In einem aktuellen Artikel des Online-Magazins Migazin wird die Ansicht des Staatsrechtsprofessors Hinnerk Wißmann von der Universität Münster wiedergegeben. Wißmann lobt darin das deutsche Religionsverfassungsrecht, das keine Staatskirche kennt, für sein „weitgehendes Verständnis von Religionsfreiheit“ und erklärt, dass es ausreichend Möglichkeiten bietet, auch dem Islam einen fairen Platz in der Gesellschaft anzubieten. In dem Artikel kritisiert er allerdings die aktuelle Situation in Nordrhein-Westfalen, wo im Grundschulbereich aufgrund der Dominanz katholischer Grundschulen vielerorts eben keine Wahlfreiheit herrscht und die Gefahr der religiösen Überwältigung groß ist. Er wird zitiert:
Nicht-Religiöse Menschen in Deutschland sollten nach Einschätzung von Hinnerk Wißmann nicht „religiös überwältigt“ werden. Ein Beispiel für diese Gefahr bestehe etwa in Nordrhein-Westfalen, wo es in einem knappen Fünftel der Kommunen ausschließlich katholische Bekenntnisschulen gebe. „Eine solche Situation ist sicherlich kein Zukunftsmodell. Es braucht für Menschen aller Überzeugungen ein auf Gleichberechtigung gebautes Angebot – denn der Staat ist nach den Worten des Bundesverfassungsgerichts die ‚Heimstatt aller Bürger‘“.
www.migazin.de/2019/03/28/experte-der-islam-darf-nicht-gedraengt-werden-sich-zu-verkirchlichen