Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht

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2017 entschied das Bundesverfassungsgericht in letzter Instanz eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen. Ein muslimisches Kind war 2013 in Paderborn als einziges aus seinem Kindergarten nicht an der benachbarten katholischen Grundschule aufgenommen wurde. Die Eltern hatten sich geweigert, eine Verpflichtungserklärung zum Besuch des katholischen Religionsunterrichts zu unterschreiben. Der Fall ist detailliert hier beschrieben.

Bundesverfassungsgericht (1. Kammer), Beschluss vom 8.9.2017, 1 BvR 984/17 – Rn. (1-31)

„Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil sie unzulässig ist und daher keine Aussicht auf Erfolg hat.
Die Verfassungsbeschwerde zeigt die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung nicht in hinreichend substantiierter Weise auf.“

In der Sache hat das Gericht nicht entschieden, dass die Praxis in NRW mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Kammer ist der Sachentscheidung aus dem Weg gegangen, indem sie sich darauf verlegt hat, fehlende Ausführungen zur zulässigen Ausgestaltung der Bekenntnisschule zu rügen. Das ist insofern merkwürdig, da der Beschwerdeführer nicht infrage gestellt hat, dass es staatliche Bekenntnisschulen geben darf, sondern nur, dass die verpflichtende Teilnahme am Religionsunterricht dort nicht verlangt werden kann.

Die Verfassungsbeschwerde wurde 2018 veröffentlicht in:
Wißmann H. 2018. „Teilnahme am Religionsunterricht – Zugangsvoraussetzung in staatlichen Schulen? Zugleich ein Beitrag zur Praxis des Annahmeverfahrens nach § 93 a BVerfGG.“ Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht (ZevKr) 63: 209-224.

BVerfG 41,88, 17. Dezember 1975, Bevorzugung der Gemeinschaftsschule zulässig

In diesem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wurde die Verfassungsbeschwerde zweier CDU-Abgeordneter gegen die Schulreform in NRW von 1968 zurückgewiesen. Ihrer Ansicht nach begünstigte die Neufassung des Schulgesetzes die Gemeinschaftsschule gegenüber der Bekenntnisschule in unzulässiger Art und Weise. Die Beschwerdeführer lehnten eine Schule ab, „die durch weltanschaulichen Kompromiß und durch ‚Indifferentismus‘ geprägt sei“. Das BVerfG lehnte die Klage ab und stellte fest:

Die Gemeinschaftsschule gemäß Art. 12 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen ist als Schulform mit dem Grundgesetz vereinbar. Sie führt Eltern und Kinder, die eine bekenntnisgebundene religiöse Erziehung wünschen, nicht in einen verfassungsrechtlich unzumutbaren Glaubenskonflikt und Gewissenskonflikt. 

… Der Landesgesetzgeber hätte somit allein die Gemeinschaftsschule im Sinne des Art. 12 Abs. 6 LV als Pflichtschule einführen können, ohne dadurch die Grundrechte der Beschwerdeführer aus Art. 4 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 2 GG zu verletzen. Dann war es ihm aus der Sicht dieser Grundrechte auch nicht verwehrt, dieser Schulform neben der Bekenntnisschule eine bevorzugte Stellung einzuräumen.

In seinem Urteil erkennt das Gericht an, dass „die Gefahr bestehen mag, daß Eltern in dem – naturgemäß nicht geheimen – Anmeldeverfahren ihren wirklichen Willen nicht kundtun.“ Das Gericht deutet damit Zweifel an der heute oft vorgebrachten Argumentation an, dass bereits die Anmeldung an einer Bekenntnisschule als Zustimmung zur Schulart zu interpretieren sei.

BVerfGE 6, 309, 26. Mai 1957, Konkordatsurteil

Dieses Urteil stellte fest, dass keine Pflicht der Länder dem Bund gegenüber besteht, die Schulbestimmungen des Reichskonkordats von 1933 bei ihrer Gesetzgebung zu beachten.

Oberverwaltungsgericht NRW stellt fest: Bevorzugung katholischer Schüler ist rechtmäßig

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Datteln, im August 2021

In Datteln wurde ein Junge nicht an der für ihn nächstgelegenen Grundschule aufgenommen. Die Schulleitung lehnte die Aufnahme zum Schuljahr 2021/22 ab. Die Schule habe ihre Kapazitätsgrenze erreicht, katholische Kinder müssten vorrangig vor dem konfessionslosen Kind aufgenommen werden.

Statt mit den Freunden aus seiner Nachbarschaft in die Schule zu gehen, wird das Kind nun eine weiter entfernte Grundschule besuchen müssen, was die Eltern vor erhebliche organisatorische Probleme stellt. Einen Härtefall erkannte das Gericht aber nicht an, weder aufgrund der vom Kläger behaupteten Erschwernisse und Gefährdungen auf dem Schulweg noch aufgrund der Situation, dass das Kind mehrere Geschwister hat, die zukünftig auch an dieser Grundschule angemeldet werden hätten sollen.

Die Schulleiterin soll der Familie vorgeschlagen haben, sie seien ja wohlhabend genug, sich einen Fahrdienst zu leisten.

Quellen:

Bürgerantrag in Bonn: Schüler*innen unabhängig von der Konfession den Zugang gewährleisten

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Bonn, 5. Juni 2021

In der Bürgerausschusssitzung der Stadt Bonn stand am 2. Juni 2021 wieder einmal das Thema Bekenntnisgrundschulen auf der Tagesordnung. Der Antragsteller beklagte in seinem Antrag, dass „die Konfession der Kinder eines der Hauptkriterien in der Grundschulwahl darstellt – und dies sogar noch mit Unterstützung durch das Schulamt der Stadt Bonn.“ Weiter führt der Antragsteller aus:

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Elterninitiative in Warendorf strebt Umwandlung von katholischer Grundschule an

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Es ist wie so oft: Die Schulleiterin geht in Ruhestand, eine geeignete Nachfolgerin steht bereit. Aber: Sie darf die Schulleitung nicht übernehmen, weil sie nicht katholisch ist. Ein Grund mehr für die Arbeitsgruppe „gemeinsam.laurentius“, die Umwandlung der Schule anzustreben. „Bunt, Vielfältig und aufgeschlossen“ sei die Grundschule, dazu passe der Status der Bekenntnisschule einfach nicht, meinen die Eltern, zumal die Schule zu 100% staatlich finanziert ist. Bislang gibt es in Warendorf nur eine Gemeinschaftsschule, 5 Schulen sind katholisch, eine ist evangelisch.

Wir wünschen viel Erfolg bei der Umwandlung!

Quellen

Westfälische Nachrichten, 2.6.2021. Laurentiusschule soll Gemeinschaftsschule werden. Chancengleichheit für die Bewerber

Die Glocke online, 2.6.2021, Eltern wollen Laurentiusschule umwandeln

Ein weiterer Schritt in Richtung Gerechtigkeit

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Mit überwältigender Mehrheit haben die Eltern der St.-Katharina-Grundschule in Heinsberg der Umwandlung in eine Gemeinschaftsgrundschule zugestimmt. Damit kann die bisherige kommissarische Schulleiterin auch offiziell die Schulleitung übernehmen. Bisher ging das nicht, weil sie evangelisch ist. An katholischen Grundschulen müssen trotz städtischer Trägerschaft und komplett staatlicher Finanzierung die Schulleitungen dem katholischen Bekenntnis angehöhren. Infolge der Umwandlung sind zukünftig alle Grundschulen in Heinsberg Gemeinschaftsgrundschulen.

„Die Kinder sind sowieso gemischt und durch eine Umwandlung ändert sich so gut wie nichts.“

Katrin Hanses-Borowski, Vorsitzende der Schulpflegschaft

Quellen:

Woelki stellt Bedingung für Besuch von Tierparks

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EIL +++ EIL +++ EIL

Köln, 1. April 2021

Katholische Kirche plant Kinderschutzregeln für Wiederöffnung zoologischer Gärten nach Corona

Bonobos adoring baby, LaggedOnUser CC BY-SA 2.0

Im Sinne des Jugendschutzgesetzes müsse schnellstmöglich sichergestellt werden, dass Kinder in Tierparks nicht weiterhin Zeuge sexueller Handlungen von Tieren würden. Wie der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki in einem Hintergrundgespräch durchscheinen ließ, erarbeite die Deutsche Bischofskonferenz derzeit entsprechende Regeln, die auf einer Handreichung der Glaubenskongregation des Vatikan reagieren. Insbesondere, so Woelki, müsse demnach garantiert sein, dass Minderjährige nicht dem naturrechtswidrigen und sittenlosen Verhalten bestimmter Affenarten oder von Karnickeln ausgesetzt werden könnten:

„Wir können und dürfen nicht länger zulassen, dass unschuldige Kinder geschlechtlicher Handlungen ansichtig werden, insbesondere wenn eine solche Betätigung womöglich nicht eindeutig innerhalb einer eheähnlichen segensfähigen Gemeinschaft stattfindet.“

Streichelzoobereiche wie auch das Affengehege dürften daher nur noch für Volljährige zugänglich sein. Andernfalls müssten die Tierparks auch über Corona hinaus für Kinder und Katholiken geschlossen bleiben. Bis eine solche Regelung umgesetzt sei, sei katholischen Bekenntnisschulen im Bereich des Erzbistums Köln der Besuch von Tierparks ausdrücklich nicht mehr gestattet (in NRW machen katholische Bekenntnisschulen ein Drittel aller öffentlichen Grundschulen aus). Die evangelische Kirche zeigte sich auf Nachfrage überrascht über diese Initiative, wollte sich aber aus Gründen der ökumenischen Brüderlichkeit nicht öffentlich dazu äußern. Auch ob man eine entsprechende Regelung für die 89 evangelischen Bekenntnisgrundschulen im Bundesland NRW einführen werde, könne man noch nicht sagen. Man werde hierfür gegebenenfalls eine Kommission einsetzen, die Leitlinien erarbeiten werde. Diese Kommission werde auch zu prüfen haben, so der neue Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland, Dr. Thorsten Latzel, ob eine solche Regelung überhaupt möglich sei, schließlich handele es sich um staatliche Schulen. Der Vorstandssprecher der atheistischen Giordano-Bruno-Stiftung, Dr. Michael Schmidt-Salomon, betonte, man werde gegebenenfalls auch unter Einberufung des EuGH dafür kämpfen, dass Kindern die wichtige Beobachtung des in der Natur üblichen Verhaltens nicht verwehrt werde. Er schlug im Gegenzug vor, dass jedem Kindergarten- und Schulkind einmal im Jahr ein Zoobesuch ermöglicht werde. Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) ließ verlauten, dass man den Vorschlag der DBK noch nicht offiziell kenne, am Status der staatlichen Bekenntnisschule aber nicht rütteln wolle und den Kirchen hier keine Steine in den Weg legen wolle.

Sie finden das alles bescheuert? Wir auch. Unterschreiben Sie die Petition der Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“: openpetition.de/bekenntnisschule

St-Martini-Schule in Geldern ist jetzt Gemeinschaftsschule

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Herzlichen Glückwunsch!

Mit einem sensationellen Ergebnis haben sich die Eltern in Geldern für die Umwandlung der bisher katholischen Grundschule ausgesprochen: 142 Ja-Stimmen stand nur 1 Nein-Stimme und 2 ungültige Stimmen gegenüber. Nötig gewesen wären gerade einmal 87 Stimmen. Nun müssen noch der Rat der Stadt Geldern und die Bezirksregierung Düsseldorf formal das Ergebnis bestätigen, damit die Schule ab dem Schuljahr 2021/22 eine Gemeinschaftsgrundschule ist. Auslöser für die Umwandlung war, wie berichtet, der Wunsch der Eltern, dass die kommissarische Schulleiterin auch ohne den fehlenden katholischen Taufschein auch formal die Leitung der Schule übernehmen darf.

Quelle:
Sankt-Martini-Post Januar Februar 2021

Petition an den Landtag NRW

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Berichterstattung über die Petition

Zeitungsartikel zum Thema aus jüngerer Zeit

Zahlreiche Zeitungsartikel aus ganz NRW und dem Oldenburger Land in Niedersachsen über Diskriminierung an staatlichen Bekenntnisschulen machen deutlich, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt, sondern um ein strukturelles Problem, das politisch gelöst werden muss.

Helfen Sie uns, indem Sie Flugblätter zur Petition verteilen

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Wir sind dankbar für jede Unterstützung beim Bewerben der Petition.

Petitions-Flyer
Vorschau, 2-seitig, Din A6

Hallo, wir freuen uns, wenn ihr mithelft, dieser Petition zum Erfolg zu verhelfen

Bitte geben Sie eine Adresse an sowie die Anzahl der Flyer, die Sie bestellen möchten.
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Und wieder ein Schritt zu mehr Gerechtigkeit

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Die katholische Grundschule in Bornheim-Merten ist bald nicht mehr katholisch. So haben es die Eltern mit überwältigender Mehrheit entschieden. Der Grund ist nicht, dass die Eltern weniger religiös geworden sind. Es ändert sich auch nichts an der Schule in Zukunft, außer natürlich am Namen der Bildungsstätte. Im Gegenteil, die Eltern haben so entschieden, damit die Schulleiterin auch weiterhin Schulleiterin bleiben kann, obwohl sie nicht katholisch ist.

Aus dem gleichen Grund hat die Schulpflegschaft der St. Katharina-Grundschule in Heinsberg die Umwandlung ihrer Schule beantragt. Nach dem Ausscheiden der ehemaligen Rektorin wurde zwar eine neue Schulleiterin gefunden. Aber auch hier das gleiche Spiel: Wegen der falschen Konfession darf sie die Schulleitung nicht übernehmen.

Quellen: