Bewegung in der Schullandschaft: Grundschule Broichweiden wird Gemeinschaftsgrundschule

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Bonn, 10.3.2018 (ergänzt am 12.3.)

Es ist Bewegung in der Grundschullandschaft zahlreicher NRW-Kommunen. In zahlreichen Kommunen knirscht es, weil aufgrund der Konfessionsbindung kommunaler Grundschulen Leitungsstellen schwer zu besetzen sind oder weil Schülerströme durch die Schulartenvielfalt schwer zu steuern sind, was im Einzelfall erhebliche Kosten nach sich ziehen kann, wenn dadurch etwa Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen erforderlich werden, die sich andernfalls vermeiden ließen. Oder wenn Familien Buskosten zu einer weiter entfernt gelegenen Wunschgrundschule erstattet werden müssen.

Die Katholische Grundschule Schmallenberg wurde durch Elternentscheid im Februar 2018 mit überwältigender Mehrheit in eine Gemeinschaftsgrundschule umgewandelt. Die Schulleiterin selbst hatte dort den Rat gebeten, das Umwandlungsverfahren einzuleiten und die Eltern an die Wahlurnen zu bitten.

In Broichweiden ist es Eltern im März im zweiten Versuch gelungen, den Hauptstandort ihrer Verbundschule Weiden-Linden in der Stadt Würselen in eine Gemeinschaftsgrundschule umzuwandeln. Die Eltern von 58% der Schülerinnen und Schüler sprachen sich für die Aufhebung der Bekenntnisbindung der KGS Broichweiden aus. Lediglich 16% stimmten für den Erhalt der Konfessionsbindung, obwohl Vertreter des Bistums und der katholischen Kirche vor Ort deutliche Bedenken geäußert hatten, dass nach einer Umwandlung „die Vermittlung wichtiger katholischer Traditionen und Glaubensinhalte“ nicht mehr verpflichtend gewährleistet sei. Konkret wurde die Befürchtung geäußert, dass an einer GGS die Fortführung des St. Martins-Zuges nicht mehr eingefordert werden könne. Tatsächlich konnten offenbar die wenigsten Eltern diese Sorgen nachvollziehen, zumal sich an der Zusammensetzung der Schule zukünftig nichts ändern wird. Für die Entscheidung der meisten Eltern dürfte vielmehr ausschlaggebend gewesen sein, dass die Umwandlung die Chancen steigert, dass die Schule nach der Pensionierung der bisherigen Schulleiterin auch zukünftig eine Rektorin hat. Angesichts des akuten Schulleitermangels in NRW ist dies eine berechtigte Sorge. Die derzeitige stellvertretende Schulleiterin hätte sich als Protestantin bei einem Fortbestehen der Bekenntnisbindung nicht auf die Stelle bewerben dürfen. Herzlichen Glückwunsch den Eltern, die seit nunmehr eineinhalb Jahren mit hohem Einsatz auf dieses Ziel hingearbeitet haben!

Auch an der katholischen Josefschule in Menden steht im April eine Abstimmung über die Schulart an. Dort argumentieren die Eltern, die das Umwandlungsverfahren initiiert haben, dass mittlerweile weniger als die Hälfte der Kinder katholisch seien, bei den Neuanmeldungen sogar nur noch 33%. Es sei wünschenswert, dass die Schule ohne Einschränkung der Religionsfreiheit allen Kindern aus der Nachbarschaft offenstehe. Die Eltern erhoffen sich durch die Umwandlung bessere Chancen auf einen Erhalt der Schule, da wieder mehr Anmeldungen aus nahegelegenen Stadtteilen zu erwarten wären, wenn die Stadt nicht mehr den Bus zu entfernter gelegenen Gemeinschaftsschulen finanzieren müsste. Die Abstimmung erfolgt per Briefwahl nach Ostern.

In Merfeld können die Eltern bis 14.3.2018 über die Konfessionsbindung ihrer Schule entscheiden. Wenn sie sich gegen die Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule entscheiden, sind die Tage der Schule bald gezählt, weil ihre Anmeldezahlen zukünftig nicht ausreichen (für eine eigenständige Grundschule sind mindestens 92 Schülerinnen und Schülern erforderlich). Die Stadt hofft, dass so durch die Umwandlung der Einzugsbereich der Schule wächst. Außerdem könnte die Schule dadurch einen Schulverbund mit der evangelischen Paul-Gerhardt-Grundschule bilden und so der Standort gesichert werden. Anders als im Fall der Broichweidener Grundschule hat in Merfeld die Stadt Dülmen das Verfahren eingeleitet und die Eltern zur Abstimmung aufgerufen.

Auch die Stadt Wassenberg plant eine Neuordnung ihrer Grundschullandschaft. Dort sind bislang drei der vier Grundschulen Katholische Grundschulen. Die einzige Gemeinschaftsgrundschule erfreut sich hier besonderer Beliebtheit und droht aus den Nähten zu platzen. Die Stadt hofft, dass sich durch die Umwandlung der Birgelener KGS in eine zweite Gemeinschaftsgrundschule ihre Auslastung verbessert und die Schülerinnen und Schüler im Stadtgebiet ausgewogener verteilt werden können. Der örtliche Propst Thomas Wieners ist erwartungsgemäß gegen die Umwandlung. Er befürchtet, dass dadurch die „konfessionell orientierte Erziehung“ der Kinder aus der Hand gegeben werde.

Quellen

Weitere Informationen

Sieben-Quellen-Schule bleibt katholisch

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Die Neue Westfälische berichtet heute, dass bei der Abstimmung über die Schulart der „Grundschule an den 7 Quellen“ in Willebadessen (Kreis Höxter) die notwendige Merheit für eine Umwandlung verfehlt wurde. Zwar sprach sich eine Mehrheit der abstimmenden Eltern für ein Ende der Konfessionsbindung aus, nötig wäre aber eine absolute Mehrheit der Stimmen gewesen. Letztlich fehlten 19 Stimmen. Bürgermeister Hans Hermann Bluhm (CDU) kritisiert die Regelung des Schulgesetzes. Er findet es problematisch, dass sich nun eine Mehrheit der Minderheit unterordnen müsse. In drei Jahren möchte Bluhm die Eltern daher erneut abstimmen lassen.

Leider gibt der Zeitungsartikel keinen weiteren Kontext. Ein Blick auf die Karte ergibt, dass es für zentrumsnah wohnende Kinder keine Alternative zur Sieben-Quellen-Schule gibt. Die St. Nikolaus-Schule im benachbarten Peckelsheim ist zwar offenbar eine Gemeinschaftsgrundschule, aber für Kinder nicht allein erreichbar.

Anmeldung zur öffentlichen Grundschule – Bekenntnis schlägt Wohnort

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Bonn, 1.11.2017

Pünktlich zum Beginn der Anmeldungen für das Schuljahr 2018/19 beschäftigt sich der Bonner Stadtrat am 9. November mit dem Bürgerantrag der Initiative Kurze Beine – kurze Wege zur „Sicherung kurzer Schulwege für Bonner Grundschulkinder unabhängig von Konfession und Religion“. Den Antrag der Initiative, in allen Bonner Bekenntnisgrundschulen über die konfessionelle Ausrichtung abstimmen zu lassen, lehnte der Schulausschuss zwar ab. Im Grundsatz aber unterstützte die Mehrheit der Mitglieder das Anliegen der Initiative und formulierte statt dessen eine Petition an die Landesregierung. Im Wortlaut heißt es in dem nun vorliegenden Beschlussvorschlag, der in der Bonner Schulausschusssitzung vom 12. September von den Fraktionen von SPD, Grünen und Linken unterstützt wurde: Weiterlesen

Schulleiterin setzt sich für Umwandlung von Bekenntnisschule ein

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Update 12.3.2018: Mit überwältigender Mehrheit (186 von 219 Abstimmungsberechtigten) haben sich die Schmallenberger Eltern im Februar 2018 für eine Umwandlung der Schule entschieden. (Quelle)


Ursprünglich veröffentlicht am 13. Okt 2017

Respekt. In Schmallenberg hat die Leiterin eines Schulverbands aus einer Katholischen Grundschule mit einer Gemeinschaftsgrundschule erkannt, welche Konsequenzen die Gerichtsentscheidung von April 2016 hat. Sie bat den Schulausschuss der Stadt, ein Umwandlungsverfahren für den katholischen Standort einzuleiten:

„Fontaine war anfangs selbst dafür, die Bekenntnisschule möglichst zu halten, mittlerweile scheint die Rechtslage aber eindeutig. Elternvertreter beider Standorte hatten sich im Mai bereits mehrheitlich für eine Umwandlung zur Gemeinschaftsgrundschule ausgesprochen.“

Der Rat folgte dem Anliegen, nun sollen die Eltern Anfang nächsten Jahres über die Umwandlung in eine Gemeinschaftsgrundschule abstimmen.

Quelle: Westfalenpost, 13.10.2017, Eltern sollen mitentscheiden über Zukunft der Grundschule

Abstimmungsergebnis passt nicht? Dann halt noch mal.

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Bonn, 29. Juli 2017, ergänzt am 10. März 2018

In Düsseldorf durften Eltern Ende Juni über die Bekenntnisbindung von zwei Grundschulen abstimmen. Am 27. Juni zitiert die Rheinische Post dazu die Leiterin des Schulverwaltungsamtes in Düsseldorf Dagmar Wandt:

Damit die Himmelgeister und Holthausener Schulen katholisch bleiben, braucht es 224 Stimmen pro Schule. Ansonsten werden sie automatisch zu städtischen Schulen“  [gemeint ist sicherlich, dass die Schulen sonst zu Gemeinschaftsgrundschulen werden, städtisch sind sie ohnehin.]

Notwendig geworden war die Abstimmung, weil aus der bestehenden St.-Apollonaris-Grundschule mit ihrer bisherigen Dependance in Himmelgeist laut Beschluss der Schulkonferenz zwei eigenständige Schulen werden sollen. In einem solchen Fall müssen laut Schulartbestimmungsverfahren die im Gebiet des Schulträgers wohnenden Eltern, deren Kinder für den Besuch der Grundschule in Frage kommen, über die Schulart der neuen Schule abstimmen. Und nun wird es spannend: Die Abstimmung wurde ordnungsgemäß durchgeführt, die Stimmen waren Anfang Juli ausgezählt. Das Ergebnis gefiel aber nicht, wie die Rheinische Post berichtet:

Doch offenbar ist das Ergebnis der Abstimmung nicht so ausgefallen, wie es zur Zufriedenheit aller hätte sein sollen. (Rheinische Post, 27. Juli)

Man darf vermuten, dass es dem Erzbistum Köln nicht gefiel, dass durch das Verfahren die beiden „neuen“ Grundschulen zu Gemeinschaftsgrundschulen werden sollten. Statt also in der Sitzung der Bezirksvertretung am 7. Juli  über das Ergebnis der Abstimmung zu berichten, suchte nach Angaben der Rheinischen Post die Düsseldorfer Schulverwaltung „das Gespräch mit Vertretern des Schulreferats des Erzbistums Köln, um eine rheinische Lösung zu finden.“

Erst am 28. Juli berichtet die Rheinische Post in einem Artikel mit der irreführenden Überschrift „Eltern sprechen sich für katholische Grundschule aus“ über die Abstimmungsergebnisse. Es finden sich darin keine Zahlen, wie viele Eltern sich für welche Schulart ausgesprochen haben. Klar ist aber: Die laut Verordnung notwendige Mehrheit für eine Bekenntnisbindung wurde an beiden Schulen weit verfehlt. An der Himmelgeister Grundschule wurde offenbar nicht einmal die Hälfte der notwendigen 230 Stimmen erreicht, und auch an der Apollinarisschule kamen nur 130 Stimmen für den Erhalt des Bekenntnisstatus zusammen.

Nun wird deutlich, was mit der rheinischen Lösung gemeint ist: Die Folgen der Abstimmung, wie sie in der Bestimmungsverfahrensverordnung festgelegt sind, gefallen nicht, daher soll noch einmal abgestimmt werden. Der stellvertretende Schulamtsleiter Florian Dirszus erklärt, so die Rheinische Post, nach Gesprächen mit dem Rechtsamt und der Bezirksregierung kurzerhand, dass das Verfahren aufgehoben wird (weil es sich um einen Präzedenzfall handele). Entgegen den ursprünglichen Plänen soll die Apollinarisschule nach der Teilung nicht als Neugründung behandelt werden. Das Ergebnis der Abstimmung wird für die Apollinarisschule daher nicht umgesetzt, sie bleibt auch künftig eine katholische Bekenntnisgrundschule, eine erneute Abstimmung ist dafür nicht nötig. Für die bisherige Dependence am Steinkaul wird ein Bestimmungsverfahren nach § 27 Abs. 2 SchulG NRW durchgeführt. Nach Ostern 2018 dürfen die für den Besuch der Schule in Frage kommenden Eltern über die künftige Schulart der Schule abstimmen.

Alle Informationen stammen aus folgenden Quellen:

Späte Einsicht: Kein Platz mehr für konfessionelle Bekenntnisschulen

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„Liebe (katholische) Christen, in einem säkularen Staat ist kein Platz mehr für konfessionelle Bekenntnisschulen in staatlicher Trägerschaft.“

Die Aussage ist an sich nicht bemerkenswert. In Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz führte diese Erkenntnis bereits vor 50 Jahren zur Abschaffung dieser Schulart. Bemerkenswert ist aber, dass diese Woche die Führung der katholischen Kirche in Oberhausen so wiedergegeben wird (WAZ 11.2.2017, Katholiken-Spitze denkt an neue Wege zur Bekenntnisschule). Weiterlesen

Soll der Taufschein Nachbarskinder entzweien?

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„Es ist ein beschämendes Trauerspiel.“

Bonn, 8.2.2017

Acht Jahre ist es her, dass sich der Bonner Stadtrat mit den Aufnahmekriterien der städtischen Grundschulen beschäftigen musste. Allgemein herrschte großes Unverständnis darüber, dass Kinder nicht gemeinsam mit ihren Kindergartenfreunden und Nachbarskindern in die gleiche Grundschule gehen durften, weil sie die falsche Religion hatten oder ungetauft waren. Aus diesem Grund entstand 2009 die Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“, um sich gegen diese Form der religiös begründeten Diskriminierung durch staatliche Einrichtungen einzusetzen. Bundesweit wurde damals über die offensichtliche Benachteiligung Un- und Andersgläubiger berichtet, unter anderem in Spiegel Online, Monitor und der Welt. Weiterlesen

Abstimmungen über die Bekenntnisbindung von Grundschulen

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Februar 2017

Zur Zeit wird vielerorts in NRW darüber abgestimmt, ob Grundschulen weiterhin evangelische oder katholische Konfessionsschulen sein sollen, oder ob sie als Gemeinschaftsgrundschulen zukünftig allen Kindern gleichermaßen offen stehen sollen. In Coesfeld-Lette zum Beispiel scheiterte ein Umwandlungsbegehren gerade recht deutlich: 105 Stimmen wären für eine Umwandlung nötig gewesen, doch lediglich 74 Eltern stimmten dafür (s. auch hier). 87 Stimmen sprachen sich dafür aus, dass die Schule katholisch bleibt. So werden auch zukünftig Lehrkräfte aufgrund ihres Bekenntnisses nicht eingestellt werden können. Ganz anders in Oberhausen: Hier hatte der Rat die Zusammenlegung einer Gemeinschaftsgrundschule und einer katholischen Grundschule beschlossen. In diesem Fall gelten andere Regeln, nämlich die für eine Schulneugründung: Es werden nicht nur die Eltern der 1.-3. Klassen befragt, sondern auch die Eltern der potentiellen zukünftigen Erstklässler. Das Ergebnis fiel hier sogar wesentlich deutlicher zugunsten eines katholischen Profils aus: 61 Eltern votierten für eine Gemeinschaftsgrundschule, 134 für eine katholische Bekenntnisschule. Das war aber bei weitem nicht genug: 250 Stimmen wären nötig gewesen. Die neue Schule wird also eine Gemeinschaftsgrundschule.

Richtig so! Denn in einem säkularen Staat sollte Religion an öffentlichen Schulen kein Kriterium für die Aufnahme von Schülern oder die Anstellung von Lehrern sein. Leider hat NRW es versäumt, dieser Einsicht folgend wie Bayern und andere Bundesländer vor bald 50 Jahren alle öffentlichen Schulen zu Gemeinschaftsschulen zu machen. Religion wird damit aber nicht aus dem öffentlichen Leben oder der Schule verdrängt. Religion ist durchaus auch an Gemeinschaftsgrundschulen ein Pflichtfach. Die Landesverfassung räumt auch hier christlichen Werten einen hohen Stellenwert ein: „In Gemeinschaftsschulen werden Kinder auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte in Offenheit für die christlichen Bekenntnisse und für andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen gemeinsam unterrichtet und erzogen.“

In Wenden findet derzeit ebenfalls eine Abstimmung über die zukünftige Schulform einer katholischen Bekenntnisschule Hünsborn statt. Eine Umwandlung erscheint einleuchtend, da es in der Gemeinde bislang ausschließlich katholische Grundschulen gibt. Dennoch legt dort der frühere Leiter der Grundschule ein merkwürdiges Demokratieverständnis an den Tag. Obwohl er zuvor die Probleme einer konfessionellen Bindung erläutert, fordert er die Eltern dazu auf, der Abstimmung fernzubleiben, damit die Schule eine katholische Bekenntnisschule bleibt: „Wer sich an der Abstimmung nicht beteiligt, bekundet damit seinen Willen zum Erhalt der bestehenden Katholischen Bekenntnisgrundschule Hünsborn. Ich wünsche ihr, dass sie in zwei Jahren ihr 50-jähriges Bestehen feiern kann.“

Zeit für Umwandlung

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In Hünsborn haben die Eltern nun die Wahl: Soll ihre Schule katholische Bekenntnisschule bleiben, oder wird die Schule in eine Gemeinschaftsgrundschule umgewandelt und steht künftig Kindern und Lehrkräften unabhängig vom Bekenntnis offen?

Bemerkenswert daran: Nicht die Eltern haben das Verfahren eingeleitet, sondern der Rat der Stadt auf Antrag der örtlichen CDU. Hintergrund ist, dass die Schule endlich wieder eine Leitung bekommen soll. Seit 3 Jahren muss die Schule ohne Rektor oder Rektorin auskommen, weil es keine Bewerbungen katholischer Lehrer/innen gab. Die Bewerbung eines evangelischen Pädagogen musste aus formalen Gründen abgelehnt werden, weil das Schulgesetz vorschreibt, dass der Schulleiter zwingend dem Schulbekenntnis angehören muss.

Wir wünschen der Schulgemeinschaft viel Erfolg bei der Umwandlung: Die Umwandlungshürde ist auch nach der Neuregelung 2015 hoch: Mehr als die Hälfte der Stimmen aller Eltern müssen für eine Umwandlung abgegeben werden, sonst bleibt die Schule eine Bekenntnisschule. Wer zuhause bleibt, stimmt damit praktisch für den Erhalt der Bekenntnisbindung.

Weitere Informationen: 

Staatliche Schule nur für getaufte Kinder – und in den Gottesdienst müssen alle, egal ob gläubig oder nicht

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Bei der Aufnahme an Bekenntnisgrundschulen gilt ab Herbst 2016:

„Bei einem Anmeldeüberhang an einer Bekenntnisgrundschule haben Kinder, die dem Bekenntnis angehören, bei der Aufnahme einen Vorrang gegenüber den anderen Kindern.“
(Runderlass vom 1. Juni 2016, Nummer 1.23 der Verwaltungsvorschriften zur Ausbildungsordnung Grundschule)

Praktisch bedeutet das, dass Kinder, die nicht dem Schulbekenntnis angehören, an staatlichen Bekenntnisgrundschulen in NRW nur aufgenommen werden können, wenn nach Aufnahme aller entsprechend getauften Kinder an der betreffenden Schule noch Plätze frei sind. Die Schulweglänge spielt – anders als zuletzt – keine Rolle mehr, auch nicht ob ein Kind bereits ein Geschwisterkind an der Schule hat.

Manche Schulleitungen verstehen die zugrundeliegende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW von März 2016 womöglich als Aufforderung, das (zumeist katholische) Profil ihrer Schule zu stärken – und den Gottesdienst verpflichtend zu machen. So wurde uns von Betroffenen berichtet, dass Kinder ungeachtet ihres Glaubens seit diesem Schuljahr verpflichtend am katholischen Gottesdienst teilnehmen müssen. Das allerdings ist – katholische Grundschule hin oder her – nicht mit dem Grundgesetz vereinbar: „Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.“ So heißt es unmissverständlich in Grundgesetzartikel 140. Eine staatliche Bekenntnisgrundschule ist kein Kloster und auch kein Kommunionsunterricht: Kein Mensch – auch nicht ein katholisches Kind – darf zum Beten gezwungen werden. Bekenntnisgrundschulen in NRW sind staatliche Einrichtungen, die unmittelbar an das Grundgesetz gebunden sind. Das gilt auch in der Domstadt Köln. Solange es allerdings bekenntnisgebundene Schulen gibt, wird es auch solche Verstöße gut gläubiger Schulleitungen geben.

Im Juni fragte die Piratenfraktion im Landtag NRW die Landesregierung unter anderem:

4. Welche Folgen hat das Urteil des OVG für die Beschulung von neu zugewanderten Kindern, die nicht Religionen angehören, die Schulbekenntnisse von öffentlichen Bekenntnisschulen in Nordrhein-Westfalen sind?

5. Wie schätzt die Landesregierung die Rolle der öffentlichen Bekenntnisschulen bei der Beschulung von neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern ein?

Die Antwort der Landesregierung lautete:

4. Bei Anmeldeüberhängen an Bekenntnisschulen werden die bekenntnisangehörigen Kinder den Vorrang gegenüber den bekenntnisfremden Kindern haben. Das wird sowohl für neu zugewanderte Kinder als auch für nicht neu zugewanderte Kinder gelten.

5. Die Integration neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler gehört in gleicher Weise zum Auftrag der Bekenntnisschulen wie aller anderen Schulen.

Die unmittelbar aufeinander folgenden Antworten zeigen einen eklatanten Widerspruch auf. Es ist eine politische Aufgabe, diesen Widerspruch aufzulösen.