Wenn Religion an öffentlichen Schulen wichtiger ist als Qualifikation

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Die Westdeutsche Allgemeine Zeitung berichtet unter dem Titel „Wenn  der Rektor der Schule ein Katholik sein muss“ am 14.2.2014 erneut über die Situation in Lünen, wo die katholische Kardinal-von-Galen-Grundschule in Lünen seit eineinhalb Jahren keinen Schulleiter hat, obwohl es einen geeigneten Kandidaten gibt, der die Schule sogar kommissarisch führt. Dummerweise ist er evangelisch, darf sich also auf die Stelle nicht bewerben. In dem Artikel wird berichtet, dass die Eltern das nicht verstehen.

Schulministerin Löhrmann weigert sich beharrlich, diesen Missstand als solchen anzuerkennen. In mehreren Anfragen wollten FDP-Abgeordnete im Januar von der Landesregierung wissen:

Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um bei der Besetzung der Leitungsfunktionen an Schulen auch die regionalen bzw. örtlichen Gegebenheiten, die mögliche Interessenten beeinflussen können, zu berücksichtigen? Weiterlesen

Schulrechtsänderung zur Beendigung von Diskriminierung an Bekenntnisschulen?

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Es ist kaum ein paar Monate her, dass mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz (SchrÄG) zum letzten Mal das Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen geändert wurde. Ziel war die Umsetzung der Inklusion. Unsere Stellungnahme zum Gesetzentwurf fand offensichtlich keine Berücksichtigung. Nach wie vor dürfen auch öffentliche „inklusive Schulen“ nach religiösen Kriterien ausgrenzen.

Am 19. März 2014 findet im Schulausschuss die erste öffentliche Anhörung zur nächsten Gesetzänderung statt. Das gemeinsam von SPD, Grünen und CDU eingebrachte „Gesetz zur Weiterentwicklung der Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen und zur Änderung schulgesetzlicher Vorgaben“ enthält bislang keine Hinweise auf eine Neuregelung an Bekenntnisschulen.

Aber vielleicht trauen sich die Parteien ja doch, im Verlauf des Verfahrens endlich die diskriminierenden Regelungen aus dem Schulgesetz zu entsorgen. Weiterlesen

Rechtsprechung zu Bekenntnisschulen in NRW

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In den vergangenen Jahren mussten sich Gerichte in vielen Verfahren mit öffentlichen Bekenntnisschulen in NRW auseinandersetzen. Zuallererst zu nennen ist die Verfassungsbeschwerde gegen die Schulreform von 1968. In den vergangenen Jahren gab es zudem zahlreiche Verwaltungsgerichtsverfahren, etwa wenn Kommunen versuchten, ihre Schullandschaft an veränderte Bedingungen anzupassen, oder wenn Eltern gegen die Ablehnung an der Wunschschule klagten. Wir geben an dieser Stelle einen Überblick über uns bekannte Verfahren. Weiterlesen

Eltern gegen katholische Grundschule?

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Erstellt 18.1.2014, aktualisiert 24.2.2014

In Bad Münstereifel haben die Eltern von 109 der zurzeit 178 Arloffer Grundschüler einen Antrag auf Umwandlung der katholischen Grundschule in eine Gemeinschaftsgrundschule gestellt. Entsprechend muss demnächst das Umwandlungsverfahren eingeleitet werden. Für eine erfolgreiche Umwandlung der Arloffer Grundschule müssen zwei Drittel der Eltern, also 119, dafür stimmen.

Die Kölnische Rundschau erstaunt durch eine bemerkenswert irreführende Berichterstattung. Im Artikel vom 16.1.2014 steht nichts über die Gründe, warum die Eltern ein Umwandlungsverfahren einleiten. Die plakative Überschrift, dass die Eltern sich „gegen ihre katholische Schule“ wendeten, gibt nicht korrekt wider, worum es den Eltern mit ihrer Umwandlungsinitiative geht. Weiterlesen

Schulamtsleiter in Lünen: „Konfessionelle Hürde heutzutage kaum noch nachvollziehbar“

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WAZ.de, 7.12.2013, Jede fünfte Schule in Lünen ohne Schulleiter

Es ist das alte Lied: In Lünen haben fünf Schulen derzeit keinen Schulleiter. Zwei der drei Hauptschulen des Ortes und drei der zwölf Grundschulen sind derzeit ohne Leitung. Eine davon ist die katholische Kardinal-van-Galen-Grundschule mit ihren 275 Kindern. Sie wird seit Herbst 2012 kommissarisch von Thomas Grote geleitet. Der dynamische Lehrer ist derzeit praktisch Rektor und Konrektor in einer Person. Grote wäre grundsätzlich bereit, die Schulleitung auch formal zu übernehmen. Er darf sich aber nicht auf die Stelle bewerben, da er evangelisch ist.

Der Lüner Schulamtsleiter Grundmann kann eine solche Hürde heutzutage ‚kaum noch nachvollziehen‘. Geht uns auch so. Leider ignoriert Schulministerin Löhrmann dieses Problem beharrlich. Weiterlesen

Bekenntnisschulen NRW 2013: Bewegung, aber noch keine Veränderung

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NRW 2013: Ein Drittel aller öffentlichen Grundschulen bleibt konfessionsgebunden

Vor einem Jahr fassten wir unsere Forderungen so zusammen:

Wir sind gespannt, ob 2013 endlich

  • die Umwandlung von Bekenntnisgrundschulen erleichtert wird;
  • die Diskriminierung bekenntnisfremder Kinder an Bekenntnisgrundschulen beendet wird;
  • Lehrkräfte an Grundschulen unabhängig vom Bekenntnis landesweit gleiche Anstellungschancen bekommen und das Leitungsproblem wenigstens nicht mehr „konfessionell verschärft“ wird;
  • der Glaube oder Nichtglaube von Kindern bzw. deren Familien ernster genommen wird als es durch eine Aufnahmeerklärung geschieht, die dazu dient, den formell vorhandenen Minderheitenschutz an Bekenntnisschulen auszuhebeln.

Um es kurz zu machen: Obwohl sich 2013 hat die Situation sogar noch deutlich verschärft hat und das Thema viel öffentliche Aufmerksamkeit bekam, hat sich in keinem der oben genannten Punkte gesetzlich etwas geändert. Weiterlesen

Paderborner Erzbischof kritisiert Ablehnung von muslimischem Schüler an katholischer Schule

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16.12.2013
Diese Nachricht ist fast schon sensationell. Noch vor ein paar Monaten sah der Paderborner Erzbischof Hans-Josef Becker ausdrücklich keine Veranlassung, die öffentlichen Bekenntnisschulen zu öffnen.  Vergangenen Freitag sprach er auf dem Bundeskongress Katholische Schulen in Berlin und vertrat eine überraschend gewandelte Position. Der evangelische Pressedienst schreibt am 13.12.2013:

Weiter hält Becker es für nötig, sich zunehmend mit der Frage nach einer Öffnung christlicher Bekenntnisschulen auseinanderzusetzen. Mit Blick auf die Ablehnung eines muslimischen Schülers an einer katholischen Grundschule in Paderborn, sagte Becker, mit dieser Fragestellung müsse man „zunehmend operieren“. Gleichzeitig übte er Kritik am Vorgehen der Schule.

„Ich bedaure das sehr“, sagte er. Es sei versucht worden, etwas „demonstrativ durchzusetzen“. „Das hätte nicht sein müssen. Das hätte anders geregelt werden können“, ergänzte Becker. Das Erzbistum habe keinen Einfluss auf diese Entscheidung der Schulleitung und des Trägers gehabt. Das Recht, den Schüler abzulehnen, wurde gerichtlich erstritten. Im September entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, dass die Ablehnung des Schülers rechtmäßig sei.

Übrigens ist in dem Verwaltungsgerichtsverfahren um Bülent im Grundsatz nach wie vor kein Urteil ergangen. Der Entscheid des Oberverwaltungsgerichts Anfang September war lediglich ein Eilentscheid. Aber unabhängig davon wie dieses Verfahren ausgeht, die eigentliche Entscheidung muss vom Landtag Nordrhein-Westfalen ausgehen, der endlich die Schulgesetzgebung an die gesellschaftlichen Realitäten in NRW anpassen muss.

Die schulpolitische Sprecherin der Grünen, Sigrid Beer, schrieb im August 2013:

„… dass es höchste Zeit ist, die gesetzlichen Regelungen zu Bekenntnisschulen zu verändern. Sie spiegeln nicht die gesellschaftliche und die Schulrealität wider. Deshalb bin ich froh, dass ich bereits diese Gespräche im Einvernehmen mit den Kirchen auf Landesebene führen kann, die selbst grundlegende Veränderungsnotwendigkeiten sehen. Alle Beteiligten arbeiten deshalb auch an grundsätzlichen Lösungen. Nicht nur für Paderborn gilt bis dahin: Die pädagogische Verantwortung bei der Aufnahme durch die Schulleitung gilt es im Übergang zu stärken. Dogmatismus hilft nicht weiter.“

Es ist erfreulich, wenn es tatsächlich in diesen Gesprächen zu „grundsätzlichen Lösungen“ kommt, die allerdings ohnehin frühestens für die Anmeldungen im Herbst 2014 greifen können.

Wir bitten weiter um Spenden für die Familie von Bülent. Stand heute (16.12.2013) wurden bereits fast 1.000 Euro von insgesamt bereits entstandenen knapp 2.000 € Anwalts- und Gerichtskosten gespendet. (Einfach unten auf den Button klicken.)

Jetzt spenden mit betterplace.org!

Religionsfreiheit in NRW: Eine Frage der Diskretion?

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Heute erreichte uns eine Schilderung aus einer kleinen Stadt in Nordrhein-Westfalen.  In dieser Stadt gibt es zwei öffentliche Grundschulen: eine davon ist eine evangelische Bekenntnisschule, die andere eine katholische Bekenntnisschule. In dieser Geschichte geht es um das Kind einer muslimischen Familie, die in dieser Stadt wohnt. Die Familie könnte aber, zumindest theoretisch, eben so gut bekenntnislos, jüdisch, oder hinduistisch sein. Das Kind besucht die zweite oder dritte Klasse einer der beiden Bekenntnisschulen. Vom Religionsunterricht war es bislang befreit, schließlich gehört es dem Schulbekenntnis nicht an.

„Heute Morgen hat die Schulleiterin den Vater zu sich zitiert und ihm mitgeteilt, dass das Kind künftig am Religionsunterricht und am Gottesdienst teilnehmen müsse und zeigte ihm die Schulmail des Ministeriums. Es gebe eine Gemeinschaftsschule in der Nachbarstadt, die mit dem Bus zumutbar zu erreichen sei. Der Vater ist standhaft geblieben. Am Ende hat die Schulleiterin erst eingelenkt, nachdem der Vater mit großem Aufsehen (Presse und Rechtsweg) gedroht hat. Aber sie bat um Diskretion: Wenn das Schulamt dies erfahre, komme sie in Teufels Küche und könne nichts mehr für ihn tun.“

Dieser Fall illustriert gut, wie viel Unsicherheit in Bezug auf die Regelungen rund um die öffentlichen Bekenntnisschulen besteht. Das oben angeführte Vorgehen der Schulleitung ist in mehrfacher Hinsicht fragwürdig und rechtlich angreifbar.

1) In der Ausbildungsordnung Grundschule ist für die Aufnahme an Bekenntnisschulen festgelegt:

„Im Ausnahmefall sind Kinder als Minderheit dann in eine Bekenntnisschule aufzunehmen, wenn eine öffentliche, ihrem Bekenntnis entsprechende Schule oder eine Gemeinschaftsschule auf dem Gebiet des Schulträgers nicht besteht oder nur bei Inkaufnahme eines unzumutbaren Schulweges erreichbar ist.“

Das „Gebiet des Schulträgers“ ist in diesem Fall eindeutig die Kommune. In der Ausbildungsordnung ist keine Rede davon, dass ein Kind in eine Schule in der Nachbarkommune abgeschoben werden kann. Außerdem geht aus der Regelung zumindest implizit hervor, dass Nichtbekenntniskinder in Fällen wie diesem ausdrücklich Minderheitenrechte genießen: Kinder des jeweils anderen christlichen Bekenntnisses haben laut Schulgesetz §26.7 sogar Anspruch auf eigenen Religionsunterricht, sofern mehr als 12 Kinder an der Schule dem Bekenntnis angehören. Es ist nicht nachvollziehbar, warum das nicht auch für muslimische Kinder gelten sollte. Ebenso wenig darf Eltern, deren Kinder nicht dem Schulbekenntnis angehören, das Recht genommen werden kann, ihre Kinder laut GG  Art. 7 Abs. 2 und §31.6 des NRW-Schulgesetzes vom Religionsunterricht abzumelden.

2) In der Schulmail vom 5.11.2013 steht explizit, dass eine Teilnahme am Gottesdienst eben gerade nicht verpflichtend sein darf: „Wenn … das Kind dem Schulgottesdienst fernbleibt, stellt dies den Besuch der Bekenntnisschule nicht in Frage.“

3) Richtig ist, dass eine Schulleitung, die geltendes Recht derart missachtet, in Teufels Küche gut aufgehoben wäre. Zu ihrer Verteidigung ist aber zu sagen, dass die Regelungen in Schulgesetz, Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS), der Verwaltungsanordnung zu AO-GS (VVz-AOGS) und jetzt auch noch die „Schulmail“ sich teilweise widersprechen. Immer wieder kommt es zu Streitfällen, die gerichtlich geklärt werden müssen. Kein Wunder, dass es viele Grundschulen ohne Leitung gibt.

Übrigens gibt es in Nordrhein-Westfalen 75 Kommunen, in denen es ausschließlich Bekenntnisschulen gibt. Ändern kann diese Situation einzig der Landtag von Nordrhein-Westfalen. Eine Abschaffung der öffentlichen Bekenntnisgrundschulen wäre mit Sicherheit von einer heftigen Debatte begleitet, nicht anders war es in Bayern, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, als dort vor über 40 Jahren der Konfessionalisierung der Bildung im Grundschulbereich ein Ende gesetzt wurde. Die Angst vor einer öffentlichen Debatte sollte allerdings für keine demokratische Partei ein Grund sein, weiterhin zu akzeptieren, dass elementare Grundrechte eingeschränkt werden.

Katholiken wollen auf katholische Schule

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Ärger in Düsseldorf. „Absurd“ findet der Redakteur der Rheinischen Post Jörg Janßen „die Tatsache, dass katholische Düsseldorfer Kinder an einer das katholische Bekenntnis (mit-) vermittelnden katholischen Grundschule nicht mehr vorrangig aufgenommen werden“.

Wir finden es schwer erträglich, wenn Kinder aus religiösen Gründen an der nächstgelegenen öffentlichen Grundschule abgelehnt oder Lehrkräfte dort benachteiligt werden.

Von vorne: In diesem konkreten Fall in Düsseldorf beschwert sich eine Familie auf den ersten Blick durchaus nachvollziehbar darüber, dass sie den ihr bereits zugesagten Platz an einer begehrten Schule doch nicht bekommen soll. Im kommenden Schuljahr sollen zwei Eingangsklassen gebildet werden, für die 54 Plätze gibt es 90 Anmeldungen. Nicht einmal 40 davon stammen von katholisch getauften Kindern. Bis vor kurzem wurden die Schulleiter/innen katholischer Bekenntnisschulen von Ministerium, Bezirksregierung und Schulverwaltung offenbar im Glauben gelassen, dass die Religionszugehörigkeit von Kindern das wichtigste Kriterium bei der Aufnahme sei. Erst am 5. November 2013 erklärte eine „Schulmail“ aus dem Ministerium, dass auch die Kinder anders- oder nichtgläubiger Eltern, die sich mit der Erziehung und Unterrichtung im Bekenntnis der Schule einverstanden erklären, gleichberechtigt zu behandeln seien. Demnach sind Kriterien wie Geschwisterkinder, Schulweg und Kindergarten in der Nähe der Schule als entscheidende Kriterien zu berücksichtigen (s. Ausbildungsordnung Grundschule).

Neu ist das alles nicht. Schon 2010 hatte uns das Ministerium genau diesen Sachverhalt in Reaktion auf eine Petition der Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“ so dargestellt. Wir wundern uns, dass die Schulen nicht schon lange nach diesen Regeln verfahren. Warum aber kam diese Schulmail unmittelbar zu Beginn der Anmeldungsphase an den Grundschulen? Die Antwort gibt das Schreiben selbst: „Die Landesregierung hat ebenso wie die katholischen (Erz-) Bistümer und die evangelischen Landeskirchen den Wunsch, dass die Aufnahme bekenntnisfremder Kinder in Bekenntnisgrundschulen nicht von Konflikten begleitet oder Gegenstand verwaltungsgerichtlicher Verfahren sein soll.“ Im Klartext: Die Regierung ging davon aus, dass eine Ablehnung aufgrund der Konfession vor Gericht keinen Bestand haben würde.

Pech für den Düsseldorfer Vater, der sein Kind gerne jeden Tag 2,7 Kilometer durch die Stadt fahren wollte. Das Argument, dass ihm die katholische Erziehung auf genau dieser Bekenntnisschule so am Herzen lag, wird von Leserbriefschreiber „diogenes“ so kommentiert:

Wenn religiöse Gründe für ihn eine Rolle spielen, wird es ihn freuen, zu hören, dass es eine katholische Grundschule in Gerresheim gibt – gar kein Grund also, einem so kleinen Kind einen so weiten Schulweg zuzumuten. Es sei denn den Herrn Rechtsanwalt treiben in Wirklichkeit andere Gründe um, wie der vergleichsweise nicht ganz so gute Ruf seiner wohnortnahen Bekenntnisschule.

Übrigens: Gerade einmal 41% der Schülerinnen und Schüler an katholischen Bekenntnisgrundschulen in Düsseldorf sind katholisch, an den evangelischen Bekenntnisgrundschulen sind es gar nur 28%. In Bonn ist es ähnlich: Hier gehören nur an zwei von 20 Bekenntnisgrundschulen mehr als die Hälfte der Kinder dem Schulbekenntnis an.

Was der Landtag NRW zu Bülent sagt

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Neues aus Paderborn und aus dem Landtag Nordrhein-Westfalen

27.11.2013

Seit Bülent am Einschulungstag des Schulhofs verwiesen wurde, hat sich die Situation an der Paderborner Bonifatiusschule verschärft: Die Schule zwingt nun ALLE Kinder ungeachtet ihrer Religionszugehörigkeit, den katholischen Religionsunterricht zu besuchen – auch jene, die bislang davon befreit waren, nachdem deren Eltern in den Vorjahren entsprechende Abmeldeformulare unterschrieben hatten. Wir erinnern uns, es handelt sich um eine öffentliche katholische Grundschule, an der nur 45% der Kinder katholisch sind. Offenen Widerstand von Seiten der betroffenen Eltern gibt es nicht. Sie haben Angst, dass ihre Kinder andernfalls den Platz an der Schule verlieren. Die Angst ist begründet, schließlich erklärte das Schulministerium in einem Runderlass vom 5.11.2013 unmissverständlich: „Erklären die Eltern bei der Anmeldung, ihr Kind solle am Religionsunterricht im fremden Bekenntnis nicht teilnehmen, ist die Aufnahme in die Schule nicht möglich.“ In den vergangenen Jahren gab es mehrfach Versuche, Kinder in ähnlichen Fällen der Schule zu verweisen, auch wenn sie diese bereits seit Jahren besuchten (siehe zum Beispiel die Fälle von Fabian oder Zeynep).

Einige Eltern begannen derweil den Versuch, ihre Schule in eine Gemeinschaftsgrundschule umzuwandeln. Dieses Recht wird ihnen vom Schulgesetz ausdrücklich zugesichert. Die daran beteiligten muslimischen Mütter wurden nach uns vorliegenden Berichten von anderen Eltern jedoch angefeindet und ließen daher von ihrem Vorhaben ab.

Während sich also in Paderborn die Lage auf der Ebene einzelner öffentlicher Bekenntnisgrundschulen verschlechtert hat, wurde das Thema am 20. Oktober im Schulausschuss des Landtags von Nordrhein-Westfalen behandelt. Schulministerin Löhrmann wies dabei auf die oben bereits erwähnte Schulmail hin, deren Grundsätze gemeinsam mit den Kirchen erarbeitet worden seien.

Im Anschluss berichteten Abgeordnete von SPD und Grünen, sie seien mit Kirchenvertretern im Gespräch zum Thema. Sie berichteten, dass die Kirchen in diesen Gesprächen selbst einräumten, dass es Handlungsbedarf im Sinne einer Neuregelung gebe. Die Kirchen wollten bis Februar 2014 eine gemeinsame Stellungnahme erarbeiten. Wenn diese vorliege, solle es durch die Fraktionen eine Gesetzesinitiative geben.

Eine Streichung der Bekenntnisschulen aus der Landesverfassung ist momentan nicht abzusehen: Sowohl Armin Laschet (CDU) als auch Christian Lindner (FDP) schrieben uns als Vorsitzende ihrer Parteien, dass sie eine Abschaffung öffentlicher Bekenntnisschulen ablehnen. Der CDU-Landesvorsitzende zitiert dazu aus einem CDU-Beschluss von 2011: „Die bestehenden Bekenntnisschulen erfahren insbesondere auch bei bekenntnisfremden Eltern große Akzeptanz.“ Diese Aussage erscheint allerdings angesichts der Situation in Paderborn weltfremd. Interessant ist die Reaktion der Spitzen von SPD und Grünen: Kraft und Löhrmann ließen den an sie gerichteten Brief der Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“ kurzerhand durch den für Staatskirchenrecht zuständigen Ministerialrat beantworten. Dieser belehrte uns: Unsere Forderungen seien mit den durch Landesverfassung und Schulgesetz bestimmten Merkmalen von Bekenntnisschulen nicht vereinbar. Richtig. Genau darum hatten wir den Parteivorsitzenden auch geschrieben, wir wollen, dass sich die Parteien und unsere Volksvertreter für eine Änderung der diskriminierenden Gesetze einsetzen.

Wir hatten geschrieben:

Wir appellieren dringend an Sie und alle demokratischen Kräfte im Landtag, sicherzustellen, dass ein Fall wie jener in Paderborn nicht mehr vorkommen kann. Es muss gewährleistet sein, dass Familien ihre Kinder gemeinsam mit anderen Kindern aus der unmittelbaren Nachbarschaft in die gleiche Grundschule schicken können. Unser öffentliches Schulsystem muss konfessionelle und religiöse Grenzen überwinden. Es widerspricht dem Inklusionsgedanken, wenn an öffentlichen Schulen das gemeinsame Lernen an Konfessionsgrenzen Halt macht. Ebenso muss sichergestellt sein, dass Glaube und Religionszugehörigkeit von Lehrkräften keinen Einfluss auf deren Anstellungschancen und die Wahrnehmung von Leitungspositionen haben.

Wir wiederholen an dieser Stelle unsere Bitte, die Familie von Bülent bei den Prozesskosten von bislang knapp 2.000€ zu unterstützen. 500€ konnten bereits gesammelt werden. Jede Spende hilft, auch 5 oder 10 Euro! Näheres unter www.betterplace.org/de/projects/14662-prozesskostenunterstutzung-fur-bulents-familie
Gerade läuft übrigens die Haupverhandlung an, wir werden hier über den Fortgang berichten.