Winds of Change: Abstimmungen über die Schulart jetzt auch in Greven

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Greven, 8. April 2022

Der Grevener Anzeiger berichtet heute von “Druck auf die Konfessionsschulen”. Tatsächlich kann man genau diesen Eindruck gewinnen: Im ganzen Land wird das Thema nicht nur diskutiert, sondern es werden auch vielerorts Abstimmungen über die Schulart abgehalten.

Wir hatten vor Kurzem schon einmal darüber berichtet, dass in Greven der Plan besteht, über die Bekenntnisbindung an allen vier Bekenntnisgrundschulen vor Ort abstimmen zu lassen, der Schulausschuss hatte genau das beschlossen (es gibt dort nur eine Gemeinschaftsgrundschule). Offensichtlich hat die Verwaltung das Thema aber verschleppt, mit dem Argument, dass sie das Vorhaben erst mit Kirche und Bezirksregierung absprechen wollte. Das hätte aber bedeutet, dass die möglichen Umwandlungen um ein weiteres Jahr verzögert worden wären. Obwohl das Thema nicht auf der Tagesordnung des Rates stand, wurde der Punkt kurzfristig noch eingeschoben. Das Gremium entschied per Mehrheitsbeschluss, das Umwandlungsverfahren anzuschieben.

Auch hier zeigt sich wieder: Eltern können etwas bewegen, während die Politik mehrheitlich dazu tendiert, das Thema auszusitzen. Auslöser war in Greven, dass Eltern zweier Grundschulkinder kritisch nachfragten, warum das Thema nicht auf der Tagesordnung stand. Der Vorgang in Greven zeigt aber auch, dass FDP und SPD vor Ort anders als im Land durchaus bereit sind, beim Thema Bekenntnisschule etwas zu bewegen.

Quelle: Grevener Anzeiger & Münstersche Zeitung, 8. April, Druck auf die Konfessionsschulen

Lokalzeit aus dem Münsterland über die Abstimmungen in Bocholt

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+++UPDATE+++4. April 2022+++
Herzlichen Glückwunsch den Aktiven in Bocholt! Bei der ersten Abstimmung an der Biemenhorster Grundschule ist eine ausreichende Mehrheit zusammengekommen. An den anderen Schulen wird in den nächsten Wochen abgestimmt. Unsere Daumen bleiben gedrückt. Weitere Informationen: https://madeinbocholt.de/elternabstimmung-mehrheit-in…/

Beitrag der Lokalzeit Münsterland

Schöner Beitrag in der Lokalzeit Münsterland vom 29.3.2022 mit dem Titel “Eltern gegen Bekenntnisschulen in Bocholt”: https://www1.wdr.de/fernsehen/lokalzeit/muensterland/videos/video-eltern-gegen-bekenntnisschulen-in-bocholt-100.html

An 3 Grundschulen in Bocholt wird in den nächsten Wochen über die Bekenntnisbindung abgestimmt. Wir hoffen, dass möglichst viele Eltern sich an der Wahl beteiligen und für eine Abschaffung der konfessionellen Trennung an der Grundschule aussprechen.

Sogar das bischöfliche Generalvikariat zweifelt übrigens daran, dass die konfessionell homogene Bekenntnisschule “noch zeitgemäß” und “zukunftsfähig” ist. Die Sprecherin wünscht sich, dass “auch eine Bekenntnisschule eine Schule vor Ort sein kann, die im Sinne von Integration und Inklusion alle Kinder beschulen kann. Das Schulgesetz sieht es anders vor.” Streiten kann man über die Aussage, dass das “einmal gute Gründe” hatte. Wir meinen, dass es schon immer eine wenig friedensdienliche Idee war, Kinder an öffentlichen Grundschulen nach Religion zu trennen. Die Zeiten, als katholische Kinder nicht mit evangelischen Kindern spielen durften, sind zum Glück lange vorbei, nicht nur in Irland, sondern auch in Bayern. In NRW allerdings wollen CDU, SPD und FDP auch 2022 noch an der gesetzlichen Trennung nach Konfessionen an öffentlichen Grundschulen festhalten.

Jetzt auch in Verl und Greven: Abstimmung über Bekenntnisbindung

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Die katholische St. Georg-Grundschule im Verler Ortsteil Sürenheide wird womöglich demnächst umgewandelt. Die Entscheidung liegt bei den Eltern. Angestoßen wurde das Verfahren durch den Schulausschuss der Kommune, in einer einstimmigen Entscheidung.

Ähnlich in Greven. Dort plant die Kommunalverwaltung eine Informations- und Diskussionsveranstaltung, noch vor dem Sommer sollen Abstimmungen der Eltern über die Bekenntnisbindung durchgeführt werden. Man hofft auf eine gute Kooperation mit den Kirchen.

UPDATE: Die Eltern der Sürenheider Grundschule (Verl) sprachen sich mit großer Mehrheit für die Umwandlung in eine Gemeinschaftsgrundschule aus. Insgesamt 178 Stimmberechtigte waren zur Abstimmung aufgerufen. Bei der Auszählung am Mittwoch wurden 125 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen und 16 ungültige Stimmen gezählt.

Quellen

Erfolgreiche Abstimmung in Niederkassel: Aus KGS wird GGS

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Bonn, 17.3.2022

Die Initiative zur Umwandlung der Katholischen Grundschule in Niederkassel (wir berichteten) war erfolgreich. Wie uns mitgeteilt wurde, ergab die Auszählung der Stimmen am heutigen Vormittag, dass eine absolute Mehrheit für die Umwandlung gestimmt hat. Herzlichen Glückwunsch an alle beteiligten Eltern!

Prost!

Foto von Marko Milivojevic auf Pixnio

Abstimmung über Bekenntnisbindung der Laurentiusschule in Warendorf

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Ursprünglich veröffentlicht am 21.2.2022

UPDATE 22.3.2022: Mit dem überwältigenden Wahlergebnis von 107 Stimmen pro Umwandlung bei nur 3 Gegenstimmen (Wahlbeteiligung: 72,6%) war die Abstimmung über die Umwandlung erfolgreich! Riesen-Glückwunsch an die mega-engagierten Eltern! (Quelle: www.warendorf.de)

Warendorf ist einer dieser leider nicht seltenen Extremfälle in Nordrhein-Westfalen. Wenn man sich die dortige Schullandschaft ansieht, denkt man, dass einen eine Zeitreise zurückgeführt hat in die 60er Jahre des 20. Jahrhunderts: Von sieben Grundschulen im Ort ist gerade mal eine nicht konfessionell gebunden. Wir berichteten letztes Jahr schon über die Situation.

Die Elterninitiative gemeinsam laurentius hat in der Zwischenzeit ganze Arbeit geleistet, jetzt geht es um die Wurst: Von 7. bis 21. März dürfen die Eltern von Kindern an der Schule per Briefwahl darüber abstimmen, ob wenigstens eine der fünf katholischen Grundschulen in Warendorf zum kommenden Schuljahr in eine Gemeinschaftsgrundschule umgewandelt wird. Anders als es die westfälischen Nachrichten wiederholt schreiben, ist übrigens eine Gemeinschaftsgrundschule alles andere als konfessionsfrei. Sie ist nur nicht auf ein Bekenntnis festgelegt. Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler werden unabhängig von ihrem Glauben oder Nichtglauben aufgenommen, aber unabhängig davon gibt es dort wie an allen anderen staatlichen Grundschulen in NRW auch Religionsunterricht, St.-Martins-Züge und Weihnachtsfeiern.

Wir wünschen der Initiative viel Erfolg!

Quelle:

Westfälische Nachrichten, 21.2.2022, “Nichtstun reicht nicht”

Umwandlungsbestrebungen in Niederkassel: Konfessionslose Schule?

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Seufz. In Niederkassel setzen sich Eltern dafür ein, eine der vier örtlichen katholischen Grundschulen in eine Gemeinschaftsgrundschule umzuwandeln. Sie haben erfolgreich den Antrag eingereicht, dass alle Eltern der Schule über die zukünftige Schulart abstimmen dürfen.

Und was macht die Rhein-Sieg Rundschau daraus in ihrer Berichterstattung? Die Überschrift des Artikels lautet: “Arbeitskreis fordert konfessionslose Grundschule”. Im Artikel heißt es, die Grundschule solle “säkularisiert” werden (Rhein-Sieg Rundschau, 23.12.2021, Niederkasseler Eltern Arbeitskreis fordert konfessionslose Grundschule). Klingt ganz so, als wollte dort ein kleines Häuflein von Atheisten die Schule auf links drehen. Das ist aber nicht das, worum es den Eltern geht. Sehen wir uns mal an, wie die Gemeinschaftsgrundschule von Landesverfassung und Schulgesetz definiert ist:

In Gemeinschaftsschulen werden Kinder auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte in Offenheit für die christlichen Bekenntnisse und für andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen gemeinsam unterrichtet und erzogen.

Landesverfassung NRW, Artikel 12 Abs. 6,3

Klingt nicht nach Säkularisierung, oder? Der Rest des Artikels ist leider hinter einer Paywall verborgen, aber tatsächlich hat sich eine überwältigende Mehrheit der Eltern von über 70% bereits bei der Antragstellung dem Anliegen angeschlossen, die Schule auch formal nicht mehr allein an das katholische Bekenntnis zu binden (KGS Niederkassel soll Gemeinschaftsgrundschule werden). In der Chronik der Schule heißt es übrigens auf deren eigener Webseite:

Unsere Schule wurde als katholische Grundschule eingerichtet, wobei die Schule von durchweg allen Schülerinnen und Schülern aus Niederkassel-Ort besucht wurde und damit auch den evangelischen Religionsunterricht sicherstellte.

KGS Niederkassel, Chronik (ueber-uns/chronik/)

Sie trug also bislang zwar das Etikett Bekenntnisschule, es wurde dort aber der normale Alltag einer Gemeinschaftsschule gelebt.

Nun ist die Stadt Niederkassel als Träger der Stadt am Zug, die eigentliche Abstimmung zu organisieren. Bei der Verwaltung hat man offenbar zunächst nach Möglichkeiten gesucht, die Umwandlung noch zu verhindern. Anders kann man sich kaum erklären, warum die Stadt als Schulträger zunächst trotz Pandemie auf einer Präsenzwahl bestand. Vergangene Woche wurde dem Arbeitskreis nun mitgeteilt, dass die Abstimmung per Briefwahl durchgeführt werden kann.

Kulturkampf in Xanten. Frust in Mönchengladbach. Abstimmungen in Bocholt

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Artikel in der Rheinischen Post
Screenshot WP online, 14.2.2022

In Marienbaum, einem 7 Kilometer außerhalb Xantens gelegenen Ortsteil der Stadt, wird gerade heftig gestritten. Es geht darum, dass die Grundschule der 2000-Seelen-Gemeinde 37 Anmeldungen hat. Viel zu viele für eine Eingangsklasse. Und weil es sich um eine katholische Grundschule handelt, müssen alle nicht katholisch getauften Kinder darum bangen, ob sie in Zukunft mit dem Bus in die Schule nach Xanten fahren müssen, obwohl sie in Wurfweite einer öffentlichen Grundschule wohnen. (Quelle: RP online, 7.2.2022, Politik streitet über Status als Konfessionsschule)

In der politischen Diskussion kommen abstruse Argumente. So etwa, dass Marienbaum Wallfahrtsort sei und es deswegen “anmaßend” sei, den Bekenntnisstatus der örtlichen Grundschule in Frage zu stellen.

Es gibt auch den durchaus sinnvollen Hinweis, dass sich das Problem “Katholische Kinder zuerst” durch eine Umwandlung der Marienbaumer Schule verschärfen könnte, weil es dann in Xanten nur noch eine katholische Grundschule gäbe. Man zieht aber nicht den auf der Hand liegenden Schluss daraus, dass es genau deswegen sinnvoll wäre, wenn alle Xantener Grundschulen nicht mehr die Taufe als Diskriminierungskriterium heranziehen müssten.

Die Schärfe der kommunalpolitischen Diskussion mutet absurd an. Über eine Umwandlung in eine Gemeinschaftsgrundschule können letztlich ohnehin nur die Eltern der Kinder entscheiden, die aktuell dort beschult werden.

In Mönchengladbach ist die Situation ähnlich, dort steht gerade die katholische Brückenschule Bettrath-Hoven mit Dependance in Damm im Fokus (ja, so unromantisch können Grundschulen in NRW benannt sein). Wir zitieren aus einem Artikel der Rheinischen Post:

Es gab einen Überhang, und der ist in diesem Jahr groß. Bei der Brückenschule gab es laut Schulamt am Hauptstandort 72 Anmeldungen, davon wurden 14 Abweisungen ausgesprochen (von den aufgenommenen 58 Kindern sind 41 katholisch). Beim Teilstandort seien 51 Kinder angemeldet worden, davon wurden 22 abgewiesen. Von den aufgenommenen 29 Kindern seien 27 katholisch.

Rheinische Post, 10.2.2022, Warum ein muslimisches Mädchen an der Wunschschule abgewiesen wurde

Leidtragende sind in diesem Fall unter anderem ein muslimisches Mädchen und ihre Familie, die sich unschwer nachvollziehbar ausgegrenzt fühlen (übrigens in vierter Generation in Deutschland lebend). Hier ist das Mädchen aufgewachsen, hier kennt sie die Kinder. Mit dem Nachbarjungen hätte sie zur Schule gehen können. Genau so diskriminierend wird diese Situation übrigens von evangelischen und nicht getauften Kindern empfunden.

Man muss nicht muslimisch sein, um es untragbar zu finden, dass im 21. Jahrhundert mitten in Europa, Religion an öffentlichen Grundschulen ein Grund ist, Kinder getrennt voneinander zu beschulen.

Nicht zuletzt deswegen haben engagierte Eltern sich in Bocholt dafür eingesetzt, dass noch in diesem Schuljahr an gleich drei Bekenntnisgrundschulen darüber abgestimmt wird, ob die Bekenntnisbindung erhalten bleibt. Wir drücken die Daumen, dass es an allen drei Standorten klappt!

Quelle: bbv-net.de, 11.2.2022, Drei Bocholter Schulen stimmen über Bekenntnis ab

Ärger um Schulplätze in Duisburg-Baerl

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Bisher haben wir fast nur davon berichtet, dass römisch-katholische Grundschulen Kinder aufgrund ihres Bekenntnisses abgelehnt haben. In Duisburg hat derzeit eine Familie mit einem römisch-katholisch getauften Kind Angst, keinen Platz auf der einzigen Grundschule im Ortsteil zu bekommen – es handelt sich um eine evangelische Bekenntnisschule. Weil sie gleichzeitig die einzige evangelische Grundschule Duisburgs ist und einen guten Ruf hat, verzeichnet sie offenbar auch viele auswärtige Anmeldungen evangelischer Kinder, sodass ortsansässige Kinder fürchten müssen, das Nachsehen zu haben.

Nach Angaben der Stadt sind von von 200 Kindern an der Schule 142 aus Baerl und 58 aus anderen Duisburger Stadtteilen und von außerhalb Duisburgs. Die Stadt weist im Artikel der Neue Ruhr Zeitung auch darauf hin, dass die Schule umgewandelt werden kann:

Im konkreten Fall sei allerdings die Zustimmung der evangelischen Gemeinde in Baerl notwendig. „Entsprechende erste Gespräche zwischen dem Schulträger, der Schulaufsicht, der Politik sowie der evangelischen Kirche sind in Planung.“

Irritierend allerdings, dass die Stadtverwaltung davon ausgeht, dass für eine Umwandlung die Zustimmung der evangelischen Kirche erforderlich sei. Dies ist definitiv nicht der Fall. Entscheidend für ein erfolgreiches Umwandlungsverfahren ist einzig und allein, dass am Ende eine ausreichende Zahl der Eltern für die Umwandlung stimmt.

Quelle
nrz.de, 29.10.2021, Evangelische Waldschule in Barl: Sorge um die Schulplätze

Arnsberg: ein kleiner Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit

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Herzlichen Glückwunsch an die Eltern und das Kollegium der Michael-Schule in Arnsberg! Ab kommendem Schuljahr ist die bislang katholische Grundschule eine Gemeinschaftsgrundschule, die allen Kindern und Lehrkräften gleichermaßen offen steht. Die Abstimmung erfolgte per Briefwahl, ein satte Mehrheit von 61% der Eltern stimmte für die Umwandlung, weniger als 14% sprachen sich gegen die Umwandlung aus. In einem ersten Umwandlungsversuch 2019 war noch nicht die erforderliche Mehrheit erreicht worden. Vermutlich half es, dass die Position der Schulleitung aus Konfessionsgründen zuletzt nur noch kommissarisch besetzt werden konnte.

Ausführliche Anleitung zur Umwandlung von Bekenntnisgrundschulen in Gemeinschaftsgrundschulen

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Schritt für Schritt und im Detail

Vorweg: Alle Details des Verfahrens nach Schulgesetz § 27 (Fn 10) sind in der Bestimmungsverfahrensverordnung (BestVerfVO) geregelt.

1. Begriffsklärung: Was ist eine Schulart?

Jede Grund- und Hauptschule in NRW gehört einer Schulart (s. Schulgesetz § 26) an. Die meisten Grundschulen sind Gemeinschaftsgrundschulen (GGS), katholische Bekenntnisschulen (KGS) oder evangelische Bekenntnisgrundschule (EGS). Es gibt auch zwei jüdische Grundschulen, eine mennonitische Grundschule, eine russisch-orthodoxe Grundschule und eine Weltanschauungsschule.

Der Begriff der Schulart unterscheidet sich von dem Begriff der Schulform (Unterscheidung in Gesamtschule, Gymnasium, Haupt- und Realschule), dem Schulsystem, Schulträger und dem Schulwesen.

2. Wer darf die Schulart einer Grundschule ändern?

Dies ist durch §27 des Schulgesetzes geregelt. Die Elternschaft der Grundschule darf jedes Jahr ein Verfahren zur Schulartänderung (Umwandlung der Schulart) auslösen (Lehrer, Schulleitung, ortsansässige Bürger usw. haben keinerlei Mitbestimmungsrechte bei diesem Verfahren.)

Seit 2015 haben auch Schulträger (also die Kommunen) ein “Initiativrecht” zur Einleitung eines Umwandlungsverfahrens: “Ausschlaggebend dafür müssen schulentwicklungsplanerische Erwägungen sein. Eine solche Initiative des Schulträgers kommt beispielsweise in Frage, wenn das Grundschulangebot in einer Gemeinde allein Bekenntnisgrundschulen umfasst und der Schulträger dafür sorgen möchte, dass auch Gemeinschaftsschulen auf kurzem Weg für die Kinder in seinem Gebiet erreichbar sind.” (s. hier, S. 10 Ziffer 2) Die eigentliche Entscheidung erfolgt aber auch bei diesem Vorgehen durch eine Abstimmung der Eltern.

3. Wie wird die Schulartänderung an einer Grundschule durchgeführt?

Es wird ein zweistufiges Verfahren durchgeführt. In der ersten Phase, dem Einleitungsverfahren, müssen sich 10 % der abstimmungsberechtigen Eltern mit ihrer Unterschrift für die Einleitung eines Verfahrens zur Schulartänderung aussprechen. Fristende ist in jedem Jahr der 1. Februar. Eltern, deren Kinder zu diesem Zeitpunkt die Grundschule besuchen, müssen ihr Anliegen schriftlich an das zuständige Schulamt ihrer Grundschule schicken. Hier können Sie ein Beispielformular zur freien Verwendung herunterladen.

Folgende Kriterien schreibt der Gesetzgeber in der BestVerfVO §6 vor:
(1) Die Anträge nach § 1 sind schriftlich an die zuständige Behörde zu richten. Die Anträge müssen Vor- und Zunamen und Anschrift der Eltern, Vor- und Zunamen, Geburtstag und Bekenntnis des Kindes sowie die Erklärung enthalten, welche Schulart beantragt wird. Sie sind vom Antragsteller unter Angabe des Datums eigenhändig zu unterschreiben. Sammelanträge sind unzulässig.

Nachdem das Schulamt diesen ersten Schritt für erfolgreich abgeschlossen erklärt hat, d.h. das Anliegen der Eltern ist korrekt formuliert und die 10% sind erreicht, geht es in die zweite Phase, das Abstimmungsverfahren. Das Schulamt veröffentlicht mit einer zweiwöchigen Vorlaufzeit den Termin der Abstimmung über die Schulartänderung (z.B. im Amtsblatt, aber auch die Schule erhält eine Mitteilung). Die Abstimmung erfolgt an drei aufeinander folgenden Tagen in einem öffentlichen Gebäude (z.B. der Grundschule) oder per Briefwahl (wie z.B. in Hünsborn). Die Abstimmung ist geheim. Die abstimmberechtigen Personen müssen sich ausweisen und einen Stimmzettel ausfüllen. Für jedes Kind an der Schule haben die Eltern gemeinsam eine Stimme. Elternpaare müssen sich also einigen, ob sie für oder gegen die Umwandlung stimmen möchten. Eine Enthaltung ist nicht möglich. Die anschließende Auszählung erfolgt unter Aufsicht des Schulamts (in der Regel können Schuleltern bei der Auszählung anwesend sein).

4. Wann ist ein Verfahren zur Schulartänderung (Umwandlung) erfolgreich?

Nach BestVerfVO §10 zum Schulgesetz NRW ist die Änderung erfolgreich, wenn mehr als 50% aller stimmberechtigten Eltern für die Schulartänderung gestimmt haben, d.h. bei 200 Kindern an der Grundschule bedarf es beispielsweise 101 Eltern, die für eine Schulartänderung stimmen. Die obere Schulaufsichtsbehörde muss das Ergebnis und das durchgeführte Verfahren bestätigen, dann ist die Schulart der Grundschule geändert.

Was ist die Schwierigkeit an diesem Verfahren?

Die Schwierigkeit besteht darin, dass Sie mehr als die Hälfte aller abstimmungsberechtigten Eltern gewinnen müssen, damit das Umwandlungsvorhaben erfolgreich ist. Jede nicht abgegebene Stimme wird als Stimme für den Erhalt der vorhandenen Schulart gewertet. Es ist daher wünschenswert, dass möglichst alle Eltern zur Teilnahme an der Wahl mobilisiert werden. Hier finden Sie einen entsprechenden Wahlaufruf, der möglichst von Befürwortern und Gegnern der Umwandlung unterstützt werden sollte.

Mit welchen Fragen und Problemen müssen Sie sich befassen, wenn Sie das Verfahren zur Schulartänderung (Umwandlung) an Ihrer Grundschule durchführen möchten?

  • Welche Argumente haben Sie an Ihrer Schule für die Umwandlung? Welches ist das stärkste Argument?
  • Welche Position hat die Schulleitung und das Kollegium zu Ihrem Vorhaben der Schulartänderung? (Kommentar: nach dem Gesetz haben die Schulleitung und die Lehrkräfte keine öffentliche Meinung zu dem von Ihnen eingeleiteten Verfahren, dennoch ist es hilfreich, wenn die Schulleitung inoffiziell Ihr Anliegen unterstützt bzw. Ihnen keine Steine in den Weg liegt)
  • Wie informieren Sie die Elternschaft über das von Ihnen eingeleitete Umwandlungsverfahren?
  • Wie motivieren Sie die Elternschaft für den ersten Schritt des Umwandlungsverfahrens, einen formal korrekten Brief ans Schulamt zu senden?
  • Betrifft die Schulartänderung Ihrer Grundschule nur die Elternschaft Ihrer Grundschule oder ist Ihr ganzer Wohnort mit einzubeziehen? Was erscheint Ihnen sinnvoll?
  • Wie begegnen Sie den üblichen Gerüchten und Falschinformationen (nach Umwandlung kein Sankt-Martins-Zug mehr, weniger Geld für die Schule etc., siehe hierzu auch unsere FAQ für Eltern)
  • Wie wollen Sie den über mehrere Monate andauernden Prozess der Umwandlung im Bewusstsein der Eltern wach halten und sicherstellen, dass das Vorhaben nicht in Vergessenheit gerät? Wollen Sie das, sind Sie dazu bereit?
  • Gibt es ein Kernteam (Eltern mit ähnlicher Motivation) an Ihrer Grundschule, mit dem Sie die Umwandlung durchführen können? Wie kommunizieren Sie miteinander?
  • Wie mobilisieren Sie bei der Abstimmung mindestens 50% aller Eltern Ihrer Grundschule, die für eine Änderung sind?
  • Ist eine Abstimmung vor Ort oder per Briefwahl sinnvoller (die Entscheidung hierüber wird gemeinsam mit dem Schulamt getroffen)?

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an Ihr zuständiges Schulamt. Dort wird man Sie beraten! Gerne können Sie sich auch an uns wenden unter kontakt@kurzebeinekurzewege.de.

Gesetzliche Grundlage

Den zugehörigen Gesetzestext und weitere Details finden Sie hier: