Abstimmung über Bekenntnisbindung der Laurentiusschule in Warendorf

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Ursprünglich veröffentlicht am 21.2.2022

UPDATE 22.3.2022: Mit dem überwältigenden Wahlergebnis von 107 Stimmen pro Umwandlung bei nur 3 Gegenstimmen (Wahlbeteiligung: 72,6%) war die Abstimmung über die Umwandlung erfolgreich! Riesen-Glückwunsch an die mega-engagierten Eltern! (Quelle: www.warendorf.de)

Warendorf ist einer dieser leider nicht seltenen Extremfälle in Nordrhein-Westfalen. Wenn man sich die dortige Schullandschaft ansieht, denkt man, dass einen eine Zeitreise zurückgeführt hat in die 60er Jahre des 20. Jahrhunderts: Von sieben Grundschulen im Ort ist gerade mal eine nicht konfessionell gebunden. Wir berichteten letztes Jahr schon über die Situation.

Die Elterninitiative gemeinsam laurentius hat in der Zwischenzeit ganze Arbeit geleistet, jetzt geht es um die Wurst: Von 7. bis 21. März dürfen die Eltern von Kindern an der Schule per Briefwahl darüber abstimmen, ob wenigstens eine der fünf katholischen Grundschulen in Warendorf zum kommenden Schuljahr in eine Gemeinschaftsgrundschule umgewandelt wird. Anders als es die westfälischen Nachrichten wiederholt schreiben, ist übrigens eine Gemeinschaftsgrundschule alles andere als konfessionsfrei. Sie ist nur nicht auf ein Bekenntnis festgelegt. Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler werden unabhängig von ihrem Glauben oder Nichtglauben aufgenommen, aber unabhängig davon gibt es dort wie an allen anderen staatlichen Grundschulen in NRW auch Religionsunterricht, St.-Martins-Züge und Weihnachtsfeiern.

Wir wünschen der Initiative viel Erfolg!

Quelle:

Westfälische Nachrichten, 21.2.2022, „Nichtstun reicht nicht“

Petition an den Landtag NRW

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Berichterstattung über die Petition

Zeitungsartikel zum Thema aus jüngerer Zeit

Zahlreiche Zeitungsartikel aus ganz NRW und dem Oldenburger Land in Niedersachsen über Diskriminierung an staatlichen Bekenntnisschulen machen deutlich, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt, sondern um ein strukturelles Problem, das politisch gelöst werden muss.

Telgte diskutiert Umwandlung von Bekenntnisschulen in Gemeinschaftsschulen

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Drei der vier Grundschulen in Telgte sind katholische Bekenntnisschulen, nur eine steht als Gemeinschaftsgrundschule prinzipiell Schülerinnen und Schüler aller Bekenntnisse offen. In der Vergangenheit hatte nicht nur der grüne Bürgermeister Pieper kritisiert, dass deshalb Kinder nach Bekenntnissen getrennt werden und nicht immer Anspruch auf Aufnahme in der wohnortnächsten Grundschule hätten (hier spreche der gesunde Menschenverstand gegen das Gesetz). Auch CDU-Fraktionsvorsitzender Boge hatte klargestellt, dass er die nach geltender Gesetzeslage vorgesehene konfessionelle Trennung für falsch hielt („ein Schritt zurück ins vergangene Jahrhundert“).  Nun hat Gutachter Dr. Heinfried Habeck im Schulentwicklungsplan 2018 angeregt (s. Folie 61), mindestens eine der katholischen Schulen umzuwandeln. Im Schulausschuss wurde zuletzt beschlossen, dass die Verwaltung beauftragt werden soll, „den Prozess der Umwidmung der Konfessions- zu Gemeinschaftsschulen zu strukturieren, mit den Schulen und Kirchen abzustimmen und einer politischen Beschlussfassung zuzuführen.“

Quelle

Bewegung in der Schullandschaft: Grundschule Broichweiden wird Gemeinschaftsgrundschule

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Bonn, 10.3.2018 (ergänzt am 12.3.)

Es ist Bewegung in der Grundschullandschaft zahlreicher NRW-Kommunen. In zahlreichen Kommunen knirscht es, weil aufgrund der Konfessionsbindung kommunaler Grundschulen Leitungsstellen schwer zu besetzen sind oder weil Schülerströme durch die Schulartenvielfalt schwer zu steuern sind, was im Einzelfall erhebliche Kosten nach sich ziehen kann, wenn dadurch etwa Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen erforderlich werden, die sich andernfalls vermeiden ließen. Oder wenn Familien Buskosten zu einer weiter entfernt gelegenen Wunschgrundschule erstattet werden müssen.

Die Katholische Grundschule Schmallenberg wurde durch Elternentscheid im Februar 2018 mit überwältigender Mehrheit in eine Gemeinschaftsgrundschule umgewandelt. Die Schulleiterin selbst hatte dort den Rat gebeten, das Umwandlungsverfahren einzuleiten und die Eltern an die Wahlurnen zu bitten.

In Broichweiden ist es Eltern im März im zweiten Versuch gelungen, den Hauptstandort ihrer Verbundschule Weiden-Linden in der Stadt Würselen in eine Gemeinschaftsgrundschule umzuwandeln. Die Eltern von 58% der Schülerinnen und Schüler sprachen sich für die Aufhebung der Bekenntnisbindung der KGS Broichweiden aus. Lediglich 16% stimmten für den Erhalt der Konfessionsbindung, obwohl Vertreter des Bistums und der katholischen Kirche vor Ort deutliche Bedenken geäußert hatten, dass nach einer Umwandlung „die Vermittlung wichtiger katholischer Traditionen und Glaubensinhalte“ nicht mehr verpflichtend gewährleistet sei. Konkret wurde die Befürchtung geäußert, dass an einer GGS die Fortführung des St. Martins-Zuges nicht mehr eingefordert werden könne. Tatsächlich konnten offenbar die wenigsten Eltern diese Sorgen nachvollziehen, zumal sich an der Zusammensetzung der Schule zukünftig nichts ändern wird. Für die Entscheidung der meisten Eltern dürfte vielmehr ausschlaggebend gewesen sein, dass die Umwandlung die Chancen steigert, dass die Schule nach der Pensionierung der bisherigen Schulleiterin auch zukünftig eine Rektorin hat. Angesichts des akuten Schulleitermangels in NRW ist dies eine berechtigte Sorge. Die derzeitige stellvertretende Schulleiterin hätte sich als Protestantin bei einem Fortbestehen der Bekenntnisbindung nicht auf die Stelle bewerben dürfen. Herzlichen Glückwunsch den Eltern, die seit nunmehr eineinhalb Jahren mit hohem Einsatz auf dieses Ziel hingearbeitet haben!

Auch an der katholischen Josefschule in Menden steht im April eine Abstimmung über die Schulart an. Dort argumentieren die Eltern, die das Umwandlungsverfahren initiiert haben, dass mittlerweile weniger als die Hälfte der Kinder katholisch seien, bei den Neuanmeldungen sogar nur noch 33%. Es sei wünschenswert, dass die Schule ohne Einschränkung der Religionsfreiheit allen Kindern aus der Nachbarschaft offenstehe. Die Eltern erhoffen sich durch die Umwandlung bessere Chancen auf einen Erhalt der Schule, da wieder mehr Anmeldungen aus nahegelegenen Stadtteilen zu erwarten wären, wenn die Stadt nicht mehr den Bus zu entfernter gelegenen Gemeinschaftsschulen finanzieren müsste. Die Abstimmung erfolgt per Briefwahl nach Ostern.

In Merfeld können die Eltern bis 14.3.2018 über die Konfessionsbindung ihrer Schule entscheiden. Wenn sie sich gegen die Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule entscheiden, sind die Tage der Schule bald gezählt, weil ihre Anmeldezahlen zukünftig nicht ausreichen (für eine eigenständige Grundschule sind mindestens 92 Schülerinnen und Schülern erforderlich). Die Stadt hofft, dass so durch die Umwandlung der Einzugsbereich der Schule wächst. Außerdem könnte die Schule dadurch einen Schulverbund mit der evangelischen Paul-Gerhardt-Grundschule bilden und so der Standort gesichert werden. Anders als im Fall der Broichweidener Grundschule hat in Merfeld die Stadt Dülmen das Verfahren eingeleitet und die Eltern zur Abstimmung aufgerufen.

Auch die Stadt Wassenberg plant eine Neuordnung ihrer Grundschullandschaft. Dort sind bislang drei der vier Grundschulen Katholische Grundschulen. Die einzige Gemeinschaftsgrundschule erfreut sich hier besonderer Beliebtheit und droht aus den Nähten zu platzen. Die Stadt hofft, dass sich durch die Umwandlung der Birgelener KGS in eine zweite Gemeinschaftsgrundschule ihre Auslastung verbessert und die Schülerinnen und Schüler im Stadtgebiet ausgewogener verteilt werden können. Der örtliche Propst Thomas Wieners ist erwartungsgemäß gegen die Umwandlung. Er befürchtet, dass dadurch die „konfessionell orientierte Erziehung“ der Kinder aus der Hand gegeben werde.

Quellen

Weitere Informationen

Klagerecht zur Einschulung an Bekenntnisschule?

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In Borghorst gibt es Aufregung darüber, dass eine katholische Grundschule zum kommenden Schuljahr auf 2 Züge begrenzt werden soll:

„Die Pfarrei verstehe die Bekenntnisschule nicht ausschließlich als Angebot für katholische Kinder, die Schule sei offen für andere Konfessionen und Religionen, die die Bekenntnisschule wählten, weil sie die Werte schätzen, die dort vermittelt werden. Laut dem Pfarreirat hätten Eltern, die auf Einschulung ihrer Kinder an einer Bekenntnisschule bestehen, ein Klagerecht.“

In der Landesverfassung klingt das anders, wie das Oberverwaltungsgericht jüngst in Erinnerung rief:

„In Bekenntnisschulen werden Kinder des katholischen oder des evangelischen Glaubens oder einer anderen Religionsgemeinschaft nach den Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses unterrichtet und erzogen.“

Eher unwahrscheinlich also, dass man sich nach dem Urteilsspruch des OVG als Nicht-Katholik einen Platz auf der Steinfurter Marienschule erklagen kann.

Im niedersächsischen Duderstadt stimmt auch etwas nicht mit der Verteilung der Kinder, wie das Göttinger Tageblatt berichtet: Während an der örtlichen katholischen Bekenntnisschule fast keine Kinder mit besonderem Förderbedarf sind, beträgt dieser Anteil an der Gemeinschaftsschule etwa 50%:

Die Bekenntnisschule St. Elisabeth hat bei einer Gesamtschülerzahl von 185 Kindern jeweils sieben ausländische Kinder und Inklusionskinder und kein Flüchtlingskind. Die Janusz-Korczak-Schule hat bei einer Gesamtschülerzahl von 136 Kindern 43 ausländische Kinder, 16 Inklusionskinder und sechs Flüchtlingskinder.

„Damit haben etwa die Hälfte aller Kinder an der Janusz-Korczak-Schule einen erhöhten Förderbedarf“, sagte Schwedhelm und bezeichnete die Verteilung als ungerecht. Bonitz meinte, das Problem sei zwar bekannt, allerdings gebe es von Seiten der Verwaltung diesbezüglich keine Möglichkeit für rechtliche Schritte.

Staatliche Schule nur für getaufte Kinder – und in den Gottesdienst müssen alle, egal ob gläubig oder nicht

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Bei der Aufnahme an Bekenntnisgrundschulen gilt ab Herbst 2016:

„Bei einem Anmeldeüberhang an einer Bekenntnisgrundschule haben Kinder, die dem Bekenntnis angehören, bei der Aufnahme einen Vorrang gegenüber den anderen Kindern.“
(Runderlass vom 1. Juni 2016, Nummer 1.23 der Verwaltungsvorschriften zur Ausbildungsordnung Grundschule)

Praktisch bedeutet das, dass Kinder, die nicht dem Schulbekenntnis angehören, an staatlichen Bekenntnisgrundschulen in NRW nur aufgenommen werden können, wenn nach Aufnahme aller entsprechend getauften Kinder an der betreffenden Schule noch Plätze frei sind. Die Schulweglänge spielt – anders als zuletzt – keine Rolle mehr, auch nicht ob ein Kind bereits ein Geschwisterkind an der Schule hat.

Manche Schulleitungen verstehen die zugrundeliegende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW von März 2016 womöglich als Aufforderung, das (zumeist katholische) Profil ihrer Schule zu stärken – und den Gottesdienst verpflichtend zu machen. So wurde uns von Betroffenen berichtet, dass Kinder ungeachtet ihres Glaubens seit diesem Schuljahr verpflichtend am katholischen Gottesdienst teilnehmen müssen. Das allerdings ist – katholische Grundschule hin oder her – nicht mit dem Grundgesetz vereinbar: „Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.“ So heißt es unmissverständlich in Grundgesetzartikel 140. Eine staatliche Bekenntnisgrundschule ist kein Kloster und auch kein Kommunionsunterricht: Kein Mensch – auch nicht ein katholisches Kind – darf zum Beten gezwungen werden. Bekenntnisgrundschulen in NRW sind staatliche Einrichtungen, die unmittelbar an das Grundgesetz gebunden sind. Das gilt auch in der Domstadt Köln. Solange es allerdings bekenntnisgebundene Schulen gibt, wird es auch solche Verstöße gut gläubiger Schulleitungen geben.

Im Juni fragte die Piratenfraktion im Landtag NRW die Landesregierung unter anderem:

4. Welche Folgen hat das Urteil des OVG für die Beschulung von neu zugewanderten Kindern, die nicht Religionen angehören, die Schulbekenntnisse von öffentlichen Bekenntnisschulen in Nordrhein-Westfalen sind?

5. Wie schätzt die Landesregierung die Rolle der öffentlichen Bekenntnisschulen bei der Beschulung von neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern ein?

Die Antwort der Landesregierung lautete:

4. Bei Anmeldeüberhängen an Bekenntnisschulen werden die bekenntnisangehörigen Kinder den Vorrang gegenüber den bekenntnisfremden Kindern haben. Das wird sowohl für neu zugewanderte Kinder als auch für nicht neu zugewanderte Kinder gelten.

5. Die Integration neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler gehört in gleicher Weise zum Auftrag der Bekenntnisschulen wie aller anderen Schulen.

Die unmittelbar aufeinander folgenden Antworten zeigen einen eklatanten Widerspruch auf. Es ist eine politische Aufgabe, diesen Widerspruch aufzulösen.

Bürgerantrag zur Umwandlung nicht homogener Bekenntnisgrundschulen abgelehnt

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Bonn, den 23.6.2016

Am 22.6. konnte die Initiative „Kurze Beine – Kurze Wege“ im Bürgerausschuss der Stadt Bonn das Anliegen der Petition vortragen. Ziel war es, eine Mehrheit des Ausschusses davon zu überzeugen, dass die Stadt an Bekenntnisgrundschulen, in denen weniger als die Hälfte der Kinder dem Schulbekenntnis angehört, ein Verfahren zur Schulartumwandlung in eine Gemeinschaftsgrundschule einleiten soll. Leider hatten wir mit diesem Anliegen keinen Erfolg. Die Koalition aus CDU und Grünen sowie die Einzelpersonen von FDP und Allianz für Bonn stimmten gegen den Antrag, während SPD, Piraten und Linke ihn unterstützten.

Es war schon nach den ersten Wortmeldungen klar, dass es so kommen würde. Von der CDU kam als erste Äußerung, dass sie geschlossen gegen den Antrag stimmen werde, weil sie natürlich nicht die Bekenntnisschulen angreifen würden. Vielmehr gelte es, ausreichend Grundschulplätze zu schaffen – was ganz unabhängig von unserem Anliegen unstrittig sein dürfte. Aus den Reihen der Grünen war zu hören, dass sie zwar für eine Abschaffung der Bekenntnisschulen seien, aber gleichzeitig wollten sie nicht den Elternwillen in Frage stellen. Wenn die Eltern eine Schule umwandeln wollten, hätten sie es ja selber in der Hand, das Verfahren einzuleiten. Dieses Verfahren wolle man den Eltern nicht aufzwängen. Die Vertreterin der Allianz für Bonn bekannte, dass sie den Antrag nicht verstanden hatte.

Unser Eindruck war, dass vielen Ausschussmitgliedern nicht klar war, welche Bedeutung das Urteil des Oberverwaltungsgerichts hat und welche Folgen es haben wird, dass nämlich das Recht auf einen kurzen Schulweg in Städten wie Bonn wieder zuallererst von der Religionszugehörigkeit abhängt.

Immerhin erhielten wir nach der Sitzung von verschiedenen Seiten Signale, dass im Rahmen des Schulentwicklungsplanes, der derzeit erarbeitet wird, durchaus noch einmal geprüft werden soll, ob die Kommune von ihrem Recht Gebrauch macht, an einzelnen Schulen Umwandlungsverfahren einzuleiten.

Es bleibt dabei, dass wir dicke Bretter bohren müssen, damit Kinder auch in NRW unabhängig von Konfession und Religion gemeinsam öffentliche Grundschulen besuchen können, und damit an allen öffentlichen Schulen die Qualifikation der Lehrer höher gewichtet wird als ihre Religionszugehörigkeit.

Dokumente

Brisante Schulentwicklungsplanung in Eschweiler

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„Langfristig stellt sich die Frage, ob der Umfang an katholischen Grundschulen noch zeitgemäß ist“, so heißt es im Entwurf des Schulentwicklungsplans, der  im Eschweiler Schulausschuss zur Beratung ansteht. Die Verwaltung empfiehlt dort die Umwandlung von zwei Bekenntnisgrundschulen in Gemeinschaftsschulen. Betroffen wäre von einer empfohlenen Umwandlung neben einer katholischen Grundschule die einzige evangelische Grundschule. An ihr sind weniger als die Hälfte der Kinder getauft. Die Entscheidung über die Umwandlung liegt letztlich allerdings allein bei den Eltern der jeweiligen Schule.

Quelle:
Aachener Zeitung, 1.6.2016, Schulentwicklung: Ein Zahlenwerk mit reichlich Zündstoff

Ab Schuljahr 2017/18: Konfessionelle Grundschulen nur noch für getaufte Kinder

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Düsseldorf, 1.4.2016

Als Konsequenz aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster arbeiten Beamte des nordrhein-westfälischen Bildungsministeriums derzeit an Verordnungen, die erhebliche Auswirkungen auf den Grundschulbereich im bevölkerungsreichsten Bundesland haben werden. Wie die Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“ aus gut informierten Kreisen erfahren hat, sollen ab Herbst 2016 an den knapp 1.000 öffentlichen Bekenntnisgrundschulen nur noch getaufte Kinder des jeweiligen Bekenntnisses angemeldet werden können. Dies sei die einzige Möglichkeit, weitere rechtliche Unsicherheiten um die Aufnahme von Kindern an Bekenntnisgrundschulen zu vermeiden. Man sei es satt, jedes Jahr aufs Neue die Ausführungsbestimmungen zur Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) zu ändern. Weiterlesen

Im Zweifelsfall rechtens: kürzere Schulwege für katholische Kinder

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Kurze Beine – kurze Wege, 29. März 2016

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden: Katholische Kinder müssen an katholischen Schulen vorrangig aufgenommen werden. Das klingt einleuchtend. Und doch: Die Euskirchener Schulleiterin, die die Aufnahme eines katholischen Kindes an einer städtischen katholischen Grundschule für das laufende Schuljahr abgewiesen hatte, hatte sich nach den Vorgaben des Schulministeriums gerichtet. Danach galt seit November 2013 die Anweisung, das Kriterium „Kurzer Schulweg“ höher zu gewichten als die Konfession.

Durch die Entscheidung des Gerichts ist das Prinzip „Kurze Wege für kurze Beine“ erheblich geschwächt worden. In manchen Städten und Regionen Nordrhein-Westfalens haben katholische Grundschulkinder damit erheblich bessere Chancen auf einen kurzen Schulweg als all jene Kinder, die nicht katholisch getauft sind. Die Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“ hatte sich 2009 aus Unzufriedenheit mit genau dieser Situation gegründet: Damals war ein konfessionsloses Kind von einer katholischen Grundschule in Bonn abgewiesen worden, obwohl es direkt neben der Schule wohnte. Weit entfernt wohnende katholische Kinder wurden dagegen aufgenommen.
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