Schulbezirke wieder einführen?

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Interessant. Da stellt eine Wissenschaftlerin fest, es gebe keine Notwendigkeit, die Schulbezirke wieder einzuführen, da sich durch ihre Einführung „wenig“ verändert habe. Sie bestätigt damit die (durchaus richtige) Einschätzung vieler Kommunalpolitiker, „dass die Eltern mit ihren Kindern ohnehin die nächstgelegene Grundschule ansteuern“.

Wir erlauben uns den Hinweis, dass es schön wäre, wenn das Recht auf Aufnahme an der nächstgelegenen Grundschule unabhängig von der Religionszugehörigkeit der Kinder gälte.

WAZ Sauer und Siegerland, 14.6.2012, Einige Kommunen in Südwestfalen wollen wieder feste Schulbezirke

Problem in Hagen-Boele: Schule katholisch schrumpfen oder ökumenisch öffnen?

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In Hagen-Boele hat die Kommunalpolitik beschlossen, an einer (katholischen) Grundschule die Zügigkeit so anzupassen, dass sie nur noch den katholischen Kindern Platz bietet, und hat sich damit viel Ärger eingehandelt. Eltern und Lehrer meinen, damit sei dem Elternwillen nicht gedient. Wohl wahr, aber die einfachste und wahrhaft ökumenische Lösung wäre sicherlich die Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule.

WAZ Hagen, 19.6.2012, Kein Platz mehr für nichtkatholische Schüler in Hagen-Boele

„Die katholische Bekenntnisschule ist nicht mehr zeitgemäß“

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Ein Paukenschlag, bevor es überhaupt losgeht. Nach dem Sommer soll sie starten, die neue Drei-Religionen-Schule in Osnabrück (wir berichteten). Die Grundschule gibt es schon lange, aber bislang war sie unter dem Namen Johannisschule eine „normale“ öffentliche katholische Grundschule, die nicht mehr genug katholische Kinder hatte, um die niedersächsischen Vorgaben für eine Bekenntnisschule zu erfüllen. In die bisherige Johannisschule werden also keine neuen Kinder mehr eingeschult, sie läuft in den nächsten drei Jahre aus.

An ihrer statt entsteht im Schuljahr 2012/13 im gleichen Schulgebäude eine neue Grundschule für Christen, Juden und Muslime in Trägerschaft des Bistums. Dumm nur, dass bei dem bundesweit einmaligen Projekt alle 13 Lehrerinnen und Lehrer der bisherigen Johannisschule nicht mitmachen und sich lieber versetzen lassen wollen: „Das ist für uns nicht Integration, sondern Exklusion“, sagt die kommissarische Schulleiterin Silvia Bielefeld. Statt nämlich die Kinder gemeinsam in Religion zu unterrichten, werden sie in der neuen Schule fein säuberlich nach Religion und Konfession getrennt, es gibt eben keine gemeinsame religiöse Unterweisung. Den Lehrern wäre es ohnehin lieber gewesen, wenn die Schule als öffentliche Schule weitergeführt worden wäre: „Wir unterstützen das öffentliche Schulsystem und sind grundsätzlich gegen private Träger“.

Erstaunlich die Einsicht des Leiters der Schulabteilung des Bistums, Winfried Verburg: „Die katholische Bekenntnisschule ist nicht mehr zeitgemäß“. Schade nur, dass er der Meinung ist, eine Drei-Religionen-Schule in privater Trägerschaft könnte eine zeitgemäßere Antwort geben.

 

Schulartänderungen in Köln und Bonn – gibt es einen Trend zur konfessionslosen Schule?

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(zuletzt aktualisiert am 29.6.2012)

„Schulen werden zunehmend konfessionslos.“ So betitelt Welt Online einen Artikel am 28.3.2012. Und der Kölner Stadt-Anzeiger fragt: „Sind Konfessionsschulen eigentlich noch zeitgemäß?“ Die Kölner Schuldezernentin wird zitiert, sie sieht einen „gewissen Trend“ zur Umwandlung von katholischen in nicht konfessionsgebundene Schulen.

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Sachen gibt’s… Schwuler Lehrer will dann doch nicht Leiter von katholischer Grundschule werden

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Aufregung in Niedersachsen: Eigentlich hatten sich alle darüber gefreut, endlich einen Leiter für die kleine Grundschule in Echterfeld (Landkreis Vechta) gefunden zu haben, noch dazu einen „exzellenten Pädagogen“, wie es hieß: Bürgermeister Meyer (CDU) ebenso wie Lehrer/innen und Eltern. Doch dann beschwerten sich wohl eine Handvoll Menschen bei ihrem katholischen Pfarrer, dieser erzählte es dem Bewerber. Der wiederum hatte keine Lust mehr auf den Job und zog seine Bewerbung zurück.

Die Pointe dieser Geschichte: Es handelt sich um eine katholische Bekenntnisschule, der Bewerber ist evangelisch und homosexuell.

KGS Kettelerschule wird Gemeinschaftsgrundschule

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Bonn-Dransdorf, 22.3.2012. Die Initiative „Pro Gemeinschaftsgrundschule“ kann die Korken knallen lassen: Nach einem inoffiziellen Abstimmungsergebnis stimmten 71% aller stimmberechtigten Eltern für die Umwandlung der bisherigen Katholischen Grundschule in eine Gemeinschaftsschule, die allen offen steht (Hintergrundinformationen). Lediglich 17% der Stimmen entfielen für eine Beibehaltung des Konfessionsstatus der Dransdorfer Grundschule. Damit ist klar, dass auch viele katholische Eltern der Kettelerschule für eine Umwandlung gestimmt haben müssen.

Berichterstattung und städtische Mitteilungen

[…] Einen Glückwunsch an die Dransdorfer Initiative „Pro Gemeinschaftsgrundschule“ sandte auch die Bad Godesberger Elterngruppe „Kurze Beine – Kurze Wege“. Angesichts des klaren Ergebnisses diene es aber nicht dem Schulfrieden, wenn mit dem Vorwurf „aggressiver Werbestrategien“ das demokratisch eindeutige Ergebnis in Frage gestellt werde, kommentierte die Gruppe erste Reaktionen der Befürworter der katholischen Schulform. (… ) Wenn wie an der Kettelerschule weniger als die Hälfte der Kinder an einer Schule katholisch sind, ist es nicht begründbar, warum diese Schule den Aufkleber katholisch tragen soll und nichtkatholische Kinder bei der Aufnahme benachteiligt werden“, so die Elterngruppe „Kurze Beine – Kurze Wege“.

  • General-Anzeiger Bonn, 24.3.2012, „Die Kettelerschule wird Gemeinschaftsgrundschule. In der Katholischen Dransdorfer Grundschule stimmen 71 Prozent der Eltern für den Schulartwechsel“ (nicht online)

Wir sind jetzt natürlich glücklich über die hohe Wahlbeteiligung und erleichtert über das eindeutige Votum“, erklärte Sascha Krieger von der Initiative pro GGS. Endlich seien damit die Freiheit in der Wahl des Religionsunterrichts und die Bestenauswahl auch bei der Besetzung neuer Stellen erreicht. „Die Kettelerschule ist die beste Grundschule und soll das auch bleiben.“ Das Ergebnis sei zwar bedauerlich, kommentierte Nadja Schmid für die Befürworter einer KGS. „Angesichts der aggressiven Werbestrategie der Umwandlungsbefürworter ist es jedoch keineswegs überraschend.“

Wie das Ende einer Ehe einen „Kulturkampf“ auslöst

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(zuletzt aktualisiert am 14.01.2013)

Ein katholischer Kindergarten in Königswinter kündigt einer Kindergartenleiterin, nachdem sie sich von ihrem Mann getrennt hat und bei ihrem neuen Partner eingezogen ist. Die Eltern haben ein anderes Verständnis von christlicher Nächstenliebe als der katholische Pfarrer – sie fordern einen Trägerwechsel, damit die beliebte Erzieherin ihren Kindern erhalten bleibt. Wichtiges Detail: Der Kindergarten ist vollständig durch Eltern und Steuerzahler finanziert, den Trägeranteil übernimmt seit 2006 die Kommune für die katholische Kirche. Pikantes Detail: Der neue Lebensgefährte der Kindergartenleiterin ist Vorsitzender der CDU-Stadtratsfraktion und trat im Zuge des Konflikts aus dem katholischen Pfarrgemeinderat aus.

„Der Staat schlägt zurück“

Am 19.3.2012 beschloss der Jugendhilfeausschuss der Stadt Königswinter eine ordentliche Kündigung des Vertrags mit dem Träger, dem Katholischen Gemeindeverband (KGV), zum 31.7.2013. Begründung für diesen einmaligen Vorgang, der ein gewaltiges Medienecho zur Folge hatte: das zerrüttete Verhältnis zwischen Kindergarteneltern und dem Träger. Der KGV entschied kurz darauf, die Trägerschaft freiwillig bereits im Sommer 2012 abzugeben, damit die Leiterin unter einem neuen Träger weiterarbeiten kann. Das Gebäude befindet sich ohnehin in städtischem Besitz. Die Eltern wünschen sich einen Träger mit christlichem Hintergrund, der alle Mitarbeiter/innen übernehmen soll. Sie sprechen sich für den Träger CJD (Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands) aus. Diesem Wunsch kommt der Stadtrat Ende Juli nach. In einem Kommentar merkt General-Anzeiger-Bonn-Redakteur Hansjürgen Melzer an:

„Der neue Träger in Rauschendorf zahlt im Kindergartenjahr 2012/2013 keinen Eigenanteil bei den Betriebskosten, dann zwei Jahre vier Prozent, danach fünf Prozent. Laut KiBiz müssen freie Träger jedoch eigentlich elf Prozent zahlen. Gibt es Nachahmer, könnte das die Stadt pro Jahr 150 000 Euro mehr kosten.“

Finanzierung von Kindergärten in NRW
Die Stadt möchte den Trägeranteil bis 2018 auf den für Freie Träger laut Kinderbildungsgesetz (KiBiz) vorgesehenen Wert von 9% erhöhen, das CJD bietet nur 4%. Kirchliche Träger müssen eigentlich einen Eigenanteil von 12% tragen, in Königswinter übernimmt diesen allerdings für einige katholische Kitas die Kommune, seit die Kirche 2006 drohte, diese andernfalls zu schließen. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass Elterninitiativen laut Kibiz einen Eigenanteil von 4% tragen müssen.

Rechtskampf gegen die Kündigung

Der Fall, der ein bundesweites Medienecho erzeugte, ist damit jedoch noch nicht abgeschlossen. Im Zuge der Debatte wird auch das kirchliche Arbeitsrecht umfassend diskutiert und in Frage gestellt. Unabhängig von der Frage der Trägerschaft hat Knecht gegen ihre Kündigung geklagt. In einem Vergleich wurde ihr im Juni 2012 eine Rücknahme der Kündigung angeboten. In einem ähnlichen Fall wurde dem Chefarzt eines katholischen Krankenhauses zwar „ein ganz schwerer Loyalitätsverstoß“ beschieden, seine Kündigung musste dennoch zurückgenommen werden.

Presseschau

„Die Kirche will das Evangelium verkünden, besonders den Kleinen und Schutzbedürftigen in der Gesellschaft. Vor wem müssen die Kleinen denn geschützt werden? Etwa vor ihren aufmüpfigen Eltern?“

Stellungnahmen von katholischer Seite

Passend zur NRW-Wahl: Wahl-o-mat zum Thema Stellungnahmen der thematisch zuständigen familienpolitischen Sprecher der aktuell im Landtag vertretenen Parteien. Die für Kindertagesstätten zuständige Familienministerin (SPD) hat sich nicht geäußert.

Sitzung des Jugendhilfeausschuss Königswinter vom 19.3.2012

Blogs

Eher im Bereich Satire dürfte diese Online-Diskussionsrunde zum Thema anzusiedeln sein:

Abstimmung über Schulartumwandlung in Dransdorf

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Vom 20. bis 22. März 2012 läuft im Bonner Ortsteil Dransdorf eine Abstimmung über die dortige KGS Kettelerschule. Die Initiative „Pro Gemeinschaftsgrundschule“ tritt dafür ein, dass die öffentliche Grundschule eine Schule für alle Dransdorfer wird, schließlich sind derzeit von 197 Kindern nur 79 katholisch. Fast ebenso viele sind muslimisch, der Rest ist evangelisch oder religionslos. Trotzdem wird nur verpflichtender katholischer Religionsunterricht erteilt. Bei der Anmeldung müssen alle Eltern unterschreiben, dass sie Erziehung und Unterrichtung im katholischen Schulbekenntnis wünschen.

Die Umwandlung hätte auch den Vorteil, dass bei Bewerbungen auf Lehrerstellen die jeweils fachlich am besten qualifizierten Kandidatinnen und Kandidaten gewählt werden könnten. An einer katholischen Bekenntnisgrundschule dürfen nur katholische Lehrkräfte dauerhaft eingestellt werden.

Katholische Eltern befürchten, dass Wertevermittlung außerhalb des Religionsunterrichts nur erfolgen könne, wenn die Schule katholisch bleibt. Zudem sei nur dadurch sichergestellt, dass weiterhin christliche Feste an der Schule gefeiert würden.

Das Schul-ABC der Kettelerschule betont übrigens: „Unsere Schule versteht sich als „Inklusive Schule“  und ist demnach eine Schule für alle Kinder“ (Hervorhebung im Original). Wie passt es zu diesem Anspruch, dass Kinder als Voraussetzung für die Aufnahme an der Schule katholisch getauft sein müssen oder ihre Eltern unterschreiben müssen: „Ich / Wir wünsche(n) ausdrücklich, dass mein / unser Kind nach den Grundsätzen dieses Bekenntnisses unterrichtet und erzogen wird.“?

Weitere Informationen:

  • General-Anzeiger Bonn, 21.3.2012, „Abstimmung in Dransdorf: Bleibt die Kettelerschule katholisch?
    Eine kleine Anmerkung zum Artikel: Für eine Umwandlung sind zwei Drittel der Stimmen erforderlich, nicht 75%. Die Hürde ist gleichwohl fast unüberwindbar, da nicht abgegebene Stimmen als Gegenstimmen gewertet werden. In Niedersachsen wurde das Quorum von der dortigen CDU/FDP-Regierung daher 2011 auf 50% gesenkt. 

Mittlerweile wurde die Kettelerschule umgewandelt, siehe KGS Kettelerschule wird Gemeinschaftsgrundschule.

Schulministerin Löhrmann begründet, warum eine Umwandlung von Bekenntnisschulen nicht erleichtert werden sollte

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Aus dem Wahlprogramm der Grünen von 2010:

“Bei der Aufnahme an den Grundschulen dürfen Kinder nicht aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit diskriminiert werden.”

Die Schulministerin und erneute Grünen-Spitzenkandidatin Sylvia Löhrmann (katholisch) fühlt sich daran nicht gebunden. Sie findet, dass die extrem hohe Hürde für die Umwandlung von Bekenntnisgrundschulen in Gemeinschaftsgrundschulen in Nordrhein-Westfalen auf gar keinen Fall gesenkt werden darf. Ihre 5 dämlichsten Begründungen lauten:

1) „Die Absenkung des Quorums bei den Grundschulen wäre vermutlich mit einem erheblichen Konflikt mit den Kirchen, vor allem der katholischen Kirche verbunden.“ (Sylvia Löhrmann, Die Grünen, Schulministerin NRW)

Dagegen kann man nichts sagen: Etwas fordern, obwohl es der Kirche, womöglich sogar der katholischen, nicht passen könnte? Ausgeschlossen. Zumal für eine gläubige Katholikin. Man stelle sich nur vor, das wäre in der Vergangenheit so gehandhabt worden: Womöglich würde heute in der Schule gelehrt, dass die Erde rund ist und sich Menschen und Affen im Zuge der Evolution aus gemeinsamen Vorfahren entwickelt haben. Oder es gäbe Sexualkundeunterricht. Pfui Teufel.

2) „Der Gesetzgeber hat im Schulgesetz bei den Grundschulen im Interesse eines stabilen Angebots unter­schiedlicher Schularten hohe Hürden für die Umwandlung der Schulart gesetzt.“  (Sylvia Löhrmann, Die Grünen, Schulministerin NRW)

Stimmt. Wenn man das Quorum absenkt, würde womöglich ab und zu eine Bekenntnisschule in eine Gemeinschaftsgrundschule umgewandelt, nur weil eine Mehrheit der betroffenen Eltern das möchte: z.B. die KGS Kettelerschule in Bonn-Dransdorf im März 2012, die KGS Buschdorf, oder die KGS Kapellenschule in Gütersloh, die KGS Liebfrauenschule in Emmerich, etc.

Und das gegen den Willen der Kirche? Aber: „Kirche ist keine Demokratie“, warum sollte also ein einfaches Mehrheitsrecht an Bekenntnisschulen gelten? So was neumodisches gibt es in vollständig öffentlich finanzierten Kirchenkindergärten ja auch nicht.

3) „Die Absenkung des Quorums bei den Grundschulen […] würde im Landtag einen Konsens voraus­setzen, wie er […] derzeit nicht besteht.“
(Sylvia Löhrmann, Die Grünen, Schulministerin NRW)

Eine politische Forderung erheben, die nicht durch einen breiten Konsens abgesichert ist? Nee klar, geht gar nicht. Das lernt doch jedes Kind in der Schule: Politik setzt voraus, dass man sich vorher beim Ringelpiez mit Anfassen darauf geeinigt hat. So haben die Grünen den Ausstieg aus der Atomenergie erreicht, nicht anders haben die Bürgerrechtler den Fall der Mauer mit der SED klargemacht und so hat wahrscheinlich auch Helmut Kohl die Bekenntnisschulen in Rheinland-Pfalz abgeschafft.

Das leuchtet doch jedem ein: Sonst könnte man ja womöglich Widerspruch ernten und sich streiten. Oder sogar ein oder zwei katholische Wählerstimmen verlieren? Und mal ganz im Ernst: Das Parteiprogramm oder das Wahlprogramm liest doch eh keiner.

4) „Das Quorum […] ist gesetzlich im Schulgesetz geregelt.“
(Sylvia Löhrmann, Die Grünen, Schulministerin NRW) – siehe auch die immer gleich lautende Antwort vieler Beamter aus dem Schulministerium unter Sommer (CDU, 2005-2010) und Löhrmann (seit 2010) in Beantwortung von Briefen der Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“.

Ja genau, wo kämen wir denn da hin, wenn der Gesetzgeber einfach so Gesetze ändern würde, nur weil sich die Bedingungen geändert haben? Die katholische Kirche lässt ja auch nicht einfach von heute auf morgen Frauen zum Priesteramt zu.

5. Es gibt doch ohnehin schon so viele Gemeinschaftsgrundschulen. Auch in Bonn.
(sinngemäß: Sylvia Löhrmann, Die Grünen, Schulministerin NRW)

Genau. Weil zwei Drittel der Grundschulen in NRW ohnehin Gemeinschaftsgrundschulen sind, kann sich doch von Bekenntnisgrundschulen keiner diskriminiert fühlen. Im Gegenteil: Sie müssen unter Schulartenschutz gestellt werden!

Alle Zitate von Sylvia Löhrmann entstammen einem Schreiben der Schulministerin vom 1. März 2012.

 

Hintergrund:

Schulgesetz §27 Abs. 3 legt fest:

(3) Bestehende Grundschulen sind in eine andere Schulart umzuwandeln, wenn die Eltern eines Fünftels der Schülerinnen und Schüler der Schule dies beantragen und wenn sich anschließend die Eltern von zwei Dritteln der Schülerinnen und Schüler in einem Abstimmungsverfahren dafür entscheiden.

Nicht abgegebene Stimmen werden aufgrund dieser Regelung faktisch als Gegenstimmen gewertet: Wenn etwa die Eltern von Viertklässlern, die eine Umwandlung gar nicht mehr betrifft, aus Desinteresse nicht an der Abstimmung teilnehmen, können Sie damit eine Umwandlung verhindern – ebenso wie Eltern, die womöglich aus sprachlichen Gründen den Sachverhalt nicht verstehen oder sowieso nie zu einer Schulveranstaltung kommen.

Im Bereich der Hauptschulen wurde übrigens bereits 1968 in NRW ein Schulkompromiss gefunden. Danach genügte fortan ein Drittel der Stimmen für die Umwandlung.

§28 Bestimmung der Schulart von Hauptschulen

(2) Bestehende Hauptschulen sind in Gemeinschaftsschulen umzuwandeln, wenn die Eltern eines Fünftels der Schülerinnen und Schüler dies beantragen und sich anschließend die Eltern eines Drittels der Schülerinnen und Schüler in einem Abstimmungsverfahren dafür entscheiden.

Ausgehandelt wurde diese Regelung damals von SPD, CDU und FDP (siehe http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-46252029.html, wir legen Frau Löhrmann diesen Artikel sehr ans Herz, da er verdeutlicht, dass Kompromisse nicht auf einem Konsens beruhen müssen). Der damalige SPD-Fraktionschef Johannes Rau: „Es gehört zu einem Kompromiß, daß alle Parteien unzufrieden sind.“ Weiter wird er übrigens zitiert, er sei nicht sicher, ob seine Fraktion statt des langsamen Aussterbens der Konfessionsschulen nicht lieber deren schnellen Tod will.

Mehrheit im Stadtrat Bonn verwehrt sich Elternanliegen

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Bonn. In der Stadtratssitzung am 2. Februar 2012 lehnte der Bonner Rat mit den Stimmen von CDU, FDP und Bürgerbund ohne Aussprache den Antrag einer Buschdorfer Elterninitiative ab, sich für die erleichterte Umwandlung von Bekenntnisgrundschulen einzusetzen.

Im Dezember 2011 berichteten wir von der Buschdorfer Elternitiative, die sich nach zwei  gescheiterten Umwandlungsverfahren mit einem Bürgerantrag an den Bonner Stadtrat gewandt hatte. Die Eltern forderten eine Erleichterung der Schulartänderung, um dem Willen der großen Mehrheit der Buschdorfer Eltern zum Recht zu verhelfen, die sich wünschen, dass städtische Grundschulen integrativ für die Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Stadtteile da sind.

Mit der Ablehnung des Begehrens macht der Rat es sich bequem und folgt der Position der Verwaltung, dass die Stadt in diesem Punkt keine Einflussmöglichkeiten hat:

Bei den für ein Umwandlungsverfahren maßgeblichen rechtlichen Grundlagen (Schulgesetz NRW und Verordnung über das Verfahren zur Bestimmung der Schulart von Grundschulen und Hauptschulen – Bestimmungsverfahrensverordnung) handelt es sich um Landesvorschriften.

Für die Verwaltung sind diese Regelungen maßgeblich und verbindlich; von den Antragstellerinnen und Antragstellern gewünschte Änderungen bzgl. des vorgeschriebenen Verfahrens fallen in die ausschließliche Kompetenz des Landesgesetzgebers.

Im September 2009 hatte der Stadtrat sich noch – mit wenig Erfolg – mit einer Resolution an das Land gewandt, um auf eine Änderung des Aufnahmeverfahrens zu drängen.