GEW spricht Klartext: Bekenntnisschulen widersprechen der Inklusion

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In der Mai-Ausgabe der Zeitschrift der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Nordrhein-Westfalens findet die Vorsitzende der Fachgruppe Grundschule, Rixa Borns, klare Worte:

„[…] Wenn jetzt das Schulgesetz im Sinne der Inklusion geändert wird, dann sollten auch die verschiedenen Bekenntnisschularten infrage gestellt werden. Weiterlesen

Kleine Anfragen der Piratenpartei zu Bekenntnisschulen in NRW

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Die Piratenpartei in NRW hat seit ihrem Einzug in den nordrhein-westfälischen Landtag 2012 zahlreiche Kleine Anfragen zum Thema Öffentliche Bekenntnisgrundschulen an die Landesregierung gestellt. Hier finden Sie eine Übersicht dieser Anfragen, die dazu beitragen, die Widersprüche rund um das nordrhein-westfälische Spezialkonstrukt aufzudecken. Weiterlesen

Bekenntnisgrundschulen: Die Sache mit dem Elternwillen

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„Hier geht es ausschließlich um den Elternwillen“

So antwortet der Paderborner Erzbischof Heinz-Josef Becker in einem Interview auf die Frage, an wie vielen Bekenntnisschulen die katholische Kirche festhalten möchte.

Nur drei Tage später lesen wir, dass das Schulartänderungsverfahren an der katholischen Grundschule in Elsdorf gescheitert ist. 91 von 99 abgegebenen Elternstimmen wurden für die Umwandlung in eine Gemeinschaftsgrundschule gezählt. Weiterlesen

„Evangelische Weltoffenheit und Toleranz“ in Troisdorf?

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Doch Jesus sagte: Lasset die Kindlein zu mir kommen und wehret ihnen nicht. (Mt 19, 14)

In der Bibel sind es die Jünger Jesu, die Kinder daran hindern wollen, zu ihm zu gelangen. Von Jesus werden sie dafür massiv getadelt: Den Kindern sei das Himmelreich sicher.

In Troisdorf tobt seit Monaten ein ähnlicher Streit. Die Evangelische Grundschule in der Matthias-Langen-Straße will muslimischen Kindern die Aufnahme verweigern, wenn ihre Eltern sich nicht damit einverstanden erklären, dass ihre i-Tüpfelchen den evangelischen Religionsunterricht besuchen. Die Schulkonferenz hat sich dafür entschieden, die Teilnahme am Religionsunterricht für alle verpflichtend zu machen.  Weiterlesen

Auch dieses Jahr wieder Umwandlung von 2 katholischen Grundschulen in Köln

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(erstellt 23.5.2013, aktualisiert 26.8.2013)

Auch 2013 haben Eltern an zwei städtischen katholischen Grundschulen in Köln erfolgreich ein Verfahren zur Umwandlung der Schulart durchgeführt.

An der bisher katholischen Grundschule Sankt Nikolaus sprachen sich 77%  der Eltern für eine Umwandlung aus, lediglich 8% stimmten gegen eine Umwandlung. 15% nahmen nicht an der Abstimmung teil (nach geltender Gesetzeslage werden nicht abgegebene Stimmen wie Nein-Stimmen behandelt). Zum neuen Schuljahr wird die Schule, an der seit dem Schuljahr 2009/2010 das “Gemeinsame Lernen” von Kindern mit und ohne Behinderung praktiziert wird, also als Gemeinschaftsgrundschule St. Nikolaus geführt werden.

Die entsprechende Abstimmung an der KGS Lochnerstraße (Südstadt) erbrachte ebenfalls eine für die Umwandlung ausreichende Mehrheit.

Und es rumort an weiteren Schulen, wie der KStA am 10.6.2013 berichtet:

An der Brücker Grundschule, wo im vergangenen Jahr die Eltern mit vielen Aktionen für eine evangelische Bewerberin stritten, wurde die Wunschkandidatin mittlerweile eingestellt. Vorher hat sie offenbar die Konfession gewechselt. Die Debatte hat Spuren hinterlassen. Die Elternvertretung will nun trotz der Lösung des Personalproblems eine Befragung zur Umwandlung durchführen.

Im Jahr 2012 wurden übrigens allein in Köln drei katholische Grundschulen in Gemeinschaftsgrundschulen umgewandelt (wir berichteten). Waren also vor zwei Jahren noch 53 Grundschulen in Köln katholisch, sind es jetzt noch 48.

Konsequent wäre es ja: 450 islamische Bekenntnisgrundschulen für NRW

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Über die Glaubwürdigkeit der Integrationspolitik in NRW

Die Neue Westfälische Zeitung berichtet am 26.4.2013, dass die muslimische Gemeinde in Paderborn jetzt doch nicht vorhat, eine islamische Bekenntnisgrundschule einzurichten. Konsequent wäre dieser Schritt durchaus gewesen: Schließlich sind ein Drittel aller Grundschulen in Nordrhein-Westfalen katholisch, etwa 38% aller Kinder im Grundschulalter sind katholisch getauft. Nach dieser Proportionalitäts-Logik, die nicht nur von Vertretern der katholischen Kirche immer wieder angeführt wird, könnten bis zu 450 Grundschulen in NRW als islamische Grundschulen eingerichtet werden, schließlich gelten ca. 15% der Schulkinder als muslimisch. Eher noch höher müsste die Anzahl der Weltanschauungsschulen sein, an denen es anders als an Konfessionsschulen und Gemeinschaftsgrundschulen keinen Religionsunterricht geben dürfte, da mittlerweile fast 16% der Kinder keiner Religion angehören. 0,1% aller Grundschulkinder sind laut Schulstatistik 2011/12 übrigens jüdisch, entsprechend gibt es immerhin 2 jüdische Bekenntnisschulen. Weiterlesen

Von wegen homogen

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In einer Antwort der Landesregierung vom 22.4.2013 auf eine Kleine Anfrage der Piraten NRW erteilt das Schulministerium wieder einmal verwirrende Auskünfte.

3. An wie vielen evangelischen und katholischen Bekenntnisschulen gehören weniger als 50 % der Schüler dem Schulbekenntnis an?
Nach den amtlichen Schuldaten für das Schuljahr 2012/2013 (Stichtag: 15.10.2012) gehören an 54 evangelischen und an 263 katholischen Bekenntnisgrundschulen in öffentlicher Trägerschaft weniger als 50 % der Schülerinnen und Schüler dem jeweiligen Schulbekenntnis an.

In einem Schreiben von März 2010 hatte uns allerdings ein Referent aus dem Schulministerium erklärt, dass sich aus der Landesverfassung “als prägender Gesichtspunkt in formeller Hinsicht [ergibt], dass eine Bekenntnisschule nach der Zusammensetzung des Lehrkörpers und der Schülerschaft grundsätzlich bekenntnishomogen ist.” Weiterlesen

GEW fordert Abschaffung von Bekenntnisgrundschulen

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Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft in NRW spricht Klartext. Während die GEW-Landesvorsitzende Dorothea Schäfer in einer Stellungnahme die Schulgesetznovelle ausdrücklich begrüßt, kritisiert sie gleichzeitig unmissverständlich ausgrenzende Tendenzen im Grundschulbereich:

„Die grundsätzliche Entscheidung zur Abschaffung der Bekenntnisschulen und damit die Entscheidung für eine ‚Schule für alle Kinder‘ auch im Grundschulbereich werden leider weiterhin ausgeklammert.“

Aus GEW Pressemitteilung zur Anhörung bezüglich des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes vom 31.10.2012, GEW begrüßt Konzept „Kurze Beine – kurze Wege“

Der Kreisverband Kleve der GEW wird im November 2012 wie folgt zitiert:

„Oft können die Rektorenstellen nicht besetzt oder Bewerberinnen nicht eingestellt werden, weil sie nicht katholisch sind“, umschreibt Seefluth die Problematik. Im Kreis sind von den insgesamt 53 Grundschulen 35 katholisch konfessionell gebunden. „Leider verschließen viele Kommunalpolitiker die Augen vor diesem Phänomen, aber im Zuge der Inklusion sollte es doch möglich sein, zumindest konfessionelle Grenzen zu überwinden. Denn ohne Gemeinschaftsschulen schließen wir im Kreis mehr als die Hälfte der künftigen Lehrkräfte aus, die hier eingestellt werden könnten.“ fordert die GEW zum Umdenken auf und verweist auf Solingen: Dort gibt es keine katholischen Grundschulen mehr, dafür aber genügend Lehrer und Schulleitungen.

Die GEW Klewe leitet daraus die folgende konkrete Forderung ab:

Eine Erleichterung der gesetzlichen Vorgaben bei der Umwandlung von Konfessions- in Gemeinschaftsgrundschulen muss erfolgen, die bürokratischen Hürden sind zu hoch.

Die Umwandlung von Konfessions- in Gemeinschaftsgrundschulen erleichtert gerade in den Dörfern und Ortsteilen die Stellenbesetzung, insbesondere der Leitungsstellen. Ohne die Schulkonzeption wesentlich zu verändern, besteht hier eine mögliche Kostenersparnis. Nicht-Katholische Kinder können mit ihren Spielkameraden zusammenbleiben. Sie brauchen nicht an die GGS zu wechseln. Die erspart der Gemeinde Fahrtkosten. Außerdem widerspricht dieser Zustand dem Gedanken der Inklusion. In Zukunft wird es wie bei schulscharfen Ausschreibungen keine Versetzung von nicht-katholischen Lehrpersonen an Konfessionsschulen geben.

Das Erzbistum Köln zu Bekenntnisschulen

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Die Broschüre des Erzbistums “Die katholische Bekenntnisschule in Nordrhein-Westfalen. Informationen zur Rechtslage und Argumentationshilfen” stellt eine aufschlussreiche Lektüre dar. Unter anderem wird darin begründet, dass Schulleiter insbesondere bei muslimischen Kindern vor Aufnahme eine Gewissensprüfung vornehmen sollen, um die Ernsthaftigkeit des Aufnahmewunsches zu prüfen:

„Die Schulleitung vergewissert sich, ob den Eltern die Unterrichtung und Erziehung ihres Kindes im Sinne der katholischen Konfession ein ernstes Anliegen ist. Es geht also nicht nur darum, ob die Willenserklärung formell richtig ist, sondern ob die Eltern die Schule aus religiöser Überzeugung wählen.“

Webseite des Erzbistums Köln zu Bekenntnisschulen

Dort kann die Broschüre „Die Katholische Grundschule in Nordrhein-Westfalen“ heruntergeladen werden, das Zitat oben stammt aus Abschnitt III der Broschüre, Seite 23.