Es bleibt bei der konfessionellen Trennung an öffentlichen Schulen in Vechta

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Kaum zu glauben und doch wahr: Im niedersächsischen Vechta bleibt es bei der weitgehenden konfessionellen Trennung der Kinder an den öffentlichen Grundschulen. Katholische, evangelische und konfessionslose sowie muslimische Kinder gehen auch zukünftig meist auf unterschiedliche Schulen.

In Vechta gibt es acht staatliche Grundschulen. Fünf davon sind katholisch, eine ist evangelisch, und lediglich zwei Grundschulen stehen als Gemeinschaftsgrundschulen allen Kindern unabhängig von Glauben und Bekenntnis offen. Nun ließ die Stadt an allen Bekenntnisgrundschulen über die Bekenntnisbindung abstimmen – das niedersächsische Schulgesetz sieht eine solche Abstimmung vor, wenn der Anteil der im jeweiligen Schulbekenntnis getauften Kinder mehr als drei Jahre lang unter 70% liegt. Die Stadt hatte sich erhofft, dass bei einer Umwandlung aller Schulen feste und verlässliche Schulbezirke gebildet werden können, um damit eine gleichmäßigere Verteilung von Kindern mit Migrationshintergrund zu erreichen. Derzeit liegt der Anteil dieser Kinder an einer der beiden nicht konfessionell gebundenen Grundschulen bei 85 Prozent, weit höher als an den staatlichen Bekenntnisschulen.

Die gesetzliche Hürde für eine Umwandlung erwies sich allerdings als zu hoch. An einer der Schulen fehlte lediglich eine Stimme für die Umwandlung. An der evangelischen Martin-Luther-Schule hatte zwar eine Mehrheit für die Zusammenlegung mit der katholischen Alexanderschule und damit für eine Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule gestimmt. Da sich dort aber eine deutliche Mehrheit gegen die Umwandlung aussprach, bleiben beide Schulen konfessionell gebunden.

Quellen

  • https://www.vechta.de/news/alle-themen/nachricht/news/eltern-stimmen-umwandlung-nicht-mehrheitlich-zu/
  • https://www.nwzonline.de/vechta/vechta-bildung-eltern-stimmen-fuer-erhalt-der-bekenntnisschulen_a_50,2,3608324459.html
  • https://www.kirche-und-leben.de/artikel/alle-katholischen-grundschulen-in-vechta-bleiben-katholisch/

Kleine Anfrage der Grünen zu Schulleitungen an Bekenntnisschulen

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Bonn, 22.6.2018

Die Landesregierung hat am 24.7.2018 auf die Kleine Anfrage geantwortet.

So erfreulich es ist, dass im Juni in kurzer Folge zwei evangelischen Lehrkräften im Regierungsbezirk Münster die Erlaubnis erteilt wurde, entgegen dem Schulgesetz Rektorin bzw. Rektor einer katholischen Grundschule zu werden, so wenig ist nachzuvollziehen, dass diese Ausnahmen nicht die allgemeine Regel sein sollen. Dazu hat die schulpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen im Landtag nun eine Kleine Anfrage gestellt: Schulleitungen an Bekenntnisgrundschulen: Besetzung mit zweierlei Maß?

Sigrid Beer weist darauf hin, dass in der Expertenanhörung zur letzten Schulgesetzänderung eine gesetzliche Ausnahmeregelung bei den Schulleitungen als verfassungsrechtlich bedenklich angesehen wurde. Zu Recht stellt sie die Frage, warum die Schulträgerinnen der beiden Schulen nicht die Initiative ergriffen haben, die Schulen in Gemeinschaftsgrundschulen umzuwandeln, an denen es keine Vorgaben für die Konfessionszugehörigkeit der Lehrerinnen und Lehrer gibt.

Am wichtigsten ist aber die Frage, die Beer zum Schluss stellt:

„Wie wird das Schulrecht jetzt verfassungsgemäß angepasst, um überall im Land die Besetzung von Schulleitungsstellen an Bekenntnisgrundschulen, staatliche Schulen in kommunaler Trägerschaft, unabhängig von der konfessionellen Bindung mit guten Schulleiterinnen und Schulleitern möglichst schnell besetzen zu können?“

Einzig darum muss es gehen. Und, auf die Gefahr hin, dass wir uns wiederholen: Die Zeit der staatlichen Bekenntnisschule ist lange vorbei. Alle demokratischen Akteure im Landtag von NRW sollten sich einen Schubs geben und dafür sorgen, dass dieses Überbleibsel in unserer Landesverfassung aus Zeiten der strengen konfessionellen Trennung endlich abgelöst wird durch eine zeitgemäße Regelung, die nicht mehr zur Diskriminierung nicht katholisch getaufter Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler führt.

Wie integrativ wirken Bekenntnisgrundschulen in NRW?

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Bonn, 17.3.2018 (überarbeitet und ergänzt am 18.3.)

Im Vorlauf der Landtagswahl 2017 hat die AfD als einzige im Landtag vertretene Partei nicht zu unseren Wahlprüfsteinen Stellung genommen. Es ist bislang nicht klar, was die Partei davon hält, dass es staatliche Bekenntnisschulen gibt. Nun hat die Partei offenbar das Thema für sich entdeckt. Ihr schulpolitischer Sprecher Helmut Seifen (er war bis vor kurzem Direktor eines Gymnasiums), hat am 1. März eine Kleine Anfrage mit dem Titel „Bekenntnisschulen in NRW“ an die Landesregierung gestellt, in der er offensichtlich einen Zusammenhang herstellt zwischen der Schulart (Bekenntnisgrundschule oder Gemeinschaftsgrundschule) und dem Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund. Eine Positionierung der Partei gegenüber Bekenntnisschulen wird aber aus der Anfrage bislang nicht ersichtlich.

Seifen hat bereits im Januar eine Kleine Anfrage mit dem Titel „Anteil der Schüler mit Migrationshintergrund“ gestellt. Darin  musste das Schulministerium (in vermutlich sehr mühevoller Kleinarbeit) auflisten, wie Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund auf verschiedene Schulformen (Grundschule, Hauptschule, Gymnasium) aufgeteilt sind. Aus der Antwort geht hervor, dass an einem Drittel aller Grundschulen in NRW mehr als die Hälfte der Kinder einen Migrationshintergrund (=Zuwanderungsgeschichte) haben. Das heißt, dass diese Kinder entweder selbst im Ausland geboren wurden oder mindestens ein Elternteil im Ausland geboren wurde oder dass im Alltag des Elternhauses nicht deutsch gesprochen wird.

An 10% aller Grundschulen haben mehr als 75% der Kinder eine Zuwanderungsgeschichte, an knapp 3% sind es mehr als 90%. Bei Durchsicht der Liste von 260 Schulen mit über 75% Kindern mit Zuwanderungsgeschichte sieht es zunächst so aus, als wären alle Schularten gleichermaßen betroffen. Tatsächlich zeigen sich aber erhebliche Unterschiede zwischen den Schularten: So haben fast 11% aller staatlichen Gemeinschaftsgrundschulen den besagten 75%-Anteil, aber nur 4% der katholischen und 8% aller evangelischen Bekenntnisschulen. Am höchsten ist der Anteil von Migrantenkindern im Durchschnitt an privaten Ersatzschulen: an 25% dieser Schulen haben 75% oder mehr Kinder eine Zuwanderungsgeschichte.

Am Beispiel Bonn lässt sich dies gut veranschaulichen: Von insgesamt 52 Grundschulen der Stadt sind 29 Gemeinschaftsgrundschulen, 19 katholisch, 2 evangelisch, und 2 sind private Ersatzschulen. Auf der 75%-oder-mehr-Liste befinden sich 8 dieser Grundschulen: 6 davon sind Gemeinschaftsgrundschulen, 1 ist eine evangelische Bekenntnisschule und 1 weitere ist die Independent Bonn International School, eine Privatschule.

Die Auflistung des Ministeriums erhärtet also den Hinweis darauf, dass Bekenntnisgrundschulen insgesamt zur Segregation von Schülern mit und ohne Migrationshintergrund beitragen.  Selbstverständlich wollen wir damit nicht die engagierte Arbeit in Frage stellen, die an jeder einzelnen Schule geleistet wird.

Umwandlung der Katholischen Grundschule Buschdorf in Bonn zum dritten Mal gescheitert

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Bonn, 1. Mai 2017

Erneut scheiterte der Versuch von Eltern, die einzige Grundschule im Bonner Ortsteil Buschdorf von einer öffentlichen katholischen Grundschule in eine Gemeinschaftsgrundschule umzuwandeln. Es war der dritte Anlauf nach 2010 und 2011, die Schule für alle ortsansässigen Kinder unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit zu öffnen. 2010 und 2011 hatten sich große Mehrheiten für eine Umwandlung ausgesprochen, sie scheiterten aber an der damaligen gesetzlichen Hürde. Damals waren zwei Drittel aller Stimmen für eine Umwandlung nötig. Dieses Mal nahmen nur etwas mehr als die Hälfte aller Eltern an der Abstimmung teil, und lediglich 27% aller Eltern stimmten für die Umwandlung, nötig gewesen wären die Stimmen der Eltern von mindestens 50% aller Kinder an der Schule.

Die Elterninitiative „pro KGS Buschdorf“ freut sich. Ihr Sprecher Markus Goller findet es richtig, wenn Kinder an der Grundschule nach Konfessionen getrennt werden. Er fordert, dass Eltern die Wahl haben sollen zwischen Bekenntnisschule und Gemeinschaftsschule: „Die Bekenntnisschule bietet unseren Kindern neben dem normalen Lehrplan auch einen wichtigen Erfahrungsraum, in dem christliche Werte, Feste und gelebter Glaube mit dem Alltag verbunden sind.“ Als ob das alles an einer Gemeinschaftsschule nicht möglich wäre (Zitat Landesverfassung: „In Gemeinschaftsschulen werden Kinder auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte in Offenheit für die christlichen Bekenntnisse und für andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen gemeinsam unterrichtet und erzogen.“). Elternvertreter Goller liegt damit ganz auf einer Linie mit Robert Buchholz, dem katholischen Schulreferenten in Bonn. Er findet den Erhalt der KGS Buschdorf „konsequent“, die Schulweglänge hält er für sekundär gegenüber „Inhalten und Profilen“.  Alle Zitate entnommen aus dem Artikel „Buschdorfer Grundschule bleibt katholisch“ von Ebba Hagenberg-Miliu, Bonner General-Anzeiger vom 29.4.2017 (nicht online verfügbar).

Die neue Bonner Schuldezernentin Carolin Krause ist erfreulicherweise anderer Ansicht: Sie erklärte jüngst zu dem Problem der Aufnahme an katholischen Grundschulen:

„Nach aktueller Rechtsprechung haben wohnsitzferne katholische Kinder im Falle eines Anmeldeüberhangs bei der Aufnahmeentscheidung Vorrang vor wohnsitznahen Kindern, die nicht dem Bekenntnis angehören. Allerdings sehe ich bei den Grundschulen einen Unterschied zu den Kitas, weil Schulen bis zu 100 Prozent staatlich finanziert werden und wir die Schulpflicht haben. Hier sollte – wo immer möglich – das Prinzip gelten: kurze Beine, kurze Wege.“ (GA Bonn, 30.4.2017, „Es gibt auch arme Kinder aus Wohlstandsfamilien“)

Es sei angemerkt, dass in NRW Bekenntnisschulen in staatlicher Trägerschaft grundsätzlich zu 100% von allen Steuerzahlern finanziert werden.

Im Podiumsgespräch der taz am 5.5. in Bonn besteht die Möglichkeit, mit Markus Goller und der katholischen Schulrätin im Erzbistum Köln, Andrea Gersch, über die Themen zu diskutieren. Wir gehen davon aus, dass dort auch über Laternenzüge und den Heiligen Sankt Martin gesprochen wird, der seinen Mantel mit einem Bettler teilte, ohne vorher zu fragen, welchen Glaubens dieser war.

Ergänzung 6.5.2017:

In dem Gespräch wurde abweichend vom oben Geschriebenen deutlich: Markus Goller geht es nicht um die konfessionelle Trennung von Kindern, sondern darum, ob in einer Schule Religion gelebt werden kann oder nicht. Er ist der Ansicht, dass Religion an einer Gemeinschaftsschule zu wenig Platz hat und zu leicht in Frage gestellt werden kann.

CDU Telgte leistet zivilen Ungehorsam gegen Aufnahmepraxis an Bekenntnisschulen

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„Dass die Kinder nach Konfession getrennt würden, könne niemand ernsthaft wollen und sei ein Schritt zurück ins vergangene Jahrhundert.“

Richtig, Herr Boge (CDU-Fraktionsvorsitzender in Telgte), sehen wir auch so! Dumm nur, dass die Trennung von Kindern an öffentlichen Grundschulen in NRW in der Landesverfassung verankert ist:

In Bekenntnisschulen werden Kinder des katholischen oder des evangelischen Glaubens oder einer anderen Religionsgemeinschaft nach den Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses unterrichtet und erzogen.

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Soll der Taufschein Nachbarskinder entzweien?

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„Es ist ein beschämendes Trauerspiel.“

Bonn, 8.2.2017

Acht Jahre ist es her, dass sich der Bonner Stadtrat mit den Aufnahmekriterien der städtischen Grundschulen beschäftigen musste. Allgemein herrschte großes Unverständnis darüber, dass Kinder nicht gemeinsam mit ihren Kindergartenfreunden und Nachbarskindern in die gleiche Grundschule gehen durften, weil sie die falsche Religion hatten oder ungetauft waren. Aus diesem Grund entstand 2009 die Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“, um sich gegen diese Form der religiös begründeten Diskriminierung durch staatliche Einrichtungen einzusetzen. Bundesweit wurde damals über die offensichtliche Benachteiligung Un- und Andersgläubiger berichtet, unter anderem in Spiegel Online, Monitor und der Welt. Weiterlesen

Die Veedelsschule war einmal

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Freie Grundschulwahl führt zu verstärkter Segregation

Wie soll Integration funktionieren, wenn Angehörige der Mehrheitsgesellschaft sich von jenen abschotten, von denen sie Integration fordern? Oder andersherum: Wie sollen Kinder von Einwanderern deutsch lernen, wenn deutsche Familien versuchen, ihre Kinder in möglichst homogen deutschen Einrichtungen unterzubringen?

„In Ballungsräumen bleiben die Kinder der einzelnen Schichten immer mehr unter sich“. Das hat eine Studie der Bertelsmann-Stiftung mit dem Titel Gleich und gleich gesellt sich gern: Zu den sozialen Folgen freier Grundschulwahl festgestellt. Die Abschaffung der Schulbezirke für Grundschulen ist der Integration nicht förderlich und fördert die Trennung von Kindern nach sozialen Kriterien. Weiterlesen

Versteckte Kosten staatlicher Bekenntnisgrundschulen

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Man sollte meinen, dass der Betrieb staatlicher Bekenntnisschulen den Staat nicht mehr und nicht weniger kostet als der von Gemeinschaftsschulen auch. Die Bezahlung der Lehrer ist identisch, die Ausstattung ist identisch, warum also sollten die Kosten anders sein?  Weiterlesen

Staat und Kirche in NRW – Zukunft der Bekenntnisgrundschulen

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(veröffentlicht am 19.6.2014, editiert am 28.6.2014)

Am 16. Juni 2014 luden evangelische und katholische Kirche in den Düsseldorfer Landtag, um die Folgen einer zunehmenden religiösen Pluralität und Säkularisierung für das RSymposium Staat und Kircheeligionsverfassungsrecht in Nordrhein-Westfalen zu diskutieren (Programm hier). Die höchsten Kirchenvertreter aus den Bistümern und Landeskirchen auf dem Landesgebiet waren in den Landtag gekommen, um mit Repräsentanten aus Kirche und Gesellschaft über drängende Themen im Verhältnis von Kirche und Staat zu diskutieren, wie etwa das kirchliche Arbeitsrecht, die Staatsleistungen an die Kirchen und die Frage des Tanzverbots an hohen kirchlichen Feiertagen. Angehörige anderer Religionen und Vertreter säkularer Verbände waren vom Veranstalter offensichtlich nicht offiziell und gezielt eingeladen worden. Gleiches gilt übrigens für die „Initiative Kurze Beine -kurze Wege“. Erfreulicherweise konnten kurzfristig doch zwei von uns an der Veranstaltung teilnehmen.

In Forum 4 ging es nämlich um das Thema „Zukunft der Bekenntnisgrundschulen“. In einem Impulsvortrag stellte hier zunächst der Münsteraner Professor Dr. Hinnerk Wißmann aus verfassungsrechtlicher Perspektive erfreulich eindeutig dar, dass öffentliche Bekenntnisschulen angesichts geänderter gesellschaftlicher Rahmenbedingungen und dem Verlust konfessioneller Homogenität einen Anachronismus darstellen, der dringend einer Reform bedarf, zumal alle anderen Bundesländer das Konstrukt schon vor bald 50 Jahren gekippt haben. Weiterlesen

Grüne NRW fordern Umwandlung von Bekenntnisgrundschulen in Gemeinschaftsschulen

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Auf ihrem Landesparteitag am 14. und 15. Juni werden die NRW-Grünen über einen Antrag abstimmen, wonach die Bekenntnisgrundschulen des Landes in Gemeinschaftsgrundschulen umgewandelt werden sollen. Die Kernforderung des Antrags lautet: „Wir GRÜNE in NRW wollen das Schulgesetz ändern und Mehrheiten für eine Verfassungsänderung suchen.“ Damit bezieht die Partei endlich eindeutig öffentlich Stellung. Das war in der Vergangenheit nicht immer der Fall. Es ist erfreulich, dass die Partei auch vor einer Verfassungsänderung nicht mehr zurückschreckt.

Wir hoffen, dass sich andere Parteien diesem Vorstoß der Grünen anschließen..