GEW spricht Klartext: Bekenntnisschulen widersprechen der Inklusion

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In der Mai-Ausgabe der Zeitschrift der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Nordrhein-Westfalens findet die Vorsitzende der Fachgruppe Grundschule, Rixa Borns, klare Worte:

„[…] Wenn jetzt das Schulgesetz im Sinne der Inklusion geändert wird, dann sollten auch die verschiedenen Bekenntnisschularten infrage gestellt werden. Weiterlesen

GEW fordert Abschaffung von Bekenntnisgrundschulen

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Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft in NRW spricht Klartext. Während die GEW-Landesvorsitzende Dorothea Schäfer in einer Stellungnahme die Schulgesetznovelle ausdrücklich begrüßt, kritisiert sie gleichzeitig unmissverständlich ausgrenzende Tendenzen im Grundschulbereich:

„Die grundsätzliche Entscheidung zur Abschaffung der Bekenntnisschulen und damit die Entscheidung für eine ‚Schule für alle Kinder‘ auch im Grundschulbereich werden leider weiterhin ausgeklammert.“

Aus GEW Pressemitteilung zur Anhörung bezüglich des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes vom 31.10.2012, GEW begrüßt Konzept „Kurze Beine – kurze Wege“

Der Kreisverband Kleve der GEW wird im November 2012 wie folgt zitiert:

„Oft können die Rektorenstellen nicht besetzt oder Bewerberinnen nicht eingestellt werden, weil sie nicht katholisch sind“, umschreibt Seefluth die Problematik. Im Kreis sind von den insgesamt 53 Grundschulen 35 katholisch konfessionell gebunden. „Leider verschließen viele Kommunalpolitiker die Augen vor diesem Phänomen, aber im Zuge der Inklusion sollte es doch möglich sein, zumindest konfessionelle Grenzen zu überwinden. Denn ohne Gemeinschaftsschulen schließen wir im Kreis mehr als die Hälfte der künftigen Lehrkräfte aus, die hier eingestellt werden könnten.“ fordert die GEW zum Umdenken auf und verweist auf Solingen: Dort gibt es keine katholischen Grundschulen mehr, dafür aber genügend Lehrer und Schulleitungen.

Die GEW Klewe leitet daraus die folgende konkrete Forderung ab:

Eine Erleichterung der gesetzlichen Vorgaben bei der Umwandlung von Konfessions- in Gemeinschaftsgrundschulen muss erfolgen, die bürokratischen Hürden sind zu hoch.

Die Umwandlung von Konfessions- in Gemeinschaftsgrundschulen erleichtert gerade in den Dörfern und Ortsteilen die Stellenbesetzung, insbesondere der Leitungsstellen. Ohne die Schulkonzeption wesentlich zu verändern, besteht hier eine mögliche Kostenersparnis. Nicht-Katholische Kinder können mit ihren Spielkameraden zusammenbleiben. Sie brauchen nicht an die GGS zu wechseln. Die erspart der Gemeinde Fahrtkosten. Außerdem widerspricht dieser Zustand dem Gedanken der Inklusion. In Zukunft wird es wie bei schulscharfen Ausschreibungen keine Versetzung von nicht-katholischen Lehrpersonen an Konfessionsschulen geben.

GEW kritisiert Ausklammerung der Bekenntnisschulproblematik bei Schulrechtsänderung

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In einer uns vorliegenden Stellungnahme von DGB NRW und Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) vom April 2012 kritisiert die Gewerkschaft deutlich, dass der nordrhein-westfälische Schulkonsens die Bekenntnisschulproblematik ausgeklammert hat.

Die Gewerkschaften betonen in ihrer Stellungnahme zum Entwurf der Regierung für ein Schulrechtsänderungsgesetz (Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen und wohnungsnahen Grundschulangebotes in Nordrhein-Westfalen), wie wichtig es ist, im Grundschulbereich dem Prinzip „Kurze Beine – Kurze Wege“ Rechnung zu tragen. Die Stellungnahme lobt auch die Absicht des Gesetzgebers, „auf die zurückgehenden Schülerzahlen zu reagieren ohne landesweit das wohnungsnahe Grundschulangebot zu gefährden“.

Die Stellungnahme enthält aber auch eine massive Kritik in Form einer ungewohnt klaren Aussage zum Thema Bekenntnisschulen:

„Die grundsätzliche Entscheidung zur Abschaffung der Bekenntnisschulen und damit die Entscheidung für eine „Schule für alle Kinder“ auch im Grundschulbereich werden weiterhin ausgeklammert. Dies widerspricht dem Recht auf ein inklusives Schulsystem.“

Zitiert aus der Stellungnahme des DGB NRW und der GEW NRW zum Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung eines  qualitativ hochwertigen und wohnungsnahen Grundschulangebotes in Nordrhein-Westfalen (8. Schulrechtsänderungsgesetz), S. 2

Katholische Eltern: Katholische Bekenntnisschulen sind für Zukunft der Gesellschaft von unschätzbarer Bedeutung

Auch die Katholische Elternschaft Deutschlands (KED NRW) hat eine Stellungnahme zum Thema abgegeben. Sie fordert, wenig überraschend:

„Gerade heute [ist] das besondere, rechtlich geforderte und geschützte Angebot von katholischen Bekenntnisschulen, nämlich Unterricht, Erziehung und Gestaltung des Schullebens unter besonderer Berücksichtigung der Grundsätze der katholischen Kirche, für die Zukunft unserer Gesellschaft von unverzichtbarer Bedeutung.“

 

GEW zur „Essener Grundschulkrise“ (2005)

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Die Grundschullandschaft in Essen befindet sich seit Jahren angesichts sinkender Schülerzahlen im Umbruch. Der Plan der Stadt:

„Essen will die Zügigkeit der Konfessionsschulen so begrenzen, dass über 50 % der Schülerschaft der Konfession auch wirklich angehören. Gemeinschaftsschulen im Wohnumfeld der Schülerschaft sollen gestärkt werden. Ziel sollen starke 2-zügige Systeme sein. Da in den nächsten 10 Jahren ca. 35 Züge pro GS-Jahrgang wegbrechen, werden Standortaufgaben mittel- und langfristig unabdingbar sein. Die GEW wird den Rückbau der Grundschulstandorte sehr kritisch begleiten.“

Die GEW Essen fordert angesichts des Grundschulsterbens in Essen eine klare Priorität für Gemeinschaftsgrundschulen.

GEW-Vorsitzender Kuhlmann: „Es kann nicht sein, dass die Gemeinschaftsgrundschulen mit der Hauptaufgabe der Integration ohne zusätzliche Hilfe allein gelassen werden. Die Essener Schulpolitik hat offensichtlich endlich ihre Aufgabe verstanden, das Angebot im Wohnumfeld der Kinder schützend zu erhalten.“

Ausführliche Dokumentationen der Essener Grundschulkrise“ von 2004-5 findet sich auf http://www.gew-essen.de/Akt-Grundschulsterben.html und http://www.gew-essen.de/Akt-Grundschulsterben-Archiv.html