Geht doch! 6 von 8 Bekenntnisgrundschulen umgewandelt

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Was wir für Bonn fordern, hat das niedersächsische Friesoythe vorgemacht: Bislang waren 8 der dortigen 11 Grundschulen bekenntnisgebunden. Im vergangenen Monat hat die Stadt an allen Bekenntnisgrundschulen die Eltern über den Bekenntnisstatus abstimmen lassen. Nur an zwei Schulen kam die nötige Mehrheit von 50% der Stimmen für eine Umwandlung nicht zustande. Der Anteil der Bekenntnisschulen sinkt damit in der Kommune von 72% auf 18%.

Weitere Informationen: Abstimmung über Bekenntnisbindung an allen Grundschulen in Friesoythe

Umwandlungen in Friesoythe

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Wir berichteten bereits, dass im niedersächsischen Friesoythe an allen Bekenntnisschulen Umfragen über deren Umwandlung durchgeführt werden. An drei Grundschulen sprachen sich die Eltern bereits für eine Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule aus, lediglich an einer Schule gab es bei geringer Wahlbeteiligung keine entsprechende Mehrheit. An vier weiteren Schulen stehen die Abstimmungsergebnisse noch aus.

Quelle: NWZ Online, 28.4.2016, Gerbert-Schule behält Status katholischen Bekenntnisses

Petition an den Rat der Stadt Bonn zur Umwandlung von Bekenntnisgrundschulen

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Update 7.6.2016: Am 22. 6. wird über den Buergerantrag der Initiative “Kurze Beine – kurze Wege” im Bürgerausschuss des Bonner Stadtrates im Stadthaus beraten. Die Sitzung ist öffentlich. Siehe hierzu auch Bürgerantrag zur Umwandlung nicht homogener Bekenntnisgrundschulen abgelehnt.

Bonn, 21.5.2016

Seit gestern sammeln wir Unterschriften für eine Petition, mit der wir den Bonner Stadtrat auffordern, an Bonner öffentlichen Bekenntnisgrundschulen Umwandlungsverfahren in Gemeinschaftsgrundschulen einzuleiten, nachdem ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts deuSchultafel-fotolia-kbkw2tlich gemacht hat, dass die Rechtslage nichts mehr mit der Realität in unserem Bundesland zu tun hat. Wir versuchen, 500 Unterschriften aus Bonn zu sammeln, selbstverständlich freuen wir uns auch über Unterstützung aus anderen Teilen Nordrhein-Westfalens. Weiterlesen

Ein Anachronismus sondergleichen: Die staatliche Bekenntnisschule in NRW

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Initiative Kurze Beine, kurze Wege, am 8. April 2016  

In Bezug auf öffentliche Bekenntnisschulen klaffen Verfassung und gelebte Praxis in Nordrhein-Westfalen weit auseinander. Während Bekenntnisschulen laut Verfassung „formell bekenntnishomogen“ und prinzipiell nur für katholische bzw. evangelische Schüler eingerichtet sind, sind tatsächlich im Schnitt nur gut 50% der Schülerinnen  und Schüler an öffentlichen Bekenntnisgrundschulen in NRW tatsächlich im jeweiligen Bekenntnis getauft. Das erinnert an die ehernen Grundsätze zum Thema Ehe und Sexualität in der katholischen Kirche, wo die gelebte Praxis der Gläubigen sich ebenso wenig nach den realitätsfernen Dogmen richtet. Nur handelt es sich bei den Schulen nicht um Einrichtungen der katholischen oder evangelischen Kirche, sondern um staatliche Institutionen, die zu hundert Prozent von allen Steuerzahlern finanziert werden. Allein der Staat bestimmt darüber, wer an diesen Schulen lehren und lernen darf. Solange allerdings die Verfassung festlegt, dass es staatliche Bekenntnisschulen für Kinder des jeweiligen Bekenntnisses gibt, sind dem politischen Gestaltungswillen enge Grenzen gesetzt. Die Benachteiligung von Kindern aufgrund ihrer Konfession bzw. Religion kann durch eine Gesetzesänderung nicht beseitigt werden, wie das jüngste Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster unmissverständlich festgestellt hat.

Immerhin ein Drittel aller Grundschulen und ein Zehntel aller Hauptschulen sind im bevölkerungsreichen NRW solche konfessionell gebundenen Schulen. In vielen Gemeinden gibt es sogar ausschließlich Bekenntnisgrundschulen. Zuletzt wurde die strikte Bekenntnisbindung für Schülerinnen und Schüler ebenso wie für Lehrkräfte durch eine neue gesetzliche Regelung und Verordnungen des Schulministeriums zunehmend aufgeweicht. Wenn sich Eltern mit Erziehung und Unterrichtung im Schulbekenntnis einverstanden erklärten, mussten ihre Kinder zuletzt bei der Aufnahmeentscheidung gleichberechtigt mit getauften Kindern berücksichtigt werden. Dieser Praxis hat im März 2016 ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts ein Ende bereitet: Nun müssen katholische Kinder an katholischen Schulen wieder vorrangig aufgenommen werden. Ob das Kind bereits Geschwister an der Schule hat oder ob es zu einer anderen Schule einen wesentlich weiteren Schulweg hätte, spielt ab sofort wieder keine Rolle mehr.

Abstimmung über Bekenntnisbindung an allen Grundschulen in Friesoythe

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8.4.2016, ergänzt am 9.4.

Neben Nordrhein-Westfalen ist Niedersachsen das einzige Bundesland, indem es noch staatliche Bekenntnisschulen gibt. Anders als in NRW dürfen an diesen Schulen aber nicht mehr als 30% der Kinder bekenntnisfremd sein. So kommt es, dass in Friesoythe demnächst die Eltern aller acht Bekenntnisgrundschulen über die Bekenntnisbindung abstimmen müssen. An 4 Schulen wird die erlaubte Höchstgrenze bereits seit Jahren überschritten, an den verbleibenden 4 ist es nach Prognosen der Stadtverwaltung innerhalb der nächsten 3 Jahre ebenfalls so weit. Wenn die Eltern einer Umwandlung nicht zustimmen, ist über kurz oder lang der Bestand der jeweiligen Schule gefährdet, weil nur noch Kinder des jeweiligen Bekenntnisses aufgenommen werden dürfen, bis die Quote wieder eingehalten wird.

Bemerkenswert, weil man von Kirchenvertretern und Politikern oft ganz andere Töne hört: In einer Informationsveranstaltung über die Umwandlungsverfahren machten „Heinrich Blömer vom Bischöflich Münsterschen Offizialat und Henning Eden von der Arbeitsstelle für Religionspädagogik der evangelisch-lutherischen Kirche in Oldenburg … in ihren Statements deutlich, dass die Vermittlung christlicher Werte nicht an den Status der Bekenntnisschule gebunden ist.”

Quellen:

Ab Schuljahr 2017/18: Konfessionelle Grundschulen nur noch für getaufte Kinder

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Düsseldorf, 1.4.2016

Als Konsequenz aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster arbeiten Beamte des nordrhein-westfälischen Bildungsministeriums derzeit an Verordnungen, die erhebliche Auswirkungen auf den Grundschulbereich im bevölkerungsreichsten Bundesland haben werden. Wie die Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“ aus gut informierten Kreisen erfahren hat, sollen ab Herbst 2016 an den knapp 1.000 öffentlichen Bekenntnisgrundschulen nur noch getaufte Kinder des jeweiligen Bekenntnisses angemeldet werden können. Dies sei die einzige Möglichkeit, weitere rechtliche Unsicherheiten um die Aufnahme von Kindern an Bekenntnisgrundschulen zu vermeiden. Man sei es satt, jedes Jahr aufs Neue die Ausführungsbestimmungen zur Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) zu ändern. Weiterlesen

Im Zweifelsfall rechtens: kürzere Schulwege für katholische Kinder

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Kurze Beine – kurze Wege, 29. März 2016

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden: Katholische Kinder müssen an katholischen Schulen vorrangig aufgenommen werden. Das klingt einleuchtend. Und doch: Die Euskirchener Schulleiterin, die die Aufnahme eines katholischen Kindes an einer städtischen katholischen Grundschule für das laufende Schuljahr abgewiesen hatte, hatte sich nach den Vorgaben des Schulministeriums gerichtet. Danach galt seit November 2013 die Anweisung, das Kriterium „Kurzer Schulweg“ höher zu gewichten als die Konfession.

Durch die Entscheidung des Gerichts ist das Prinzip „Kurze Wege für kurze Beine“ erheblich geschwächt worden. In manchen Städten und Regionen Nordrhein-Westfalens haben katholische Grundschulkinder damit erheblich bessere Chancen auf einen kurzen Schulweg als all jene Kinder, die nicht katholisch getauft sind. Die Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“ hatte sich 2009 aus Unzufriedenheit mit genau dieser Situation gegründet: Damals war ein konfessionsloses Kind von einer katholischen Grundschule in Bonn abgewiesen worden, obwohl es direkt neben der Schule wohnte. Weit entfernt wohnende katholische Kinder wurden dagegen aufgenommen.
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Die Veedelsschule war einmal

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Freie Grundschulwahl führt zu verstärkter Segregation

Wie soll Integration funktionieren, wenn Angehörige der Mehrheitsgesellschaft sich von jenen abschotten, von denen sie Integration fordern? Oder andersherum: Wie sollen Kinder von Einwanderern deutsch lernen, wenn deutsche Familien versuchen, ihre Kinder in möglichst homogen deutschen Einrichtungen unterzubringen?

“In Ballungsräumen bleiben die Kinder der einzelnen Schichten immer mehr unter sich”. Das hat eine Studie der Bertelsmann-Stiftung mit dem Titel Gleich und gleich gesellt sich gern: Zu den sozialen Folgen freier Grundschulwahl festgestellt. Die Abschaffung der Schulbezirke für Grundschulen ist der Integration nicht förderlich und fördert die Trennung von Kindern nach sozialen Kriterien. Weiterlesen

“Fünf katholische Konfessionsschulen werden umgewandelt”

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“Fünf katholische Konfessionsschulen werden umgewandelt”, so hat die Rheinische Post am 8. Januar einen Artikel überschrieben und als “Auslöser” die “Absenkung der Hürden für die Umwandlung von Konfessionsschulen” ausgemacht. Ob auch nur eine der Grundschulen tatsächlich umgewandelt wird, ist allerdings ungewiss.

Der wahre Kern an der Meldung ist: An fünf konfessionellen Grundschulen stimmen in diesem Schuljahr Eltern über eine Umwandlung in Gemeinschaftsschulen ab. Allein vier der Schulartabstimmungen finden in Paderborn statt. Weiterlesen

Umwandlungsinitiativen in Paderborn und Niederkassel

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Kurze Beine – kurze Wege, 28.10.2015, zuletzt ergänzt und berichtigt am 02.11.2015

An einer katholischen Bekenntnisschule in Niederkassel bei Bonn haben Eltern das Umwandlungsverfahren in eine Gemeinschaftsgrundschule eingeleitet. Sie wünschen sich, dass die Schulart der Zusammensetzung der Schule entspricht. Andere Eltern an dieser Schule wünschen sich, dass die einzige Grundschule im Ortsteil Mondorf eine Bekenntnisschule bleibt und wandten sich an die Lokalpolitik. Örtliche CDU-Vertreter kritisieren in der Folge die Umwandlungsbestrebungen und halten sie für das falsche Signal angesichts der großen Zahl nichtchristlicher Flüchtlinge, die ins Land kommen. Die Schule werde “säkularisiert” und stelle ihre Werte und Traditionen zur Disposition.

Ein hervorragender Kommentar zu diesem Vorgang findet sich in der Kölner Rundschau. Peter Freitag schreibt unter der Überschrift “Unsinnig und populistisch”: Weiterlesen