Kurze Beine – kurze Wege, 13.8.2015
„Bekenntnisfremden Schülern steht grundsätzlich nicht der Weg zur Aufnahme in eine katholische Bekenntnisschule offen, wenn eine Gemeinschaftsgrundschule in zumutbarer Entfernung liegt“
Diese aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen steht im Widerspruch zu einem Erlass des Schulministeriums vom November 2013. Hier hieß es, dass nicht die Religionszugehörigkeit, sondern die Willenserklärung der Eltern, ihr Kind im jeweiligen Bekenntnis unterrichten zu lassen, entscheidend sei. Wenn Eltern eine solche Erklärung abgeben, müssen ihre Kinder getauften Kindern gleichgestellt werden, entscheidend ist dann die Länge des Schulwegs.
Was ist geschehen? In Euskirchen wurde ein katholisches Kind von einer katholischen öffentlichen Grundschule abgelehnt. Weiterlesen