Angriff auf die Bekenntnisschule?

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Düsseldorf, 13.6.2015 (Artikel editiert am 15.6.)

Der Düsseldorfer Teil der Westdeutschen Zeitung vermeldet einen „Angriff auf die Bekenntnisschule“. Was ist passiert? Im Stadtrat der Landeshauptstadt wurde diese Woche darüber abgestimmt, ob die Bekenntnisbindung aller städtischen Konfessionsschulen auf den Prüfstand gestellt werden soll. Wenn der Schulausschuss dem Antrag zugestimmt hätte, wären die Eltern an den 34 katholischen und 4 evangelischen Grundschulen der Stadt aufgefordert worden, über die Schulart ihrer jeweiligen Grundschule abzustimmen. Die Fraktion der Linken wollte damit von einer neuen Möglichkeit des Schulgesetzes Gebrauch machen, die Kommunen in dieser Frage ein Initiativrecht gibt. Bislang konnten nur Eltern das Verfahren zur Schulartänderung einleiten. Die eigentliche Entscheidung bleibt allerdings bei den Eltern: Nur wenn mehr als 50% aller Stimmberechtigten für eine Schulartänderung stimmen, erfolgt die Umwandlung in eine Gemeinschaftsgrundschule.

Der Antrag scheiterte erwartungsgemäß. Tatsächlich war das neue Instrument wohl nicht dazu gedacht, mit einem Handstreich an 38 Schulen einer Kommune Schulartänderungsverfahren in Gang zu setzen, sondern in Einzelfällen den Kommunen als Schulträger ein neues Instrument für ihre Schulentwicklungsplanungen in die Hand zu geben. Grundsätzlich ist diese neue Möglichkeit sinnvoll, weil in den seltensten Fällen Eltern Unruhe in eine Schule bringen wollen, indem sie das Verfahren selbst in Gang bringen. Tatsache ist, dass viele Schulen nur noch dem Namen nach katholisch oder evangelisch sind, die Einschränkungen, die sich durch die Bekenntnisbindung ergeben, sind mithin nicht nachvollziehbar. Ob das neue Instrument in der Praxis allerdings oft sinnvoll und mit Erfolg genutzt werden wird, wird sich zeigen.

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