Erste Weltanschauungsschule und erstmals weniger als 50% katholische Kinder an katholischen Schulen

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Bonn, 29.9.2019

Die Schulstatistik für Nordrhein-Westfalen für das Schuljahr 2018/19 birgt eine handfeste Überraschung: Erstmals führt das Zahlenwerk auch eine Weltanschauungsschule auf. Damit existieren mittlerweile 6 Schularten im Grundschulbereich des Bundeslandes: Neben den 1.881 Gemeinschaftsgrundschulen gibt es aktuell 808 römisch-katholische, 88 evangelische, 2 jüdische, 1 mennonitische und 1 Weltanschauungsschule.

Die Weltanschauungsschule ist in der Landesverfassung (Art. 12 Abs. 6) wie folgt definiert:

In Weltanschauungsschulen, zu denen auch die bekenntnisfreien Schulen gehören, werden die Kinder nach den Grundsätzen der betreffenden Weltanschauung unterrichtet und erzogen.

Welche Weltanschauung an dieser Schule unterrichtet wird, geht aus der Veröffentlichung des Schulministeriums nicht hervor. Immerhin 11 der bislang gerade einmal 17 Schüler/innen sind übrigens katholisch getauft, eines ist orthodox und 5 gehören Konfessionen an, die nicht genannt werden.

Weniger überraschend, aber umso bemerkenswerter ist, dass erstmals weniger als die Hälfte aller Schülerinnen und Schüler an katholischen Grundschulen noch entsprechend getauft sind. Nur noch 49,4% der Kinder gehörten dort im abgelaufenen Schuljahr noch dem Schulbekenntnis an. An evangelischen Grundschulen gilt das übrigens sogar nur für 38,7% der Kinder. Weiterhin stabil hoch bleibt der Anteil jüdischer Kinder an den beiden jüdischen Bekenntnisschulen: Dort sind es immerhin 88,3%. Höher ist noch der Anteil mennonitischer Kinder an der Schule der Mennoniten, hier gehören 91,2% dem Bekenntnis an, in dem unterrichtet und erzogen wird.

Weitere aktuelle Zahlen finden sich im kürzlich aktualisierten Artikel Bekenntnisgrundschulen in NRW – Zahlen und Statistisches.

Bekenntnisgrundschulen in NRW – Zahlen und Statistisches

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(zuletzt aktualisiert: 08.12.2023)

Die Länge des Schulwegs für die kleinsten Schüler/innen und die Verwirklichung des Prinzips der Religionsfreiheit an Grundschulen hängt für Lehrkräfte und Schüler/innen in großen Teilen Nordrhein-Westfalens maßgeblich von der Konfession ab. Die Verfassung des Landes garantiert die Existenz staatlicher Bekenntnisschulen. 2015 wurde durch eine Schulgesetzänderung die Umwandlung von Bekenntnisschulen etwas erleichtert und die strikte Bekenntnisbindung von Lehrkräften aufgeweicht und damit der (gelebten) Realität angenähert.

Die Situation an den Grundschulen in Nordrhein-Westfalen war insgesamt aufgrund des Geburtenrückgangs bis 2015 durch abnehmende Schülerzahlen gekennzeichnet, seit 2016 steigen die Schülerzahlen wieder. Der Anteil katholischer und evangelischer Kinder an den Grundschulen des Bundeslandes geht stetig und zunehmend rasant zurück: Waren 2001 noch 74,4% getauft (ev. oder röm.-kath.), so waren es im Schuljahr 2022/23 nur noch 48,2% (im Vorjahr noch 50%) – erstmals weniger als die Hälfte! Der Anteil der Grundschulkinder, die keiner Religion zugeordnet sind, erhöhte sich dagegen im gleichen Zeitraum von 9,4% auf 23,1%. Der relative Anteil muslimischer Kinder erhöhte sich in diesem Zeitraum ebenfalls deutlich von 11,8% auf 20,1% (im Vorjahr noch 20,3%).

Bekenntnisgrundschulen in NRW in Zahlen (alle Zahlen beziehen sich auf das Schuljahr 2022/23)

Insgesamt gibt es 688.204 Grundschüler (1970: 1.071.127), davon sind

  • 29,0% römisch-katholisch (2001/2: 44,2%)
  • 23,1% ohne Konfession (2001/2: 9,4%)
  • 19,2% evangelisch (2001/2: 30,2%)
  • 20,2% muslimisch (2001/2: 11,8%)
  • 8,4% andere Konfessionen

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Schon gewusst? Fakten zu öffentlichen Bekenntnisschulen

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Die erste Version dieses Artikels stammt von Oktober 2012. Wir haben farblich markiert, welche Änderungen sich durch die Neufassung des Schulgesetzes 2015 ergeben.

Wussten Sie schon,

  • dass es in Nordrhein-Westfalen und Teilen Niedersachsens öffentliche Bekenntnisschulen gibt, die zu 100% von allen Steuerzahlern bezahlt werden?
  • dass in NRW ein Drittel aller Grundschulen öffentliche Bekenntnisgrundschulen sind?
  • dass die Trennung von Kindern nach Konfession und Religion an öffentlichen Schulen in allen anderen Bundesländern Ende der 60er Jahre des letzten Jahrhunderts abgeschafft wurde, in NRW dagegen 2009 durch die Abschaffung der Schuleinzugsbezirke sogar gestärkt wurde? Aufgenommen werden zunächst alle im Schulbekenntnis getauften Kinder. Erst wenn dann noch Plätze frei sind, können auch andere Kinder aufgenommen werdenWeiterlesen