Kleine Anfragen der Piratenpartei zu Bekenntnisschulen in NRW

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Die Piratenpartei in NRW hat seit ihrem Einzug in den nordrhein-westfälischen Landtag 2012 zahlreiche Kleine Anfragen zum Thema Öffentliche Bekenntnisgrundschulen an die Landesregierung gestellt. Hier finden Sie eine Übersicht dieser Anfragen, die dazu beitragen, die Widersprüche rund um das nordrhein-westfälische Spezialkonstrukt aufzudecken. Weiterlesen

„Evangelische Weltoffenheit und Toleranz“ in Troisdorf?

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Doch Jesus sagte: Lasset die Kindlein zu mir kommen und wehret ihnen nicht. (Mt 19, 14)

In der Bibel sind es die Jünger Jesu, die Kinder daran hindern wollen, zu ihm zu gelangen. Von Jesus werden sie dafür massiv getadelt: Den Kindern sei das Himmelreich sicher.

In Troisdorf tobt seit Monaten ein ähnlicher Streit. Die Evangelische Grundschule in der Matthias-Langen-Straße will muslimischen Kindern die Aufnahme verweigern, wenn ihre Eltern sich nicht damit einverstanden erklären, dass ihre i-Tüpfelchen den evangelischen Religionsunterricht besuchen. Die Schulkonferenz hat sich dafür entschieden, die Teilnahme am Religionsunterricht für alle verpflichtend zu machen.  Weiterlesen

Von wegen homogen

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In einer Antwort der Landesregierung vom 22.4.2013 auf eine Kleine Anfrage der Piraten NRW erteilt das Schulministerium wieder einmal verwirrende Auskünfte.

3. An wie vielen evangelischen und katholischen Bekenntnisschulen gehören weniger als 50 % der Schüler dem Schulbekenntnis an?
Nach den amtlichen Schuldaten für das Schuljahr 2012/2013 (Stichtag: 15.10.2012) gehören an 54 evangelischen und an 263 katholischen Bekenntnisgrundschulen in öffentlicher Trägerschaft weniger als 50 % der Schülerinnen und Schüler dem jeweiligen Schulbekenntnis an.

In einem Schreiben von März 2010 hatte uns allerdings ein Referent aus dem Schulministerium erklärt, dass sich aus der Landesverfassung “als prägender Gesichtspunkt in formeller Hinsicht [ergibt], dass eine Bekenntnisschule nach der Zusammensetzung des Lehrkörpers und der Schülerschaft grundsätzlich bekenntnishomogen ist.” Weiterlesen

Das Erzbistum Köln zu Bekenntnisschulen

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Die Broschüre des Erzbistums “Die katholische Bekenntnisschule in Nordrhein-Westfalen. Informationen zur Rechtslage und Argumentationshilfen” stellt eine aufschlussreiche Lektüre dar. Unter anderem wird darin begründet, dass Schulleiter insbesondere bei muslimischen Kindern vor Aufnahme eine Gewissensprüfung vornehmen sollen, um die Ernsthaftigkeit des Aufnahmewunsches zu prüfen:

„Die Schulleitung vergewissert sich, ob den Eltern die Unterrichtung und Erziehung ihres Kindes im Sinne der katholischen Konfession ein ernstes Anliegen ist. Es geht also nicht nur darum, ob die Willenserklärung formell richtig ist, sondern ob die Eltern die Schule aus religiöser Überzeugung wählen.“

Webseite des Erzbistums Köln zu Bekenntnisschulen

Dort kann die Broschüre „Die Katholische Grundschule in Nordrhein-Westfalen“ heruntergeladen werden, das Zitat oben stammt aus Abschnitt III der Broschüre, Seite 23.