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Köln, 1. April 2021
Katholische Kirche plant Kinderschutzregeln für Wiederöffnung zoologischer Gärten nach Corona
Im Sinne des Jugendschutzgesetzes müsse schnellstmöglich sichergestellt werden, dass Kinder in Tierparks nicht weiterhin Zeuge sexueller Handlungen von Tieren würden. Wie der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki in einem Hintergrundgespräch durchscheinen ließ, erarbeite die Deutsche Bischofskonferenz derzeit entsprechende Regeln, die auf einer Handreichung der Glaubenskongregation des Vatikan reagieren. Insbesondere, so Woelki, müsse demnach garantiert sein, dass Minderjährige nicht dem naturrechtswidrigen und sittenlosen Verhalten bestimmter Affenarten oder von Karnickeln ausgesetzt werden könnten:
„Wir können und dürfen nicht länger zulassen, dass unschuldige Kinder geschlechtlicher Handlungen ansichtig werden, insbesondere wenn eine solche Betätigung womöglich nicht eindeutig innerhalb einer eheähnlichen segensfähigen Gemeinschaft stattfindet.“
Streichelzoobereiche wie auch das Affengehege dürften daher nur noch für Volljährige zugänglich sein. Andernfalls müssten die Tierparks auch über Corona hinaus für Kinder und Katholiken geschlossen bleiben. Bis eine solche Regelung umgesetzt sei, sei katholischen Bekenntnisschulen im Bereich des Erzbistums Köln der Besuch von Tierparks ausdrücklich nicht mehr gestattet (in NRW machen katholische Bekenntnisschulen ein Drittel aller öffentlichen Grundschulen aus). Die evangelische Kirche zeigte sich auf Nachfrage überrascht über diese Initiative, wollte sich aber aus Gründen der ökumenischen Brüderlichkeit nicht öffentlich dazu äußern. Auch ob man eine entsprechende Regelung für die 89 evangelischen Bekenntnisgrundschulen im Bundesland NRW einführen werde, könne man noch nicht sagen. Man werde hierfür gegebenenfalls eine Kommission einsetzen, die Leitlinien erarbeiten werde. Diese Kommission werde auch zu prüfen haben, so der neue Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland, Dr. Thorsten Latzel, ob eine solche Regelung überhaupt möglich sei, schließlich handele es sich um staatliche Schulen. Der Vorstandssprecher der atheistischen Giordano-Bruno-Stiftung, Dr. Michael Schmidt-Salomon, betonte, man werde gegebenenfalls auch unter Einberufung des EuGH dafür kämpfen, dass Kindern die wichtige Beobachtung des in der Natur üblichen Verhaltens nicht verwehrt werde. Er schlug im Gegenzug vor, dass jedem Kindergarten- und Schulkind einmal im Jahr ein Zoobesuch ermöglicht werde. Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) ließ verlauten, dass man den Vorschlag der DBK noch nicht offiziell kenne, am Status der staatlichen Bekenntnisschule aber nicht rütteln wolle und den Kirchen hier keine Steine in den Weg legen wolle.
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