Bonn, 14.3.2014
In einem Kommentar im General-Anzeiger Bonn begrüßt Wilfried Goebels die Ankündigung der Katholischen Kirche, angesichts der demografischen Entwicklung Bekenntnisschulen für nichtkatholische Schüler und Lehrer zu öffnen. Er hält die Neupositionierung der Kirche für einen „angemessenen Schritt“. Aber, so Goebels: „Dass Regierungskreise das Eltern-Quorum zur Auflösung einer Bekenntnisschule auf 30 Prozent senken wollen, geht zu weit.“ Leider begründet er seine Position nicht. Tatsache ist: In Niedersachsen, dem einzigen anderen Bundesland mit staatlichen Bekenntnisschulen, müssen 70% der Kinder dem Bekenntnis angehören, sonst verlieren die Schulen ihren Status. Auch in NRW ergibt sich nach Auskunft des Schulministeriums aus der Landesverfassung “als prägender Gesichtspunkt in formeller Hinsicht, dass eine Bekenntnisschule nach der Zusammensetzung des Lehrkörpers und der Schülerschaft grundsätzlich bekenntnishomogen ist”.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen beschäftigte sich 2008 mit der Frage, ab wann eine Bekenntnisschule ihren Bekenntnischarakter verliert (Urteil AZ 4 L 1143/07):
„Wann ein solcher Verlust des Bekenntnischarakters eintritt, ist umstritten. Teilweise wird von einem Verlust des Bekenntnischarakters einer Grundschule ausgegangen, wenn der Anteil bekenntnisfremder Schüler bei 20% liegt, teilweise erst ab 50% (Löwinger/ Tettinger, Kommentar zur Landesverfassung NRW, 2002, Art. 13 RN 8 mwN). Sachgerecht wird es sein – und insoweit vom VG Gelsenkirchen nicht beanstandet –, wenn von einem Verlust des Bekenntnischarakters ausgegangen wird, wenn der Anteil der bekenntnisfremden Schüler bei einem Drittel (33%) liegt.
Problematisch ist es, wenn die Initiative zur Umwandlung von Eltern kommen muss. Eine Zuschrift an die Initiative formuliert es so:
„Ich hoffe, die kommende Neuregelung setzt nicht zu sehr auf eine Aktivität der Eltern zur Umwandlung, denn dann wird nicht viel passieren. Sich gegen die Schule zu stellen, auf die die eigenen Kinder gehen, erfordert eine Menge Mut. Denn das Personal einer Schule nimmt eine Kritik an ideologischer Hoheit oft persönlich, gerade hier auf dem Dorf.“
In einem anderen Punkt sitzt Goebels einem Irrtum auf: „Bekenntnisschulen in staatlicher Trägerschaft gibt es nur in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Das trifft in konfessionslosen Kreisen nicht immer auf Zustimmung.“
Es stößt beileibe nicht nur in „konfessionslosen Kreisen“ auf Verwunderung, dass in vollständig staatlich finanzierten Schulen in kommunaler Trägerschaft das Grundgesetz nur eingeschränkt Geltung hat. Dies betrifft nicht nur das Recht der Abmeldung vom Religionsunterricht, sondern auch das Recht auf Unterricht im eigenen Bekenntnis. Auch das Antidiskriminierungsgesetz greift hier nicht. Auch Religionsangehörige leiden vielfach unter den derzeit geltenden Regelungen.
Man kommt nicht an der Erkenntnis vorbei: Staatliche Bekenntnisschulen sind überholt, eine entsprechende Verfassungsänderung ist längst überfällig. Die von der katholischen Kirche vorgeschlagenen Maßnahmen gehen in die richtige Richtung. Die Vorschläge greifen aber zu kurz.
(siehe auch Leserbrief im General-Anzeiger vom 18.3.2014
sowie den GA-Artikel über das Positionspapier der Katholischen Kirche, „Von der Bekenntnisschule zur Gemeinschaftsschule“)
Nachtrag (19.3.2014)
Es ist wenig erreicht, wenn – wie von der katholischen Kirche gefordert – eine Abschaffung der öffentlichen Bekenntnisschulen durch die erleichterte Einrichtung von Privatschulen erkauft wird. Andernfalls ist die Gefahr groß, dass öffentliche Schulen zu Schulen zweiter Klasse werden.