Von wegen homogen

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In einer Antwort der Landesregierung vom 22.4.2013 auf eine Kleine Anfrage der Piraten NRW erteilt das Schulministerium wieder einmal verwirrende Auskünfte.

3. An wie vielen evangelischen und katholischen Bekenntnisschulen gehören weniger als 50 % der Schüler dem Schulbekenntnis an?
Nach den amtlichen Schuldaten für das Schuljahr 2012/2013 (Stichtag: 15.10.2012) gehören an 54 evangelischen und an 263 katholischen Bekenntnisgrundschulen in öffentlicher Trägerschaft weniger als 50 % der Schülerinnen und Schüler dem jeweiligen Schulbekenntnis an.

In einem Schreiben von März 2010 hatte uns allerdings ein Referent aus dem Schulministerium erklärt, dass sich aus der Landesverfassung “als prägender Gesichtspunkt in formeller Hinsicht [ergibt], dass eine Bekenntnisschule nach der Zusammensetzung des Lehrkörpers und der Schülerschaft grundsätzlich bekenntnishomogen ist.” Weiterlesen

Das Erzbistum Köln zu Bekenntnisschulen

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Die Broschüre des Erzbistums “Die katholische Bekenntnisschule in Nordrhein-Westfalen. Informationen zur Rechtslage und Argumentationshilfen” stellt eine aufschlussreiche Lektüre dar. Unter anderem wird darin begründet, dass Schulleiter insbesondere bei muslimischen Kindern vor Aufnahme eine Gewissensprüfung vornehmen sollen, um die Ernsthaftigkeit des Aufnahmewunsches zu prüfen:

„Die Schulleitung vergewissert sich, ob den Eltern die Unterrichtung und Erziehung ihres Kindes im Sinne der katholischen Konfession ein ernstes Anliegen ist. Es geht also nicht nur darum, ob die Willenserklärung formell richtig ist, sondern ob die Eltern die Schule aus religiöser Überzeugung wählen.“

Webseite des Erzbistums Köln zu Bekenntnisschulen

Dort kann die Broschüre „Die Katholische Grundschule in Nordrhein-Westfalen“ heruntergeladen werden, das Zitat oben stammt aus Abschnitt III der Broschüre, Seite 23.