An der Katholischen Grundschule Schulstraße in Broichweiden (ein Stadtteil von Würselen) scheiterten Eltern mit dem Versuch, die Schule in eine Gemeinschaftsgrundschule umzuwandeln. Mehr als die Hälfte der Stimmen aller Eltern wäre nötig gewesen, tatsächlich sprachen sich nur 40% für die Umwandlung aus (immerhin 72% aller abgegebenen Stimmung waren also pro Gemeinschaftsschule). Das Anliegen der Befürworter einer Gemeinschaftsschule war nicht eine Abkehr von christlichen Werten und Gebräuchen. Vielmehr wollten sie sicherstellen, dass auch nach der Pensionierung der derzeitigen Schulleiterin in 2018 die Stelle der Schulleitung möglichst nahtlos besetzt werden kann. Weiterlesen
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Bonner Grüne bekräftigen Forderung nach Ende der öffentlichen Bekenntnisschule in NRW
Bonn, 22.3.2017 (ergänzt am 23.3.)
Gemeinsam mit Stadtrat Tim Achtermeyer bekräftigt MdB Katja Dörner die bereits 2014 von den NRW-Grünen erhobene Forderung nach einer Verfassungsänderung, um zu verhindern, dass Nachbarskinder aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit nicht mehr auf die gleiche Schule gehen können:
“Das Beispiel Bonn zeigt, dass wir Wege finden müssen, die staatlichen Bekenntnisschulen in Gemeinschaftsschulen umzuwandeln – Grundschulen sollen Schulen für alle Kinder sein, egal welche Konfession.”
Abstimmung über Bekenntnisbindung an allen drei KGS in Refrath
Kosten sparen durch Umwandlung I:
Der Schulausschuss in Refrath hat mit großer Mehrheit beschlossen, die Eltern über die konfessionelle Bindung aller drei dortigen Bekenntnisschulen abstimmen zu lassen. Wenn sie sich in der Abstimmung für eine Umwandlung entscheiden, spart die Stadt viel Geld. Weiterlesen
Abstimmungen über die Bekenntnisbindung von Grundschulen
Februar 2017
Zur Zeit wird vielerorts in NRW darüber abgestimmt, ob Grundschulen weiterhin evangelische oder katholische Konfessionsschulen sein sollen, oder ob sie als Gemeinschaftsgrundschulen zukünftig allen Kindern gleichermaßen offen stehen sollen. In Coesfeld-Lette zum Beispiel scheiterte ein Umwandlungsbegehren gerade recht deutlich: 105 Stimmen wären für eine Umwandlung nötig gewesen, doch lediglich 74 Eltern stimmten dafür (s. auch hier). 87 Stimmen sprachen sich dafür aus, dass die Schule katholisch bleibt. So werden auch zukünftig Lehrkräfte aufgrund ihres Bekenntnisses nicht eingestellt werden können. Ganz anders in Oberhausen: Hier hatte der Rat die Zusammenlegung einer Gemeinschaftsgrundschule und einer katholischen Grundschule beschlossen. In diesem Fall gelten andere Regeln, nämlich die für eine Schulneugründung: Es werden nicht nur die Eltern der 1.-3. Klassen befragt, sondern auch die Eltern der potentiellen zukünftigen Erstklässler. Das Ergebnis fiel hier sogar wesentlich deutlicher zugunsten eines katholischen Profils aus: 61 Eltern votierten für eine Gemeinschaftsgrundschule, 134 für eine katholische Bekenntnisschule. Das war aber bei weitem nicht genug: 250 Stimmen wären nötig gewesen. Die neue Schule wird also eine Gemeinschaftsgrundschule.
Richtig so! Denn in einem säkularen Staat sollte Religion an öffentlichen Schulen kein Kriterium für die Aufnahme von Schülern oder die Anstellung von Lehrern sein. Leider hat NRW es versäumt, dieser Einsicht folgend wie Bayern und andere Bundesländer vor bald 50 Jahren alle öffentlichen Schulen zu Gemeinschaftsschulen zu machen. Religion wird damit aber nicht aus dem öffentlichen Leben oder der Schule verdrängt. Religion ist durchaus auch an Gemeinschaftsgrundschulen ein Pflichtfach. Die Landesverfassung räumt auch hier christlichen Werten einen hohen Stellenwert ein: “In Gemeinschaftsschulen werden Kinder auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte in Offenheit für die christlichen Bekenntnisse und für andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen gemeinsam unterrichtet und erzogen.”
In Wenden findet derzeit ebenfalls eine Abstimmung über die zukünftige Schulform einer katholischen Bekenntnisschule Hünsborn statt. Eine Umwandlung erscheint einleuchtend, da es in der Gemeinde bislang ausschließlich katholische Grundschulen gibt. Dennoch legt dort der frühere Leiter der Grundschule ein merkwürdiges Demokratieverständnis an den Tag. Obwohl er zuvor die Probleme einer konfessionellen Bindung erläutert, fordert er die Eltern dazu auf, der Abstimmung fernzubleiben, damit die Schule eine katholische Bekenntnisschule bleibt: “Wer sich an der Abstimmung nicht beteiligt, bekundet damit seinen Willen zum Erhalt der bestehenden Katholischen Bekenntnisgrundschule Hünsborn. Ich wünsche ihr, dass sie in zwei Jahren ihr 50-jähriges Bestehen feiern kann.”
Zeit für Umwandlung
In Hünsborn haben die Eltern nun die Wahl: Soll ihre Schule katholische Bekenntnisschule bleiben, oder wird die Schule in eine Gemeinschaftsgrundschule umgewandelt und steht künftig Kindern und Lehrkräften unabhängig vom Bekenntnis offen?
Bemerkenswert daran: Nicht die Eltern haben das Verfahren eingeleitet, sondern der Rat der Stadt auf Antrag der örtlichen CDU. Hintergrund ist, dass die Schule endlich wieder eine Leitung bekommen soll. Seit 3 Jahren muss die Schule ohne Rektor oder Rektorin auskommen, weil es keine Bewerbungen katholischer Lehrer/innen gab. Die Bewerbung eines evangelischen Pädagogen musste aus formalen Gründen abgelehnt werden, weil das Schulgesetz vorschreibt, dass der Schulleiter zwingend dem Schulbekenntnis angehören muss.
Wir wünschen der Schulgemeinschaft viel Erfolg bei der Umwandlung: Die Umwandlungshürde ist auch nach der Neuregelung 2015 hoch: Mehr als die Hälfte der Stimmen aller Eltern müssen für eine Umwandlung abgegeben werden, sonst bleibt die Schule eine Bekenntnisschule. Wer zuhause bleibt, stimmt damit praktisch für den Erhalt der Bekenntnisbindung.
Weitere Informationen:
- Westfalenpost, 17.1.2017, Eltern wählen ihre Schule
- Westfalenpost, ohne Datum, Abstimmung fern bleiben
Bürgerausschusssitzung Bonn am 22.6.2016
In der Sitzung des Bürgerausschusses der Stadt Bonn am 22.6.2016 wird unser Bürgerantrag zur “Sicherung kurzer Schulwege für Bonner Grundschulkinder unabhängig von Konfession und Religion” behandelt. Beginn der Sitzung ist um 18 Uhr. Unser Anliegen wird als 4. Tagesordnungspunkt behandelt (s. ). Die Sitzung ist öffentlich und findet im Ratssaal des Bonner Stadthauses statt. Wir freuen uns, wenn Unterstützer Präsenz zeigen. Ein Vertreter der Initiative “Kurze Beine – kurze Wege” wird das Anliegen in der Sitzung kurz mündlich erläutern und kann auch auf die Stellungnahme der Verwaltung reagieren, die derzeit noch nicht vorliegt.
Wir hoffen, dass das Anliegen im Bürgerausschuss unterstützt und an den fachlich zuständigen Schulausschuss überwiesen wird.
Eine Bitte noch: Unterstützen Sie das Anliegen, indem Sie Mitglieder des Bürgerausschusses anschreiben oder ansprechen und für unser Anliegen sensibilisieren: Liste der Mitglieder.
Der Antrag der Initiative: Buergerantrag, Mai 2016
Brisante Schulentwicklungsplanung in Eschweiler
„Langfristig stellt sich die Frage, ob der Umfang an katholischen Grundschulen noch zeitgemäß ist“, so heißt es im Entwurf des Schulentwicklungsplans, der im Eschweiler Schulausschuss zur Beratung ansteht. Die Verwaltung empfiehlt dort die Umwandlung von zwei Bekenntnisgrundschulen in Gemeinschaftsschulen. Betroffen wäre von einer empfohlenen Umwandlung neben einer katholischen Grundschule die einzige evangelische Grundschule. An ihr sind weniger als die Hälfte der Kinder getauft. Die Entscheidung über die Umwandlung liegt letztlich allerdings allein bei den Eltern der jeweiligen Schule.
Quelle:
Aachener Zeitung, 1.6.2016, Schulentwicklung: Ein Zahlenwerk mit reichlich Zündstoff
“Wie soll ich denn so etwas rechtfertigen? Das ist ein Unding!”
(ursprünglich veröffentlicht 11.6., aktualisiert am 17.6.2016)
Kaum glauben will es die Leiterin einer katholischen Grundschule in Coesfeld, dass sie eine hervorragend qualifizierte evangelische Kollegin an ihrer Schule nicht einstellen darf, solange es Bewerbungen katholischer Lehrkräfte gibt.
Erfreulich, dass die Schulleiterin es nicht bei stillem Unglauben angesichts der klaren Gesetzeslage belässt, sondern sich auf ihren Glauben beruft, wenn sie sich für eine Umwandlung der Schule einsetzt: „Bei der Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule geht es vor allem darum, den christlichen Wert der Gleichbehandlung aller Schüler und Lehrer auch gesetzlich umsetzen zu dürfen“.
Auch der (katholische) Elternpflegschaftsvorsitzende setzt sich für eine Umwandlung ein. Er betont, dass sich dadurch an der Schule nichts ändern soll: Kinder bekämen weiterhin Religionsunterricht, die Erziehung habe nach christlichen Werten weiterhin Bestand, und auch der Name Kardinal-von-Galen-Schule bleibe erhalten.
Quelle:
Allgemeine Zeitung (azonline.de), 31.5.2016, Grundschule stellt die Glaubensfrage
Update 17.6.2016:
Nun melden sich in der Allgemeinen Zeitung auch Gegner einer Umwandlung zu Wort (Allgemeine Zeitung (azonline.de), 14.6.2016, Kritik an Schulumwandlung):
Eine Gruppe aus Eltern und Vertretern der Kirche in Lette beklagt sich, der Schulfriede werde duch das Umwandlungsbegehren gestört. Sie fordern eine offenere Diskussion, trauen sich aber nicht, ihren Namen zu nennen. Das ist schade, selbstverständlich sollte es eine offene Diskussion geben, in der sich niemand verstecken muss. Obwohl – dieser Seitenhieb sei gestattet – die Argumente dann schon mehr Gehalt haben sollten, insbesondere angesichts dessen, dass in Coesfeld sechs der sieben Grundschulen Bekenntnisschulen sind.
Als ein Argument dafür, dass keine “Keine Notwendigkeit” zur Umwandlung bestehe, wird von der anonymen Gruppe angeführt:
Ein Miteinander ist an der Schule längst Alltag. Es gab schon immer auch andersgläubige Schüler. Kinder verschiedener Länder und Glaubens lernen gemeinsam.
Das ist schön und wünschenswert. Es widerspricht aber, das hat ders OVG-Beschluss klargestellt, der Landesverfassung. Katholische Schulen sind grundsätzlich Schulen für katholische Schüler und Lehrer. In Art. 12 Absatz 6 der Landesverfassung heißt es unmissverständlich:
In Bekenntnisschulen werden Kinder des katholischen oder des evangelischen Glaubens oder einer anderen Religionsgemeinschaft nach den Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses unterrichtet und erzogen.
Das OVG führt hierzu weiter aus:
1. Prägende Merkmale des landesverfassungsrechtlichen Begriffs der Bekenntnisschule in Art. 12 Abs. 3 Satz 2 LV NRW sind hiernach sowohl der bekenntnisgebundene Charakter der Schulerziehung (materielle Homogenität) als auch die weitgehend einheitliche formelle Zugehörigkeit der Lehrer- und Schülerschaft zur jeweiligen Religionsgemeinschaft (formelle Homogenität). Zur formellen Homogenität gehört, dass formell der Religionsgemeinschaft angehörende Kinder ihre Schulaufnahme vorrangig vor bekenntnisfremden Kindern beanspruchen können. Jenen gewährt Art. 12 Abs. 3 Satz 2 LV NRW einen im Grundsatz vorbehaltlosen Zugang zu Schulen ihres Bekenntnisses, während Art. 13 LV NRW bekenntnisfremden Kindern einen Anspruch auf Zugang zu einer Bekenntnisschule nur ausnahmsweise dann einräumt, wenn sie in zumutbarer Entfernung weder eine Schule des eigenen Bekenntnisses noch eine Gemeinschaftsschule erreichen können.
…
Diesen Vorrang bekenntnisangehöriger Kinder hat das beschließende Gericht bei der Wortlautauslegung des Art. 12 Abs. 3 Satz 2 LV NRW aus der Formulierung “Kinder des katholischen oder des evangelischen Glaubens oder einer anderen Religionsgemeinschaft” abgeleitet. Es fällt nämlich auf, dass die ansonsten entsprechend formulierten Begriffsdefinitionen für die Gemeinschaftsschulen in Satz 1 und für die Weltanschauungsschulen in Satz 3 diese Schularten ganz allgemein für “Kinder” öffnen, ohne diese durch Genitivattribute näher einzugrenzen. Die Eingrenzungen in Satz 2 rechtfertigen den Schluss, dass es dem Verfassungsgeber gerade auf die Bekenntnisangehörigkeit der Kinder in Bekenntnisschulen ankam. Anderenfalls hätte eine den Sätzen 1 und 3 entsprechende offene Formulierung auch des Satzes 2 nahegelegen, etwa “In Bekenntnisschulen werden Kinder nach den Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses unterrichtet und erzogen.”
Tatsächlich ist das oben angeführte Argument, dass an der Schule bereits jetzt Kinder verschiedenen Glaubens gemeinsam lernen, also ein Argument für eine Umwandlung der Schule, die auch formal allen Kindern offen steht.
Geht doch! 6 von 8 Bekenntnisgrundschulen umgewandelt
Was wir für Bonn fordern, hat das niedersächsische Friesoythe vorgemacht: Bislang waren 8 der dortigen 11 Grundschulen bekenntnisgebunden. Im vergangenen Monat hat die Stadt an allen Bekenntnisgrundschulen die Eltern über den Bekenntnisstatus abstimmen lassen. Nur an zwei Schulen kam die nötige Mehrheit von 50% der Stimmen für eine Umwandlung nicht zustande. Der Anteil der Bekenntnisschulen sinkt damit in der Kommune von 72% auf 18%.
- Quelle: NWZ online, 4.5.2016, Zwei Bekenntnisschulen bleiben
Weitere Informationen: Abstimmung über Bekenntnisbindung an allen Grundschulen in Friesoythe
Umwandlungen in Friesoythe
Wir berichteten bereits, dass im niedersächsischen Friesoythe an allen Bekenntnisschulen Umfragen über deren Umwandlung durchgeführt werden. An drei Grundschulen sprachen sich die Eltern bereits für eine Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule aus, lediglich an einer Schule gab es bei geringer Wahlbeteiligung keine entsprechende Mehrheit. An vier weiteren Schulen stehen die Abstimmungsergebnisse noch aus.
Quelle: NWZ Online, 28.4.2016, Gerbert-Schule behält Status katholischen Bekenntnisses