Ein weiterer Schritt in Richtung Gerechtigkeit

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Mit überwältigender Mehrheit haben die Eltern der St.-Katharina-Grundschule in Heinsberg der Umwandlung in eine Gemeinschaftsgrundschule zugestimmt. Damit kann die bisherige kommissarische Schulleiterin auch offiziell die Schulleitung übernehmen. Bisher ging das nicht, weil sie evangelisch ist. An katholischen Grundschulen müssen trotz städtischer Trägerschaft und komplett staatlicher Finanzierung die Schulleitungen dem katholischen Bekenntnis angehöhren. Infolge der Umwandlung sind zukünftig alle Grundschulen in Heinsberg Gemeinschaftsgrundschulen.

“Die Kinder sind sowieso gemischt und durch eine Umwandlung ändert sich so gut wie nichts.“

Katrin Hanses-Borowski, Vorsitzende der Schulpflegschaft

Quellen:

Umwandlung aller katholischen Grundschulen in Lohne?

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Das niedersächsische Lohne hat 6 katholische Grundschulen. Oder anders ausgedrückt: Alle Grundschulen in Lohne sind katholisch. Nun ist Lohne traditionell durchaus sehr katholisch geprägt. Aber es ist nicht so, dass alle Kinder römisch-katholisch getauft wären. Keineswegs. Tatsächlich sind es noch gut 50%, Tendenz sinkend. Erfreulicherweise hat man sich darauf geeinigt, dass all diese Schulen Kinder aller Bekenntnisse in ihrem Einzugsbereich aufnehmen. Nun gilt in Niedersachsen – anders als in NRW – aber eine Regelung, wonach eine Abstimmung über die Bekenntnisbindung durchgeführt werden muss, wenn der Anteil bekenntnisfremder Kinder 30% erreicht. Diese Abstimmung soll an allen 6 Grundschulen im Schuljahr 2020/21 stattfinden.

An sich spricht alles dafür, die Schulen geschlossen umzuwandeln, damit alles so bleiben kann, wie es war. Durch die Elternabstimmung steht aber genau das auf der Kippe. Das Nachrichtenportal OM Online zitiert hierzu Wolfram Amelung, der sich lange Jahre mit einer Elterninitiative für die Umwandlung der Lohner Grundschulen einsetzte:

Andernorts habe man an öffentlichen Schulen längst darauf verzichtet, Schülerschaften zu unterscheiden. Er nennt Papenburg als Beispiel. Dort sei unter Einbeziehung der Schulleitungen, der Eltern und der Kirchen ein “Umwandlungsprozess aller Bekenntnisschulen unabhängig von der Konfessionsstruktur in der jeweiligen Schülerschaft aktiv umgesetzt” worden. “Das ist von der Stadt Lohne als Schulträger der hiesigen Bekenntnisgrundschulen unverständlicherweise nicht gewollt.”

OM online, 2.2.2021, Bekenntnisschulen: Abstimmung erfolgt nach den Osterferien

EILMELDUNG: Riesenerfolg für die Initiative zur Umwandlung von Bekenntnisschulen in Telgte

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Telgte, 6.5.2020

Herzlichen Glückwunsch nach Telgte!

Die Eltern in Telgte haben entschieden: 2 der 3 katholischen Bekenntnisschulen vor Ort werden in Gemeinschaftsgrundschulen umgewandelt! Auch an der dritten Schule sprachen sich zwar 73% der abgegebenen Stimmen für eine Umwandlung aus (77 Ja-Stimmen, 23 Nein-Stimmen), damit verpassten sie aber knapp und nur um 4 Stimmen die notwendige Mehrheit von 50% aller Wahlberechtigten. Einzig die St.-Christophorus-Schule in Westbevern bleibt daher katholisch, obwohl die Abstimmung auch hier deutlich gemacht hat, dass die Eltern sich etwas anderes für ihre Kinder wünschen. Immerhin gibt es einen Ratsbeschluss, wonach alle Westbeveraner Kinder in Westbevern beschult werden können – unabhängig von der Konfession.

Von Telgte geht damit ein starkes Signal aus, dass eine Trennung von Kindern nach Bekenntnissen an öffentlichen Schulen nicht mehr in unsere Zeit passt. Es wird Zeit, dass viele weitere Kommunen diesem Beispiel folgen, bis endlich auch in NRW die staatliche Bekenntnisschule aus der Verfassung gestrichen wird.

Weitere Informationen

Der Unterschied zwischen Gemeinschaftsschule und Bekenntnisschule

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Die WDR-Lokalzeit berichtete am 22.4. über die derzeit laufende Abstimmung über die Schulumwandlungen in Telgte (online verfügbar bis 29.4.). Dabei kommt auch ein Vater zu Wort, der sich für den Erhalt der katholischen Bekenntnisschulen einsetzt. Er möchte, dass seine Kinder auch in der Schule eine durch und durch katholische Erziehung genießen. Und sagt:

“Das ist ja genau der Unterschied zwischen der Gemeinschaftsschule und der Bekenntnisschule. An der Gemeinschaftsschule wird der Religionsunterricht als reine Wissensvermittlung gemacht, und in der Bekenntnisschule ist eben das ganze Schulleben durchdrungen von dem Glauben, einschließlich der christlichen Feste, Gottesdienstfeiern, und all das gehört dazu.”

Einspruch! Die Landesverfassung Nordrhein-Westfalen definiert die beiden Schularten wie folgt (Art. 12, Abs. 3):

In Gemeinschaftsschulen werden Kinder auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte in Offenheit für die christlichen Bekenntnisse und für andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen gemeinsam unterrichtet und erzogen.

In Bekenntnisschulen werden Kinder des katholischen oder des evangelischen Glaubens oder einer anderen Religionsgemeinschaft nach den Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses unterrichtet und erzogen.

Der Religionsunterricht unterscheidet sich an beiden Schularten grundsätzlich nicht. Er wird in beiden Schulen als bekenntnisorientierter Unterricht erteilt. An Gemeinschaftsgrundschulen können nicht katholische Kinder allerdings nicht darauf verpflichtet werden, den katholischen Religionsunterricht zu besuchen. Christliche Feste können ausdrücklich hier wie dort gefeiert werden, und auch an Gemeinschaftsgrundschulen gibt es Schulgottesdienste. Man könnte einen Unterschied dahingehend konstruieren, dass an Gemeinschaftsschulen nicht der komplette Unterricht von religiöser Erziehung durchdrungen ist. In der Praxis ist das allerdings ohnehin an den wenigsten Bekenntnisschulen der Fall, der Schulalltag unterscheidet sich in der Regel nicht zwischen beiden Schularten. Hinzu kommt, dass es nicht gerade überzeugend ist, Nächstenliebe zu lehren und schon bei der Aufnahme an der Schule das Gegenteil zu praktizieren.

Neue Schulen in Bonn und Münster werden Gemeinschaftsgrundschulen

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Bonn, 31.10.2018

Im Bonner Ortsteil Buschdorf waren die Eltern vom 29. bis 31. Oktober aufgerufen, über die zukünftige Schulart der bisherigen Dependance der Katholischen Grundschule Paulusschule zu entscheiden. Eine klare Mehrheit der Eltern entschied sich bei der Abstimmung dafür, dass die zukünftig selbständige Schule eine Gemeinschaftsgrundschule werden soll. Das entspricht auch der Zusammensetzung der bisherigen Schülerschaft. Nach den uns vorliegenden Informationen war die Stimmenverteilung wie folgt:

  • 18 katholische Schule
  • 1 evangelische Schule
  • 18 Weltanschauungsschule
  • über 50 Gemeinschaftsgrundschule

In dem bei jungen Familien beliebten Buschdorf haben Eltern damit zukünftig die Wahl zwischen der neuen Gemeinschaftsgrundschule und einer katholischen Grundschule, die bislang die einzige Grundschule im Ort war. Mehrere Versuche von Eltern, die katholische Grundschule in eine Schule für alle Buschdorfer Kinder umzuwandeln, waren in den letzten Jahren knapp gescheitert.

Auch Münster erhält ab dem Schuljahr 2019/20 eine neue Gemeinschaftsgrundschule. Damit gibt es im Stadtteil Wolbeck zukünftig eine Alternative zur bislang einzigen Grundschule im Ort, die an das katholische Bekenntnis gebunden ist. Bei der Abstimmung über die neue “Städtische Grundschule Wolbeck-Nord” ergab sich keine ausreichende Mehrheit für eine bestimmte Schulart. In einem solchen Fall wird die Schule als Gemeinschaftsschule eingerichtet.

Es bleibt bei der konfessionellen Trennung an öffentlichen Schulen in Vechta

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Kaum zu glauben und doch wahr: Im niedersächsischen Vechta bleibt es bei der weitgehenden konfessionellen Trennung der Kinder an den öffentlichen Grundschulen. Katholische, evangelische und konfessionslose sowie muslimische Kinder gehen auch zukünftig meist auf unterschiedliche Schulen.

In Vechta gibt es acht staatliche Grundschulen. Fünf davon sind katholisch, eine ist evangelisch, und lediglich zwei Grundschulen stehen als Gemeinschaftsgrundschulen allen Kindern unabhängig von Glauben und Bekenntnis offen. Nun ließ die Stadt an allen Bekenntnisgrundschulen über die Bekenntnisbindung abstimmen – das niedersächsische Schulgesetz sieht eine solche Abstimmung vor, wenn der Anteil der im jeweiligen Schulbekenntnis getauften Kinder mehr als drei Jahre lang unter 70% liegt. Die Stadt hatte sich erhofft, dass bei einer Umwandlung aller Schulen feste und verlässliche Schulbezirke gebildet werden können, um damit eine gleichmäßigere Verteilung von Kindern mit Migrationshintergrund zu erreichen. Derzeit liegt der Anteil dieser Kinder an einer der beiden nicht konfessionell gebundenen Grundschulen bei 85 Prozent, weit höher als an den staatlichen Bekenntnisschulen.

Die gesetzliche Hürde für eine Umwandlung erwies sich allerdings als zu hoch. An einer der Schulen fehlte lediglich eine Stimme für die Umwandlung. An der evangelischen Martin-Luther-Schule hatte zwar eine Mehrheit für die Zusammenlegung mit der katholischen Alexanderschule und damit für eine Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule gestimmt. Da sich dort aber eine deutliche Mehrheit gegen die Umwandlung aussprach, bleiben beide Schulen konfessionell gebunden.

Quellen

  • https://www.vechta.de/news/alle-themen/nachricht/news/eltern-stimmen-umwandlung-nicht-mehrheitlich-zu/
  • https://www.nwzonline.de/vechta/vechta-bildung-eltern-stimmen-fuer-erhalt-der-bekenntnisschulen_a_50,2,3608324459.html
  • https://www.kirche-und-leben.de/artikel/alle-katholischen-grundschulen-in-vechta-bleiben-katholisch/

Telgte diskutiert Umwandlung von Bekenntnisschulen in Gemeinschaftsschulen

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Drei der vier Grundschulen in Telgte sind katholische Bekenntnisschulen, nur eine steht als Gemeinschaftsgrundschule prinzipiell Schülerinnen und Schüler aller Bekenntnisse offen. In der Vergangenheit hatte nicht nur der grüne Bürgermeister Pieper kritisiert, dass deshalb Kinder nach Bekenntnissen getrennt werden und nicht immer Anspruch auf Aufnahme in der wohnortnächsten Grundschule hätten (hier spreche der gesunde Menschenverstand gegen das Gesetz). Auch CDU-Fraktionsvorsitzender Boge hatte klargestellt, dass er die nach geltender Gesetzeslage vorgesehene konfessionelle Trennung für falsch hielt (“ein Schritt zurück ins vergangene Jahrhundert”).  Nun hat Gutachter Dr. Heinfried Habeck im Schulentwicklungsplan 2018 angeregt (s. Folie 61), mindestens eine der katholischen Schulen umzuwandeln. Im Schulausschuss wurde zuletzt beschlossen, dass die Verwaltung beauftragt werden soll, “den Prozess der Umwidmung der Konfessions- zu Gemeinschaftsschulen zu strukturieren, mit den Schulen und Kirchen abzustimmen und einer politischen Beschlussfassung zuzuführen.”

Quelle

Wieder einmal: Abstimmung über Bekenntnisbindung an sechs Grundschulen in Vechta

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Im niedersächsischen Vechta müssen die Eltern im September an sechs Grundschulen darüber abstimmen, ob die Bekenntnisbindung aufgehoben wird und sie in Schulen für Kinder aller Bekenntnisse umgewandelt werden. Die Abstimmung wird nötig, weil an den betreffenden Schulen im vierten Jahr in Folge nur noch weniger als 30% der Schülerinnen und Schüler das Bekenntniskriterium ihrer Schule erfüllen (vor einigen Jahren lag diese Grenze noch bei 15%!). Das Schulgesetz von Niedersachsen sieht in einem solchen Fall eine Elternabstimmung vor. Wenn diese Regelung auch in NRW Geltung zur Anwendung käme, gäbe es im bevölkerungsreichsten Bundesland kaum noch staatliche Bekenntnisschulen: Weiterlesen

1 KGS + 1 GGS = 1 GGS

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In Brühl entschied die Stadt, die KGS Vochem und die GGS Melanchthon zusammenzulegen. In einem solchen Fall müssen bzw. dürfen  die Eltern im betroffenen Stadtviertel über die zukünftige Schulart der “neuen” Schule entscheiden. Anders als bei einer Umwandlung dürfen nicht die Eltern aller Schulkinder abstimmen, sondern:

  1. Eltern der Erst- und Zweitklässler der beiden Schulen,
  2. Eltern der für das Schuljahr 18/19 an den beiden Schule bereits angemeldeten Schülerinnen und Schüler, und
  3. Eltern der Kinder aus dem Einzugsgebiet, die zwischen 1. Oktober 2012 und 30. September 2013 geboren wurden.

Wie nicht anders zu erwarten, wird die neue Schule mit den beiden alten Standorten eine Gemeinschaftsgrundschule. Alles andere wäre aufgrund des Verfahrens fast schon ein Wunder gewesen: 183 Stimmen wären nötig gewesen, damit die neue Schule eine katholische oder evangelische oder auch eine Weltanschauungsschule hätte werden können. Wenn, wie es hier der Fall war, für keine Schulart eine ausreichende Mehrheit zustandekommt, wird sie automatisch eine Gemeinschaftsgrundschule. Tatsächlich sprachen sich mit 83 die meisten für eine GGS aus, lediglich 29 Stimmen befürworteten eine KGS.

In Düsseldorf ist im vergangenen Jahr ebenfalls dieses Verfahren gewählt worden. Dort wurde die Abstimmung (ebenfalls mit Ergebnis GGS) aber im Nachhinein annuliert, weil offenbar manchen Betroffenen das Ergebnis nicht gefiel.

Quelle:

Bewegung in der Schullandschaft: Grundschule Broichweiden wird Gemeinschaftsgrundschule

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Bonn, 10.3.2018 (ergänzt am 12.3.)

Es ist Bewegung in der Grundschullandschaft zahlreicher NRW-Kommunen. In zahlreichen Kommunen knirscht es, weil aufgrund der Konfessionsbindung kommunaler Grundschulen Leitungsstellen schwer zu besetzen sind oder weil Schülerströme durch die Schulartenvielfalt schwer zu steuern sind, was im Einzelfall erhebliche Kosten nach sich ziehen kann, wenn dadurch etwa Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen erforderlich werden, die sich andernfalls vermeiden ließen. Oder wenn Familien Buskosten zu einer weiter entfernt gelegenen Wunschgrundschule erstattet werden müssen.

Die Katholische Grundschule Schmallenberg wurde durch Elternentscheid im Februar 2018 mit überwältigender Mehrheit in eine Gemeinschaftsgrundschule umgewandelt. Die Schulleiterin selbst hatte dort den Rat gebeten, das Umwandlungsverfahren einzuleiten und die Eltern an die Wahlurnen zu bitten.

In Broichweiden ist es Eltern im März im zweiten Versuch gelungen, den Hauptstandort ihrer Verbundschule Weiden-Linden in der Stadt Würselen in eine Gemeinschaftsgrundschule umzuwandeln. Die Eltern von 58% der Schülerinnen und Schüler sprachen sich für die Aufhebung der Bekenntnisbindung der KGS Broichweiden aus. Lediglich 16% stimmten für den Erhalt der Konfessionsbindung, obwohl Vertreter des Bistums und der katholischen Kirche vor Ort deutliche Bedenken geäußert hatten, dass nach einer Umwandlung “die Vermittlung wichtiger katholischer Traditionen und Glaubensinhalte” nicht mehr verpflichtend gewährleistet sei. Konkret wurde die Befürchtung geäußert, dass an einer GGS die Fortführung des St. Martins-Zuges nicht mehr eingefordert werden könne. Tatsächlich konnten offenbar die wenigsten Eltern diese Sorgen nachvollziehen, zumal sich an der Zusammensetzung der Schule zukünftig nichts ändern wird. Für die Entscheidung der meisten Eltern dürfte vielmehr ausschlaggebend gewesen sein, dass die Umwandlung die Chancen steigert, dass die Schule nach der Pensionierung der bisherigen Schulleiterin auch zukünftig eine Rektorin hat. Angesichts des akuten Schulleitermangels in NRW ist dies eine berechtigte Sorge. Die derzeitige stellvertretende Schulleiterin hätte sich als Protestantin bei einem Fortbestehen der Bekenntnisbindung nicht auf die Stelle bewerben dürfen. Herzlichen Glückwunsch den Eltern, die seit nunmehr eineinhalb Jahren mit hohem Einsatz auf dieses Ziel hingearbeitet haben!

Auch an der katholischen Josefschule in Menden steht im April eine Abstimmung über die Schulart an. Dort argumentieren die Eltern, die das Umwandlungsverfahren initiiert haben, dass mittlerweile weniger als die Hälfte der Kinder katholisch seien, bei den Neuanmeldungen sogar nur noch 33%. Es sei wünschenswert, dass die Schule ohne Einschränkung der Religionsfreiheit allen Kindern aus der Nachbarschaft offenstehe. Die Eltern erhoffen sich durch die Umwandlung bessere Chancen auf einen Erhalt der Schule, da wieder mehr Anmeldungen aus nahegelegenen Stadtteilen zu erwarten wären, wenn die Stadt nicht mehr den Bus zu entfernter gelegenen Gemeinschaftsschulen finanzieren müsste. Die Abstimmung erfolgt per Briefwahl nach Ostern.

In Merfeld können die Eltern bis 14.3.2018 über die Konfessionsbindung ihrer Schule entscheiden. Wenn sie sich gegen die Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule entscheiden, sind die Tage der Schule bald gezählt, weil ihre Anmeldezahlen zukünftig nicht ausreichen (für eine eigenständige Grundschule sind mindestens 92 Schülerinnen und Schülern erforderlich). Die Stadt hofft, dass so durch die Umwandlung der Einzugsbereich der Schule wächst. Außerdem könnte die Schule dadurch einen Schulverbund mit der evangelischen Paul-Gerhardt-Grundschule bilden und so der Standort gesichert werden. Anders als im Fall der Broichweidener Grundschule hat in Merfeld die Stadt Dülmen das Verfahren eingeleitet und die Eltern zur Abstimmung aufgerufen.

Auch die Stadt Wassenberg plant eine Neuordnung ihrer Grundschullandschaft. Dort sind bislang drei der vier Grundschulen Katholische Grundschulen. Die einzige Gemeinschaftsgrundschule erfreut sich hier besonderer Beliebtheit und droht aus den Nähten zu platzen. Die Stadt hofft, dass sich durch die Umwandlung der Birgelener KGS in eine zweite Gemeinschaftsgrundschule ihre Auslastung verbessert und die Schülerinnen und Schüler im Stadtgebiet ausgewogener verteilt werden können. Der örtliche Propst Thomas Wieners ist erwartungsgemäß gegen die Umwandlung. Er befürchtet, dass dadurch die „konfessionell orientierte Erziehung“ der Kinder aus der Hand gegeben werde.

Quellen

Weitere Informationen