Paffrath mit Wirkung vom 1.8.1997.

Siehe Schulgeschichte Paffrath

Über den Begriff des Elternrechts

Share

Ach so ist das mit dem Elternrecht zu verstehen.

„Zum dominanten Argumentationsstrang der konservativen und kirchlichen Anstrengungen zur Realisation konfessioneller Schulpolitik entwickelte sich der Begriff des Elternrechts: Dieser beinhaltete allgemein die Möglichkeit der „freien, unreglementierten Mitbestimmung der Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder sowie bei der Einrichtung und Gestaltung des Schulwesens“, wurde in klerikal-dogmatischer Auslegung jedoch bedeutungsverengend instrumentalisiert und reduziert auf die Frage der konfessionellen Gestaltung und Prägung des Volksschulwesens: Eltern hatten „unmittelbar vom Schöpfer des Auftrag, ihre Nachkommenschaft zu erziehen“, wobei ihnen zugesichert wurde, „ihre Kinder […] besonders von jenen Schulen fernzuhalten, in denen sie Gefahr laufen, das verderbliche Gift der Gottlosigkeit einzusaugen.“

aus: Kontroverse Begriffe: Geschichte des öffentlichen Sprachgebrauchs in der Bundesrepublik Deutschland, Georg Stötzel, Martin Wengeler, Karin Böke, Hg. Walter de Gruyter, 1995, S. 171

Verfassungsbeschwerde gegen die Bevorzugung der Gemeinschaftsschule

Share

Hier ein Stück interessante Lektüre für all jene, die gerne juristisches Quellenstudium betreiben. Es geht dabei um eine Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung der Landesverfassung NRW vom März 1968. Damals waren konfessionelle Grund- und Hauptschulen zugunsten von Gemeinschaftsschulen geschwächt worden. Eltern klagten, weil Sie ihr Recht der freien Religionsausübung geschwächt sahen, wenn sie ihre Kinder nicht auf Bekenntnisschulen schicken konnten: „Es widerspreche […] der gleichheitlichen Behandlung aller, wenn allein den Anhängern der Gemeinschaftsschule „Minderheitenschutz“ unter Berufung auf Art. 4 GG gewährt werde, während den Anhängern der Bekenntnisschule sogar in den Orten, in denen sie eine beachtliche Mehrheit darstellten, ein entsprechender Schutz versagt bleibe.“ Die Beschwerden wurden im Dezember 1975 vom ersten Senat zurückgewiesen. Weiterlesen