Bistum Essen: Katholische Grundschule für alle

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Die Vorstellungen darüber, welchen Auftrag Katholische Grundschulen erfüllen sollen, scheinen von Bistum zu Bistum unterschiedlich zu sein. In Essen dürfen und sollen die Schulen offenbar für alle offen sein, denn „nichtkatholische Kinder stören nicht“, sofern sie der katholischen Erziehung zustimmen.

„Essen. Das Bistum Essen will keine katholische Grundschule nur für katholische Kinder. Diese Hoffnung der CDU in Essen, auf der schulpolitischen Fachtagung am 8. November im Haus der Technik und von Parteichef Franz-Josef Britz im Vorfeld formuliert, wird sich nicht erfüllen.

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Widerspruch lohnt sich

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Eben hören wir von einem Fall in Gütersloh. Dort stellte eine Familie Anfang Februar vorsorglich Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz, da sie ernsthaft befürchtete, für ihre evangelische Tochter an der nahe gelegenen katholischen Grundschule keinen Platz zu bekommen. Prompt kam ein Brief des Verwaltungsgerichts, wonach die Schule beabsichtigt, das Kind aufzunehmen. Gut für die Familie und das Kind – eine grundsätzliche juristische Entscheidung in der Sache wird dadurch allerdings einmal mehr verhindert.

Was die katholische Kirche von ihren Religionslehrern verlangt

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Bei katholischen Religionslehrern bestimmt der Beruf über das Privatleben. Die Kirche verlangt, dass sie nur verheiratet mit einem Partner zusammenleben dürfen und Kinder katholisch taufen lassen müssen. Katrin H. muss sich nun entscheiden – für ihre Partnerschaft oder für ihren Beruf.
[…] Eine „wilde Ehe“ sollen katholische Religionslehrer nicht führen, sie brauchen vielmehr den kirchlichen Segen.
Was für viele junge Pärchen selbstverständlich ist, kann für Katrin H. gefährlich werden. Denn die 26-Jährige will katholische Religionslehrerin werden. Und die fünf Bistümer in Nordrhein-Westfalen sehen es gar nicht gerne, wenn ein Pärchen unverheiratet zusammenlebt. „Ein eheähnliches Zusammenleben ohne kirchliche Trauung ist mit den Grundsätzen der Lehre der Kirche nicht vereinbar“, heißt es im Amtsdeutsch. Dabei will Katrin H. nicht einmal an einer katholischen Schule unterrichten. Sie wird Mathematik- und Religionslehrerin an einer staatlichen Schule.

Der Westen, 25.12.2009, Was die katholische Kirche von ihren Religionslehrern verlangt

Gelsenkirchen. Rat muss neu über KGS-Schließung entscheiden

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Gelsenkirchen. Die Schließung einer KGS trifft auf Eltern-Widerstand.

„Seit dem letzten Jahr und den Beschlüssen des Schulentwicklungsplanes hat sich die Grundschullandschaft in Gelsenkirchen geändert. Zahlreiche konfessionelle Schulen wurden geschlossen, zusammengelegt, laufen aus oder werden zu städtischen Gemeinschaftsgrundschulen verbunden. Dies unter viel Kritik betroffener Eltern und namentlich der katholischen Kirche. Beschlossen wurde dabei auch, dass die katholische Grundschule an der Erdbrüggenstraße ausläuft. Dort werden zurzeit nach einem zweimaligen Anmeldestopp nur noch die letzten 3. und 4. Klassen unterrichtet. Danach ist Schluss.

Gegen die Schließung hatte stellvertretend für andere Eltern das Ehepaar Iserloh geklagt. In erster Instanz unterlag man mit einer einstweiligen Verfügung gegen den Vollzug der Schließung vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Doch vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster wendete sich das Blatt. Dabei ging es weniger um die inhaltliche oder schulpolitische Frage „Bekenntnisschule ja oder nein”, sondern um Formfragen.

Der Westen, 07.09.2009, Schul-Aus: Rat muss neu entscheiden

Mal andersrum: Grundschule lehnt katholisches Kind ab

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Wir lernen: auch katholische Kinder haben kurze Beine und gehen gerne auf die nächstgelegene Grundschule – auch wenn diese nicht katholische ist. Und nicht immer haben katholische Grundschulen den besseren Ruf (ach übrigens, auch in diesem Fall ist die Schulleitungsstelle seit 2 Jahren nicht besetzt).

SÜLZ – Die Gemeinschaftsgrundschule Manderscheider Straße hat die Aufnahme eines i-Dötzchens zum kommenden Schuljahr verweigert. Die Gründe haben der Schule jetzt ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht eingebracht. „Bei den Aufnahme-Entscheidungen“, so hatte Schulleiterin Elisabeth Schuhenn der Mutter Silke Jahn schriftlich mitgeteilt, „war auch die Zahl der noch vorhandenen Plätze an den umliegenden Schulen, die Konfessionsbindung der Schulen und die Konfessionszugehörigkeit der Schülerinnen und Schüler zu betrachten. Es wäre ein Härtefall, wenn zum Beispiel ein evangelisches Kind an der Schule abgewiesen wird und sich wegen der vorhandenen Kapazitäten an der katholischen Grundschule anmelden soll (muss).“

„Als ich das gelesen habe, konnte ich es gar nicht glauben“, sagte Silke Jahn dazu. „Meine Tochter ist katholisch, sie wurde abgelehnt aus konfessionellen Gründen. Von so einem Kriterium war bislang an der Schule keine Rede.“ Sie sei sich völlig sicher gewesen, dass ihr Kind angenommen würde. Die Familie wohnt 280 Meter von der Schule entfernt. Die Schule am Manderscheider Platz ist die nächstliegende und für sie als alleinerziehende Mutter, die morgens kurz nach acht an ihrem Ausbildungsplatz sein muss, die bestmögliche für ihre Tochter. „Ich weiß, dass andere angenommene Kinder viel weiter weg wohnen, aber in der Mehrzahl evangelisch und konfessionslos sind.“

Die Grundschule am Manderscheider Platz ist sehr begehrt bei Eltern und entsprechend mit Anmeldungen überhäuft worden. 35 Kinder mussten abgelehnt werden. Die katholische Grundschule an der Berrenrather Straße, die der Mutter im Ablehnungsschreiben empfohlen wurde, hat dagegen noch 40 Plätze frei. […]

Die Konfession könne rechtlich kein Grund zur Ablehnung sein, betont der von Silke Jahn beauftragte Rechtsanwalt Christoph Birnbaum. Die Anwendungsordnung der Grundschule ließe das als Kriterium nicht zu. […]

Wolfgang Tonner vom Schulamt erklärte, dass bereits ein Brief an die Schule und die Mutter unterwegs sei, dass das Mädchen als Härtefall doch aufgenommen wird, wenn ein Platz frei werde. […]

Kölner Stadtanzeiger, 24.2.2009, Grundschule lehnt katholisches Kind ab

s. auch Pressemeldung Rechtsanwälte Birnbaum vom 19.2.2009

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