Bülent darf nicht mit seinen Kindergartenfreunden auf die Bonifatiusschule

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Kurze Wege für Kurze Beine5.9.2013, 0:15

Es bleibt dabei. Kein Platz für Bülent auf der Grundschule in seinem Viertel

Am 5.9. war in Nordrhein-Westfalen Einschulung. Bis zuletzt hatten Bülents Eltern gehofft, dass ihr Sohn auf der Schule in seiner Straße eingeschult werden könnte, die seine Schwester bereits besucht. Zumindest vorläufig, gegebenenfalls würde er eben den Religionsunterricht besuchen. Es sollte nicht sein: Dieser erste Schultag fand für Bülent nicht statt, obwohl er bereits auf der Klassenliste stand. Daran änderten auch die 1700 Unterstützer nichts, die innerhalb von vier Tagen durch die Petition gefunden wurden. Der Schulleiter nahm sein Recht wahr, Bülent abzulehnen, und setzte es auch durch. Seine Eltern werden nunmehr eine andere Schule für ihre Kinder suchen müssen.

Überraschend ist eine Erläuterung in der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zur Schulartänderung. Der Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“ war immer gesagt worden, den Kommunen seien die Hände in der Gestaltung dieses Aspekts der Schullandschaft gebunden, eine Umwandlung könne nur durch Eltern erfolgen. Das OVG erläutert nun, eine Umwandlung könne „der Rat des Schulträgers durch einen Organisationsbeschluss … von Amts wegen und freiwillig herbeiführen“. Nach Auskunft des Schulministeriums gehörten im Schuljahr 2012/2013 an 54 evangelischen und an 263 katholischen Bekenntnisgrundschulen in öffentlicher Trägerschaft weniger als 50% der Schülerinnen und Schüler dem jeweiligen Schulbekenntnis an. Das sollte als Begründung genügen, ein Drittel aller Bekenntnisschulen von Amts wegen umzuwandeln, um wenigstens dort die Diskriminierung zu beenden.

Zur Petition für Bülent:

https://www.openpetition.de/petition/online/buelent-soll-mit-seinen-freunden-auf-die-grundschule-in-seiner-nachbarschaft-gehen-duerfen

Hintergrundinformationen und Presseberichte:

Bülent soll mit seinen Freunden auf die Grundschule in seiner Nachbarschaft gehen dürfen

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aktualisiert 4.9.2013, 18:10

Für alle derzeit im Bundestag vertretenen Parteien  ist klar:

„Alle Kinder sollen ungeachtet ihres kulturellen Hintergrundes gemeinsam unterrichtet werden.“

Im Wahl-o-mat zur Bundestagswahl beziehen die demokratischen Parteien klar Stellung: „Das Miteinander ist Voraussetzung einer offenen und toleranten Gesellschaft” (FDP) und „Gemeinsamer Unterricht ist ein wichtiges Element unserer Integrationspolitik. Kinder sollen ungeachtet ihrer Herkunft gefördert werden” (CDU). Die Grünen betonen: „Wir wollen keine Sonderung der SchülerInnen nach Sozialstatus, Herkunft der Eltern, Religion oder anderen Merkmalen.“

In NRW gilt all das nicht. Der Schulleiter der Paderborner Bonifatiusschule verweigert dem 6-jährigen Bülent (Name geändert) die Aufnahme, weil er nicht katholisch ist. Statt mit seiner Schwester 5 Minuten zur Schule zu gehen, muss er ab Donnerstag mit dem Bus quer durch die Stadt zur nächstgelegenen Gemeinschaftsgrundschule fahren. Die Fahrt dauert 50 Minuten – pro Weg.

Bülent soll auf die Grundschule seiner Schwester gehen dürfenDas Verwaltungsgericht Minden hat am 30.8.2013 in einem Eilentscheid festgestellt, dass es davon ausgeht, dass diese Ablehnung mit Recht und Gesetz in Nordrhein-Westfalen vereinbar ist. Diese Einschätzung wurde vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen am 4.9. bestätigt.

Wie das sein kann? Die Bonifatiusschule ist formal eine öffentliche Katholische Bekenntnisschule, die zwar vollständig staatlich finanziert ist, an der aber alle Lehrerinnen und Lehrer katholisch sein müssen. Eltern müssen seit kurzem an dieser Schule unterschreiben, dass sie mit Unterrichtung und Erziehung im katholischen Bekenntnis einverstanden sind und explizit auch mit der Teilnahme am katholischen Religionsunterricht – andernfalls werden die Kinder nicht aufgenommen. Und dazu ist der Vater von Bülent nicht bereit.

An der Schule sind lediglich 42% der Kinder katholisch, die Schule ist schon lange nur noch dem Namen nach katholisch. Bislang war es möglich, sich per Standardformular vom Religionsunterricht abzumelden.

Der Fall erinnert an die Kündigung einer Kindergartenleiterin durch die katholische Kirche in Königswinter. Auch das war offenbar mit dem deutschen Recht vereinbar. Aber dort entschied der Stadtrat kurzerhand, der katholischen Kirche die Trägerschaft zu entziehen.

Helfen Sie mit, dass Bülent mit seiner Schwester und seinen Kindergartenfreunden die Bonifatiusschule besuchen kann! Sagen Sie dem Schulleiter der Bonifatiusschule, der Stadt Paderborn und der Bezirksregierung mit ihrer Unterschrift Ihre Meinung: Schließlich sagt das Gericht zwar, dass die Schule Bülent die Aufnahme verweigern darf. Aber nicht, dass sie das tun muss.

Zur Petition:

https://www.openpetition.de/petition/online/buelent-soll-mit-seinen-freunden-auf-die-grundschule-in-seiner-nachbarschaft-gehen-duerfen

Hintergrundinformationen:

Endlich juristischer Rückenwind: Viele Bekenntnisgrundschulen sind eigentlich Gemeinschaftsschulen

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(zuletzt aktualisiert am 1.9.2013)

Wir kennen das von der Bundesebene: Wenn die Politik es nicht schafft, Lösungen für drängende gesellschaftliche Fragen zu finden, müssen diese Fragen vor Gericht geklärt werden. So auch im Fall der öffentlichen Bekenntnisschulen in Nordrhein-Westfalen. Seit Jahren konstatieren zahlreiche Politiker/innen und sogar einzelne Kirchenvertreter, dass es durch die geltenden Regelungen rund um Bekenntnisgrundschulen in NRW zu gravierenden Ungerechtigkeiten kommt. An den gesetzlichen Regelungen hat sich seither jedoch nichts verändert. Der Gesetzgeber blieb untätig. Weiterlesen

„Evangelische Weltoffenheit und Toleranz“ in Troisdorf?

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Doch Jesus sagte: Lasset die Kindlein zu mir kommen und wehret ihnen nicht. (Mt 19, 14)

In der Bibel sind es die Jünger Jesu, die Kinder daran hindern wollen, zu ihm zu gelangen. Von Jesus werden sie dafür massiv getadelt: Den Kindern sei das Himmelreich sicher.

In Troisdorf tobt seit Monaten ein ähnlicher Streit. Die Evangelische Grundschule in der Matthias-Langen-Straße will muslimischen Kindern die Aufnahme verweigern, wenn ihre Eltern sich nicht damit einverstanden erklären, dass ihre i-Tüpfelchen den evangelischen Religionsunterricht besuchen. Die Schulkonferenz hat sich dafür entschieden, die Teilnahme am Religionsunterricht für alle verpflichtend zu machen.  Weiterlesen