In den vergangenen Jahren mussten sich Gerichte in vielen Verfahren mit öffentlichen Bekenntnisschulen in NRW auseinandersetzen. Zuallererst zu nennen ist die Verfassungsbeschwerde gegen die Schulreform von 1968. In den vergangenen Jahren gab es zudem zahlreiche Verwaltungsgerichtsverfahren, etwa wenn Kommunen versuchten, ihre Schullandschaft an veränderte Bedingungen anzupassen, oder wenn Eltern gegen die Ablehnung an der Wunschschule klagten. Wir geben an dieser Stelle einen Überblick über uns bekannte Verfahren. Weiterlesen
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Bekenntnisschulen NRW 2013: Bewegung, aber noch keine Veränderung
NRW 2013: Ein Drittel aller öffentlichen Grundschulen bleibt konfessionsgebunden
Vor einem Jahr fassten wir unsere Forderungen so zusammen:
Wir sind gespannt, ob 2013 endlich
- die Umwandlung von Bekenntnisgrundschulen erleichtert wird;
- die Diskriminierung bekenntnisfremder Kinder an Bekenntnisgrundschulen beendet wird;
- Lehrkräfte an Grundschulen unabhängig vom Bekenntnis landesweit gleiche Anstellungschancen bekommen und das Leitungsproblem wenigstens nicht mehr „konfessionell verschärft“ wird;
- der Glaube oder Nichtglaube von Kindern bzw. deren Familien ernster genommen wird als es durch eine Aufnahmeerklärung geschieht, die dazu dient, den formell vorhandenen Minderheitenschutz an Bekenntnisschulen auszuhebeln.
Um es kurz zu machen: Obwohl sich 2013 hat die Situation sogar noch deutlich verschärft hat und das Thema viel öffentliche Aufmerksamkeit bekam, hat sich in keinem der oben genannten Punkte gesetzlich etwas geändert. Weiterlesen
Paderborner Erzbischof kritisiert Ablehnung von muslimischem Schüler an katholischer Schule
16.12.2013
Diese Nachricht ist fast schon sensationell. Noch vor ein paar Monaten sah der Paderborner Erzbischof Hans-Josef Becker ausdrücklich keine Veranlassung, die öffentlichen Bekenntnisschulen zu öffnen. Vergangenen Freitag sprach er auf dem Bundeskongress Katholische Schulen in Berlin und vertrat eine überraschend gewandelte Position. Der evangelische Pressedienst schreibt am 13.12.2013:
Weiter hält Becker es für nötig, sich zunehmend mit der Frage nach einer Öffnung christlicher Bekenntnisschulen auseinanderzusetzen. Mit Blick auf die Ablehnung eines muslimischen Schülers an einer katholischen Grundschule in Paderborn, sagte Becker, mit dieser Fragestellung müsse man „zunehmend operieren“. Gleichzeitig übte er Kritik am Vorgehen der Schule.
„Ich bedaure das sehr“, sagte er. Es sei versucht worden, etwas „demonstrativ durchzusetzen“. „Das hätte nicht sein müssen. Das hätte anders geregelt werden können“, ergänzte Becker. Das Erzbistum habe keinen Einfluss auf diese Entscheidung der Schulleitung und des Trägers gehabt. Das Recht, den Schüler abzulehnen, wurde gerichtlich erstritten. Im September entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, dass die Ablehnung des Schülers rechtmäßig sei.
Übrigens ist in dem Verwaltungsgerichtsverfahren um Bülent im Grundsatz nach wie vor kein Urteil ergangen. Der Entscheid des Oberverwaltungsgerichts Anfang September war lediglich ein Eilentscheid. Aber unabhängig davon wie dieses Verfahren ausgeht, die eigentliche Entscheidung muss vom Landtag Nordrhein-Westfalen ausgehen, der endlich die Schulgesetzgebung an die gesellschaftlichen Realitäten in NRW anpassen muss.
Die schulpolitische Sprecherin der Grünen, Sigrid Beer, schrieb im August 2013:
„… dass es höchste Zeit ist, die gesetzlichen Regelungen zu Bekenntnisschulen zu verändern. Sie spiegeln nicht die gesellschaftliche und die Schulrealität wider. Deshalb bin ich froh, dass ich bereits diese Gespräche im Einvernehmen mit den Kirchen auf Landesebene führen kann, die selbst grundlegende Veränderungsnotwendigkeiten sehen. Alle Beteiligten arbeiten deshalb auch an grundsätzlichen Lösungen. Nicht nur für Paderborn gilt bis dahin: Die pädagogische Verantwortung bei der Aufnahme durch die Schulleitung gilt es im Übergang zu stärken. Dogmatismus hilft nicht weiter.“
Es ist erfreulich, wenn es tatsächlich in diesen Gesprächen zu „grundsätzlichen Lösungen“ kommt, die allerdings ohnehin frühestens für die Anmeldungen im Herbst 2014 greifen können.
Wir bitten weiter um Spenden für die Familie von Bülent. Stand heute (16.12.2013) wurden bereits fast 1.000 Euro von insgesamt bereits entstandenen knapp 2.000 € Anwalts- und Gerichtskosten gespendet. (Einfach unten auf den Button klicken.)
Religionsfreiheit in NRW: Eine Frage der Diskretion?
Heute erreichte uns eine Schilderung aus einer kleinen Stadt in Nordrhein-Westfalen. In dieser Stadt gibt es zwei öffentliche Grundschulen: eine davon ist eine evangelische Bekenntnisschule, die andere eine katholische Bekenntnisschule. In dieser Geschichte geht es um das Kind einer muslimischen Familie, die in dieser Stadt wohnt. Die Familie könnte aber, zumindest theoretisch, eben so gut bekenntnislos, jüdisch, oder hinduistisch sein. Das Kind besucht die zweite oder dritte Klasse einer der beiden Bekenntnisschulen. Vom Religionsunterricht war es bislang befreit, schließlich gehört es dem Schulbekenntnis nicht an.
„Heute Morgen hat die Schulleiterin den Vater zu sich zitiert und ihm mitgeteilt, dass das Kind künftig am Religionsunterricht und am Gottesdienst teilnehmen müsse und zeigte ihm die Schulmail des Ministeriums. Es gebe eine Gemeinschaftsschule in der Nachbarstadt, die mit dem Bus zumutbar zu erreichen sei. Der Vater ist standhaft geblieben. Am Ende hat die Schulleiterin erst eingelenkt, nachdem der Vater mit großem Aufsehen (Presse und Rechtsweg) gedroht hat. Aber sie bat um Diskretion: Wenn das Schulamt dies erfahre, komme sie in Teufels Küche und könne nichts mehr für ihn tun.“
Dieser Fall illustriert gut, wie viel Unsicherheit in Bezug auf die Regelungen rund um die öffentlichen Bekenntnisschulen besteht. Das oben angeführte Vorgehen der Schulleitung ist in mehrfacher Hinsicht fragwürdig und rechtlich angreifbar.
1) In der Ausbildungsordnung Grundschule ist für die Aufnahme an Bekenntnisschulen festgelegt:
„Im Ausnahmefall sind Kinder als Minderheit dann in eine Bekenntnisschule aufzunehmen, wenn eine öffentliche, ihrem Bekenntnis entsprechende Schule oder eine Gemeinschaftsschule auf dem Gebiet des Schulträgers nicht besteht oder nur bei Inkaufnahme eines unzumutbaren Schulweges erreichbar ist.“
Das „Gebiet des Schulträgers“ ist in diesem Fall eindeutig die Kommune. In der Ausbildungsordnung ist keine Rede davon, dass ein Kind in eine Schule in der Nachbarkommune abgeschoben werden kann. Außerdem geht aus der Regelung zumindest implizit hervor, dass Nichtbekenntniskinder in Fällen wie diesem ausdrücklich Minderheitenrechte genießen: Kinder des jeweils anderen christlichen Bekenntnisses haben laut Schulgesetz §26.7 sogar Anspruch auf eigenen Religionsunterricht, sofern mehr als 12 Kinder an der Schule dem Bekenntnis angehören. Es ist nicht nachvollziehbar, warum das nicht auch für muslimische Kinder gelten sollte. Ebenso wenig darf Eltern, deren Kinder nicht dem Schulbekenntnis angehören, das Recht genommen werden kann, ihre Kinder laut GG Art. 7 Abs. 2 und §31.6 des NRW-Schulgesetzes vom Religionsunterricht abzumelden.
2) In der Schulmail vom 5.11.2013 steht explizit, dass eine Teilnahme am Gottesdienst eben gerade nicht verpflichtend sein darf: „Wenn … das Kind dem Schulgottesdienst fernbleibt, stellt dies den Besuch der Bekenntnisschule nicht in Frage.“
3) Richtig ist, dass eine Schulleitung, die geltendes Recht derart missachtet, in Teufels Küche gut aufgehoben wäre. Zu ihrer Verteidigung ist aber zu sagen, dass die Regelungen in Schulgesetz, Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS), der Verwaltungsanordnung zu AO-GS (VVz-AOGS) und jetzt auch noch die „Schulmail“ sich teilweise widersprechen. Immer wieder kommt es zu Streitfällen, die gerichtlich geklärt werden müssen. Kein Wunder, dass es viele Grundschulen ohne Leitung gibt.
Übrigens gibt es in Nordrhein-Westfalen 75 Kommunen, in denen es ausschließlich Bekenntnisschulen gibt. Ändern kann diese Situation einzig der Landtag von Nordrhein-Westfalen. Eine Abschaffung der öffentlichen Bekenntnisgrundschulen wäre mit Sicherheit von einer heftigen Debatte begleitet, nicht anders war es in Bayern, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, als dort vor über 40 Jahren der Konfessionalisierung der Bildung im Grundschulbereich ein Ende gesetzt wurde. Die Angst vor einer öffentlichen Debatte sollte allerdings für keine demokratische Partei ein Grund sein, weiterhin zu akzeptieren, dass elementare Grundrechte eingeschränkt werden.
Was der Landtag NRW zu Bülent sagt
Neues aus Paderborn und aus dem Landtag Nordrhein-Westfalen
27.11.2013
Seit Bülent am Einschulungstag des Schulhofs verwiesen wurde, hat sich die Situation an der Paderborner Bonifatiusschule verschärft: Die Schule zwingt nun ALLE Kinder ungeachtet ihrer Religionszugehörigkeit, den katholischen Religionsunterricht zu besuchen – auch jene, die bislang davon befreit waren, nachdem deren Eltern in den Vorjahren entsprechende Abmeldeformulare unterschrieben hatten. Wir erinnern uns, es handelt sich um eine öffentliche katholische Grundschule, an der nur 45% der Kinder katholisch sind. Offenen Widerstand von Seiten der betroffenen Eltern gibt es nicht. Sie haben Angst, dass ihre Kinder andernfalls den Platz an der Schule verlieren. Die Angst ist begründet, schließlich erklärte das Schulministerium in einem Runderlass vom 5.11.2013 unmissverständlich: „Erklären die Eltern bei der Anmeldung, ihr Kind solle am Religionsunterricht im fremden Bekenntnis nicht teilnehmen, ist die Aufnahme in die Schule nicht möglich.“ In den vergangenen Jahren gab es mehrfach Versuche, Kinder in ähnlichen Fällen der Schule zu verweisen, auch wenn sie diese bereits seit Jahren besuchten (siehe zum Beispiel die Fälle von Fabian oder Zeynep).
Einige Eltern begannen derweil den Versuch, ihre Schule in eine Gemeinschaftsgrundschule umzuwandeln. Dieses Recht wird ihnen vom Schulgesetz ausdrücklich zugesichert. Die daran beteiligten muslimischen Mütter wurden nach uns vorliegenden Berichten von anderen Eltern jedoch angefeindet und ließen daher von ihrem Vorhaben ab.
Während sich also in Paderborn die Lage auf der Ebene einzelner öffentlicher Bekenntnisgrundschulen verschlechtert hat, wurde das Thema am 20. Oktober im Schulausschuss des Landtags von Nordrhein-Westfalen behandelt. Schulministerin Löhrmann wies dabei auf die oben bereits erwähnte Schulmail hin, deren Grundsätze gemeinsam mit den Kirchen erarbeitet worden seien.
Im Anschluss berichteten Abgeordnete von SPD und Grünen, sie seien mit Kirchenvertretern im Gespräch zum Thema. Sie berichteten, dass die Kirchen in diesen Gesprächen selbst einräumten, dass es Handlungsbedarf im Sinne einer Neuregelung gebe. Die Kirchen wollten bis Februar 2014 eine gemeinsame Stellungnahme erarbeiten. Wenn diese vorliege, solle es durch die Fraktionen eine Gesetzesinitiative geben.
Eine Streichung der Bekenntnisschulen aus der Landesverfassung ist momentan nicht abzusehen: Sowohl Armin Laschet (CDU) als auch Christian Lindner (FDP) schrieben uns als Vorsitzende ihrer Parteien, dass sie eine Abschaffung öffentlicher Bekenntnisschulen ablehnen. Der CDU-Landesvorsitzende zitiert dazu aus einem CDU-Beschluss von 2011: „Die bestehenden Bekenntnisschulen erfahren insbesondere auch bei bekenntnisfremden Eltern große Akzeptanz.“ Diese Aussage erscheint allerdings angesichts der Situation in Paderborn weltfremd. Interessant ist die Reaktion der Spitzen von SPD und Grünen: Kraft und Löhrmann ließen den an sie gerichteten Brief der Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“ kurzerhand durch den für Staatskirchenrecht zuständigen Ministerialrat beantworten. Dieser belehrte uns: Unsere Forderungen seien mit den durch Landesverfassung und Schulgesetz bestimmten Merkmalen von Bekenntnisschulen nicht vereinbar. Richtig. Genau darum hatten wir den Parteivorsitzenden auch geschrieben, wir wollen, dass sich die Parteien und unsere Volksvertreter für eine Änderung der diskriminierenden Gesetze einsetzen.
Wir hatten geschrieben:
Wir appellieren dringend an Sie und alle demokratischen Kräfte im Landtag, sicherzustellen, dass ein Fall wie jener in Paderborn nicht mehr vorkommen kann. Es muss gewährleistet sein, dass Familien ihre Kinder gemeinsam mit anderen Kindern aus der unmittelbaren Nachbarschaft in die gleiche Grundschule schicken können. Unser öffentliches Schulsystem muss konfessionelle und religiöse Grenzen überwinden. Es widerspricht dem Inklusionsgedanken, wenn an öffentlichen Schulen das gemeinsame Lernen an Konfessionsgrenzen Halt macht. Ebenso muss sichergestellt sein, dass Glaube und Religionszugehörigkeit von Lehrkräften keinen Einfluss auf deren Anstellungschancen und die Wahrnehmung von Leitungspositionen haben.
Wir wiederholen an dieser Stelle unsere Bitte, die Familie von Bülent bei den Prozesskosten von bislang knapp 2.000€ zu unterstützen. 500€ konnten bereits gesammelt werden. Jede Spende hilft, auch 5 oder 10 Euro! Näheres unter www.betterplace.org/de/projects/14662-prozesskostenunterstutzung-fur-bulents-familie
Gerade läuft übrigens die Haupverhandlung an, wir werden hier über den Fortgang berichten.
Schulministerium stellt klar: Bekenntnisgrundschulen müssen alle Kinder unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit aufnehmen
Der nachfolgende Artikel ist durch einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts 2016 überholt.
Ein Runderlass des Schulministeriums vom 5. November 2013 erklärt unmissverständlich: Bekenntniskinder dürfen bei der Aufnahme an öffentlichen Bekenntnisschulen nicht vorgezogen werden – sofern die Eltern anderer Kinder erklären, dass sie eine Unterrichtung und Erziehung „nach den Grundsätzen des an der Schule vermittelten Bekenntnisses“ wünschen. Der Erlass stellt außerdem klar, dass bekenntnisfremde Kinder nicht zum Gottesdienstbesuch gezwungen werden dürfen.
Zum Hintergrund:
Ein Drittel aller Grundschulen in Nordrhein-Westfalen sind evangelische oder katholische Bekenntnisschulen. An diesen Schulen müssen alle Lehrkräfte dem Bekenntnis angehören. Eigentlich sollen auch die Schülerinnen und Schüler entsprechend getauft sein. Es handelt sich aber nicht um Privatschulen bzw. Ersatzschulen. Diese werden zumindest teilweise von den Eltern und Religionsgemeinschaften finanziert. Vielmehr geht es hier um öffentliche Schulen in kommunaler Trägerschaft, die vollständig aus öffentlichen Mitteln und damit von allen Steuerzahlern finanziert werden.
Zahlreiche Eltern haben in den vergangenen Tagen und Wochen ihr Kind auf der nächstgelegenen Bekenntnisgrundschule angemeldet. Von mehreren Eltern haben wir gehört, dass ihren nicht im Schulbekennntnis getauften Kindern von den Schulleitern im Anmeldegespräch keine Chance auf einen Platz eingeräumt wurde, da im Schulbekenntnis getaufte Kinder unabhängig von den in der Ausbildungsordnung Grundschule festgelegten Kriterien vorrangig aufzunehmen seien. Im Klartext: Das Kriterium Bekenntnis ist an einem Drittel aller öffentlichen Grundschulen wichtiger als Kriterien wie: Hat das Kind Geschwister an der gleichen Schule, wie ist der Schulweg, wohin gehen die Kindergartenfreunde etc. So ergab sich in den letzten Jahren vielfach die Situation, dass selbst Geschwisterkinder an begehrten Konfessionsschulen befürchten mussten, keinen Platz zu bekommen. An diesem Punkt ist also die Klarstellung des Ministeriums zu begrüßen. Der Erlass macht deutlich: Die Verwaltungsanordnung VVzAO-GS Nr. 1.23 Satz 4 ist ungültig. Sie besagt: „Bei einem Anmeldeüberhang an einer Bekenntnisschule haben Kinder, die dem Bekenntnis angehören, bei der Aufnahme einen Vorrang gegenüber den anderen Kindern.“ Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf übrigens schon 2008 festgestellt, trotzdem mussten sich Schulleiter bis zum Runderlass des Ministerium vom November 2013 nach dieser Verwaltungsanordnung richten.
Es bleiben aber zahlreiche Unstimmigkeiten, Unklarheiten und Widersprüche: Muss die Willenserklärung schriftlich sein oder nicht? Führt eine Abmeldung vom Religionsunterricht zwingend zum Verweis von der Schule oder doch nicht? Wie viel Druck wird auf Kinder ausgeübt, am Gottesdienst teilzunehmen? Warum wird nicht die offensichtlich problematische und unklare Verwaltungsvorschrift geändert, sondern durch einen Erlass in Frage gestellt?
Vor allem aber: Wie glaubwürdig ist es, wenn Eltern bekenntnisloser, evangelischer oder muslimischer Kinder „die ausdrückliche Erklärung abgeben, dass sie ihr bekenntnisfremdes Kind wegen des Bekenntnischarakters der gewünschten Schule dort erziehen und unterrichten lassen wollen“, wie es der Erlass verlangt?
In einer Broschüre der katholischen Kirche wird diese Anforderung konkretisiert: „Es geht nicht nur darum, ob die Willenserklärung formell richtig ist, sondern ob die Eltern die Schule aus religiöser Überzeugung wählen.“ Warum aber sind die Kirchen nicht voller, wenn so viele Familien die Unterrichtung an Bekenntnisschulen so ausdrücklich wünschen? Tatsache ist, dass an 54 der 96 evangelischen Schulen weniger als die Hälfte der Kinder dem evangelischen Bekenntnis angehören, gleiches gilt für ein Viertel der 916 katholischen Grundschulen.
Und nicht zuletzt: Der Erlass ändert nichts daran, dass faktisch Grundrechte eingeschränkt werden. Der Familie des muslimischen Bülent ist damit eben so wenig geholfen wie der des ungetauften Fabian und vielen anderen, die ihr Recht auf Religionsfreiheit an öffentlichen Einrichtungen verstehen als Recht auf Freiheit von einer Religion, zumal wenn sie ihr nicht angehören. Durch die für eine Aufnahme erforderliche Erklärung verwirken Eltern das Recht auf Abmeldung ihrer Kinder vom Religionsunterricht, obwohl dieses grundgesetzlich garantiert ist. Und evangelische Kinder an einer katholischen Schule (und umgekehrt) verwirken das Recht auf Religionsunterricht im eigenen Bekenntnis, obwohl das Schulgesetz dieses Recht ausdrücklich auch an Bekenntnisschulen gewährt.
Das Ministerium brauchte offenbar eine Argumentationshilfe für Schulleiter. Der Erlass gibt ihnen die Möglichkeit, in den Fällen, bei denen eine Klage droht, Ausnahmen zu machen. Das bisherige Verfahren, erst alle nicht passenden Kinder abzulehnen, um bei hartnäckigen Eltern scheinbar großzügig eine Ausnahme zu machen, bleibt weiterhin bestehen.
DER ERLASS AUS DEM SCHULMINISTERIUM
s. hier
Datum: 05.11.2013 11:48
Betreff: msw13110501 – Aufnahme bekenntnisf remder Kinder in
Bekenntnisgrundschulen>>>>>>>>>> Beginn der Schulmail des MSW NRW >>>>>>>>>
An alle öffentlichen Grundschulen
(Gemeinschaftsgrundschulen und Bekenntnisgrundschulen)Sehr geehrte Damen und Herren,
die Landesregierung hat ebenso wie die katholischen (Erz-) Bistümer und die evangelischen Landeskirchen den Wunsch, dass die Aufnahme bekenntnisfremder Kinder in Bekenntnisgrundschulen nicht von Konflikten begleitet oder Gegenstand verwaltungsgerichtlicher Verfahren sein soll. Alle Beteiligten sind sich deshalb darüber einig, dass hierfür im Rahmen der derzeit geltenden gesetzlichen Vorgaben die nachfolgenden Grundsätze gelten sollen.
1. Aufnahme als Kind einer Minderheit in eine Bekenntnisschule am Wohnort
Kinder sind als bekenntnisfremde Angehörige einer religiösen Minderheit in eine Bekenntnisschule an ihrem Wohnort aufzunehmen, wenn eine öffentliche Gemeinschaftsgrundschule auf dem Gebiet des Schulträgers nicht besteht oder nur bei Inkaufnahme eines unzumutbaren Schulweges erreichbar ist (Nr. 1.23 VVzAO-GS). In der ständigen Verwaltungspraxis richtet sich die Zumutbarkeit nach der Schülerfahrkostenverordnung (§ 13 Absatz 3).
Die Schule achtet das Bekenntnis dieser Kinder. Eine Bekenntnisschule mit mehr als zwölf Schülerinnen und Schülern einer konfessionellen Minderheit erteilt Religionsunterricht in deren Bekenntnis (§ 26 Absatz 7 Schulgesetz).2. Wunsch der Eltern auf Unterricht und Erziehung in einem fremden Bekenntnis
Eltern haben einen unmittelbar durch Artikel 4 Grundgesetz gewährleisteten Aufnahmeanspruch für ihr bekenntnisfremdes Kind, wenn sie ausdrücklich und übereinstimmend wünschen, es solle nach den Grundsätzen des an der Schule vermittelten Bekenntnisses unterrichtet und erzogen werden. Ein solcher Wunsch ist nicht an die Schriftform gebunden.
Melden die Eltern ihr Kind an einer Bekenntnisschule an, ist dies in der Regel so zu verstehen, dass sie die Merkmale einer solchen Schule kennen und bejahen. Im Zweifel soll die Schulleiterin oder der Schulleiter die Eltern bei der Anmeldung über die Erziehungsgrundsätze der Bekenntnisgrundschule informieren. Die ausdrückliche Erklärung der Eltern, ihr Kind allein aus anderen als den zuvor genannten, nämlich aus pädagogischen, schulorganisatorischen oder geografischen Gründen anzumelden, schließt allerdings die Aufnahme in die Bekenntnisgrundschule aus.
3. Teilnahme am Religionsunterricht
Der durch die Anmeldung zum Ausdruck gebrachte Wunsch von Eltern, ihr Kind solle nach den Grundsätzen des an der Schule vermittelten Bekenntnisses unterrichtet und erzogen werden, schließt ihr Einverständnis ein, dass dem Kind Religionsunterricht im fremden Bekenntnis durch eine staatliche oder kirchliche Lehrkraft erteilt wird.
Erklären die Eltern bei der Anmeldung, ihr Kind solle am Religionsunterricht im fremden Bekenntnis nicht teilnehmen, ist die Aufnahme in die Schule nicht möglich. Ebenso besteht kein Anspruch auf Zugang zur bekenntnisfremden Bekenntnisschule, wenn die Eltern darauf bestehen, für ihr Kind solle Religionsunterricht im eigenen Bekenntnis erteilt werden.
§ 26 Absatz 7 Schulgesetz steht dem nicht entgegen. Zu einer
konfessionellen Minderheit im Sinne dieser Vorschrift mit Anspruch auf Religionsunterricht in ihrem Bekenntnis gehören nur Kinder, die deshalb eine Bekenntnisschule besuchen, weil eine öffentliche, ihrem Bekenntnis entsprechende Schule oder eine Gemeinschaftsschule auf dem Gebiet des Schulträgers nicht besteht oder nur bei Inkaufnahme eines unzumutbaren Schulweges erreichbar ist.
Die Teilnahme am Religionsunterricht des fremden Bekenntnisses bietet dem Kind die Gelegenheit, dieses Bekenntnis kennen zu lernen. Sie bedeutet nicht, dieses Bekenntnis anzunehmen. Zwar ist der Religionsunterricht anders als ein religionskundlicher Unterricht Bildung und Erziehung im Glauben, aber nicht eine Erziehung zum Glauben. Aus der Perspektive des Bekenntnisses ermöglicht der Religionsunterricht interreligiöses Lernen. Es gehört zum pädagogischen Auftrag der Religionslehrerinnen und Religionslehrer, Kinder keinen Konflikten auszusetzen, die sich aus den Zielen des bekenntnisgebundenen Religionsunterrichts einerseits und dem eigenen Bekenntnis der Kinder andererseits ergeben. Das gilt in besonderer Weise für Kinder nichtchristlicher Bekenntnisse.4. Teilnahme an Schulgottesdiensten
Schulgottesdienste vermitteln religiöse Erfahrungen, die über den Religionsunterricht hinausgehen. Der Runderlass über den
Schulgottesdienst als Schulveranstaltung (BASS 14-16 Nr. 1) eröffnet die Gelegenheit für solche Angebote und die Teilnahme daran.
Bekenntnisschulen arbeiten häufig mit Kirchengemeinden zusammen, und das Angebot von Schulgottesdiensten gehört zu ihrem Schulprogramm. Die Teilnahme an kirchlichen Handlungen bleibt in aller Regel den bekenntnisangehörigen Kindern vorbehalten. Sie darf von den bekenntnisfremden Kindern nicht erwartet werden. Darauf muss die Schule bei den Schulgottesdiensten achten. Es gehört zu ihren Aufgaben, die Eltern dieser Kinder über den Ablauf von Schulgottesdiensten zu informieren und mit ihnen über den Ausgleich unterschiedlicher Wünsche und Interessen zu sprechen. Dass ein bekenntnisfremdes Kind nicht beim Schulgottesdienst anwesend ist, sollte vermieden werden, wird es doch auf diese Weise vorübergehend vom Schulleben ausgeschlossen. Wenn aber in dieser Frage kein Einvernehmen mit seinen Eltern möglich ist und das Kind dem Schulgottesdienst fernbleibt, stellt dies den Besuch der Bekenntnisschule nicht in Frage.5. Aufnahmekriterien bei Anmeldeüberhängen
In den meisten Fällen können die Grundschulen alle Kinder aufnehmen, die dort angemeldet werden. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität einer Grundschule (Anmeldeüberhang), kommt es zu einem Aufnahmeverfahren nach den Regeln der Ausbildungsordnung für die Grundschule. Nach den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften (Nr. 1.23 VVzAO-GS) haben beim Anmeldeüberhang an einer Bekenntnisschule Kinder, die dem Bekenntnis angehören, einen Vorrang gegenüber den anderen Kindern.
Bei der Aufnahme auch bekenntnisfremder Kinder in die
Bekenntnisgrundschule unterscheidet die jüngste Rechtsprechung aber nicht mehr zwischen bekenntnisangehörigen und bekenntnisfremden
Kindern, stellt also kein Rangverhältnis her. Danach sind bei
schulorganisatorischen Beschlüssen und den Prognosen, auf denen sie beruhen, beide Gruppen gleichermaßen zu berücksichtigen. Es ist deshalb vertretbar, dann nicht nach der Verwaltungsvorschrift zu verfahren, wenn die Eltern die ausdrückliche Erklärung abgeben, dass sie ihr bekenntnisfremdes Kind wegen des Bekenntnischarakters der
gewünschten Schule dort erziehen und unterrichten lassen wollen.Mit freundlichen Grüßen
gez. Ludwig Hecke< <<<<<<<<< Ende der Schulmail des MSW NRW <<<<<<<<<<
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Zukunftsvisionen katholischer Schulpolitik
Pädagogische Woche des Erzbistums Köln
Am 14.10.2013 eröffnet Erzbischof Joachim Kardinal Meisner eine Fortbildungsveranstaltung für (Religions)-Lehrerinnen und (Religions)-Lehrer im Erzbistum Köln an öffentlichen Schulen sowie für alle Lehrerinnen und Lehrer an katholischen Schulen. Anschließend hält Schulministerin Sylvia Löhrmann einen Festvortrag.
Das Programm am Freitag, den 18.10. richtet sich ausschließlich an Schulleitungen Katholischer Bekenntnisschulen im Erzbistum Köln. Den Hauptvortrag an diesem Tag hält der Leitende Ministerialrat Joachim Fehrmann aus dem Düsseldorfer Schulministerium. Das Thema des Vortrags lautet: „Kath. Bekenntnisschulen NRW – Eine Schulart in der Diskussion“.
Im Programm heißt es dazu:
„Angesichts der öffentlichen und zum Teil sehr unsachlichen Diskussion um die sog. Bekenntnisschulen – Grund- oder Hauptschulen in kommunaler Trägerschaft – wollen wir dieser aus unserer Sicht für die Vielfalt der Bildungslandschaft unverzichtbaren Schulart einen eigenen Tag widmen.“
Uns würde sehr interessieren, wie die sachliche Diskussion an diesem Tag aussieht. Wird man sich in Köln mit der in der Tat reichlich unsachlichen Sichtweise des rechtspopulistischen Blogs PI-News mit dem Thema auseinandersetzen? Werden Beiträge zur Diskussion wie etwa der martialisch gestaltete Blogozese-Beitrag von Deo-et-Patria mit dem Titel „Im Kampf um die Bekenntnisschule“ kritisch betrachtet?
Wohl eher nein. Publikationen der fünf Bistümer auf dem Gebiet des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen geben sich alle Mühe, die vollständig staatlich finanzierte katholische Bekenntnisschule in kommunaler Trägerschaft als „Schulart mit Zukunft“ und „unverzichtbares Element unserer Bildungslandschaft in Nordrhein-Westfalen“ darzustellen. Ausführlich unternimmt diesen Versuch die Erzbischöfliche Schulrätin Andrea Gersch in einem Beitrag von Anfang 2013 mit dem Titel „Katholische Bekenntnisschulen in Nordrhein-Westfalen – (k)ein Modell der Zukunft? Eine Schulart in der Diskussion„.
In keiner dieser Publikationen wird für uns nachvollziehbar erklärt, wie das mancherorts bestehende monopolartige Angebot öffentlicher Bekenntnisschulen mit einer religiös bunteren und zugleich zunehmend säkularen Gesellschaft vereinbar sein soll. In Paderborn etwa sind 2/3 der Grundschulen katholisch, obwohl nur 42% der Grundschüler katholisch sind. In 75 von 396 Kommunen in NRW gibt es sogar ausschließlich Bekenntnisgrundschulen. Wenn die katholische Kirche ihre Argumentation ernst meint, dass angesichts von 39% katholischen Schülerinnen und Schülern ein Anteil entsprechender Bekenntnisschulen von über 30% angemessen ist, so müsste sie sich konsequenterweise dafür einsetzen, dass für die 15% muslimischen Schülerinnen und Schülern wenigstens 300 islamische Konfessionsgrundschulen errichtet werden. In unseren Augen ist das der falsche Weg, unsere Zukunftsvision ist eine andere.
Wir würden es begrüßen, wenn die katholische Kirche sich am 18. Oktober den „Risiken und Nebenwirkungen von Bekenntnisschulen“ in öffentlicher Trägerschaft widmet. Wir befürchten aber, dass die Auseinandersetzung mit dem Thema in Köln eher einseitig ausfallen wird. Eine offene und sachliche Auseinandersetzung hätte es erfordert, auch kritischen Positionen in der Diskussion Raum zu geben. Wir stehen hierfür jederzeit gerne zur Verfügung.
Nachtrag (16.10.2013)
Wie wir eben feststellen, wird das Programm für den 18.10. auf dem Server des Erzbistums nicht mehr angezeigt (s. https://congressus.erzbistum-koeln.de/paewo2013/de/31). Transparenz ist offenbar nicht die größte Stärke der katholischen Kirche.
Wir erlauben uns, das Programm (Stand: 15.9.) hier abzudrucken:
12.45 Uhr Begrüßung und kurze Einführung
Abteilungsleiter Christoph Westemeyer
Vortrag
Ltd. Ministerialrat Joachim Fehrmann, Gruppenleiter im Ministerium für Schule und Weiterbildung Düsseldorf
Kath. Bekenntnisschulen NRW – Eine Schulart in der Diskussion
13.30 Uhr Diskussionsforum
Moderation: Melanie Wielens (domradio)
14.30 Kaffee und Gebäck – Gespräche – Infostände
Nachtrag (17.10.2013)
Am 16.10. titelte die Westdeutsche Allgemeine in Vest: „Hat die Konfessionsschule ausgedient?„. Die Zeitung nimmt allerdings nicht Bezug auf die Diskussionen im Erzbistum Köln oder im Landtag von Nordrhein-Westfalen. Vielmehr steht in Oer-Erkenschwick die Umwandlung einer evangelischen Bekenntnisschule in eine Gemeinschaftsgrundschule an, aus offenbar sehr einleuchtenden Gründen. Die Zeitung zitiert CDU-Sprecher Heinrich Heymink: „Wir haben ein Riesenproblem, wenn die Konfessionsbindung bleibt.“
Übergabe der Petition für Bülent an Sigrid Beer
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer der ‚Petition für Bülent‘!
Paderborn. Am Samstag, den 21.9.2013 wurde unsere Petition mit 2.283 Unterschriften an Sigrid Beer als Stellvertreterin der Regierungskoalition in Nordrhein-Westfalen übergeben. Beer ist nicht nur Paderborner Landtagsabgeordnete, sondern auch parlamentarische Geschäftsführerin und schulpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen im Landtag. Sie erklärte sich bereit, das Anliegen der Unterzeichner nach Düsseldorf zu überbringen. Vorgenommen wurde die Übergabe von Michael Schäder, Stadtschulpflegschaftsvorsitze
Bei der Übergabe betonte Schäder, dass er sich eine Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen wünsche. Es sei nicht einzusehen, warum in staatlichen Schulen Kinder nach Religionszugehörigkeit getrennt würden. Ebenso sei es falsch, dass staatliche Schulen Kinder zur Teilnahme an Religionsunterricht oder Gottesdiensten verpflichteten, obwohl das Grundgesetz diese Entscheidung explizit den Eltern überlasse.
Sohail Ahmed verwies darauf, dass der aktuelle Fall nur die Spitze des Eisbergs darstelle: Viele Kinder in Paderborn besuchten unfreiwillig eine weit entfernte Grundschule, weil sie an der nächstgelegenen Grundschule nur unter der Bedingung der Teilnahme an Religionsunterricht und Gottesdienst aufgenommen würden. Viele andere andersgläubige Eltern ließen ihre Kinder notgedrungen am katholischen Religionsunterricht teilnehmen, da sie nicht die Möglichkeit hätten, ihre Kinder quer durch die Stadt zur Schule zu begleiten.
Frau Beer versicherte den Petenten, dass die Geschehnisse in Paderborn im Düsseldorfer Landtag aufmerksam verfolgt würden. Sie betonte, dass sie sich einen anderen Verlauf der Auseinandersetzung gewünscht hätte. Die Eskalation sei nicht nötig gewesen. Bis zum Schluss habe sie sich für die Aufnahme von Bülent als Gastschüler eingesetzt. Des Weiteren verwies sie auf ihre seit langem andauernden Bemühungen um eine gesetzliche Neuregelung im Einvernehmen mit den Kirchen. Sie sei zuversichtlich, dass man in absehbarer Zeit eine positive Lösung präsentieren könne, die die Bedürfnisse aller Beteiligten berücksichtige. Allerdings müsse man behutsam vorgehen, da man niemand vor den Kopf stoßen wolle.
Was ist aus Bülent geworden?
Vor drei Wochen hätte Bülent gemeinsam mit seinen Kindergartenfreunden an der Bonifatiusschule eingeschult werden sollen. Der Schulleiter der städtischen katholischen Bekenntnisschule lehnte die Aufnahme des Jungen ab, weil die Eltern nicht bereit waren, auf ihr Grundrecht zu verzichten, ihren Sohn vom Religionsunterricht abzumelden. Sie waren – anders als das Oberverwaltungsgericht NRW – der Ansicht, dass ein 50-minütiger Schulweg zu einer Gemeinschaftsgrundschule im Stadtgebiet von Paderborn mit seinen 23 öffentlichen Grundschulen unzumutbar ist.
Am Einschulungstag wurde Bülent unter Verweis auf das Hausrecht mit seinen Eltern des Schulhofs verwiesen. Er und seine Schwester besuchen mittlerweile eine andere Schule. Ihr Schulweg beträgt jetzt 4,5 km statt 200 m. Die sechs wohnortnächtsen Grundschulen sind öffentliche katholische Schulen, in denen die Kinder Religionsunterricht in einem Bekenntnis besuchen müssten, dem sie nicht angehören. Bülents Eltern erwägen, wegen der schwierigen Erreichbarkeit der neuen Schule nach 10 Jahren aus ihrem Stadtteil wegzuziehen.
Direkt neben Bülents neuer Schule, einer Gemeinschaftsgrundschule, liegt eine katholische Bekenntnisschule. Die beiden Schulen sind in einem Gebäudekomplex untergebracht: Aula, Sporthalle und Speiseraum werden gemeinsam genutzt. Bülents Vater erzählt: „Die Migrantenkinder gehen überwiegend durch die rechte Tür in die Gemeinschaftsschule, die ‚einheimischen‘ Kinder überwiegend durch die linke Tür in die Bekenntnisschule. Meinen Kindern fiel das sofort auf: ‚Papa, in meiner Klasse sind ganz viele Kinder mit türkischem Namen‘.“ Bülent selbst ist in Paderborn geboren, er ist deutscher Staatsbürger. Auch an der neuen Schule lernt Bülent, dass die Forderung aller im Bundestag vertretenen Parteien nicht Realität ist, sondern weiterhin ein politischer Auftrag an unsere Volksvertreter bleibt: „Alle Kinder sollen ungeachtet ihres kulturellen Hintergrundes gemeinsam unterrichtet werden.”
Auf dem Elternabend erfuhr Bülents Vater vergangene Woche, dass der Stadtrat vor zwei Jahren beschlossen hat, die beiden Schulen aus organisatorischen Gründen zusammenzulegen. Laut Schulentwicklungsplan soll der Zusammenschluss 2016/17 stattfinden. Es ist nicht auszuschließen, dass die neue Schule eine katholische Bekenntnisschule wird. Bülents Familie rätselt jetzt schon, ob sie zur Einschulung von Bülents kleinem Bruder, die 2019 ansteht, erneut umziehen muss, wenn sie von ihrem Grundrecht auf Religionsfreiheit Gebrauch machen will.
Mit Bülents Familie hoffen wir noch immer auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts, die unserem Rechtsempfinden besser entspricht. Bis jetzt wurden lediglich Eilentscheidungen getroffen, die das Verfahren in der Hauptsache nicht vorwegnehmen. Der Familie sind durch das Verfahren aber bereits erhebliche Anwalts- und Gerichtskosten entstanden.
Die Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“ möchte Bülents Familie bei den Prozesskosten unterstützen.
Jede Spende hilft, auch 1, 2 oder 5 Euro!
Näheres hierzu unter http://www.betterplace.org/de/
Wir werden Sie weiterhin über die Entwicklung auf dem Laufenden halten, über den Petitionsblog unter www.openpetition.de/
Herzlichen Dank an alle Unterstützer der Petition für Bülent
Email vom 08.09.2013 an alle Unterstützer der Petition für Bülent
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer!
Am Montag früh endet die Petition, mit der wir erreichen wollten, dass Bülent mit seinen Kindergartenfreunden die Grundschule in seiner Straße besuchen darf. Mittlerweile ist klar, dass unser Anliegen gescheitert ist. Ein Eilentscheid des OVG Nordrhein-Westfalen hatte am Mittwoch bestätigt, dass der Schulleiter Bülent nicht aufnehmen musste. Die Entscheidung in der Hauptsache steht immer noch aus.
Am Donnerstag war der erste Schultag. Bülent wurde von seiner Familie trotz alledem zur Bonifatiusschule gebracht. Sie vertrauten unter anderem aufgrund vorangegangener Gespräche mit dem Schulleiter darauf, dass Bülent mit allen anderen Kindern aus seinem Kindergarten auf der Bonifatiusschule eingeschult werden würde, wenn auch nur vorläufig als Gastschüler. Es kam anders: Der Schulleiter und ein Schulamtsdirektor verwiesen Bülent und seine Eltern nach der Einschulungsfeier des Schulhofes, gerade als Bülent mit seinen neuen Klassenkameraden in die Klasse gehen wollte. Wenn die Eltern damit gerechnet hätten, dass es so kommen würde, hätten sie es Bülent und sich erspart. Die christliche Nächstenliebe ist in Paderborn an einer katholischen Grundschule unter die Räder geraten.
Im Namen von Bülents Familie und der Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“ darf ich Ihnen allen für die überwältigende Unterstützung danken. Innerhalb von nur 6 Tagen sind weit über 2.000 Unterschriften zusammengekommen. Hunderte von Kommentaren haben uns und der Familie Mut gemacht. Ganz offensichtlich sind nicht nur wir der Meinung, dass das Handeln der Schulbehörden und die zugrundeliegenden Regelungen nicht mehr in unsere Zeit passen und nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Auch für viele unter Ihnen ist es mit christlichen Werten und dem Grundsatz der Religionsfreiheit nicht vereinbar, wenn ein Kind aufgrund seiner Religion von einer öffentlichen, vollständig staatlich finanzierten Grundschule in seinem Stadtviertel ausgegrenzt wird.
Die Petition berührt zwei große Diskussionsthemen, die seit Jahren in Deutschland eine große Rolle spielen. Das Thema Trennung von Kirche und Staat sowie das Thema Integration. Wie stark emotional besetzt diese Themen sind, zeigten uns Beiträge von Unterstützern und Gegnern der Petition auf der Debattenseite der Petition sowie Zuschriften an unsere Initiative. Aus unserer Sicht bleibt Integration ein Lippenbekenntnis, wenn Kinder bereits an staatlichen Schulen aus religiösen Gründen nicht gemeinsam lernen können.
In Fall von Bülent handelte es sich um eine muslimische Familie, die Eltern sind seit Jahren im interreligiösen Dialog in Paderborn engagiert. Wir haben seit 2009 als Initiative aber auch viele evangelische und bekenntnislose Fabians und Claras kennengelernt und unterstützt, deren Eltern dann zum Teil gegen ihre Überzeugung eine Einverständniserklärung unterschrieben, damit ihr Kind die nächstgelegene katholische oder auch evangelische staatliche Grundschule besuchen konnte. Wir lernten Lehrerinnen und Lehrer kennen, die an ihrer Schule keine feste Stelle bekommen konnten, weil sie nicht das richtige Bekenntnis hatten. Wir begleiteten eine evangelische Lehrerin, der nach jahrelanger kommissarischer Leitung einer katholischen Bekenntnisschule die Schulleitungsstelle verweigert wurde. Sie erkrankte nach ihrer Ablehnung und kann bis heute ihren Beruf nicht mehr ausüben.
Wir danken Bülents Familie, dass sie diesen steinigen Weg auf sich genommen hat, um für ihr Recht auf Gleichbehandlung zu streiten. Wir werden die Familie auch weiterhin unterstützen.
In praktisch allen anderen Bundesländern spielt die Religion bei der Aufnahme von Kindern an staatlichen Grundschulen und bei der Besetzung von Lehrer- bzw. Schulleitungsstellen keine Rolle. Politikerinnen und Politiker aller Parteien in NRW haben bisher versagt, eine Gleichbehandlung sicher zu stellen. Diese Gleichbehandlung fordern wir weiterhin ein! Wir suchen das Gespräch mit allen Parteien in NRW und mit anderen politisch engagierten Gruppen und sind überzeugt, dass diese Ungleichbehandlung aus religiösen Gründen überwunden werden wird. Wir sind dankbar für Ihre Unterstützung auf diesem Weg und hoffen, dass Sie uns auch weiterhin begleiten werden.
Bleiben Sie über www.kurzebeinekurzewege.de oder kontakt@kurzebeinekurzewege.de in Kontakt.
p.s.
Bülent am Nachmittag der gescheiterten Einschulung zu seiner Mutter: „Mama, wenn ich groß bin, will ich Schulleiter werden. Dann lasse ich alle Kinder in die Schule.“
p.p.s
Die Eltern von Bülent haben uns ihren Dank an alle Unterzeichner übermittelt:
„Wir danken der Elterninitiative ‚Kurze Beine – Kurze Wege#, die sich seit Jahren unermüdlich für die gleichberechtigte Bildung aller Kinder in NRW einsetzt. Sodann wollen wir allen Unterzeichnern dieser Petition unseren herzlichen Dank ausdrücken für Ihre menschliche Solidarität und Unterstützung. In einem wirklich sehr schwierigen Moment, in dem wir unsere Hoffnung fast verloren hatten, hat uns Ihre Unterstützung und Ihr Zuspruch große Kraft und wieder Mut gegeben. Es hat uns zutiefst gerührt, wie unser Anliegen Menschen verschiedenster Sozialisation, Herkunft und unterschiedlichster Religion bzw. ohne Religion zusammengebracht hat. Wir wünschen, dass diese Solidarität und dieses Verständnis auf Basis universeller menschlicher Werte sich viel häufiger in der Welt durchsetzt.“
Bülent darf nicht mit seinen Kindergartenfreunden auf die Bonifatiusschule
Es bleibt dabei. Kein Platz für Bülent auf der Grundschule in seinem Viertel
Am 5.9. war in Nordrhein-Westfalen Einschulung. Bis zuletzt hatten Bülents Eltern gehofft, dass ihr Sohn auf der Schule in seiner Straße eingeschult werden könnte, die seine Schwester bereits besucht. Zumindest vorläufig, gegebenenfalls würde er eben den Religionsunterricht besuchen. Es sollte nicht sein: Dieser erste Schultag fand für Bülent nicht statt, obwohl er bereits auf der Klassenliste stand. Daran änderten auch die 1700 Unterstützer nichts, die innerhalb von vier Tagen durch die Petition gefunden wurden. Der Schulleiter nahm sein Recht wahr, Bülent abzulehnen, und setzte es auch durch. Seine Eltern werden nunmehr eine andere Schule für ihre Kinder suchen müssen.
Überraschend ist eine Erläuterung in der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zur Schulartänderung. Der Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“ war immer gesagt worden, den Kommunen seien die Hände in der Gestaltung dieses Aspekts der Schullandschaft gebunden, eine Umwandlung könne nur durch Eltern erfolgen. Das OVG erläutert nun, eine Umwandlung könne „der Rat des Schulträgers durch einen Organisationsbeschluss … von Amts wegen und freiwillig herbeiführen“. Nach Auskunft des Schulministeriums gehörten im Schuljahr 2012/2013 an 54 evangelischen und an 263 katholischen Bekenntnisgrundschulen in öffentlicher Trägerschaft weniger als 50% der Schülerinnen und Schüler dem jeweiligen Schulbekenntnis an. Das sollte als Begründung genügen, ein Drittel aller Bekenntnisschulen von Amts wegen umzuwandeln, um wenigstens dort die Diskriminierung zu beenden.
Zur Petition für Bülent:
Hintergrundinformationen und Presseberichte:
- General-Anzeiger-Bonn, 6.9.2013, Bonner machen sich für Bülent stark
Der oben angeführte Artikel entstand auf der Basis eines Leserbriefes in Reaktion auf eine dpa-Meldung, die in zahlreichen Zeitungen abgedruckt wurde und wesentliche Informationen verschweigt: „Katholische Schule darf muslimischen Schulanfänger ablehnen„ - Pressemeldung auf der Webseite von MdL Sigrid Beer, 5.9.2013, Beer: „Diese Eskalation hätte vermieden werden können!“
- taz, 5.9.2013, Kleine Glaubensscharmützel
- hpd.de, 5.9.2013, Keine Religionsfreiheit in NRW
- Blog Monika Armand, 5.9.2013, Verfassungswidrige katholische Zwangsmissionierung eines muslimischen Kindes mit gerichtlicher Unterstützung in städtischer Paderborner Grundschule mit Diskussionsmöglichkeit
- Spiegel Online, 4.9.2013, Urteil: Katholische Schule darf muslimischen Jungen ablehnen
- Informationen zum Eilentscheid des Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen auf Legal Tribune online am 4.9.2013
- Eilentscheid des Verwaltungsgerichts Paderborn vom 30.8.2013
siehe rechtsindex.de - Dr. Thomas Langer, Rechtsanwalt und Wissenschaftlicher Leiter des Instituts für Bildungsforschung und Bildungsrecht e.V. (IfBB):
Legal Tribune online, 23.8.2013: „Nach alledem stellt sich die Rechtslage im Fall der Bonifatius Schule eindeutig dar. Da sie in öffentlicher Trägerschaft betrieben wird, darf sie die Teilnahme an Religionsunterricht und Gottesdienst nicht zur zwingenden Aufnahmebedingung machen. - Spiegel-Online Artikel zum Fall vom 19.8.2013: http://www.spiegel.de/schulspiegel/bekenntnisschulen-muslimischer-junge-zum-religionsunterricht-a-917352.html
- Näheres zur Schullandschaft in Paderborn
- Weitere Fakten zu öffentlichen Bekenntnisschulen in NRW