„Die Landesregierung plant keine Gesetzesinitiative zur Änderung der verfassungsrechtlichen und der schulgesetzlichen Regelungen zu den Bekenntnisschulen.“
So lautet die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Sigrid Beer. Wenig überraschend und trotzdem schade.
Hintergrund der Frage von Beer war die Besetzung einer Schulleiterstelle an einer Katholischen Grundschule durch eine evangelische Bewerberin. Eine solche Ausnahme von der Bekenntnisbindung ist im Schulgesetz ausdrücklich nicht vorgesehen.
Mit dieser Antwort verschließt die Landesregierung die Augen vor der gesellschaftlichen Realität: Kurz nachdem Beer die Kleine Anfrage gestellt hatte, wurde eine weitere Ausnahme durch die Bezirksregierung Münster durchgewunken.
Man kann nur hoffen, dass die katholische Goethe-Schule in Boele zur nächsten „absoluten Ausnahme“ wird, wo eine nicht katholisch getaufte Lehrkraft die Leitung einer Bekenntnisschule übernehmen darf – Gesetz hin oder her. Derzeit wird die Schule von zwei Lehrerinnen kommissarisch geleitet, beide sind evangelisch. Allerdings liegt Hagen-Boele nicht im Regierungsbezirk Münster, sondern Arnsberg. Dort hat man offenbar noch nicht mitbekommen, dass man neuerdings beim Schulgesetz Fünfe auch einmal gerade sein lassen kann.
https://www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-3222.pdf