Zur Sicherung des Unterrichts sind Ausnahmen zulässig.

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Wie schön – das Schulministerium hat mal eben entschieden, dass man das mit dem Schulgesetz nicht so genau nehmen muss. Dort steht zwar klipp und klar, dass der Rektor oder die Rektorin einer katholischen Schule katholisch sein muss, und zwar ohne Ausnahme. Die gelten nämlich ausdrücklich nur für die „übrigen“ Lehrerinnen und Lehrer. Wir zitieren:

§26 (6) In Schulen aller Schularten soll bei der Lehrereinstellung auf die Konfession der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen werden.
An Bekenntnisschulen müssen
1. die Schulleiterin oder der Schulleiter und
2. die übrigen Lehrerinnen und Lehrer dem betreffenden Bekenntnis angehören. Sie müssen bereit sein, im Sinne von Absatz 3 Satz 1 an diesen Schulen zu unterrichten und zu erziehen. Zur Sicherung des Unterrichts sind Ausnahmen von Satz 2 Nummer 2 zulässig.

Aber in Gladbeck ist das jetzt egal. Dort darf die evangelische Bewerberin die Schulleitung nun doch übernehmen, weil man keine katholischen Bewerber gefunden hat. Das freut uns für die Josefschule und für Frau Wiwianka sehr. Weiterlesen

Schulausschuss Gladbeck fordert neues Schulgesetz

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„In Sorge um ein funktionierendes Grundschulsystem in Gladbeck und in Nordrhein-Westfalen bittet der Schulausschuss der Stadt Gladbeck dringend darum, die Besetzung der Leitungsstellen nicht an ein entsprechendes Bekenntnis, sondern ausschließlich an die fachliche Eignung und Befähigung entsprechender Lehrerinnen und Lehrer zu koppeln. Wir sehen hier ein Gesetz, das nicht mehr der gesellschaftlichen Wirklichkeit entspricht und deshalb dringend angepasst werden muss!“ 

Dem ist nichts hinzuzufügen. Es sei aber der Hinweis erlaubt, dass Schulministerin Gebauer bislang noch nicht erkennen lässt, dass sie ernsthaft nach Lösungen sucht. Noch im April sagte sie im Gespräch mit dem Bonner General-Anzeiger:

GA: Finden Sie es noch zeitgemäß, dass katholische und evangelische Schulen andersgläubige Kinder ablehnen dürfen?
Gebauer: Ich verfolge diese Debatte schon länger. In Bonn ist das ein Problem. Aus den anderen Landstrichen ist mir das in den vergangenen Jahren nicht so stark widergespiegelt worden.

Quellen

Wieder Zoff um Besetzung von Rektorenstelle

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Kurze Beine – kurze Wege, 12.6.2018

Ob Borken oder Gladbeck, man ist sich einig bezüglich der Stellenbesetzungen an den jeweiligen staatlichen katholischen Grundschulen (beide übrigens benannt nach Josef, dem – so die Bibel – mehrfach übel mitgespielt wurde):

„Wichtiger als die konfessionelle Bindung muss doch die Versorgung unserer Schulen mit qualifizierten Rektorinnen oder Rektoren sein!“
(Gladbecks Bürgermeister Ulrich Roland)

„Ein Schulgesetz, in dem eine solche Engstirnigkeit verankert ist, muss dringend geändert werden.“
(Markus Schönherr, Borkener Zeitung)

Die Geschichte ist schnell erzählt und sie kommt uns bekannt vor: Die Rektorin einer katholischen Grundschule geht in Rente. Glücklicherweise gibt es eine erfahrene Kollegin, die gewillt ist, die Schulleitungsposition zu übernehmen und das kommissarisch bereits seit einiger Zeit macht. Sie ist allseitig beliebt und anerkannt und hat sich in der Position bewährt. Als die Stelle ausgeschrieben wird, bewirbt sie sich auf die Stelle. Als sie aufgrund fehlender Eignung abgelehnt wird, weil sie nicht den richtigen Taufschein hat, fallen alle aus allen Wolken und beschweren sich über den Starrsinn der Kirche.

Die Beschwerde ist also nachvollziehbar, müsste sich aber zuallererst an den Verfassungsgeber richten: Solange die Bekenntnisschule durch die Landesverfassung gesichert ist und ein Drittel aller staatlichen Grundschulen in NRW konfessionell gebunden sind, kann selbst der Heilige St. Josef nicht dafür sorgen, dass Vernunft einkehrt und die Stellen pragmatisch besetzt werden. Es liegt in den Händen des Landtags, die Verfassung zu ändern, ob mit Zustimmung der Kirchen oder ohne. In der Verfassung steht es so:

Artikel 12 Abs. 6 (3)
In Bekenntnisschulen werden Kinder des katholischen oder des evangelischen Glaubens oder einer anderen Religionsgemeinschaft nach den Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses unterrichtet und erzogen.

Das Schulgesetz präzisiert:

§26 (6) In Schulen aller Schularten soll bei der Lehrereinstellung auf die Konfession der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen werden.
An Bekenntnisschulen müssen
1. die Schulleiterin oder der Schulleiter und
2. die übrigen Lehrerinnen und Lehrer dem betreffenden Bekenntnis angehören. Sie müssen bereit sein, im Sinne von Absatz 3 Satz 1 an diesen Schulen zu unterrichten und zu erziehen. Zur Sicherung des Unterrichts sind Ausnahmen von Satz 2 Nummer 2 zulässig.

Politisch ist eine solche Initiative des Landes äußerst unwahrscheinlich. Erst 2015 hat der Landtag das Schulgesetz geändert. Bis dahin mussten alle Lehrkräfte an Bekenntnisschulen ausnahmslos dem Bekenntnis angehören. Mehr hat sich die damalige rot-grüne Mehrheit nicht getraut. Es bestand die Sorge, dass der Gesetzentwurf andernfalls vor Gericht nicht Bestand haben würde.

Es gibt aber noch einen anderen Weg, um endlich zu zeitgemäßen Regelungen zu kommen:  Die betroffene Lehrerin könnte klagen. Es wäre ein langer Weg durch alle Instanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht. Der Jurist Sebastian Hartmann kam in einer Rechtseinschätzung bereits 2015 ganz ohne Rückgriff auf europäische Normen zu dem klaren Schluss, dass das Schulgesetz in NRW gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und damit gegen das Grundgesetz verstößt:

„Durch die geforderte Bekenntniszugehörigkeit von Lehrkräften und Schulleitung verstößt § 26 Abs. 6 SchulG NRW sowohl in seiner bisherigen als auch in seiner neuen Fassung gegen höherrangiges Bundesrecht in Form von § 1 AGG. Der Staat als solcher kann, obwohl er Bekenntnisschulen betreiben darf, sich nicht auf die Ausnahmeregelungen des AGG berufen, die in der derzeitigen Ausgestaltung zweifelsfrei nur für Religionsgemeinschaften gelten. Um diesen Missstand aufzulösen, müsste das Schulgesetz dahingehend geändert werden, dass es AGG-konform keine Einstellungsvoraussetzungen an das Bekenntnis knüpft.“

Die Chancen stehen gut, dass ein entsprechendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts das Land NRW dazu zwingen würde, endlich zeitgemäße Reformen auf den Weg zu bringen, damit es an staatlichen Grundschulen keine Diskriminierung mehr aufgrund des Taufscheins von Lehrkräften oder Schülern gibt.

Nachtrag:

In einem Interview mit dem Bonner General-Anzeiger (16.4.2018) wurde NRW-Bildungsministerin zu einem anderen Aspekt der Diskriminierung durch Bekenntnisschulen befragt:

Finden Sie es noch zeitgemäß, dass katholische und evangelische Schulen andersgläubige Kinder ablehnen dürfen?

Gebauer: Ich verfolge diese Debatte schon länger. In Bonn ist das ein Problem. Aus den anderen Landstrichen ist mir das in den vergangen Jahren nicht so stark widergespiegelt worden.

Bei einer Podiusmdiskussion in Bonn in 2012 sagte Gebauer noch einen Satz, der hoffen lässt, dass sie die Probleme nicht ignoriert:

„Wir müssen Probleme erkennen, diese Probleme gibt es und dieser Abend zeigt, dass Probleme angegangen werden.“

Liebe Frau Gebauer, bitte schreiten Sie zur Tat und tun Sie, was in Ihrer Macht steht, um die notwendigen Veränderungen auf den Weg zu bringen.

Quellen:

Elterntaxi statt kurzer Schulwege

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In letzter Zeit gab es viele Artikel und Veröffentlichungen darüber, dass Kinder nach Möglichkeit zur Grundschule laufen sollten. Während es früher selbstverständlich war, dass Kinder gemeinsam zur nächstgelegenen Grundschule gingen, ist das heute offenbar schon fast die Ausnahme. Über die Hälfte der Kinder wird mit dem Auto zur Schule gebracht:

„In den Siebzigerjahren machten sich noch rund 90 Prozent der deutschen Grundschüler allein auf den Schulweg. 2016 waren es nach einer Forsa-Umfrage nur noch 37 Prozent, also jedes dritte Grundschulkind.“
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/elterntaxis-es-gibt-keinen-grund-nicht-zur-schule-zu-laufen-a-1199154.html

Forschungsergebnisse besagen, dass den Kindern die Bewegung fehlt: Sie sind müder und passiver, und auch ihr Sozialverhalten leidet. Der Umweltverband BUND stellt einen Trend fest, „Kinder zu einer Schule mit besonderem pädagogischen Profil wie Waldorf oder Montessori-Schulen zu schicken – auch wenn diese weit weg liegen“  (ebenfalls aus dem oben schon verlinkten Spiegel-Artikel). In Nordrhein-Westfalen ist es die Schulartenvielfalt, die neben Gemeinschaftsgrundschulen auch staatliche und freie evangelische und katholische Bekenntnisschulen vorsieht – die oftmals besonders begehrt sind, auch wenn sie von den Kindern nicht fußläufig erreicht werden können. In NRW müssen die Kommunen sogar für dadurch entstehende zusätzliche Buskosten aufkommen. Es ist paradox: Während die religiöse Bindung in der Gesellschaft abnimmt, steigt die Beliebtheit von Bekenntnisschulen. Und kurze Schulwege zur Grundschule und die damit meist verbundene selbstverständliche Integration spielen für viele bildungsbeflissene Eltern offenbar eine weniger wichtige Rolle als der Wunsch, das Kind schon bei der Einschulung auf der vermeintlichen Überholspur einzusortieren.

„Ein Schulgesetz, in dem eine solche Engstirnigkeit verankert ist, muss dringend geändert werden.“

Kurzmitteilung

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Fällt Ihnen auf dieser Übersicht von Grundschulen auf der Webseite der Stadt Borken etwas auf?

Von der Webseite der Stadt Borken

Uns auch nicht. Tatsächlich muss man einiges an Recherche betreiben, um festzustellen, dass 6 der 7 Grundschulen in Borken katholische Grundschulen sind. Selbst aus den Webseiten der Grundschulen geht oft nicht hervor, dass sie bekenntnisgebunden sind. Tatsache ist: Nur eine einzige Grundschule steht als Montessorischule Lehrern und Schülern unabhängig vom Taufschein offen. An allen anderen Schulen gilt bei der Aufnahme von Kindern ebenso wie bei der Einstellung von Lehrkräften: Katholiken zuerst. In der Praxis betreiben die meisten der Schulen im Alltag eine weltoffene Ökumene und arbeiten mit der örtlichen evangelischen und katholischen Kirchengemeinde zusammen.  Eine Schulleiterin betont ausdrücklich, wichtiger als das „Etikett“ Bekenntnisschule sei, dass Werte wie Toleranz und Achtsamkeit im Schulalltag gelebt würden.

Von einer Benachteiligung nichtkatholischer Schülerinnen und Schüler ist uns nichts bekannt. Evangelische oder ungetaufte Lehrkräfte haben in Borken allerdings ganz offensichtlich schlechte Karten, obwohl an mehreren der Bekenntnisschulen der Rektoren- oder Konrektorenposten vakant ist. Weiterlesen

Nun sag, wie hast du’s mit der Religion?

Aktualisierung 31. Mai 2018:

Die neue Grundschule wird, wie erwartet, eine Gemeinschaftsgrundschule. Zwar sprach sich mit 102 Stimmen eine Mehrheit der an der Abstimmung teilnehmenden Eltern für die Einrichtung einer katholischen Grundschule aus. Das Quorum wurde aber weit verfehlt, es wären über 200 Stimmen nötig gewesen, um die Schule als Bekenntnisschule einzurichten.

Quelle

rp-online.de, 15. Mai 2018, Himmelgeist: Neue Grundschule wird keine Bekenntnisschule

Bonn, 22. März 2018

Düsseldorfer Eltern dürfen mal wieder über die Schulart einer Grundschule abstimmen. Im Juni 2017 hatten sie nach der Aufteilung einer katholischen Grundschule mit zwei Standorten und der damit verbundenen Neugründung bereits ihr Votum abgegeben (wir berichteten). An einem der beiden Standorte, der Grundschule Himmelgeist, wird nun im April erneut entschieden. Es ist nicht zu erwarten, dass das Ergebnis von der bereits im vergangenen Jahr erfolgten Abstimmung abweichen wird. Da es sehr schwer ist, das Quorum für die Einrichtung einer Bekenntnisschule zu erreichen, darf man davon ausgehen, dass Düsseldorf eine neue Gemeinschaftsschule bekommt.

Quelle

rp-online.de, 21.3.2018, Neue Grundschule in Himmelgeist startet zum 1. August 2019

Wie integrativ wirken Bekenntnisgrundschulen in NRW?

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Bonn, 17.3.2018 (überarbeitet und ergänzt am 18.3.)

Im Vorlauf der Landtagswahl 2017 hat die AfD als einzige im Landtag vertretene Partei nicht zu unseren Wahlprüfsteinen Stellung genommen. Es ist bislang nicht klar, was die Partei davon hält, dass es staatliche Bekenntnisschulen gibt. Nun hat die Partei offenbar das Thema für sich entdeckt. Ihr schulpolitischer Sprecher Helmut Seifen (er war bis vor kurzem Direktor eines Gymnasiums), hat am 1. März eine Kleine Anfrage mit dem Titel „Bekenntnisschulen in NRW“ an die Landesregierung gestellt, in der er offensichtlich einen Zusammenhang herstellt zwischen der Schulart (Bekenntnisgrundschule oder Gemeinschaftsgrundschule) und dem Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund. Eine Positionierung der Partei gegenüber Bekenntnisschulen wird aber aus der Anfrage bislang nicht ersichtlich.

Seifen hat bereits im Januar eine Kleine Anfrage mit dem Titel „Anteil der Schüler mit Migrationshintergrund“ gestellt. Darin  musste das Schulministerium (in vermutlich sehr mühevoller Kleinarbeit) auflisten, wie Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund auf verschiedene Schulformen (Grundschule, Hauptschule, Gymnasium) aufgeteilt sind. Aus der Antwort geht hervor, dass an einem Drittel aller Grundschulen in NRW mehr als die Hälfte der Kinder einen Migrationshintergrund (=Zuwanderungsgeschichte) haben. Das heißt, dass diese Kinder entweder selbst im Ausland geboren wurden oder mindestens ein Elternteil im Ausland geboren wurde oder dass im Alltag des Elternhauses nicht deutsch gesprochen wird.

An 10% aller Grundschulen haben mehr als 75% der Kinder eine Zuwanderungsgeschichte, an knapp 3% sind es mehr als 90%. Bei Durchsicht der Liste von 260 Schulen mit über 75% Kindern mit Zuwanderungsgeschichte sieht es zunächst so aus, als wären alle Schularten gleichermaßen betroffen. Tatsächlich zeigen sich aber erhebliche Unterschiede zwischen den Schularten: So haben fast 11% aller staatlichen Gemeinschaftsgrundschulen den besagten 75%-Anteil, aber nur 4% der katholischen und 8% aller evangelischen Bekenntnisschulen. Am höchsten ist der Anteil von Migrantenkindern im Durchschnitt an privaten Ersatzschulen: an 25% dieser Schulen haben 75% oder mehr Kinder eine Zuwanderungsgeschichte.

Am Beispiel Bonn lässt sich dies gut veranschaulichen: Von insgesamt 52 Grundschulen der Stadt sind 29 Gemeinschaftsgrundschulen, 19 katholisch, 2 evangelisch, und 2 sind private Ersatzschulen. Auf der 75%-oder-mehr-Liste befinden sich 8 dieser Grundschulen: 6 davon sind Gemeinschaftsgrundschulen, 1 ist eine evangelische Bekenntnisschule und 1 weitere ist die Independent Bonn International School, eine Privatschule.

Die Auflistung des Ministeriums erhärtet also den Hinweis darauf, dass Bekenntnisgrundschulen insgesamt zur Segregation von Schülern mit und ohne Migrationshintergrund beitragen.  Selbstverständlich wollen wir damit nicht die engagierte Arbeit in Frage stellen, die an jeder einzelnen Schule geleistet wird.

Katholische Kirche will verhindern, dass Hilden Geld einspart, indem es Kindern kurze Wege zur Grundschule emöglicht

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Die Stadt Hilden würde gerne Millionen einsparen, indem sie für eine gleichmäßigere Verteilung der Erstklässler auf die existierenden acht städtischen Grundschulen sorgt.

„Die Ausnutzung vorhandener Kapazitäten würde für die Stadt eine große Kostenersparnis bringen: Das „ungesteuerte Verfahren“ kostet fast neun Millionen Euro, das Verfahren nach Wohnortprinzip rund sechs Millionen – für den Ausbau von Räumen und Mensen bei steigenden Schülerzahlen, wovon alle Prognosen derzeit ausgehen.“
(Zitat aus Zeitungsartikel der Rheinischen Post, s. unten)

Konkret möchte sie, dass mehr Kinder die jeweils wohnortnächste Grundschule besuchen.  Erschwert wird diese gleichmäßige und planbare Verteilung dadurch, dass die beiden katholischen Grundschulen besonders beliebt sind. Nun hat sich ein Arbeitskreis des Schulausschusses überlegt, dass an diesen beiden Schulen nur noch katholisch getaufte sowie schulnah wohnende Kinder angemeldet werden – indem zukünftig dort weniger Eingangsklassen gebildet werden. Tatsächlich ist es genau so auch in der Landesverfassung und im Schulgesetz vorgesehen. Dort heißt es klipp und klar:

In Bekenntnisschulen werden Kinder des katholischen oder des evangelischen Glaubens oder einer anderen Religionsgemeinschaft nach den Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses unterrichtet und erzogen.

Verwaltungsgerichte haben in den vergangenen Jahren festgestellt, dass das auch genau so zu verstehen ist: Katholische Schulen sind Schulen, in denen katholische Lehrkräfte katholische Schülerinnen und Schüler unterrichten.

Das katholische Schulreferat ist allerdings nicht einverstanden mit der Reduzierung der aus dem Schulentwicklungsplan resultierenden Verkleinerung der katholischen Schulen und hat Protest dagegen eingelegt. Die Vertreterin des Erzbistums Köln ist der Ansicht, dass Eltern auch dann einen Anrecht auf einen Schulplatz auf einer katholischen Grundschule hätten, wenn die Kinder nicht katholisch getauft seien. Die Zügigkeit der Schulen solle ungeachtet der Kosten entsprechend erhöht werden – es ist ja nicht das Geld der Kirche, das da ausgegeben werden soll…

Wir sind neugierig, wie das Verwaltungsgericht entscheidet, falls die katholische Kirche wie bereits angedroht gegen den Schulentwicklungsplan klagt (s. auch Kommentar der Rheinischen Post). Das Verwaltungsgericht Minden hat 2014 eindeutig formuliert, dass nicht katholische Kinder nur „ausnahmsweise“ auf Bekenntnisschulen aufzunehmen sind: „Der Anspruch eines bekenntnisfremden Kindes auf Aufnahme besteht daher nur ausnahmsweise, wenn dieses Kind weder eine Schule des eigenen Bekenntnisses noch eine Gemeinschaftsschule in zumutbarer Entfernung erreichen kann.“ Warum die Stadt die Zügigkeit an Ausnahmen orientieren soll, ist für uns nicht nachvollziehbar, sofern es derartige Kosten nach sich zieht. Für 2018 gab es an der katholischen Astrid-Lindgren-Schule gerade einmal 33 Anmeldungen von katholischen Kindern. Bei 2 Eingangsklassen sind damit 23 weitere Plätze für nicht katholische Kinder aus dem Viertel. Leider wird aus den Artikeln nicht klar, zu welchem Prozentsatz die Anmeldungen katholischer Kinder wohnortfern sind und ob dadurch schulnah wohnende konfessionsfremde Kinder keinen Platz an der Schule bekommen. Wenig überraschend halten wir es für sinnvoll, die Bekenntnisbindung der Schule aufzuheben. Wir gehen davon aus, dass die Beliebtheit der Schule zu einem großen Teil aus ihrer zentralen Lage resultiert und nicht aus ihrer „Religiosität“, andernfalls dürfte man ja auch entsprechend volle Kirchen zu erwarten.

Quelle:

1 KGS + 1 GGS = 1 GGS

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In Brühl entschied die Stadt, die KGS Vochem und die GGS Melanchthon zusammenzulegen. In einem solchen Fall müssen bzw. dürfen  die Eltern im betroffenen Stadtviertel über die zukünftige Schulart der „neuen“ Schule entscheiden. Anders als bei einer Umwandlung dürfen nicht die Eltern aller Schulkinder abstimmen, sondern:

  1. Eltern der Erst- und Zweitklässler der beiden Schulen,
  2. Eltern der für das Schuljahr 18/19 an den beiden Schule bereits angemeldeten Schülerinnen und Schüler, und
  3. Eltern der Kinder aus dem Einzugsgebiet, die zwischen 1. Oktober 2012 und 30. September 2013 geboren wurden.

Wie nicht anders zu erwarten, wird die neue Schule mit den beiden alten Standorten eine Gemeinschaftsgrundschule. Alles andere wäre aufgrund des Verfahrens fast schon ein Wunder gewesen: 183 Stimmen wären nötig gewesen, damit die neue Schule eine katholische oder evangelische oder auch eine Weltanschauungsschule hätte werden können. Wenn, wie es hier der Fall war, für keine Schulart eine ausreichende Mehrheit zustandekommt, wird sie automatisch eine Gemeinschaftsgrundschule. Tatsächlich sprachen sich mit 83 die meisten für eine GGS aus, lediglich 29 Stimmen befürworteten eine KGS.

In Düsseldorf ist im vergangenen Jahr ebenfalls dieses Verfahren gewählt worden. Dort wurde die Abstimmung (ebenfalls mit Ergebnis GGS) aber im Nachhinein annuliert, weil offenbar manchen Betroffenen das Ergebnis nicht gefiel.

Quelle:

Bewegung in der Schullandschaft: Grundschule Broichweiden wird Gemeinschaftsgrundschule

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Bonn, 10.3.2018 (ergänzt am 12.3.)

Es ist Bewegung in der Grundschullandschaft zahlreicher NRW-Kommunen. In zahlreichen Kommunen knirscht es, weil aufgrund der Konfessionsbindung kommunaler Grundschulen Leitungsstellen schwer zu besetzen sind oder weil Schülerströme durch die Schulartenvielfalt schwer zu steuern sind, was im Einzelfall erhebliche Kosten nach sich ziehen kann, wenn dadurch etwa Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen erforderlich werden, die sich andernfalls vermeiden ließen. Oder wenn Familien Buskosten zu einer weiter entfernt gelegenen Wunschgrundschule erstattet werden müssen.

Die Katholische Grundschule Schmallenberg wurde durch Elternentscheid im Februar 2018 mit überwältigender Mehrheit in eine Gemeinschaftsgrundschule umgewandelt. Die Schulleiterin selbst hatte dort den Rat gebeten, das Umwandlungsverfahren einzuleiten und die Eltern an die Wahlurnen zu bitten.

In Broichweiden ist es Eltern im März im zweiten Versuch gelungen, den Hauptstandort ihrer Verbundschule Weiden-Linden in der Stadt Würselen in eine Gemeinschaftsgrundschule umzuwandeln. Die Eltern von 58% der Schülerinnen und Schüler sprachen sich für die Aufhebung der Bekenntnisbindung der KGS Broichweiden aus. Lediglich 16% stimmten für den Erhalt der Konfessionsbindung, obwohl Vertreter des Bistums und der katholischen Kirche vor Ort deutliche Bedenken geäußert hatten, dass nach einer Umwandlung „die Vermittlung wichtiger katholischer Traditionen und Glaubensinhalte“ nicht mehr verpflichtend gewährleistet sei. Konkret wurde die Befürchtung geäußert, dass an einer GGS die Fortführung des St. Martins-Zuges nicht mehr eingefordert werden könne. Tatsächlich konnten offenbar die wenigsten Eltern diese Sorgen nachvollziehen, zumal sich an der Zusammensetzung der Schule zukünftig nichts ändern wird. Für die Entscheidung der meisten Eltern dürfte vielmehr ausschlaggebend gewesen sein, dass die Umwandlung die Chancen steigert, dass die Schule nach der Pensionierung der bisherigen Schulleiterin auch zukünftig eine Rektorin hat. Angesichts des akuten Schulleitermangels in NRW ist dies eine berechtigte Sorge. Die derzeitige stellvertretende Schulleiterin hätte sich als Protestantin bei einem Fortbestehen der Bekenntnisbindung nicht auf die Stelle bewerben dürfen. Herzlichen Glückwunsch den Eltern, die seit nunmehr eineinhalb Jahren mit hohem Einsatz auf dieses Ziel hingearbeitet haben!

Auch an der katholischen Josefschule in Menden steht im April eine Abstimmung über die Schulart an. Dort argumentieren die Eltern, die das Umwandlungsverfahren initiiert haben, dass mittlerweile weniger als die Hälfte der Kinder katholisch seien, bei den Neuanmeldungen sogar nur noch 33%. Es sei wünschenswert, dass die Schule ohne Einschränkung der Religionsfreiheit allen Kindern aus der Nachbarschaft offenstehe. Die Eltern erhoffen sich durch die Umwandlung bessere Chancen auf einen Erhalt der Schule, da wieder mehr Anmeldungen aus nahegelegenen Stadtteilen zu erwarten wären, wenn die Stadt nicht mehr den Bus zu entfernter gelegenen Gemeinschaftsschulen finanzieren müsste. Die Abstimmung erfolgt per Briefwahl nach Ostern.

In Merfeld können die Eltern bis 14.3.2018 über die Konfessionsbindung ihrer Schule entscheiden. Wenn sie sich gegen die Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule entscheiden, sind die Tage der Schule bald gezählt, weil ihre Anmeldezahlen zukünftig nicht ausreichen (für eine eigenständige Grundschule sind mindestens 92 Schülerinnen und Schülern erforderlich). Die Stadt hofft, dass so durch die Umwandlung der Einzugsbereich der Schule wächst. Außerdem könnte die Schule dadurch einen Schulverbund mit der evangelischen Paul-Gerhardt-Grundschule bilden und so der Standort gesichert werden. Anders als im Fall der Broichweidener Grundschule hat in Merfeld die Stadt Dülmen das Verfahren eingeleitet und die Eltern zur Abstimmung aufgerufen.

Auch die Stadt Wassenberg plant eine Neuordnung ihrer Grundschullandschaft. Dort sind bislang drei der vier Grundschulen Katholische Grundschulen. Die einzige Gemeinschaftsgrundschule erfreut sich hier besonderer Beliebtheit und droht aus den Nähten zu platzen. Die Stadt hofft, dass sich durch die Umwandlung der Birgelener KGS in eine zweite Gemeinschaftsgrundschule ihre Auslastung verbessert und die Schülerinnen und Schüler im Stadtgebiet ausgewogener verteilt werden können. Der örtliche Propst Thomas Wieners ist erwartungsgemäß gegen die Umwandlung. Er befürchtet, dass dadurch die „konfessionell orientierte Erziehung“ der Kinder aus der Hand gegeben werde.

Quellen

Weitere Informationen