Neues Schulgesetz soll Diskriminierung an öffentlichen Grundschulen beenden

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Update: Auf dem Landtagsportal kann ein Protokoll der Landtagsdebatte vom 17.12.2014 abgerufen werden sowie ein Videomitschnitt der Debatte (Beginn bei 4:40:35). 

Hanna-Renate Laurien (CDU, katholisch):
“Kinder müssen zusammen lernen,
gleich welcher Konfession sie angehören.”

Düsseldorf, 17. Dezember 2014

Am heutigen Mittwoch um 15:30 wird im Düsseldorfer Landtag ein gemeinsamer Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebracht. Eine Neuregelung des Schulgesetzes soll die Umwandlung öffentlicher Bekenntnisschulen in Gemeinschaftsschulen erleichtern. Darüber hinaus sollen zukünftig auch Lehrkräfte an dieser Schulart unterrichten können, die dem Schulbekenntnis nicht angehören.

Damit reagiert die Landespolitik darauf, dass sich rund um Bekenntnisgrundschulen in den vergangenen Jahren vielfach Konflikte entzündet haben: Dabei ging es um das Thema der Aufnahme wohnortnaher Schülerinnen und Schüler, die nicht dem Schulbekenntnis angehören; um die Verpflichtung, an öffentlichen Bekenntnisschulen an Religionsunterricht und Gottesdiensten teilzunehmen; und um die Anstellungsmöglichkeiten nichtreligiöser Lehrkräften oder solcher mit anderem Bekenntnis.

Die Politik kommt mit der Gesetzesinitiative ihrem Auftrag aus der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen nach:  In Artikel 8 wird dort ausdrücklich gefordert, „dass das Schulwesen den kulturellen und sozialen Bedürfnissen des Landes entspricht“. Das Verwaltungsgericht Minden hat in einem Beschluss vom August 2013 (8 L 538/13) im Zusammenhang mit der Ablehnung eines muslimischen Kindes an einer katholischen öffentlichen Bekenntnisgrundschule wie folgt auf diese Verpflichtung hingewiesen: „Letztlich ist es vorrangige Aufgabe der politischen Entscheidungsträger, gesetzliche Bestimmungen ggf. dem gesellschaftlichen Wandel anzupassen und die Normen mit der Wirklichkeit wieder in Einklang zu bringen.”

In der Tat entsprechen im Fall der staatlichen Bekenntnisschulen die Normen schon lange nicht mehr der gesellschaftlichen Realität in Nordrhein-Westfalen. Ein Drittel aller öffentlichen Grundschulen sind bekenntnisgebunden, obwohl an den wenigsten von ihnen eine große Mehrheit in der entsprechenden Konfession getauft ist. Nach den amtlichen Schul­daten für das Schuljahr 2012/2013 gehörten zu diesem Zeitpunkt an 54 evangelischen und an 263 katholischen Bekenntnisgrundschulen in öffentlicher Trägerschaft weniger als 50 % der Schülerinnen und Schüler dem jeweiligen Schulbekenntnis an. In 81 Gemeinden gab es ausschließlich Bekenntnisgrundschulen.

“Kurze Beine – kurze Wege” begrüßt außerordentlich, dass mehr als 5 Jahre nach Gründung der Initiative verbesserte Bedingungen für die Umwandlung öffentlicher Bekenntnisschulen geschaffen werden sollen. Allerdings gehen in unseren Augen die im Konsens mit den Kirchen geplanten Änderungen nicht weit genug: Die Neufassung des Schulgesetzes stellt nicht sicher, dass

  • alle Kinder unabhängig von Glaube und Herkunft ein Aufnahmerecht an der nächstgelegenen öffentlichen Grundschule erhalten;
  • an allen öffentlichen Schulen die fachliche Qualifikation Hauptkriterium bei der Besetzung von Lehrer/innenstellen und Leitungspositionen ist;
  • Kinder an öffentlichen Schulen keinen Religionsunterricht in einem Bekenntnis besuchen müssen, dem sie nicht angehören. 

Bis heute legitimiert der Verfassungsrang der Bekenntnisschulen in Nordrhein-Westfalen die Diskriminierung von Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern nach religiösen Kriterien an öffentlichen Einrichtungen, die von allen Bürgern gezahlt und getragen werden. Angesichts einer zunehmenden Säkularisierung und gleichzeitig einer stärkeren religiösen Pluralität entsteht durch die Aufrechterhaltung von Bekenntnisschulen in staatlicher Trägerschaft zunehmend ein Spannungsverhältnis zu zentralen Artikeln des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, die nicht nur den beiden großen Kirchen, sondern auch anderen religiösen Gemeinschaften und der wachsenden Gruppe nichtreligiöser Menschen Religionsfreiheit garantieren.

Wir fordern daher den Landtag NRW auf, die Landesverfassung zu ändern, um die Diskriminierung zu beenden.

In der Initiative “Kurze Beine – Kurze Wege” engagieren sich Menschen aus ganz Nordrhein-Westfalen. Die Initiative ist überparteilich und unabhängig. Sie besteht aus gläubigen und nichtgläubigen Bürgern des Landes: Wir sind katholisch, evangelisch, muslimisch und bekenntnislos, mit und ohne Migrationshintergrund. Wir setzen uns kritisch mit den Bekenntnisgrundschulen in NRW auseinander. Es ist ausdrücklich nicht unser Anliegen, Religion und ihre Rolle in unserer Gesellschaft grundsätzlich in Frage zu stellen.

Elftes Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen

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Landtag NRWAm 17. Dezember wird im Landtag von Nordrhein-Westfalen ein Gesetzentwurf zu öffentlichen Bekenntnisschulen eingebracht und in erster Lesung beraten.

Die geplanten Änderungen sind schnell zusammengefasst:

1. In Ausnahmefällen dürfen “zur Sicherung des Unterrichts” auch Lehrkräfte an Bekenntnisschulen unterrichten, die nicht dem Schulbekenntnis angehören. Ausdrücklich davon ausgenommen ist die Position der Schulleitung.

2. Das Umwandlungsverfahren wird deutlich erleichtert. Für die Einleitung des Verfahrens genügt es, wenn sich 10% aller Eltern dafür aussprechen (bisher 20%). Alternativ kann das Verfahren auch vom Schulträger eingeleitet werden. Außerdem wird das Umwandlungsquorum von bisher 67% auf 50% gesenkt.

Es ist erfreulich, dass die Umwandlung erleichtert wird. Dennoch stellt sich die Frage, ob eine solche halbherzige Reform in der Lage ist, die bestehenden Probleme zu lösen. Noch im Juni hatte der Münsteraner Verfassungsrechtler Prof. Dr. Hinnerk Wißmann im Landtag NRW dargelegt, dass alle staatlichen Schulen – also auch staatliche Bekenntnisschulen – unmittelbar an das Grundgesetz gebunden sind und verpflichtet sind, die individuelle Vielfalt von Schülerinnen und Schüler zu achten und zu fördern. Explizit hatte Wißmann dargelegt, dass es nicht haltbar sei, dass das Grundrecht auf Religionsunterricht im eigenen Bekenntnis und auf Abmeldung vom Religionsunterricht an dieser Schulart keine Geltung habe. In diesen Fragen hält der Gesetzentwurf keine Lösungen bereit.

PRESSESPIEGEL

Quo vadis Bekenntnisschule? Diskussion mit Schulleitern im Erzbistum Köln

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Köln, 24.10.2014, Pädagogische Woche, Tag der Bekenntnisschulen im Erzbistum Köln

Tag der Bekenntnisschulen

Tag der Bekenntnisschulen im Erzbistum Köln

Warum ist es gerechtfertigt, dass ein großer Teil der staatlichen Grundschulen in NRW Bekenntnisschulen sind, und was genau macht eine katholische Schule aus? Das war die Grundfrage der Debatte im Kölner Maternushaus  (s. Bild vom Podium).

Als Kritiker der öffentlichen Bekenntnisschule hatte das Erzbistum Sigrid Beer (schulpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Landtag NRW) und Max Ehlers für die Initiative “Kurze Beine – kurze Wege” auf das Podium eingeladen. Beide vertraten die Position, dass aufgrund der veränderten Zusammensetzung der Gesellschaft die konfessionell homogene Bekenntnisschule nicht mehr zeitgemäß und auch rechtlich nicht mehr tragbar sei, da dadurch an einem Drittel aller öffentlichen Grundschulen zentrale Leitlsätze des Grundgesetzes außer Kraft gesetzt sein. Eine Sicht, die vor kurzem auch auf einem Landtags-Symposium zum Verhältnis von Kirche und Staat vom Direktor des Lehrstuhls für Öffentliches Recht in Münster, Dr. Hinnerk Wißmann, vertreten wurde. Weiterlesen

Gute Gründe, gute Schulen umzuwandeln

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Klaus Kaiser (stellv. Vorsitzender CDU-Fraktionsvorsitzender), in einem WDR-Beitrag vom 24.9.2014:

“Die Konfessionsschulen sind Teil unserer Bildungslandschaft, sie haben sich bewährt und sie werden von Eltern sehr stark nachgefragt, weil sie eben erfolgreich sind, und es gibt keinen Grund, Konfessionsschulen in breiter Front abzuschaffen.” 

Rolf Weißner (stellv. Vorsitzender CDU Werne), wa.de, 26.9.2014:

Rolf Weißner (CDU) appellierte an die Verwaltung, mit den Schulen das Gespräch zu suchen, damit diese sich in Gemeinschaftsgrundschulen umwandeln. Weißner: „Das christliche Weltbild kann man auch im Schulprogramm festlegen. Dafür brauchen wir keine Konfessionsschule.“

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SPD-Parteitag: Forderung nach Gemeinschaftsschulen statt Bekenntnisgrundschulen

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Im Juni 2014 haben die NRW-Grünen auf ihrem Landesparteitag klar und einmütig Stellung bezogen: “Wir GRÜNE wollen, dass Kinder die nächstgelegene Grundschule besuchen können nach dem Prinzip ‘kurze Beine kurze Wege’“. Jetzt ist auch die SPD auf dem besten Weg, nachzuziehen. Gleich drei Anträge auf dem Landesparteitag der NRW-SPD am 27. September 2014 fordern die Umwandlung staatlicher Bekenntnisgrundschulen in Gemeinschaftsgrundschulen, die allen Kindern gleichermaßen offenstehen. 

Das ist – anders als offenbar noch 2010 – alles andere als eine revolutionäre Forderung. Weiterlesen

„Die Zukunft der öffentlichen Bekenntnisschule erscheint nach dieser Diskussion fraglich“

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Wir berichteten bereits über eine Veranstaltung zum Verhältnis von Kirche und Staat im Juni 2014 im Landtag NRW. Wir freuen uns, dass uns jetzt ein Videomitschnitt von einem Teil der Veranstaltung zur Verfügung gestellt wurde (herzlichen Dank dafür an Ricarda Hinz, videoteuse.de). Dr. Frank Vollmer, Redakteur der Rheinischen Post, berichtet im Plenum des Landtags über ein Forum zum Thema Kirche und Bildung, in dem Landtagspolitiker und Kirchenvertreter mit einem Verfassungsrechtler über öffentliche Bekenntnisschulen diskutierten.

[youtube]https://www.youtube.com/watch?v=uygwCp_dslk[/youtube]

Mitschrift des Berichts von Dr. Frank Vollmer

Forum 4, betitelt “Die Präsenz der Kirche im Bildungswesen”, hatte sich zunächst mit der Tatsache auseinanderzusetzen, dass Nordrhein-Westfalen in Bezug auf das Schulwesen einzigartig ist. Nur in NRW gibt es in nennenswerter Größenordnung staatliche Bekenntnisgrundschulen: Öffentliche, also auch öffentlich finanzierte Schulen, die nach konfessionellen Grundsätzen arbeiten und an denen auch die Lehrkräfte grundsätzlich die Konfession der Schule besitzen sollen. Etwa ein Drittel der Grundschulen hier in Nordrhein-Westfalen sind solche Bekenntnisschulen. Der größte Teil davon ist katholisch.

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Wohnortnahe Grundschule für alle offen und diskriminierungsfrei

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Sigrid Beer, schulpolitische Sprecherin der Grünen in NRW, spricht im Interview mit dem Humanistischen Pressedienst (3. September 2014) über die Notwendigkeit, das Schulgesetz in NRW zu ändern, um gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung zu tragen.

Auszüge aus dem Interview:


hpd: Im letzten Sommer hatte vor allem die Verweigerung der Einschulung des Erstklässlers Bülent, Sohn muslimischer Eltern, in eine katholische Bekenntnisgrundschule in Paderborn für erhebliches Unverständnis gesorgt. Kann sich ein solcher Fall wiederholen, wenn die Grünen-Pläne gesetzlich umgesetzt worden sind?

S. Beer: Wir wollen, dass die wohnortnahe Grundschule für alle SchülerInnen offen und diskriminierungsfrei zugänglich ist. Die Gemeinschaftsgrundschule gewährleistet das Prinzip “kurze Beine – kurze Wege” sowie Pluralität gegenüber Religionsgemeinschaften und Weltanschauungen. Außerdem betonen wir, dass auch die negative Religionsfreiheit gewährleistet sein muss. Weiterlesen

FDP fordert flächendeckenden Ethikunterricht an Grundschulen in NRW

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Düsseldorf, 2. Juli 2014 (Artikel verfasst am 4. September 2014, editiert am 5. September)

Die FDP möchte, dass Grundschulkinder in NRW Anspruch auf Ethikunterricht bekommen. Aufgrund des wachsenden Anteils bekenntnisloser Kinder eine grundsätzlich sinnvolle Idee. Das finden auch alle Parteien im Landtag NRW. Aber: An einem Drittel aller öffentlichen Grundschulen müssen Kinder am Religionsunterricht teilnehmen, weil sie Bekenntnisschulen sind. Und wenn die katholische Kirche über Änderungen “nicht ganz so glücklich ist”, lässt die FDP lieber die Finger davon.   Weiterlesen

Staat und Kirche in NRW – Zukunft der Bekenntnisgrundschulen

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(veröffentlicht am 19.6.2014, editiert am 28.6.2014)

Am 16. Juni 2014 luden evangelische und katholische Kirche in den Düsseldorfer Landtag, um die Folgen einer zunehmenden religiösen Pluralität und Säkularisierung für das RSymposium Staat und Kircheeligionsverfassungsrecht in Nordrhein-Westfalen zu diskutieren (Programm hier). Die höchsten Kirchenvertreter aus den Bistümern und Landeskirchen auf dem Landesgebiet waren in den Landtag gekommen, um mit Repräsentanten aus Kirche und Gesellschaft über drängende Themen im Verhältnis von Kirche und Staat zu diskutieren, wie etwa das kirchliche Arbeitsrecht, die Staatsleistungen an die Kirchen und die Frage des Tanzverbots an hohen kirchlichen Feiertagen. Angehörige anderer Religionen und Vertreter säkularer Verbände waren vom Veranstalter offensichtlich nicht offiziell und gezielt eingeladen worden. Gleiches gilt übrigens für die “Initiative Kurze Beine -kurze Wege”. Erfreulicherweise konnten kurzfristig doch zwei von uns an der Veranstaltung teilnehmen.

In Forum 4 ging es nämlich um das Thema “Zukunft der Bekenntnisgrundschulen”. In einem Impulsvortrag stellte hier zunächst der Münsteraner Professor Dr. Hinnerk Wißmann aus verfassungsrechtlicher Perspektive erfreulich eindeutig dar, dass öffentliche Bekenntnisschulen angesichts geänderter gesellschaftlicher Rahmenbedingungen und dem Verlust konfessioneller Homogenität einen Anachronismus darstellen, der dringend einer Reform bedarf, zumal alle anderen Bundesländer das Konstrukt schon vor bald 50 Jahren gekippt haben. Weiterlesen

Interview mit dem hpd zu den jüngsten Entwicklungen

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In einem Interview mit dem Humanistischen Pressedienst zeigt sich Ini-Mitglied Max Ehlers erfreut über die jüngeren Entwicklungen in Bezug auf die öffentlichen Bekenntnisschulen: Die eindeutige Positionierung der NRW-Grünen wird als Ent-Tabuisierung des Themas gewertet:

Mindestens genauso wichtig wie der Parteitagsbeschluss der Grünen ist aber, dass die Regierungsfraktionen noch vor dem Sommer einen Gesetzentwurf im Landtag einbringen wollen, der im Rahmen des gesetzlich Möglichen Verbesserungen bringt.” 

Weiter werden in dem Interview die Details des Gesetzentwurfs erörtert, soweit sie bekannt sind. Im Gespräch geht es auch um die Chancen einer baldigen Verfassungsänderung:.

“Eine Änderung der Verfassung ist unumgänglich, wenn man den Zustand beenden will, dass öffentliche Einrichtungen und damit der Staat nach religiösen Kriterien diskriminiert.”

Weiter zum vollständigen Interview (hdp.de, 23.6.2014).