Zur Sicherung des Unterrichts sind Ausnahmen zulässig.

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Wie schön – das Schulministerium hat mal eben entschieden, dass man das mit dem Schulgesetz nicht so genau nehmen muss. Dort steht zwar klipp und klar, dass der Rektor oder die Rektorin einer katholischen Schule katholisch sein muss, und zwar ohne Ausnahme. Die gelten nämlich ausdrücklich nur für die „übrigen“ Lehrerinnen und Lehrer. Wir zitieren:

§26 (6) In Schulen aller Schularten soll bei der Lehrereinstellung auf die Konfession der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen werden.
An Bekenntnisschulen müssen
1. die Schulleiterin oder der Schulleiter und
2. die übrigen Lehrerinnen und Lehrer dem betreffenden Bekenntnis angehören. Sie müssen bereit sein, im Sinne von Absatz 3 Satz 1 an diesen Schulen zu unterrichten und zu erziehen. Zur Sicherung des Unterrichts sind Ausnahmen von Satz 2 Nummer 2 zulässig.

Aber in Gladbeck ist das jetzt egal. Dort darf die evangelische Bewerberin die Schulleitung nun doch übernehmen, weil man keine katholischen Bewerber gefunden hat. Das freut uns für die Josefschule und für Frau Wiwianka sehr. Weiterlesen

Schulausschuss Gladbeck fordert neues Schulgesetz

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„In Sorge um ein funktionierendes Grundschulsystem in Gladbeck und in Nordrhein-Westfalen bittet der Schulausschuss der Stadt Gladbeck dringend darum, die Besetzung der Leitungsstellen nicht an ein entsprechendes Bekenntnis, sondern ausschließlich an die fachliche Eignung und Befähigung entsprechender Lehrerinnen und Lehrer zu koppeln. Wir sehen hier ein Gesetz, das nicht mehr der gesellschaftlichen Wirklichkeit entspricht und deshalb dringend angepasst werden muss!“ 

Dem ist nichts hinzuzufügen. Es sei aber der Hinweis erlaubt, dass Schulministerin Gebauer bislang noch nicht erkennen lässt, dass sie ernsthaft nach Lösungen sucht. Noch im April sagte sie im Gespräch mit dem Bonner General-Anzeiger:

GA: Finden Sie es noch zeitgemäß, dass katholische und evangelische Schulen andersgläubige Kinder ablehnen dürfen?
Gebauer: Ich verfolge diese Debatte schon länger. In Bonn ist das ein Problem. Aus den anderen Landstrichen ist mir das in den vergangenen Jahren nicht so stark widergespiegelt worden.

Quellen

„Ein Schulgesetz, in dem eine solche Engstirnigkeit verankert ist, muss dringend geändert werden.“

Kurzmitteilung

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Fällt Ihnen auf dieser Übersicht von Grundschulen auf der Webseite der Stadt Borken etwas auf?

Von der Webseite der Stadt Borken

Uns auch nicht. Tatsächlich muss man einiges an Recherche betreiben, um festzustellen, dass 6 der 7 Grundschulen in Borken katholische Grundschulen sind. Selbst aus den Webseiten der Grundschulen geht oft nicht hervor, dass sie bekenntnisgebunden sind. Tatsache ist: Nur eine einzige Grundschule steht als Montessorischule Lehrern und Schülern unabhängig vom Taufschein offen. An allen anderen Schulen gilt bei der Aufnahme von Kindern ebenso wie bei der Einstellung von Lehrkräften: Katholiken zuerst. In der Praxis betreiben die meisten der Schulen im Alltag eine weltoffene Ökumene und arbeiten mit der örtlichen evangelischen und katholischen Kirchengemeinde zusammen.  Eine Schulleiterin betont ausdrücklich, wichtiger als das „Etikett“ Bekenntnisschule sei, dass Werte wie Toleranz und Achtsamkeit im Schulalltag gelebt würden.

Von einer Benachteiligung nichtkatholischer Schülerinnen und Schüler ist uns nichts bekannt. Evangelische oder ungetaufte Lehrkräfte haben in Borken allerdings ganz offensichtlich schlechte Karten, obwohl an mehreren der Bekenntnisschulen der Rektoren- oder Konrektorenposten vakant ist. Weiterlesen

Katholische Kirche will verhindern, dass Hilden Geld einspart, indem es Kindern kurze Wege zur Grundschule emöglicht

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Die Stadt Hilden würde gerne Millionen einsparen, indem sie für eine gleichmäßigere Verteilung der Erstklässler auf die existierenden acht städtischen Grundschulen sorgt.

„Die Ausnutzung vorhandener Kapazitäten würde für die Stadt eine große Kostenersparnis bringen: Das „ungesteuerte Verfahren“ kostet fast neun Millionen Euro, das Verfahren nach Wohnortprinzip rund sechs Millionen – für den Ausbau von Räumen und Mensen bei steigenden Schülerzahlen, wovon alle Prognosen derzeit ausgehen.“
(Zitat aus Zeitungsartikel der Rheinischen Post, s. unten)

Konkret möchte sie, dass mehr Kinder die jeweils wohnortnächste Grundschule besuchen.  Erschwert wird diese gleichmäßige und planbare Verteilung dadurch, dass die beiden katholischen Grundschulen besonders beliebt sind. Nun hat sich ein Arbeitskreis des Schulausschusses überlegt, dass an diesen beiden Schulen nur noch katholisch getaufte sowie schulnah wohnende Kinder angemeldet werden – indem zukünftig dort weniger Eingangsklassen gebildet werden. Tatsächlich ist es genau so auch in der Landesverfassung und im Schulgesetz vorgesehen. Dort heißt es klipp und klar:

In Bekenntnisschulen werden Kinder des katholischen oder des evangelischen Glaubens oder einer anderen Religionsgemeinschaft nach den Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses unterrichtet und erzogen.

Verwaltungsgerichte haben in den vergangenen Jahren festgestellt, dass das auch genau so zu verstehen ist: Katholische Schulen sind Schulen, in denen katholische Lehrkräfte katholische Schülerinnen und Schüler unterrichten.

Das katholische Schulreferat ist allerdings nicht einverstanden mit der Reduzierung der aus dem Schulentwicklungsplan resultierenden Verkleinerung der katholischen Schulen und hat Protest dagegen eingelegt. Die Vertreterin des Erzbistums Köln ist der Ansicht, dass Eltern auch dann einen Anrecht auf einen Schulplatz auf einer katholischen Grundschule hätten, wenn die Kinder nicht katholisch getauft seien. Die Zügigkeit der Schulen solle ungeachtet der Kosten entsprechend erhöht werden – es ist ja nicht das Geld der Kirche, das da ausgegeben werden soll…

Wir sind neugierig, wie das Verwaltungsgericht entscheidet, falls die katholische Kirche wie bereits angedroht gegen den Schulentwicklungsplan klagt (s. auch Kommentar der Rheinischen Post). Das Verwaltungsgericht Minden hat 2014 eindeutig formuliert, dass nicht katholische Kinder nur „ausnahmsweise“ auf Bekenntnisschulen aufzunehmen sind: „Der Anspruch eines bekenntnisfremden Kindes auf Aufnahme besteht daher nur ausnahmsweise, wenn dieses Kind weder eine Schule des eigenen Bekenntnisses noch eine Gemeinschaftsschule in zumutbarer Entfernung erreichen kann.“ Warum die Stadt die Zügigkeit an Ausnahmen orientieren soll, ist für uns nicht nachvollziehbar, sofern es derartige Kosten nach sich zieht. Für 2018 gab es an der katholischen Astrid-Lindgren-Schule gerade einmal 33 Anmeldungen von katholischen Kindern. Bei 2 Eingangsklassen sind damit 23 weitere Plätze für nicht katholische Kinder aus dem Viertel. Leider wird aus den Artikeln nicht klar, zu welchem Prozentsatz die Anmeldungen katholischer Kinder wohnortfern sind und ob dadurch schulnah wohnende konfessionsfremde Kinder keinen Platz an der Schule bekommen. Wenig überraschend halten wir es für sinnvoll, die Bekenntnisbindung der Schule aufzuheben. Wir gehen davon aus, dass die Beliebtheit der Schule zu einem großen Teil aus ihrer zentralen Lage resultiert und nicht aus ihrer „Religiosität“, andernfalls dürfte man ja auch entsprechend volle Kirchen zu erwarten.

Quelle:

Schulleiterin setzt sich für Umwandlung von Bekenntnisschule ein

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Update 12.3.2018: Mit überwältigender Mehrheit (186 von 219 Abstimmungsberechtigten) haben sich die Schmallenberger Eltern im Februar 2018 für eine Umwandlung der Schule entschieden. (Quelle)


Ursprünglich veröffentlicht am 13. Okt 2017

Respekt. In Schmallenberg hat die Leiterin eines Schulverbands aus einer Katholischen Grundschule mit einer Gemeinschaftsgrundschule erkannt, welche Konsequenzen die Gerichtsentscheidung von April 2016 hat. Sie bat den Schulausschuss der Stadt, ein Umwandlungsverfahren für den katholischen Standort einzuleiten:

„Fontaine war anfangs selbst dafür, die Bekenntnisschule möglichst zu halten, mittlerweile scheint die Rechtslage aber eindeutig. Elternvertreter beider Standorte hatten sich im Mai bereits mehrheitlich für eine Umwandlung zur Gemeinschaftsgrundschule ausgesprochen.“

Der Rat folgte dem Anliegen, nun sollen die Eltern Anfang nächsten Jahres über die Umwandlung in eine Gemeinschaftsgrundschule abstimmen.

Quelle: Westfalenpost, 13.10.2017, Eltern sollen mitentscheiden über Zukunft der Grundschule

Umwandlung der Katholischen Grundschule Buschdorf in Bonn zum dritten Mal gescheitert

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Bonn, 1. Mai 2017

Erneut scheiterte der Versuch von Eltern, die einzige Grundschule im Bonner Ortsteil Buschdorf von einer öffentlichen katholischen Grundschule in eine Gemeinschaftsgrundschule umzuwandeln. Es war der dritte Anlauf nach 2010 und 2011, die Schule für alle ortsansässigen Kinder unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit zu öffnen. 2010 und 2011 hatten sich große Mehrheiten für eine Umwandlung ausgesprochen, sie scheiterten aber an der damaligen gesetzlichen Hürde. Damals waren zwei Drittel aller Stimmen für eine Umwandlung nötig. Dieses Mal nahmen nur etwas mehr als die Hälfte aller Eltern an der Abstimmung teil, und lediglich 27% aller Eltern stimmten für die Umwandlung, nötig gewesen wären die Stimmen der Eltern von mindestens 50% aller Kinder an der Schule.

Die Elterninitiative „pro KGS Buschdorf“ freut sich. Ihr Sprecher Markus Goller findet es richtig, wenn Kinder an der Grundschule nach Konfessionen getrennt werden. Er fordert, dass Eltern die Wahl haben sollen zwischen Bekenntnisschule und Gemeinschaftsschule: „Die Bekenntnisschule bietet unseren Kindern neben dem normalen Lehrplan auch einen wichtigen Erfahrungsraum, in dem christliche Werte, Feste und gelebter Glaube mit dem Alltag verbunden sind.“ Als ob das alles an einer Gemeinschaftsschule nicht möglich wäre (Zitat Landesverfassung: „In Gemeinschaftsschulen werden Kinder auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte in Offenheit für die christlichen Bekenntnisse und für andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen gemeinsam unterrichtet und erzogen.“). Elternvertreter Goller liegt damit ganz auf einer Linie mit Robert Buchholz, dem katholischen Schulreferenten in Bonn. Er findet den Erhalt der KGS Buschdorf „konsequent“, die Schulweglänge hält er für sekundär gegenüber „Inhalten und Profilen“.  Alle Zitate entnommen aus dem Artikel „Buschdorfer Grundschule bleibt katholisch“ von Ebba Hagenberg-Miliu, Bonner General-Anzeiger vom 29.4.2017 (nicht online verfügbar).

Die neue Bonner Schuldezernentin Carolin Krause ist erfreulicherweise anderer Ansicht: Sie erklärte jüngst zu dem Problem der Aufnahme an katholischen Grundschulen:

„Nach aktueller Rechtsprechung haben wohnsitzferne katholische Kinder im Falle eines Anmeldeüberhangs bei der Aufnahmeentscheidung Vorrang vor wohnsitznahen Kindern, die nicht dem Bekenntnis angehören. Allerdings sehe ich bei den Grundschulen einen Unterschied zu den Kitas, weil Schulen bis zu 100 Prozent staatlich finanziert werden und wir die Schulpflicht haben. Hier sollte – wo immer möglich – das Prinzip gelten: kurze Beine, kurze Wege.“ (GA Bonn, 30.4.2017, „Es gibt auch arme Kinder aus Wohlstandsfamilien“)

Es sei angemerkt, dass in NRW Bekenntnisschulen in staatlicher Trägerschaft grundsätzlich zu 100% von allen Steuerzahlern finanziert werden.

Im Podiumsgespräch der taz am 5.5. in Bonn besteht die Möglichkeit, mit Markus Goller und der katholischen Schulrätin im Erzbistum Köln, Andrea Gersch, über die Themen zu diskutieren. Wir gehen davon aus, dass dort auch über Laternenzüge und den Heiligen Sankt Martin gesprochen wird, der seinen Mantel mit einem Bettler teilte, ohne vorher zu fragen, welchen Glaubens dieser war.

Ergänzung 6.5.2017:

In dem Gespräch wurde abweichend vom oben Geschriebenen deutlich: Markus Goller geht es nicht um die konfessionelle Trennung von Kindern, sondern darum, ob in einer Schule Religion gelebt werden kann oder nicht. Er ist der Ansicht, dass Religion an einer Gemeinschaftsschule zu wenig Platz hat und zu leicht in Frage gestellt werden kann.

Staatliche Schule nur für getaufte Kinder – und in den Gottesdienst müssen alle, egal ob gläubig oder nicht

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Bei der Aufnahme an Bekenntnisgrundschulen gilt ab Herbst 2016:

„Bei einem Anmeldeüberhang an einer Bekenntnisgrundschule haben Kinder, die dem Bekenntnis angehören, bei der Aufnahme einen Vorrang gegenüber den anderen Kindern.“
(Runderlass vom 1. Juni 2016, Nummer 1.23 der Verwaltungsvorschriften zur Ausbildungsordnung Grundschule)

Praktisch bedeutet das, dass Kinder, die nicht dem Schulbekenntnis angehören, an staatlichen Bekenntnisgrundschulen in NRW nur aufgenommen werden können, wenn nach Aufnahme aller entsprechend getauften Kinder an der betreffenden Schule noch Plätze frei sind. Die Schulweglänge spielt – anders als zuletzt – keine Rolle mehr, auch nicht ob ein Kind bereits ein Geschwisterkind an der Schule hat.

Manche Schulleitungen verstehen die zugrundeliegende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW von März 2016 womöglich als Aufforderung, das (zumeist katholische) Profil ihrer Schule zu stärken – und den Gottesdienst verpflichtend zu machen. So wurde uns von Betroffenen berichtet, dass Kinder ungeachtet ihres Glaubens seit diesem Schuljahr verpflichtend am katholischen Gottesdienst teilnehmen müssen. Das allerdings ist – katholische Grundschule hin oder her – nicht mit dem Grundgesetz vereinbar: „Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.“ So heißt es unmissverständlich in Grundgesetzartikel 140. Eine staatliche Bekenntnisgrundschule ist kein Kloster und auch kein Kommunionsunterricht: Kein Mensch – auch nicht ein katholisches Kind – darf zum Beten gezwungen werden. Bekenntnisgrundschulen in NRW sind staatliche Einrichtungen, die unmittelbar an das Grundgesetz gebunden sind. Das gilt auch in der Domstadt Köln. Solange es allerdings bekenntnisgebundene Schulen gibt, wird es auch solche Verstöße gut gläubiger Schulleitungen geben.

Im Juni fragte die Piratenfraktion im Landtag NRW die Landesregierung unter anderem:

4. Welche Folgen hat das Urteil des OVG für die Beschulung von neu zugewanderten Kindern, die nicht Religionen angehören, die Schulbekenntnisse von öffentlichen Bekenntnisschulen in Nordrhein-Westfalen sind?

5. Wie schätzt die Landesregierung die Rolle der öffentlichen Bekenntnisschulen bei der Beschulung von neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern ein?

Die Antwort der Landesregierung lautete:

4. Bei Anmeldeüberhängen an Bekenntnisschulen werden die bekenntnisangehörigen Kinder den Vorrang gegenüber den bekenntnisfremden Kindern haben. Das wird sowohl für neu zugewanderte Kinder als auch für nicht neu zugewanderte Kinder gelten.

5. Die Integration neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler gehört in gleicher Weise zum Auftrag der Bekenntnisschulen wie aller anderen Schulen.

Die unmittelbar aufeinander folgenden Antworten zeigen einen eklatanten Widerspruch auf. Es ist eine politische Aufgabe, diesen Widerspruch aufzulösen.

Wenn die Umwandlung einer konfessionellen Grundschule zum Untergang des Abendlandes führt

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Wenn nicht einmal die Hälfte der Kinder an einer Grundschule katholisch sind, liegt es nahe, die Einrichtung in eine Schule umzuwandeln, die auch formal allen Kindern und Lehrkräften gleichermaßen offen steht – zumal dann, wenn keine konfessionell ungebundene Schule in der Nähe ist.  So einfach ist es aber nicht. Wenn man nämlich den Argumenten der Kritiker Glauben schenkt, so führt der Verlust des konfessionellen Charakters einer (öffentlichen) Grundschule zunächst zur Abschaffung des Sank-Martins-Zuges und bald auch zum Untergang des Abendlandes. Denn: Wer Schulen „säkularisiert“, stellt die Wertevermittlung in der „christlich-jüdischen Tradition unseres Kontinents“ in Frage. So erklärte es zumindest der CDU-Fraktionschef des Gemeinderats in Niederkassel, als er von der Umwandlungsinitiative an der Katholischen Grundschule Mondorf erfuhr. Und das, obwohl auch an Gemeinschaftsgrundschulen laut Landesverfassung „Kinder auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte“ unterrichtet und erzogen werden sollen. Weiterlesen

„Im Alltag merkt man gar nichts vom Bekenntnis“

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In Marl dürfen Eltern demnächst darüber abstimmen, dass ihre Schule das wird, was sie ohnehin nur dem Namen nach noch nicht ist: Eine Gemeinschaftsgrundschule für alle Kinder im Stadtteil. Die Schulpflegschaftsvorsitzende der Sinsener Haard-/Johannesschule erläutert die Konsequenzen einer Umwandlung der Schule, die bislang einen katholischen Teilstandort hat: „Die Schulleitung müsste nur bei der Anmeldung niemandem mehr erklären, dass wir eine Bekenntnisschule sind. Die meisten Eltern wissen das gar nicht“. Weiterlesen

Umwandlungsinitiativen in Paderborn und Niederkassel

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Kurze Beine – kurze Wege, 28.10.2015, zuletzt ergänzt und berichtigt am 02.11.2015

An einer katholischen Bekenntnisschule in Niederkassel bei Bonn haben Eltern das Umwandlungsverfahren in eine Gemeinschaftsgrundschule eingeleitet. Sie wünschen sich, dass die Schulart der Zusammensetzung der Schule entspricht. Andere Eltern an dieser Schule wünschen sich, dass die einzige Grundschule im Ortsteil Mondorf eine Bekenntnisschule bleibt und wandten sich an die Lokalpolitik. Örtliche CDU-Vertreter kritisieren in der Folge die Umwandlungsbestrebungen und halten sie für das falsche Signal angesichts der großen Zahl nichtchristlicher Flüchtlinge, die ins Land kommen. Die Schule werde „säkularisiert“ und stelle ihre Werte und Traditionen zur Disposition.

Ein hervorragender Kommentar zu diesem Vorgang findet sich in der Kölner Rundschau. Peter Freitag schreibt unter der Überschrift „Unsinnig und populistisch“: Weiterlesen