Bei katholischen Religionslehrern bestimmt der Beruf über das Privatleben. Die Kirche verlangt, dass sie nur verheiratet mit einem Partner zusammenleben dürfen und Kinder katholisch taufen lassen müssen. Katrin H. muss sich nun entscheiden – für ihre Partnerschaft oder für ihren Beruf.
[…] Eine „wilde Ehe“ sollen katholische Religionslehrer nicht führen, sie brauchen vielmehr den kirchlichen Segen.
Was für viele junge Pärchen selbstverständlich ist, kann für Katrin H. gefährlich werden. Denn die 26-Jährige will katholische Religionslehrerin werden. Und die fünf Bistümer in Nordrhein-Westfalen sehen es gar nicht gerne, wenn ein Pärchen unverheiratet zusammenlebt. „Ein eheähnliches Zusammenleben ohne kirchliche Trauung ist mit den Grundsätzen der Lehre der Kirche nicht vereinbar“, heißt es im Amtsdeutsch. Dabei will Katrin H. nicht einmal an einer katholischen Schule unterrichten. Sie wird Mathematik- und Religionslehrerin an einer staatlichen Schule.
Der Westen, 25.12.2009, Was die katholische Kirche von ihren Religionslehrern verlangt