GEW spricht Klartext: Bekenntnisschulen widersprechen der Inklusion

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In der Mai-Ausgabe der Zeitschrift der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Nordrhein-Westfalens findet die Vorsitzende der Fachgruppe Grundschule, Rixa Borns, klare Worte:

„[…] Wenn jetzt das Schulgesetz im Sinne der Inklusion geändert wird, dann sollten auch die verschiedenen Bekenntnisschularten infrage gestellt werden. Weiterlesen

Kleine Anfragen der Piratenpartei zu Bekenntnisschulen in NRW

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Die Piratenpartei in NRW hat seit ihrem Einzug in den nordrhein-westfälischen Landtag 2012 zahlreiche Kleine Anfragen zum Thema Öffentliche Bekenntnisgrundschulen an die Landesregierung gestellt. Hier finden Sie eine Übersicht dieser Anfragen, die dazu beitragen, die Widersprüche rund um das nordrhein-westfälische Spezialkonstrukt aufzudecken. Weiterlesen

„Evangelische Weltoffenheit und Toleranz“ in Troisdorf?

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Doch Jesus sagte: Lasset die Kindlein zu mir kommen und wehret ihnen nicht. (Mt 19, 14)

In der Bibel sind es die Jünger Jesu, die Kinder daran hindern wollen, zu ihm zu gelangen. Von Jesus werden sie dafür massiv getadelt: Den Kindern sei das Himmelreich sicher.

In Troisdorf tobt seit Monaten ein ähnlicher Streit. Die Evangelische Grundschule in der Matthias-Langen-Straße will muslimischen Kindern die Aufnahme verweigern, wenn ihre Eltern sich nicht damit einverstanden erklären, dass ihre i-Tüpfelchen den evangelischen Religionsunterricht besuchen. Die Schulkonferenz hat sich dafür entschieden, die Teilnahme am Religionsunterricht für alle verpflichtend zu machen.  Weiterlesen

Von wegen homogen

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In einer Antwort der Landesregierung vom 22.4.2013 auf eine Kleine Anfrage der Piraten NRW erteilt das Schulministerium wieder einmal verwirrende Auskünfte.

3. An wie vielen evangelischen und katholischen Bekenntnisschulen gehören weniger als 50 % der Schüler dem Schulbekenntnis an?
Nach den amtlichen Schuldaten für das Schuljahr 2012/2013 (Stichtag: 15.10.2012) gehören an 54 evangelischen und an 263 katholischen Bekenntnisgrundschulen in öffentlicher Trägerschaft weniger als 50 % der Schülerinnen und Schüler dem jeweiligen Schulbekenntnis an.

In einem Schreiben von März 2010 hatte uns allerdings ein Referent aus dem Schulministerium erklärt, dass sich aus der Landesverfassung “als prägender Gesichtspunkt in formeller Hinsicht [ergibt], dass eine Bekenntnisschule nach der Zusammensetzung des Lehrkörpers und der Schülerschaft grundsätzlich bekenntnishomogen ist.” Weiterlesen

Abmeldung vom Religionsunterricht? Über die teure Wahrung eines Grundrechts

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[ursprünglich veröffentlicht am 11.2.2012, ergänzt am 6.2.2017]

Alle Eltern, egal welcher Religion oder Weltanschauung sie angehören, haben die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen ihre Kinder von der Teilnahme am Religionsunterricht freizustellen.
(s. GG Art. 7 Abs. 2 und SchulG NRW § 31 Abs. 6: (6))

In ganz Deutschland gilt an öffentlichen Schulen das Grundrecht, sich vom Religionsunterricht abzumelden. In ganz Deutschland? Wenn man in Nordrhein-Westfalen wohnt und sein Kind an der nächstgelegenen öffentlichen Grundschule angemeldet hat, kann die Wahrung dieses Rechts teuer werden. Diese Erfahrung musste die alteingesessene Familie des 8-jährigen Fabian (Name v. d. Red. geändert) aus Mönchengladbach machen. Nachdem der ansonsten durchgängig gute Schüler in seinem Abschlusszeugnis der 2. Klasse eine 4 in Religion fand, beschlossen die Eltern, seinem Wunsch zu folgen und ihn zum neuen Schuljahr vom Religionsunterricht abzumelden. Die Schule schien den Wunsch jedoch zu ignorieren: Der frischgemahlene Drittklässler kehrte im September mit der Nachricht heim, dass er weiterhin den ungeliebten Religionsunterricht besuchen müsse. Irritiert wandten sich die Eltern erneut an die Schule und wiesen auf das Schulgesetz hin. Statt der erwarteten Bestätigung der Abmeldung erhielten Sie jetzt ein Schreiben der Städtischen Katholischen Grundschule: Die stellvertretende Schulleiterin teilt darin mit,  „dass ich beabsichtige, die Aufnahmeentscheidung für lhren Sohn mit sofortiger Wirkung zu widerrufen“. Auf gut deutsch: Fabian soll sich eine andere Grundschule suchen. Und zwar sofort.

Natürlich gibt es nichtkonfessionelle Grundschulen in Mönchengladbach. Aber fast die Hälfte aller öffentlichen Grundschulen in Mönchengladbach sind katholische Grundschulen – die zu hundert Prozent von allen Steuerzahlern unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit finanziert werden. Sie haben eine katholische Leitung, stellen nur katholische Lehrer/innen ein und bieten nur katholischen Religionsunterricht an – obwohl im Schnitt über ein Drittel aller Schüler/innen an diesen Schulen nicht katholisch ist. So sind etwa an Fabians Schule mehr als 40% der Kinder nicht katholisch getauft.

Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt: Die Familie schaltet einen Rechtsanwalt ein. Mit Erfolg: Die Schule setzt bald darauf ihre Entscheidung unter Verweis auf den Fall Öztürk aus: Man wolle eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts in jenem Fall abwarten. Fabian muss den Religionsunterricht vorläufig nicht mehr besuchen.

Der Fall ist damit aber noch lange nicht abgeschlossen. Engagierte Landes- und Kommunalpolitiker der Linken unterstützen Fabians Familie in ihrem Anliegen. Oberbürgermeister Norbert Bude (SPD) dagegen stellt sich im Dezember persönlich hinter die Entscheidung der Schule und des Schulamts, das Kind der Schule zu verweisen.

Erst das neue Jahr bringt eine überraschende Kehrtwende: Am 11. Januar erhält Fabians Familie überraschend den erlösenden Brief von der Schule. In drei knappen Sätzen wird erläutert, dass Fabian nun doch an seiner Schule bleiben darf. Da die gerichtliche Entscheidung im Fall Öztürk noch auf sich warten lasse und das Schuljahr schon so weit fortgeschritten sei, bleibe es bei der ursprünglichen Aufnahmeentscheidung.

Und auch dabei bleibt es: Obwohl es sich um eine katholische Bekenntnisschule handelt, ist Fabian vom Religionsunterricht und sogar vom Kirchgang freigestellt – worum die Familie übrigens nie ersucht hatte. Das Halbjahreszeugnis stellt klipp und klar fest: „Religionslehre: n. teilg.“

Einen Haken hat die Sache für die Familie: Auf den über 3.000 Euro für den Rechtsanwalt bleibt sie trotz des Erfolgs in der Sache sitzen, da es nicht zu einem Rechtsstreit vor Gericht kam. Kommentar des Vaters: „D-A-S war mir als Elternteil der Spass wert.“ Es bleibt ein bitterer Nachgeschmack, da es nicht zu einer grundsätzlichen Klärung der Angelegenheit kam. Es wird nicht viele geben, die bereit oder finanziell in der Lage sind, ihr Grundrecht auf Religionsfreiheit einzufordern, wie Fabians Familie dies getan hat.


Wir danken dem Autor Hermann Horstkotte für seine Unterstützung bei der Recherche.

Zum Fall der muslimischen Schülerin, die in einem ähnlichen Fall von einer ebenfalls öffentlichen evangelischen Bekenntnisgrundschule in Mönchengladbach verwiesen werden sollte, verweisen wir auf diesen Artikel: Schulverweis oder Religionsunterricht (Zeit online, 20.7.2011, Autor: Hermann Horstkotte)

Dieser Artikel stammt aus dem Jahr 2012. Das Oberverwaltungsgericht NRW hat 2015 dargelegt, dass ein Recht auf Abmeldung vom Religionsunterricht an öffentlichen Bekenntnisschulen nicht besteht. Dies stehe auch nicht im Widerspruch zum Grundgesetz, da dieses in Art. 7 Abs. 5 ausdrücklich auch die Existenz öffentlicher Bekenntnisschulen vorsehe. Ferner gehöre das Fach Religion an einer Bekenntnisschule „zum elementaren Kern der Schule und macht einen wesentlichen Teil ihrer Identität aus“.