An niedersächsischen öffentlichen Bekenntnisschulen gilt anders als in NRW ein Quorum. Das führt angesichts des Rückgangs der Schülerzahlen zu Diskussionen wie in Northeim:
„Bei einer Bekenntnisschule wie der katholischen KBS dürfen nur maximal 30 Prozent der Kinder einem anderen Glauben angehören. Um die Verlagerung der Schule in die Grundschule Sudheim verwirklichen zu können, soll eine Ausnahmegenehmigung beim Kultusministerium beantragt werden, von diesem Quorum abzuweichen.
Voraussichtlich wären nach einer Verlagerung der KBS nach Sudheim dort über die Hälfte der Schüler nicht-katholischen Glaubens. Deshalb fordert der Stadtelternrat insbesondere für die katholischen Schüler eine in allen Belangen konfessionsgerechte Beschulung. Andererseits müsse für die nicht-katholischen Kinder aus Sudheim und Bühle ein langfristiger Anspruch auf Beschulung in Sudheim gesichert werden, sollte das Kultusministerium der Abweichung vom Quorum zustimmen.“
Dem Kommentar im Forum zum Artikel ist nichts hinzuzufügen: „die Frage bleibt: welchen Sinn macht heute und in Zukunft eine konfessionsgebundene Grundschulbildung?“
HNA Online, 11.7.2011, Stadtelternrat stimmt Verlagerung der Kardinal-Bertram-Schule nach Sudheim zu