Schulleiterin setzt sich für Umwandlung von Bekenntnisschule ein

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Update 12.3.2018: Mit überwältigender Mehrheit (186 von 219 Abstimmungsberechtigten) haben sich die Schmallenberger Eltern im Februar 2018 für eine Umwandlung der Schule entschieden. (Quelle)


Ursprünglich veröffentlicht am 13. Okt 2017

Respekt. In Schmallenberg hat die Leiterin eines Schulverbands aus einer Katholischen Grundschule mit einer Gemeinschaftsgrundschule erkannt, welche Konsequenzen die Gerichtsentscheidung von April 2016 hat. Sie bat den Schulausschuss der Stadt, ein Umwandlungsverfahren für den katholischen Standort einzuleiten:

„Fontaine war anfangs selbst dafür, die Bekenntnisschule möglichst zu halten, mittlerweile scheint die Rechtslage aber eindeutig. Elternvertreter beider Standorte hatten sich im Mai bereits mehrheitlich für eine Umwandlung zur Gemeinschaftsgrundschule ausgesprochen.“

Der Rat folgte dem Anliegen, nun sollen die Eltern Anfang nächsten Jahres über die Umwandlung in eine Gemeinschaftsgrundschule abstimmen.

Quelle: Westfalenpost, 13.10.2017, Eltern sollen mitentscheiden über Zukunft der Grundschule

Schließung einer katholischen Grundschule in Meerbusch

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In Meerbuscher Stadtteil Osterath wird die städtische katholische Barbara-Gerretz-Grundschule geschlossen. Das hat die städtische Schulpolitk eigentlich schon lange geplant, da es in Osterath absehbar nicht genügend Kinder für drei Grundschulen gibt und die Barbara-Gerretz-Schule ohnehin nur noch als einzügige Schule geführt wurde. Ein Bürgerentscheid zum Erhalt der Schule scheiterte. Anschließend erklärte allerdings das Oberverwaltungsgericht den städtischen Schließungsbeschluss für rechtswidrig. Jetzt muss die Kommune die Schule schließen, da es nicht genügend Anmeldungen für die zukünftige erste Klasse gab.

Die Situation ist ohnehin kurios: Weiterlesen

Meerbusch: Eine katholische Grundschule weniger?

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Meerbusch, 12.6.2015

Nordrhein-Westfalens Schullandschaft ist in vielerlei Hinsicht besonders. Nicht nur gibt es hier öffentliche Bekenntnisschulen. Es gibt auch Grundschulverbünde. Dieses Konstrukt eröffnet die Möglichkeit, dass kleine Grundschulen mit nur einem Zug trotzdem weitergeführt werden können, aber eben nur als Teilstandort eines Grundschulverbundes. So kann vielfach die Grundschule vor Ort erhalten werden, gleichzeitig können zwei Schulen administrativ und pädagogisch kooperieren. Die größere Schule übernimmt formal die Rolle des Hauptstandortes, der oder die dortige Schulleiter/in übernimmt auch die Leitung des Nebenstandortes. Im Sinne der Sicherung kurzer Wege für die kurzen Beine von Grundschulkindern ist das eine sinnvolle Regelung. Im Zusammenspiel mit der Besonderheit „öffentliche Bekenntnisschule“ ergeben sich allerdings mancherorts merkwürdige Situationen. So dieses Frühjahr in Meerbusch/Osterath: Hier ist der Fortbestand von 2 Grundschulen auf Dauer gefährdet, weil sie nur noch einzügige Eingangsklassen haben. Die naheliegende Lösung war die Zusammenlegung zu einer größeren Grundschule in einem freiwerdenden Schulgebäude. Weil aber eine Schule eine Gemeinschaftsgrundschule ist, die andere jedoch eine katholische Grundschule, sollen beide Schulen als Verbund geführt werden, obwohl sie fortan unter einem Dach arbeiten. Folglich muss ein Hauptstandort bestimmt werden. Weil beide Schulen einzügig sind, kam es zu einem Streit. Beide Schulkonferenzen forderten, dass die eigene Schule Hauptstandort sein solle.  Die Verwaltung sprach sich aus unerfindlichen Gründen dafür aus, die Bekenntnisschule zum Hauptstandort zu machen.

Letztlich stimmte eine breite parteiübergreifende Mehrheit des Schulausschusses dafür, die Gemeinschaftsgrundschule zum Hauptstandort zu machen, die bisherige katholische Barbara-Gerretz-Schule wird zum „Bekenntniszweig“. Ausschlaggebend war wohl, dass dadurch größere Chancen bestehen, Nachfolger für den Posten der Schulleitung zu finden.

In der Schulstatistik des Landes gibt es damit ab dem Schuljahr 2016/17 eine katholische Grundschule weniger. Tatsächlich haben aber auch in Osterath weiterhin die Eltern katholisch getaufter Kinder die Möglichkeit, ihre Kinder unter den Bedingungen einer katholischen Bekenntnisschule beschulen zu lassen.

Zur Berichterstattung:

Grundschulverbund Möhnesee bleibt „Bekenntnisschule“

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Die Gemeinde Möhnesee hat drei Grundschulen. Zwei davon sind katholisch, eine ist eine Gemeinschaftsgrundschule ohne Konfessionsbindung. Seit August 2014 leitet die (evangelische) Konrektorin des Hauptstandortes Körbecke, Daniela Grünhagen, den gesamten Verbund kommissarisch. Reguläre Schulleiterin darf sie allerdings nicht werden, weil sie dafür katholisch sein müsste.

Im Februar 2015 stimmten die Eltern darüber ab, ob der Schulverbund in eine Gemeinschaftsgrundschule umgewandelt werden sollte. Allerdings kam dafür nicht die notwendige Mehrheit zustande. Zwar stimmten 164 und damit 88% aller Eltern, die an der Abstimmung teilnahmen, für die Umwandlung. Nötig gewesen wären aber 270 Stimmen von insgesamt 404 stimmberechtigten Eltern.

Durch das neue, mittlerweile in Kraft getretene Schulgesetz wird die Umwandlung zwar erheblich vereinfacht. Nunmehr genügen 50% statt bislang 67%. In Möhnesee hätte das allerdings auch nicht genügt.

Weitere Informationen:

Schulstreit in Hilden: Bezirksgrenzen wieder einführen? Schulen zusammenlegen? Schulgesetz ändern lassen?

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UPDATE zum Artikel unten: Die Frage ist entschieden. Das Schulgesetz soll geändert werden. Aus dem Artikel Warten auf neues Schulgesetz (RP Online, 14.9.2011):

Mit der Verbundschule, die frühestens für das Schuljahr 2012/2013 eingerichtet werden könnte, sieht Gatzke wesentliche Forderungen von Eltern und Politikern erfüllt: „Wir hätten weiterhin sowohl eine Bekenntnisschule als auch eine Gemeinschaftsgrundschule im Hildener Norden.“

s. auch Kommentar: Neue Chance?  und Reichwein-Schule ohne Schmid (beide RP Online, 14.9.2011)


Neues Schulgesetz für NRW soll erlauben, dass Bekenntnisschulen Hauptstandort eines Schulverbundes mit GGS werden

Hitziger Schulstreit im Hildener Norden. Es gibt hier die einzügige GGS Reichweinschule mit 70% muslimischen Zuwanderern und die zweizügige, beliebte KGS Kolpingschule, die unter Raumnot leidet. Beide Schulen befinden sich unmittelbar nebeneinander. Die Verwaltung schlägt aufgrund sinkender Schülerzahlen vor, dass beide Schulen in ihrer bisherigen Form aufgelöst und als Neugründung zusammengelegt werden. Bei der dafür nötigen Abstimmung müssten 485 Hildener Eltern entscheiden, aller Wahrscheinlichkeit nach würde eine GGS entstehen.

Eine katholische Elterninitiative vor Ort kämpft für den Erhalt der KGS. Weiterlesen

Neues Schulgesetz für NRW stärkt Bekenntnisschulen

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September 2011. Derzeit berät der Nordrhein-Westfälische Landtag eine Schulgesetzänderung, die dem Land einen bis 2023 gültigen Schulfrieden bescheren soll. Was bei der Einigung über die neue Sekundarschule bisher keinerlei Beachtung gefunden hat: Der neue Entwurf enthält auch wichtige Neuregelungen für die Zusammenlegung von Gemeinschaftsgrundschulen und Bekenntnisgrundschulen. Bislang gilt eine gesetzliche Regelung, die nach Auffassung der Erzbistümer Köln und Paderborn in einer Zeit sinkender Schülerzahlen die Existenz der Bekenntnisschulen ernsthaft bedroht:

Die bisherige Praxis der Kommunen geht von der Rechtsauffassung aus, dass ein Schulverbund nur unter dem Dach einer Gemeinschaftsschule gegründet werden kann. Diese Praxis würde bei Zunahme von Schulverbünden dazu führen, dass auf diesem Weg die Bekenntnisschule sukzessive aussterben würde.
Erzbistum Paderborn, 26.7.2011 

Die Erzbistümer Köln und Paderborn legten jedoch rechtzeitig für die Beratungen über die Neufassung des Schulgesetzes ein Rechtsgutachten vor, das ihrer Ansicht nach erläutert, dass Bekenntnisschulen hierdurch unzulässig benachteiligt werden:

Das Rechtsgutachten zeigt, dass auf der Grundlage von Landesverfassung und Schulgesetz alle Schularten gleichrangig zu bewerten sind, ebenso wie die positive oder negative Religionsfreiheit, die mitunter als Grund angeführt wird, nur Gemeinschaftsgrundschulen als sog. „Dach“ eines Schulverbundes vorzusehen. Daraus folgt, dass bei Schulverbünden, in denen eine Kath. Bekenntnisschule den größeren Standort bildet, auch unter dem „Dach“ der Kath. Bekenntnisschule ein Schulverbund gebildet werden kann.“
Meldung des Erzbistums Köln, 5.7.2011, siehe auch „Gutachterliche Stellungnahme“ von RA Dr. Gernot Fritz vom RA-Büro „Busse & Miessen“, Bonn, vom 3.12.2010

Der in dem Gutachten geäußerte Standpunkt fiel bei den Verhandlungspartnern über das neue Schulgesetz, also CDU, SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN, offenbar auf fruchtbaren Boden: Der Entwurf für das neue Schulgesetz, der am 6.9.2011 in den Landtag eingebracht wurde, erleichtert die Gründung von Grundschulverbünden aus Schulen verschiedener Schularten, die dann auch eine Bekenntnisschule als Hauptstandort haben können. Wir zitieren aus den Erläuterungen des Gesetzentwurfes:

Nach § 82 Absatz 3 Satz 1 sollen Grundschulen mit weniger als zwei Parallelklassen pro Jahrgang als Teilstandort einer anderen Grundschule geführt werden (Grundschulverbund), wenn der Schulträger die Fortführung für erforderlich hält. Auch Bekenntnisschulen und Weltanschauungsschulen können als Teilstandort in einen Grundschulverbund eingebracht werden. Nicht vorgesehen ist allerdings bislang die Konstellation eines Hauptstandortes in Form einer Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule und eines kleineren Teilstandortes in Form einer Gemeinschaftsgrundschule. Vor allem in Regionen, in denen es ein stark ausgeprägtes Angebot an Bekenntnisschulen gibt, besteht aber in der Praxis durchaus ein Bedürfnis für diese Variante, da es vorkommt, dass die Bekenntnisschule von den Schulen, die für einen Grundschulverbund in Frage kommen, die deutlich größere ist.

Für die Leitungen und den Lehrkörper in solchen Verbünden soll gelten:

Im Fall eines Grundschulverbunds, dessen Hauptstandort von einem Bekenntnis geprägt ist, wird die Schulleiterin oder der Schulleiter stets diesem Bekenntnis angehören. Am Teilstandort kommt es hingegen nicht darauf an, welchem Bekenntnis die dort mit der Leitung beauftragte Person angehört.

Die Lehrerinnen und Lehrer des bekenntnisgeprägten Schulstandorts können unbegrenzt auch an einem als Gemeinschaftsgrundschule geführten Teilstandort eingesetzt werden, die Lehrkräfte eines solchen Teilstandorts nach Maßgabe des § 26 Absatz 6 und 7 auch am bekenntnisgeprägten Hauptstandort.

Haben katholische Kinder kürzere Beine? Oder warum sonst dürfen Bekenntnisschulen einzügig sein, Gemeinschaftsgrundschulen aber nicht?

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In die Rubrik „muss man nicht verstehen, aber irgendwie wieder mal ein Beleg dafür, dass das mit den verschiedenen Schularten in NRW die Welt nicht einfacher macht“ kann man folgende Meldung aus Balve in NRW einsortieren:

Balve. Landesschulministerin Sylvia Löhrmann fordert, dass Grundschulen mindestens zwei Klassen pro Jahrgangsstufe haben müssen. Der entsprechende Erlass gefährdet damit auch die Eigenständigkeit der Grundschulen L.A. und Beckum.

„Mindestens zweizügig“ und „durchschnittlich 24 Schülerinnen und Schüler je Klasse“ lauten die Vorgaben für die Grundschulen in NRW in dem Schriftstück. Gebe es weniger als zwei Klassen, könne der Schulträger alternativ einen Schulverbund mit mehreren Teilstandorten einrichten, empfiehlt die Schulministerin.

Der Erlass ist auf den 30. März datiert und liegt unserer Zeitung vor – im Balver Rathaus hingegen war er gestern noch nicht bekannt. Fachbereichsleiter Michael Bathe kündigte an, „nachzuhaken“. Grundsätzlich sei von dem Erlass aber die Grundschulen in Beckum und L.A. betroffen, die zurzeit nur einzügig laufen, bestätigte er. Die ebenfalls einzügige Grundschule Garbeck fällt als katholische Bekenntnisschule nicht unter den Erlass.

aus Der Westen, 30.5.2011, Zwei Klassen pro Jahrgang gefordert

s. hierzu auch Siegener Zeitung, 17.6.2011, Eingangsklasse nicht gesichert: „In Bekenntnisschulen wie Littfeld könne die Bandbreite für die Klassenbildung im Ausnahmefall bis auf einen Mindestwert von 15 unterschritten werden, „wenn der Weg zu einer anderen Schule dieser Schulart (Bekenntnisschule) nicht zumutbar“ sei. Als zumutbar gelte eine Schulwegdauer von insgesamt 60 Minuten.“

Wie viel komplizierter kann man eigentlich ein Grundschulsystem noch gestalten, mit undurchsichtigen und letztlich teuren Sonderregelungen (s. dazu auch diesen Artikel)? Natürlich begrüßen wir es, wenn auch kleine Schulen möglichst wohnortnah erhalten werden. Nicht nachvollziehen können wir aber eine Ungleichbehandlung von Schulen und damit Schülern, Eltern und Lehrern nach konfessionellen Kriterien.

Dörenhagen: Grundschule sichern mit Montessori-Konzept oder als Bekenntniseinrichtung

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Auch interessant: Umwandlung in KGS, um Schule und „Kurze Beine kurze Wege“ zu sichern.

Bereits vor einigen Jahren stand die Grundschule in Etteln vor einem ählichen Problem. Um den Bestand der Einrichtung nach dem Motto »Kurze Beine – kurze Wege« zu sichern, stimmten die Eltern für eine Umwandlung der Gemeinschaftsgrundschule in eine Bekenntnisschule, damit ein Grundschulverbund mit Kirchborchen geschlossen werden konnte. Laut Gesetz können nur Bekenntnisschulen Teilstandort einer anderen Schule werden. Ein ähnliches Schicksal droht jetzt der Grundschule in Dörenhagen mit ihren derzeit 81 Schülern und sieben Lehrerinnen.
Doch die Schule ist optimistisch, auch einzügig als Sonderform selbstständig zu bleiben, zumal sie aufgrund ihrer Montessori-Pädagogik Zulauf sogar aus dem Umland erhält. Ein entsprechender Antrag an das Land soll noch gestellt werden. Seit Sommer 2008 als Montessorischule geführt, hoffen Lehrer und Eltern darauf, dass die Einrichtung als selbstständige Sonderform mit entsprechender Ausnahmeregelung weitergeführt werden kann.
Wenn alle Stricke aber reißen sollten, wappnen sich die Eltern bereits für den Notfall. Mit der Umwandlung in eine katholische Bekenntnisschule könnte mit dem Schulverbund Kirchborchen-Etteln eine Kooperation als Teilstandort eingegangenen werden. Nach Landesgesetz ist sie aber nur möglich, wenn die Gemeinschaftsgrundschule in eine Bekenntnisschule umgewandelt wird

Zeitungsartikel: Dorenhagen will jetzt kämpfen

Segregation in Arnsberg?

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In Arnsberg kritisiert der „Kandidat für den Integrationsrat“ Martin Werner die Haltung des dortigen Bürgermeisters zu Schulverbünden:

Bekenntnisschulen mit dem ihnen eigenen Selektionsverhalten und das Schulwahlverhalten der Eltern führen im Effekt auch in Arnsberg zu einer Ungleichverteilung von Bildungschancen, unter denen vor allem Schüler mit Migrationshintergrund zu leiden haben. Hier wirken bereits Mechanismen der Entmischung auf der Ebene des lokalen Schulsystems, die meines Erachtens auch ursächlich sind für die unterdurchschnittlichen Anmeldezahlen bei einzelnen Gemeinschaftsgrundschulen.

Hinzu kommt, dass selbst innerhalb mindestens einer Bekenntnisgrundschule unserer Stadt das Taufbuch bei der Klassenbildung die alles entscheidende Rolle spielt. Diese bemerkenswerte Praxis diskriminiert nicht nur Kinder, sie unterläuft auch sämtliche Bemühungen um Integration in dieser Stadt und wenn Sie regelmäßig die Niederschriften des Schulausschusses und des Ausländerbeirats gelesen haben, müssten Sie, Herr Bürgermeister, über diesen Sachverhalt bereits seit August 2007 informiert sein.

Ob und wo in dieser Stadt zudem bereits Brennpunktschulen im Elementarbereich entstanden sind, verrät der Blick auf die schulbezogenen Übergangsdaten zu den weiterführenden Schulen (Schulformempfehlungen), den Ihr Rathaus interessierten Eltern im übrigen mit der vielsagenden Begründung verweigert, eine Veröffentlichung dieser Daten sei geeignet, Schülerströme zu verursachen, die für einzelne Schulstandorte unabsehbare Folgen haben könnten.

Hätte hier nicht längst eine verantwortungsvolle Schulentwicklungsplanung einsetzen müssen, die der zunehmenden Segregation entgegenwirkt? Stattdessen geht Ihre jetzige Forderung, die Bekenntnisschule im Schulverbund automatisch zur Führungsschule zu erheben, in die entgegengesetzte Richtung – Segregation würde verstärkt.

Sehr verehrter Herr Bürgermeister, wo auch immer in dieser Stadt ein Grundschulverbund errichtet werden wird möchte ich dringend darum bitten, dass bei der Bestimmung der Schulart -ob Bekenntnis- oder Gemeinschaftsgrundschule – die Eltern befragt werden, deren Kinder für den Besuch dieser Schule in Frage kommen.

Martin Werner. Offener Brief Bitte keine „Kreativen Lösungen“ über die Köpfe der Eltern hinweg!“, 1.2.2010, mit Antwort von Bürgermeister Hans-Josef Vogel